Becker
Verwaltungs-GmbH
Königsbach-Stein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
28.387,99 |
29.542,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.387,99 |
29.542,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.387,99 |
29.542,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.000,00 |
27.657,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
2.657,10 |
| B.
Rückstellungen |
950,00 |
982,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.437,99 |
903,69 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.437,99 |
903,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.387,99 |
29.542,79 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Der Jahresabschluss der Becker Verwaltungs-GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die erstmalige Anwendung der Vorschriften des BilMoG
hat zu keiner notwendigen Durchbrechung der angewandten
Ansatz-, Bewertungs- und der Ausweisstetigkeit
geführt. Die Vorjahreszahlen bleiben
uneingeschränkt vergleichbar.
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin der Becker GmbH & Co. Vermietungs-KG.
Sie erbringt keine Einlage und hat keine Kapitalanteile.
Sie ist am Gewinn, Verlust und Vermögen der
Kommanditgesellschaft nicht beteiligt.
Für die Übernahme der Vollhaftung
erhält die Gesellschaft eine Vorabvergütung.
Prüfungspflicht
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Das Unternehmen
ist somit nicht nach § 316 Abs. 1 HGB
prüfungspflichtig.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Verrechnungsvorschriften des § 246 HGB wurden
beachtet.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten.
Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt
oder nachfolgend im Anhang dargestellt.
Bewertungsvorschriften
Die Grundsätze der Bilanzidentität sind
gewahrt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB wurden
nicht gebildet.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften
des § 253 HGB bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.
Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
IV.
Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von dem Geschäftsführer
Gerhard Becker, Kaufmann, geführt.
Königsbach-Stein, den 22. Dezember 2011
Becker Verwaltungs-GmbH
Die Geschäftsführung
gez. Gerhard Becker
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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