Karatas
Backwaren GmbH
Hilden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
473.606,00 |
395.579,00 |
| I.
Sachanlagen |
473.106,00 |
395.579,00 |
| II.
Finanzanlagen |
500,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
164.943,87 |
40.632,45 |
| I.
Vorräte |
15.484,06 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
106.554,43 |
31.311,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42.905,38 |
9.321,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.797,28 |
24.262,99 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
57.289,95 |
| Aktiva |
666.347,15 |
517.764,39 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.993,92 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
82.289,95 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
60.283,87 |
-82.289,95 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
57.289,95 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
660.853,23 |
515.764,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
124.285,42 |
87.871,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
536.567,81 |
427.893,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
262.833,65 |
269.650,51 |
| Passiva |
666.347,15 |
517.764,39 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Karatas Backwaren GmbH hat ihren Sitz in Hilden
und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hilden unter
der Nummer HR B 97442 eingetragen.
Der Jahresabschluss der zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem [Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des
§ 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§
265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a
HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet und
folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
gemäß § 256a HGB zum Stichtagskurs
umgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung werden entsprechend in der Gewinn-
und Verlustrechnung ausgewiesen.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden aktiviert.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, planmäßig linear
über eine Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern
erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear über die voraussichtlich
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände von 5 bis 50 Jahren.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2a EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage und in den darauf folgenden vier
Jahren jeweils zu einem Fünftel als Betriebsausgaben
erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag,
für das einzelne Wirtschaftsgut € 1.000,00
nicht übersteigen.
3. Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei
Vorliegen voraussichtlich dauernder Wertminderungen
vorgenommen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
4. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet. Die
Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt ebenfalls zu
Herstellungskosten entsprechend ihrem Fertigungsstand. Zum
Vergleich mit dem Marktpreis erfolgt eine retrograde
Bewertung vom Verkaufspreis ausgehend. Sofern erforderlich,
werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen.
5. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
Für das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
Pauschalwertberichtigung i.H.v. 0 % bezogen auf den
Nettoforderungsbestand gebildet.
6. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die
folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
8. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
9. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden je für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
10. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen keine Restlaufzeiten
von mehr als einem Jahr aus.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen, bis auf einen Betrag
von 537 T€ (Vorjahr: 428 T€), keine
Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr aus. Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
betragen entsprechend 124 T€ (Vorjahr:
88 T€).
Der Posten Verbindlichkeiten beinhaltet
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 263 T€ (Vorjahr: 270 T€).
Die Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus
Darlehen.
IV. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 27 (Vorjahr: 11).
2. Haftungsverhältnisse im Sinne des §
251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind.
sonstige Berichtsbestandteile
Hilden, 02.09.2024
Karatas Backwaren GmbH
Der Geschäftsführer
Cihat Karatas
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.09.2024
festgestellt.
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