Zweite
Breyer Holding GmbH
Sülzetal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.753.122,61 |
6.776.280,51 |
| I.
Sachanlagen |
2.760.372,61 |
2.783.530,51 |
| II.
Finanzanlagen |
1.992.750,00 |
3.992.750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.693.233,86 |
771.668,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.501.383,84 |
217.829,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
191.850,02 |
553.839,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.446.356,47 |
7.547.949,01 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.177.962,38 |
1.142.750,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
400.000,00 |
400.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
642.750,36 |
569.474,68 |
| IV.
Jahresüberschuss |
35.212,02 |
73.275,68 |
| B.
Rückstellungen |
24.600,00 |
27.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.243.794,09 |
6.377.598,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.446.356,47 |
7.547.949,01 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben:
1. Die Zweite Breyer Holding GmbH hat ihren Sitz in
Sülzetal OT Altenweddingen und ist eingetragen im
Handelsregister Stendal unter HRB 25091.
2. Der Jahresabschluss der Zweite Breyer Holding GmbH
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung des BilRUG
aufgestellt.
3. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
4. Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die am Bilanzstichtag und im Vorjahr
keinen Betrag auswiesen, sind nicht aufgeführt.
5. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Absatz 1
HGB. Es handelt sich um eine Konzernmutter mit den drei
Tochterunternehmen Landtechnik LVA Brandenburg GmbH mit
Sitz in Schenkenberg, UBV GmbH (vormals LVA
Schleswig-Holstein GmbH) mit Sitz in Schenkenberg (vormals
Sörup) sowie LVA Support GmbH mit Sitz in Magdeburg.
6. Der Jahresabschluss ist unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufgestellt.
B. Ausweisänderungen in der Bilanz und der Gewinn
und Verlustrechnung:
1. Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist gegeben.
C. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB):
1. Die Bilanzierung erfolgt entsprechend den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der
besonderen Regelungen für Kapitalgesellschaften.
2. Die immateriellen Vermögensgegenstände
sowie Sach- und Finanzanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt
ist, wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.
Bei Gebäuden wird die Nutzungsdauer mit 33 Jahre
und Außenanlagen mit 10 Jahren angenommen.
3. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem
Nennbetrag bewertet. Mögliche Ausfallrisiken bei den
Forderungen sind nicht erkennbar.
4. Die liquiden Mittel sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
5. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert
angesetzt.
6. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz
erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.
7. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
D
. Erläuterungen zur Bilanz
1. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
2. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind
in Höhe von T€ 1.351 (Vorjahr T€ 0) auch
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht.
3. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundene
Unternehmen sind in Höhe von T€ 8 (Vorjahr
T€ 0) auch Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht.
4. Verbindlichkeiten in Höhe von 1.338 TEUR
(Vorjahr 184 TEUR) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
5. Verbindlichkeiten in Höhe von 3.906 TEUR
(Vorjahr 6.194 TEUR) haben eine Restlaufzeit von über
einem Jahr.
6. Verbindlichkeiten in Höhe von 764 TEUR
(Vorjahr 961 TEUR) haben eine Restlaufzeit von über
fünf Jahren.
7. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 1.692 TEUR (Vorjahr 1.876 TEUR).
E. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden wie folgt:
Die Gesellschaft haftet für Verbindlichkeiten
verbundener Unternehmen i.H.v. TEUR 10.620 im Rahmen einer
Mithaft (TEUR 7.620) bzw. Bürgschaft (TEUR 3.000). Mit
einer Inanspruchnahme ist aufgrund der wirtschaftlichen
Lage der Unternehmen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht
zu rechnen.
2. Vorschüsse und Kredite wurden der
Geschäftsführung nicht gewährt.
Haftungsverhältnisse zu Gunsten der
Geschäftsführung wurden nicht eingegangen.
3. Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 0.
Sülzetal, 28. Juni
2024
gez.
Thomas Breyer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2024
festgestellt.
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