Fezer
GmbH
Ulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
350.565,00 |
357.387,00 |
| I.
Sachanlagen |
350.562,00 |
357.384,00 |
| II.
Finanzanlagen |
3,00 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.410,17 |
916.278,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.848,47 |
911.715,31 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.561,70 |
4.563,23 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
628.447,90 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.006.423,07 |
1.273.665,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
88.848,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.228.911,49 |
808.911,49 |
| III.
Verlustvortrag |
745.627,44 |
361.137,42 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.137.296,54 |
384.490,02 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
628.447,90 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
39.000,00 |
340.007,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
967.423,07 |
844.809,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.006.423,07 |
1.273.665,54 |
Anhang
I. Liquidation der Gesellschaft
Durch Gesellschafterbeschluss vom 01.10.2010 hat Frau
Ingeborg Lense als Alleingesellschafterin die
Auflösung der GmbH mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt
beschlossen. Frau Ingeborg Lense wurde mit sofortiger
Wirkung als Geschäftsführerin der Gesellschaft
abberufen und gleichzeitig zur Liquidatorin bestellt. Sie
ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgte am
10.11.2010 und die Eintragung der Auflösung der
Gesellschaft im elektronischen Handelsregister beim
Amtsgericht unter der Geschäftsnummer HRB 5035 am
22.11.2010. Die Bekanntmachung im elektronischen
Bundesanzeiger wurde am 15.11.2010 beauftragt und ist
innerhalb von fünf Erscheinungstagen des
Bundesanzeigers, gerechnet ab dem Tag der Übermittlung
(15.11.2010) geschehen.
Mit Wirksamkeit des Auflösungsbeschlusses hat
sich die bisher werbende Gesellschaft in eine abzuwickelnde
gewandelt. Nach § 71 I GmbHG hat die
Liquidatorin zum Beginn der Liquidation, also auf den
01.10.2010, eine Eröffnungsbilanz sowie den
erläuternden Bericht hierzu aufgestellt.
Auf den 31.12.2010 hat die Gesellschaft einen
Liquidations-Zwischenabschluss erstellt nach den
Vorschriften des HGB und den ergänzenden Bestimmungen
des GmbHG.
Firma Fezer GmbH i.L. (nachstehend auch "GmbH" oder
"Gesellschaft" genannt) ist eine kleine Kapitalgesellschaft
nach § 267 HGB. Aufgrund der
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gem.
§§ 274 a, 288 HGB entfallen Angaben im
Anhang, welche grundsätzlich nach § 285 oder
nach anderen Vorschriften des HGB zu machen wären.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den
Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften
und mit Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen.
Sachanlagen sind zu den fortgeschriebenen
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
planmäßiger sowie ggf. steuerlich
zulässiger Abschreibungen angesetzt, die Finanzanlagen
sind unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen zum
beizulegenden Wert am Stichtag der Zwischenbilanz
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder
dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert
aktiviert, Guthaben bei Kreditinstituten zum Nennwert.
Die Rückstellungen sind in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag passiviert; es handelt sich
ausschließlich um kurzfristige Verbindlichkeiten.
Die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
geschieht nach dem Gesamtkostenverfahren.
III. Sonstige Pflichtangaben
1. Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigt neben der
Liquidatorin keine Mitarbeiter.
2. Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Frau Ingeborg Lense war bis zum 30.09.2010 alleinige
und einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin, seit dem 01.10.2010 ist sie
alleinvertretungsberechtigte und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreite
Liquidatorin der Gesellschaft.
3. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
Nach Einschätzung der Liquidatorin sind unter
der Bilanz bzw. im Anhang keine Eventualverbindlichkeiten
zu vermerken.
Ingeborg Lense, Liquidatorin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2011 festgestellt.
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