ISA GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katja Donnay seit 9.6.2010 | Geschäftsführer |
Frank Behrend seit 9.6.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Burgfeldstiftung | 53.00% |
Burgfeldstiftung adveni Beteiligungs-gesellschaft mbH | 47.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Domizil Wohnfühlen GmbHVelbertJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang1 Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss 10 Allgemeine Angaben Die Domizil Wohnfühlen GmbH, Velbert, ist unter der Nummer 20521 in das Handelsregister B der Stadt Wuppertal eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des BilRUG aufgestellt und gegliedert. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrags und des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft entsprechend Absatz 2 der Größenklassenkriterien des § 267 HGB. Soweit gesetzlich zulässig, wurde von den größenabhängigen Erleichterungsmöglichkeiten für mittelgroße Kapitalgesellschaften hinsichtlich der Gliederungs-, Ausweis- und Anhangsbestimmungen Gebrauch gemacht. 11 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bilanz entspricht der gemäß § 266 HGB vorgeschriebenen Gliederung. Bei der Bewertung von Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind die gesetzlichen Vorschriften (§§ 252 bis 256 HGB und §§ 265 bis 283 HGB) beachtet worden. Sämtliche zu bilanzierende Vermögenswerte und Schulden wurden einzeln unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) bewertet. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Finanzanlagen sind zu Nominalwerten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Es wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens von EURO 250,--bis zu einem Wert von EURO 1.000,--im Jahre des Zugangs nach § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten einzustellen und über fünf Jahre linear abzuschreiben. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Zweifelhafte Forderungen wurden einzelwertberichtigt. Liquide Mittel valutieren zum Nennwert. Die Sonderposten aus Investitionszuschüssen wurden passiviert und nach Maßgabe der Abschreibung der finanzierten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sind. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz auf Basis des 7-Jahresdurschnitts nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Rundungsbedingt ergaben sich jedoch keine Zinseffekte. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Nicht in der Bilanz ausgewiesene "sonstige Rückstellungen" Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen, Dortmund (KZVK). Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurde in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EG- HGB verzichtet. Die Altersversorgung durch die KZVK wird über laufende Beiträge finanziert. Als Beitrag werden 6,0 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der Umlage 188 TEURO (Vorjahr: 234 TEURO). Auf der Basis des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts wird die KZVK ab 2019 für den Altbestand von Renten und Anwartschaften, die bis zum 31. Dezember 2001 entstanden sind, einen sogenannten Stärkungsbeitrag für einen Zeitraum von 25 Jahren erheben. Auf eine Rückstellungsbildung wurde in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ebenfalls verzichtet. Der Stärkungsbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 rd. 25 TEUR. 2 Angaben und Erläuterungen zur Bilanz 21 Aktivseite Anlagenachweis vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Forderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 22 Passivseite Sonderposten Die für die Anschaffung von Anlagegütern erhaltenen Investitionskostenzuschüsse werden nicht von den Anschaffungskosten abgezogen, sondern als Sonderposten aus Investitionszuschüssen passiviert. Die Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens in Höhe von EURO 32.341,11 betreffen bedingte Rückzahlungsverpflichtungen für Zuwendungen, die der Gesellschaft zur Finanzierung von Gegenständen des Sachanlagevermögens gewährt wurden. Die Auflösung erfolgt entsprechend der jeweiligen Abschreibung der Anlagegüter. Nachweis der Förderung durch sonstige Fördergeber zum 31. Dezember 2023
Rückstellungen Die Rückstellungen wurden im gesetzlich erforderlichen Umfang gebildet. Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen berücksichtigt alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die sonstigen Rückstellungen mit einem Gesamtbetrag von TEURO 592 (Vorjahr: TEURO 936) setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Rückstellungen für Überstunden- und Urlaubsverpflichtungen i.H.v. TEURO 189 (Vorjahr: TEURO 201) und Mieten/ Mietnebenkosten von TEURO 213 (Vorjahr: TEURO 168) für ausstehende Nebenkostenvorauszahlungen für das Domizil Velbert Mitte und Heiligenhaus für die Jahre 2019 bis 2023. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten fristadäquaten Marktzins nach der Nettomethode abgezinst gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Bei der Bewertung der Jubiläumsrückstellung i.H.v. TEURO 8 wurde die versicherungsmathematische Berechnung unter Anwendung des Teilwertverfahrens vorgenommen. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2005G verwendet. Basierend auf der versicherungsmathematische Berechnung 2016 wurde auf eine Neuberechnung der Jubiläumsrückstellung für 2023 verzichtet und der Rückstellungswert unverändert fortgeschrieben (Basis Rechnungszinssatz 2,46 %). Die Rückstellung für Aufbewahrung und Archivierung i.H.v. TEURO 26 wurde 2021 aufgrund von Neuanmietungen externer Archivräume neu berechnet. Basierend auf einem Abzinsungssatz von 1,04% nach § 253 Abs. 2 HGB bei einem 7-Jahresdurchschitt bei 10-jähriger Laufzeit ermittelt sich nach der Nettomethode ein Abzinsungsbetrag von TEURO 3. Rundungsbedingt sind im Geschäftsjahr 2023 keine Zinseffekte zu verzeichnen gewesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind nahezu vollständig grundpfandrechtlich bzw. durch Rahmenabtretung besichert.
