Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 79065
Eingetragen
28.12.2000
Branche
Betrieb von SportanlagenVermietung von Sport- und FreizeitgerätenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Gegenstand
Verwaltung von Sport- und Freizeitzentren mit sämtlichen dazugehörigen Anlagen, die Nutzung und Vermietung der in diesen Freizeitzentren errichteten Bungalows und Sportanlagen (einschließlich der Schwimmbäder) und die Vornahme sämtlicher Geschäfte im Zusammenhang mit dem Betrieb von Freizeitanlagen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

ALPHA Ferienpark GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 25.382.730,57 28.511.419,57
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 89.367.244,06 82.501.255,44
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 86.821 (i. Vj. TEUR 82.417) -
III. Bankguthaben bei Kreditinstituten 2.541.861,16 3.570.047,76
91.909.105,22 86.071.303,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.007,36 0,00
117.296.843,15 114.582.722,77

Passiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 10.741.930,80 10.741.930,80
III. Gewinnrücklagen 13.979.477,53 11.918.634,89
IV. Jahresüberschuss 2.787.296,61 2.060.842,64
28.508.704,94 25.721.408,33
B. Rückstellungen 30.103,92 523.939,47
C. Verbindlichkeiten 86.679.968,29 86.540.139,87
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 1.224 (i. Vj. TEUR 86.540) -
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 86.319 (i. Vj. TEUR 654) -
- davon aus Steuern TEUR 44 (i. Vj. TEUR 139) -
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.078.066,00 1.797.235,10
117.296.843,15 114.582.722,77

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Alpha Ferienpark GmbH, Frankfurt am Main, ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nr. HRB 79065 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften und den Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 288 Abs. 1 und 274a HGB werden teilweise in Anspruch genommen.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gemäß §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Das Vorjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr vom 23. April bis zum 31. Dezember 2018. Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist insoweit eingeschränkt.

II. Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Der Grundsatz der Vorsicht sowie das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite werden nicht mit Posten der Passivseite verrechnet und Aufwendungen werden nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um zeitanteilige planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die voraussichtliche Nutzungsdauer entspricht im Wesentlichen den von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennbetrag oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert. Nicht einbringliche Forderungen werden ausgebucht.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennbetrag angesetzt.

Für Zahlungen vor dem Stichtag, die Aufwand/Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohende Verluste. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Rückstellungen mit einer Laufzeit unter einem Jahr werden nicht abgezinst.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 86.821 (i.Vj. TEUR 82.417) aus Darlehen. Sie haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Gewinnrücklagen betreffen ausschließlich andere Gewinnrücklagen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, welche mit einer Grundschuld in Höhe von TEUR 85.000 besichert waren, sind im Geschäftsjahr 2019 vollständig getilgt worden. Für die vorzeitige Tilgung sind Vorfälligkeitszinsen in Höhe von TEUR 93 angefallen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 85.456 (i.Vj. TEUR 0) aus Darlehen und in Höhe von TEUR 863 (i.Vj. TEUR 654) aus sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten.

IV. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführer sind:

Herr Aylon Anschel (seit 02. Oktober 2020)

Herr Alon Levy (seit 21. November 2019)

Herr Roy Vishnovizki (vom 26. September 2019 bis 02. Oktober 2020)

Herr Hendrik de Wit (bis 26. September 2019)

Frau Mariaan Kennedy (bis 26. September 2019)

Michael Joseph Slattery (bis 26. September 2019)

José Andre Richard (Bis 26. September 2019)

Johannes Wilhelmus Groen (bis 19. September 2019)

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss 2019 der Aroundtown S.A., Luxemburg, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis).

 

Frankfurt, 30. August 2021

Aylon Anschel, Geschäftsführer

Alon Levy, Geschäftsführer

Die Gesellschafterinnen haben den Jahresabschluss am 14. Oktober 2021 festgestellt.

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