AVANTUS Information GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 82252
Eingetragen
16.1.2008
Branche
Sonstige Verbreitung von Medieninhalten a. n. g.Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Entwicklung, die Erstellung, Betrieb sowie der Vertrieb von medialen Inhalten aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften.

Historie

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Management

NameRolle
Jörn Stahlberg
seit 16.1.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Neckarstraße 11, 63303 Dreieich
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AVANTUS Information GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   2.292,00   0,00
II. Sachanlagen   1.617,00   2.227,00
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   14.242,53   23.804,31
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   3.383,94   10.438,35
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   11.358,18   2.828,03
Summe Aktiva   32.893,65   39.297,69

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Verlustvortrag   27.828,03   32.669,63
V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag   -8.530,15   4.841,60
nicht gedeckter Fehlbetrag   11.358,18   2.828,03
B. Rückstellungen   1.500,00   5.450,00
C. Verbindlichkeiten   31.393,65   33.847,69
Summe Passiva   32.893,65   39.297,69

Anhang

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

- Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

- Angaben zur Gliederung des

- Jahresabschlusses

- Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und

- Verlustrechnung

- Sonstige Angaben

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:

1.

Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe, Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

2.

Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

3.

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten

4.

angewandte Abschreibungsmethoden

5.

Vorrätebewertung

6.

Angaben zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen für Währungsumrechnungen

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Bilanz wurde n ach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Am Bilanzstichtag bestanden keine Vorräte.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Verbindlichkeiten

Es bestanden keine ungewissen Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen, so dass keine Rückstellungen gebildet wurden.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 €.

Es bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer:

Jörn Stahlberg, Diplom-Kaufmann

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder Pflichten:

Sachverhalte: (in vollen EUR)

Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten

Sachverhalt Stand +Neuvergabe Rückzahlung Stand
Verb. Stahlberg 12.669 11.363 -13.266 10.766

Die Verrechnungskonten wurden banküblich verzinst. Die Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:

Der Jahresfehlbetrag beträgt ./. 8.530,15 EUR
Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrags in Höhe von ./. 27.828,03 EUR
ergibt sich ein Betrag von ./. 36.358,18 EUR
der zu verwenden ist.  
Auf neue Rechnung wird vorgetragen. ./. 36.358,18 EUR

Betriebsgröße

In § 267 HGB ist geregelt, welche Größenkriterien für die unterschiedliche Einstufung der Kapitalgesellschaften gelten. Dabei sind je nach erfolgter Einstufung in sogenannte, "kleine", "mittelgroße" und "große" Kapitalgesellschaften unterschiedlich ausgeprägte Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen, da die gesetzlich festgelegten Grenzwerte zum Bilanzstichtag noch nicht erreicht wurden.

 

Frankfurt am Main, den 22. April 2013

gez. J. Stahlberg

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.04.2013

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