Mit Vertrag vom 15. Januar 2013 hat die Gesellschaft mit der NGT Contracting GmbH, Essen, einen Vertrag über die Lieferung von Heizwasser und den in der BHKW-Anlage erzeugten Strom geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren und ist mit einem Betrag von TEURO 330 grundbuchlich besichert. Die Gesellschaft hat als Sicherungsgeber gegenüber der Bank zur Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Forderungen der Bank oder eines die Geschäftsverbindung fortsetzenden Rechtsnachfolgers der Bank gegenwärtiger und künftige Ansprüche aus dem Geschäftsverkehr, insbesondere aus Lieferungen und Leistungen gegen die öffentlichen und privaten Kostenträger sowie Nutzer und Leistungsempfänger der Gesellschaft, abgetreten (Globalabtretung). Der Nominalbetrag aus dieser Rahmenabtretung wird nicht betragsmäßig beziffert. 3 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 30 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesellschaft erzielt vor allem Erträge aus Pflegeleistungen, die in den Umsatzerlösen ausgewiesen werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEURO 584 (Vorjahr: TEURO 328) entfällt vorwiegend auf das periodenfremde Ergebnis. Dieses setzt sich vorwiegend aus periodenfremden Erträgen TEURO 191 (Vorjahr: TEURO 124) sowie Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen aus Vorjahren i.H.v. TEURO 363 (Vorjahr: TEURO 170) zusammen. Den periodenfremden Erträgen stehen periodenfremde Aufwendungen von TEURO 120 (Vorjahr: TEURO 12) gegenüber. 31 Gewinnvortrag und Vorschlag zur ErgebnisverwendungIn der Gesellschafterversammlung vom 08. Dezember 2023 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Der Jahresüberschuss des Jahres 2022 in Höhe von EURO 235.352,81 wurde auf neue Rechnung (Gewinnvortrag) vorgetragen. Auf Vorschlag der Geschäftsführung und vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung soll der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EURO 10.246,99 ebenfalls auf neue Rechnung (Gewinnvortrag) vorgetragen werden. 4 Sonstige Angaben 40 Beteiligung an Tochtergesellschaften Die Gesellschaft ist an folgenden Tochtergesellschaften zu mehr als einem Fünftel beteiligt: Domizil Tagespflege GmbH, Velbert. Das Stammkapital beläuft sich auf EURO 25.000,00 und der Anteilsbesitz der Gesellschaft auf 100 %. Nach dem letzten Jahresabschluss hat die Domizil Tagespflege GmbH, Velbert, für das Geschäftsjahr 2023 ein Eigenkapital i.H.v. EURO 127.528,93 ausgewiesen, hierin ist der Jahresüberschuss von EURO 39.092,13 enthalten. 41 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus bestehenden Verträgen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr ergeben sich in den nächsten Jahren folgende finanzielle Verpflichtungen:
Die Kaltmiete (Mietzeitende 2025) ist zum Teil indexiert. Die Anpassung des Mietzinses erfolgt alle zwei Jahre auf Basis des Verbraucherindexes (Basisjahr 2000) aller privaten Haushalte in Höhe von 50% der Steigerung der Indexpunkte. Im Schätzwege haben wir eine Indexpreissteigerung von 1%-Pkt. pro Jahr unterstellt. Die Verträge über Energielieferungsanlagen und hiermit verbundene Dienstleistungen haben Laufzeiten bis 2026. Die Vergütungen sind indexiert. Im Schätzwege auf Basis des aktuellen Geschäftsjahres (2023: T€ 75) haben wir eine Indexpreissteigerung von 1%-Pkt. pro Jahr unterstellt. 42 Mitarbeiterzahl Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) gemäß § 267 Abs. 5 HGB i.V.m. § 285 Nr. 7 HGB betrug im Jahr 2023 insgesamt 121,75 (Vorjahr: 149,00). Sie setzt sich nach Köpfen wie folgt zusammen:
Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. 43 Organe Organe der Gesellschaft sind:
Gesellschafter sind adveni Beteiligungsgesellschaft mbH, Velbert, mit 94% und die Burgfeldstiftung, Velbert, mit 6% der Anteile an der Domizil Wohnfühlen GmbH, Velbert. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Frank Behrend, Geschäftsführung Wirtschaft und Finanzen, Velbert,*24.06.1966 und Frau Katja Donnay, Geschäftsführung Pflege und Betreuung, Düsseldorf,*21.06.1968. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. 44 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.
