AVANTUS Information GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörn Stahlberg seit 16.1.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVANTUS Information GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
AnhangAngaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten: - Angaben zum Jahresabschluss insgesamt - Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz - Angaben zur Gliederung des - Jahresabschlusses - Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und - Verlustrechnung - Sonstige Angaben Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Bilanz wurde n ach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Am Bilanzstichtag bestanden keine Vorräte. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Verbindlichkeiten Es bestanden keine ungewissen Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen, so dass keine Rückstellungen gebildet wurden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 €. Es bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Jörn Stahlberg, Diplom-Kaufmann Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder Pflichten: Sachverhalte: (in vollen EUR) Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten
Die Verrechnungskonten wurden banküblich verzinst. Die Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:
Betriebsgröße In § 267 HGB ist geregelt, welche Größenkriterien für die unterschiedliche Einstufung der Kapitalgesellschaften gelten. Dabei sind je nach erfolgter Einstufung in sogenannte, "kleine", "mittelgroße" und "große" Kapitalgesellschaften unterschiedlich ausgeprägte Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen, da die gesetzlich festgelegten Grenzwerte zum Bilanzstichtag noch nicht erreicht wurden.
Frankfurt am Main, den 22. April 2013 gez. J. Stahlberg Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.04.2013 |
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