Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 10263
Eingetragen
26.7.2005
Branche
Großhandel mit Zucker, Süßwaren und BackwarenGroßhandel mit GetränkenGroßhandel mit Tabakwaren
Gegenstand
der Vertrieb, An- und Verkauf, Marketing, Handel mit Süßwaren aller Art und von alkoholfreien Getränken.

Historie

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Management

NameRolle
Hüseyin Ayar
seit 5.1.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Hüseyin Ayar
47166 Duisburg, Ostacker Weg 92 a
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Imamoglu GmbH

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008

Bilanz

Aktiva

  31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 38.703,00 66.831,00
I. Sachanlagen 38.703,00 66.831,00
B. Umlaufvermögen 725.930,60 685.430,71
I. Vorräte 207.489,49 219.804,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 491.688,56 449.636,17
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 15.137,16 5.862,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.752,55 15.989,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.654,18 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 766.287,78 847.011,72

Passiva

   
  31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 94.595,94 51.872,04
I. gezeichnetes Kapital 70.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 6.127,65 -53.706,74
III. Jahresüberschuss 18.468,29 80.578,78
B. Rückstellungen 83.706,66 38.238,57
C. Verbindlichkeiten 587.985,18 756.901,11
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 581.899,18 750.815,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 766.287,78 847.011,72

Anhang

A. Angaben zum Betrieb

I. Gründung

Vertrag vom 14.04.2005, Notar Klaus Baschek

II. Firma, Sitz

Imamoglu GmbH. Der Sitz der Gesellschaft ist Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter HRN 10263 eingetragen.

III. Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb, An- und Verkauf, Marketing, Handel mit Süßwaren aller Art und alkoholfreien Getränken.

B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4. Das Anlagen- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5. Den Anlagenvermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenständen" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs.1 S.4 HGB verzichtet.

8. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethode

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2. Einige Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres nicht überein. Im Jahr 2008 fand eine steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2007 statt. Die Wertansätze der Rückstellungen für die Steuernachzahlungen für die Vorjahre wurden bei der Eröffnungsbilanz (gegen Gewinnvortrag) entsprechend angepasst.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisieret waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden die Aktivposten (offene Posten 2005 sowie weitere nicht einbringliche Forderungen aus Vorjahren) als außergewöhnliche Aufwand berücksichtigt worden.

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

D. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Es bestehen Sicherungsrechte zu Gunsten Dritter an dem zum Teil fremdfinanzierten Fuhrpark.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42, III GmbHG

1. Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Darlehensforderungen in Höhe von 2.715,24 €, die Anfang 2009 zurückbezahlt wurde.

2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

E. Angaben zu G.u.V. - Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen, Außenplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagenvermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen.

II. Erträge aus der Auflösung der Sonderposten mit Rücklagenanteil

Im Geschäftsjahr entstanden keine Erträge aus der Auflösung der Sonderposten mit Rücklageanteil (§ 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG).

F. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Hüseyin Ayar geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Gelsenkirchen, 22.02.2010

Geschäftsführer Hüseyin Ayar

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