Velbert, am 31. März 2024 Domizil Wohnfühlen GmbH gez. Behrend gez. Donnay Geschäftsführung Lagebericht zum 31. Dezember 2023I. Geschäfts- und Rahmenbedingungen (Wirtschaftsbericht)Unternehmensgegenstand Die Domizil Wohnfühlen GmbH - im Folgenden kurz Gesellschaft genannt - fördert entsprechend ihrem Gesellschaftszweck die Altenhilfe. Am Standort Velbert (Mitte und Neviges) werden zwei (bis zum 30.04.2023 drei) Einrichtungen der stationären Altenpflege unter der Marke "Domizil Wohnfühlen" betrieben. Ergänzend dazu betreibt die Gesellschaft ein Service-Wohnhaus sowie ambulant betreute Wohngruppen in Velbert Neviges. Die Angebote umfassten Ende 2023 insgesamt 101 stationäre Pflegeplätze, 18 Service Wohnungen sowie 24 Plätze ambulant betreutes Wohnen. Darüber hinaus werden für durchschnittlich 100 Patienten Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege angeboten, die sich vor allem an Pflegebedürftige in Velbert und Heiligenhaus richten. Über die Tochtergesellschaft Domizil Tagespflege GmbH werden am Standort Neviges 15 Plätze für die Tagesbetreuung sowie am Standort Heiligenhaus im Domizil Leubeck 21 Dauerpflegeplätze (bis zum 30.04.2023 Kurzzeitpflegeplätze) angeboten. Rechtlicher und organisatorischer Aufbau Die Gesellschaft ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und wird unter dem Namen "Domizil Wohnfühlen GmbH" beim Handelsregister (HRB 20521 / Amtsgericht Wuppertal) geführt. Sitz der Gesellschaft ist Velbert. Die Gesellschaft verfügt über ein Stammkapital von 25.000 EUR. Gesellschafter waren zum 31.12.2023 die Burgfeldstiftung, Velbert sowie die adveni Beteiligungsgesellschaft mbH, Velbert. Organe der Gesellschaft sind
Die gemeinsame Geschäftsführung bilden Herr Frank Behrend (geb. 24.06.1966) und Frau Katja Donnay (geb. 21.06.1968). Vertragliche Rahmenbedingungen Für alle Einrichtungen liegen Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI vor. Diese berechtigen und verpflichten die Einrichtungen zur Erbringung von Leistungen der stationären und ambulanten Pflege für Pflegebedürftige im Sinne des SGB XI. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Entwicklung Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung war im Verlauf des Jahres 2023 weiter maßgeblich durch den andauernden russischen Angriffskrieg auf die Ukraine dominiert. Insbesondere die Energiekrise und die damit einhergehende Inflation beeinflussen die wirtschaftliche Entwicklung bis heute. "Die deutsche Wirtschaft war im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt." https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2023/20231213-diewirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-dezember-2023.html Für das Jahr 2024 werden aktuell eher moderate Inflationsraten prognostiziert. Das ifo-Institut prognostiziert beispielsweise für das Jahr 2024 eine Inflationsrate von 2,2 Prozent in Deutschland. Die Bundesbank geht davon aus, dass sich die Inflation im selben Jahr mehr als halbieren wird, auf 2,7 Prozent. WirtschaftsWoche 31.01.2024 Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird sehr kritisch gesehen und das Vertrauen in die Regierung im Besonderen, aber auch in die Politik insgesamt scheint immer weiter zu sinken. Die Bertelsmann-Stiftung stellt im Januar 2024 im Rahmen einer Befragung folgendes fest: "Insgesamt blicken die Befragten relativ besorgt in die Zukunft, unabhängig von ihrem Alter." Laut einer DIHK- Umfrage in 2023 ist der Fachkräftemangel mittlerweile zum Innovationshemmnis Nummer eins geworden. Fast drei Viertel der Unternehmen sehen sich danach durch ihre begrenzten personellen Kapazitäten ausgebremst. Auch für den Bereich der Altenhilfe hat sich die Lage dramatisch verschlechtert. Die deutlichen Preiserhöhungen in allen Bereichen werden