Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 9822
Eingetragen
1.2.2001
Branche
Hotels (ohne Hotels garnis)GasthöfeVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
ist der Betrieb eines Hotel-Restaurants in Wassenberg-Effeld unter dem Namen "Landhaus Effeld".

Historie

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Management

NameRolle
Evelyn Cabiso-Bücken
seit 9.10.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Dorfstraße 9, 41849 Wassenberg
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Landhaus Effeld GmbH

Wassenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 68.363,00 51.757,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 958,00 0,00
II. Sachanlagen 67.405,00 51.757,00
B. Umlaufvermögen 67.151,95 79.685,44
I. Vorräte 7.654,88 7.250,30
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.480,71 24.647,09
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 46.016,36 47.788,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.343,23 7.662,68
Bilanzsumme, Summe Aktiva 142.858,18 139.105,12

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 119.241,53 103.870,90
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 53.870,90 52.104,90
III. Jahresüberschuss 15.370,63 1.766,00
B. Rückstellungen 3.219,00 6.577,00
C. Verbindlichkeiten 20.397,65 28.657,22
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 20.397,65 23.166,26
Bilanzsumme, Summe Passiva 142.858,18 139.105,12

Anhang Jahresabschluss zum 31.12.2011 für das Geschäftsjahr 2011

Landhaus Effeld GmbH

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung findet in Ausübung des Wahlrechtes nach § 275 Abs. 1 HGB das Gesamtkostenverfahren Anwendung.

Die Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die im Rahmen der Umstellung auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sichsofern Wesentlichkeitsgründe nicht dagegen sprechen- an den ertragssteuerlichen Vorschriften. Insgesamt ergibt der Jahresabschluss ein in den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert.

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen bewertet.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten vermindert um Abschreibungenausgehend von der Nutzungsdauer- angesetzt.

Für die Zugänge der Vermögensgegenstände mit einem Wert von über 150,00 Euro bis 410,00 Euro wurde die Sofort-Abschreibung in voller Höhe in Anspruch genommen.

Die Zugänge mit einem Wert von über 410,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Risiken durch angemessene Bewertung berücksicht.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erhalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Als kleine Kapitalgesellschaft ist die Landhaus Effeld GmbH von der Anwendung und von den Angabepflichten bezüglich latenter Steuern i.S.d. § 274 HGB befreit.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitserwägungen entsprechend abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Auf die Erstellung eines Anlagengitters i.S.v. § 268 Abs. 2 HGB wurde unter Anwendung des § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet.

Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010.

IV. SONSTIGE ANGABEN

Während des Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 waren durchschnittlich weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigt.

Geschäftsführer ist Herr Heinz-Josef Busch, 41849 Wassenberg

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.549,94 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 08.01.2013 festgestellt.

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