nicht mehr durch die Refinanzierung gedeckt. Der Arbeitskräftemangel bringt die Branche zudem in Bedrängnis, weil Bettenkapazitäten nicht mehr vollständig genutzt werden können. Aufgrund mangelnder Rücklagen kommt es daher aktuell immer wieder zu Insolvenzen, auch größerer wie kleinerer Pflegeanbieter (z.B. Convivo, Dorea, Hansa, Levantus etc.). Laut dem Arbeitgeberverband Altenpflege mussten in 2023 zwei Pflegeeinrichtungen pro Tag Insolvenz anmelden oder schließen. "Bis Mitte Dezember 2023 verzeichnet der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) 783 Insolvenzen und Schließungen in der Altenpflege." 27.12.2023 Die Refinanzierung ist insgesamt zu eng, um Krisen ohne Unterstützung überstehen zu können. Dagegen wird der Bedarf an pflegerischen Leistungen von Jahr zu Jahr größer. Das Lebensalter der Deutschen steigt seit Jahren durch die verbesserte medizinische Versorgung und es findet eine zunehmende Überalterung der Gesellschaft statt. Die geburtenstarken Jahrgänge (sogenannte "Baby-Boomer" der Jahrgänge 1955 bis 1969) werden in den nächsten Jahren im Altenpflegemarkt eine extrem hohe Nachfrage erzeugen. Gleichzeitig reduziert sich Angebot an Arbeitskräften weiter, wenn keine politischen Gegenmaßnahmen getroffen werden. Die Nachfrage an ambulanten und stationären Pflegeleistungen kann bereits heute in vielen Regionen nicht mehr gedeckt werden. Der Mangel an geeigneten und willigen Arbeitskräften für Krankenhäuser und Pflegeheime ist nicht mehr zu kompensieren. Die Refinanzierung ist außerdem in vielen Bereichen nicht ausreichend. Es ist davon auszugehen, dass Investoren sich aufgrund der steigenden Inflation respektive Zinsen zunehmend anderen Branchen mit besseren Renditen zuwenden werden, sollte der Staat hier nicht massiv eingreifen. Darüber hinaus reduziert sich die Anzahl der Pflegeheime und Betreiber/innen mit jeder Insolvenz. Geschäftsverlauf In 2023 musste die Einrichtung Domizil Heiligenhaus mit 63 stationären Pflegeplätzen geschlossen werden. Weder im investiven Bereich, noch im pflegerischen Bereich war es möglich, eine Kostendeckung zu erzielen. Mit den Vermietern war es nicht möglich eine wirtschaftlich tragbare Verlängerung des Pachtvertrages zu erzielen. Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2023 dennoch mit einem ausgeglichenen, leicht positiven Ergebnis abgeschlossen. Die Nachfrage an ambulanten Leistungen steigt weiter deutlich, kann aber aufgrund der eingeschränkten personellen Ressourcen immer weniger erfüllt werden. Für die stationären Einrichtungen sowie für die Wohngemeinschaften besteht insgesamt an allen Standorten eine sehr gute Nachfrage. Freie Plätze liegen nur noch systembedingt vor. Grund sind immer kürzere Verweildauern und damit eine erhöhte Anzahl an Neuaufnahmen sowie Absagen / Verzögerungen bei Neuaufnahmen wegen Krankenhausaufenthalte. Die Pflegesätze wurden auch in 2023 neu verhandelt, wobei die erheblichen Kosten- und Tarifsteigerungen nicht gedeckt wurden. Die Defizite der stationären Pflege können nur noch mit Überschüssen aus Vermietung (insbesondere Service Wohnen) ausgeglichen werden. Belegung Die Belegung der stationären Plätze hat sich in 2023 wieder bei ca. 97 % stabilisiert (Vorjahre ca. 95 %). Dies allerdings ohne Berücksichtigung der in 2023 geschlossenen Einrichtung Domizil Heiligenhaus. Die Patientenzahl der ambulanten Versorgung ist mit ca. 100 Kunden weiter stabil. Die Nachfrage an Service Wohnen hält mangels stationärer Pflegeplätze weiter an. Die Plätze der Wohngemeinschaften konnten aufgrund der dementiellen Ausrichtungen ebenfalls gut belegt werden. Organisation Die Gesellschaft verfügt über gute organisatorische Strukturen. Verwaltungsdienstleistungen wurden vollständig ausgelagert (Rechnungswesen, Personalwesen, Abrechnung etc.). Hauswirtschaftliche Leistungen werden durch Werk- und Dienstleistungsverträge gesichert. Im Bereich des Arbeitsschutzes (Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt) sowie des Datenschutzes bestehen ebenfalls laufende externe Verträge. Gleiches gilt für alle EDV-Dienstleistungen. Die hiesige Gesellschaft konzentriert sich damit ausschließlich auf pflegerische und betreuerische Dienstleistungen. II. Ergebnislage Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2023 mit einem Gewinn in Höhe von 10 TSD EUR abgeschlossen. Davon sind 449 TSD EUR dem periodenfremden Bereich zuzuordnen. III. Finanzlage, Liquidität und Cashflow Die Finanzlage der Gesellschaft hat sich planmäßig entwickelt. Vor allem durch die Schließung der Einrichtung Domizil Heiligenhaus mit 63 stationären Pflegeplätzen hat sich der Liquiditätssaldo gegenüber dem Vorjahr um 164 TSD EUR verschlechtert, so dass die Unterdeckung auf 571 TSD EUR stieg. Durch Zahlungslinien und Verpflichtungen/ Rückstellungen, die nicht zum Zahlungsabfluss führen, blieb das kurzfristig realisierbare Schuldendeckungspotential in vollem Umfang gedeckt. IV. Vermögenslage Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 8.079 TSD EUR auf 7.371 TSD EUR vermindert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden planmäßig um 324 TSD EUR getilgt. Die Eigenkapitalquote I liegt mit 47,0 % über dem Niveau des Vorjahres (42,7 %). V. Investitionen In 2021 wurde in Heiligenhaus die an der Lindenstraße errichtete Kurzzeitpflege mit 21 Plätzen (Domizil Leubeck) in Betrieb genommen. Pächterin ist die Domizil Tagespflege GmbH. Im Rahmen der Abwicklung des Domizil Heiligenhaus wurden die Kurzzeitpflegeplätze ab dem 01.05.2023 in Dauerpflegeplätze umgewandelt. Auf dem angrenzenden Grundstück ist ein 2. Bauabschnitt in Planung, in dem weitere 24 Pflegeplätze entstehen sollen. Das Investitionsvolumen wird derzeit auf ca. 3 - 3,5 Mio. EUR geschätzt. Die Umsetzung hat sich aufgrund von Einwendungen seitens der Stadt Heiligenhaus unerwartet verzögert. Trotz mehrfacher Zusage liegt die Baugenehmigung immer noch nicht vor. Vor Beginn der Maßnahme muss noch einmal dringend geprüft werden, ob diese mit der negativen Entwicklung der Refinanzierung (insbesondere der Pflegesätze) wirtschaftlich überhaupt noch darstellbar ist. VI. Risiken- und Chancenbericht Risiken Der Sozialbereich steht insgesamt in einer überproportional großen Abhängigkeit von politischen Entscheidungen respektive den hier zur Verfügung gestellten finanziellen Rahmenbedingungen. Die Corona-Pandemie und auch der aktuelle russische Einmarsch in die Ukraine haben gezeigt, wie schwer es ist, Entwicklungen insgesamt vorherzusehen. Die Pandemie ist mittlerweile kein besonderes Thema mehr. Die Energiekrise und der anhaltende Personalmangel stehen jetzt im Fokus und haben schon einige Einrichtungen in wirtschaftliche Schieflagen gebracht. Die Anzahl der Insolvenzen von Pflegeheimen ist auf ein nie dagewesenes Maß gestiegen. Es wird von ganz besonderer Bedeutung sein, dass sich Anbieter von Pflegeleistungen sehr flexibel auf die aktuellen Herausforderungen einstellen. Derzeit lassen sich stationäre Einrichtungen kaum mehr wirtschaftlich betreiben. Die Refinanzierung der Investitionskosten seit Einführung der APG / APG-DVO ist in den meisten Fällen für die Errichtung eines Pflegeheimes nicht mehr auskömmlich. Die Kostenträger refinanzieren kaum noch die tatsächlich angefallenen Kosten. Der Pachtvertrag des Domizil Velbert endet zum 31.12.2025. Hier werden aktuell Verhandlungen hinsichtlich einer Pachtverlängerung mit den neuen Eigentümern geführt. Sollten allerdings die diesjährigen Pflegesatzverhandlungen kein auskömmliches Ergebnis erzielen, muss auch diese Einrichtung geschlossen werden. Sofern hier kein Umdenken stattfindet, wird sich die Anzahl der stationären Pflegeplätze in den kommenden Jahren immer weiter reduzieren. Der Personalmangel am Pflegemarkt betrifft seit geraumer Zeit nicht mehr nur Fachkräfte. Der in 2023 verabschiedete § 113 c SGB XI sieht eine Reduzierung der Fachkräfte für Pflege und Betreuung vor, in dem gleichzeitig 1-jährig ausgebildete Pflegekräfte verstärkt Verantwortung übernehmen sollen. Aber auch diese 1-jährig ausgebildeten Pflegekräfte stehen am Markt nicht zur Verfügung. Darüber hinaus kollidiert § 113 c SGB XI aktuell noch mit dem Ordnungsrecht (WTG NRW) und der hier vorgeschriebene Fachkraftquote. Es gibt außerdem erste Hinweise, dass die Kostenträger mit dem Gesetz nur eine weitere Chance der Kostenreduzierung zu Lasten der Pflegeanbieter sehen. Für laufende Rechtsstreitigkeiten wurden Rückstellungen gebildet. Rechtsstreitigkeiten, die ein besonderes Risiko für die Gesellschaften darstellen, lagen mit Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 nicht vor. Chancen Die Nachfrage an Betreuungsangeboten für Betagte wird aufgrund der demographischen Entwicklung insgesamt weiter steigen. Darüber sind sich alle Fachleute einig. Die alternde Generation muss auch in den kommenden Jahren versorgt werden und die Politik wird eine wie auch immer geartete Refinanzierung zur Verfügung stellen müssen. Aktuell müssen alle Investitionen in den Pflegebereich gut durchdacht und Immobilien sollten möglichst flexibel nutzbar sein. Mit den gesetzlichen Änderungen (Pflegestärkungsgesetz / GEPA NRW) wurde die Nachfrage nach ambulanten Leistungen weiter forciert. Da hier ein relativ geringer Investitionsaufwand erforderlich ist, bieten sich aktuell in der ambulanten Versorgung die größten Chancen. Die Gesellschaft wird sich daher weiterhin verstärkt den ambulanten und teilstationären Dienstleistungen zuwenden. Das Areal an der Lindenstraße in Heiligenhaus (Domizil Leubeck mit aktuell 21 Kurzzeitpflegeplätzen) bietet die Möglichkeit, das Platzangebot auszuweiten. Nach Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts sollen hier insgesamt 45 Plätze für stationäre Dauerpflege (ggf. mit ambulanter Leistungsabrechnung) angeboten werden. Die Entwicklung der Refinanzierung bleibt aber abzuwarten. Die Ertrags- und Aufwandsstruktur des Unternehmens ist insgesamt solide. Die Gesellschaft ist für die Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt. VII. Prognosebericht Die Wirtschaftsplanungen der Jahre 2024 bis 2026 sehen grundsätzlich ausgeglichene, leicht positive stabile Ergebnisse vor.
Mit nennenswerten Gewinnen kann in den nächsten Jahren aufgrund der besonderen Bedingungen in der Refinanzierung des Sozialbereichs nicht gerechnet werden. Insgesamt geht die Geschäftsführung mittel- und langfristig von einem ausgeglichenen Ergebnis der Gesellschaft aus.
Velbert, den 31. März 2024 Frank Behrend Katja Donnay Geschäftsführung ErgebnisverwendungErgebnisverwendungsvorschlag der GeschäftsleitungDie Gesellschafterversammlung vom 05. November 2024 stellt für das Geschäftsfahr 2023 einen Jahresüberschuss von 10.246,99 EUR fest. Der Jahresüberschuss wird in den Gewinnvortrag eingestellt. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05. November 2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die Domizil Wohnfühlen GmbH, Velbert Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Domizil Wohnfühlen GmbH, Velbert - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Domizil Wohnfühlen GmbH, Velbert, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grunds- ätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mettmann, am 29. April 2024 adstera
Dr. Stephan Rahmen, Wirtschaftsprüfer |
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