AIN Verwaltungsgesellschaft mbH

Kornkamp 2, 26605 Aurich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aurich HRB 522
Eingetragen
3.6.1988
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
1. Die Verwaltung und Vermietung von Immobilien und Mobilien. Die Gesellschaft darf auch Handel betreiben. 2. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Johann J. Köster
seit 16.2.2006
Geschäftsführer
Frank Naumann
seit 16.2.2006
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.33%
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Kanalstraße 156, 26639 Wiesmoor
35.000 €
33.33%
Schirumer Weg 2 A, 26605 Aurich
35.000 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AIN Verwaltungsgesellschaft mbH

Aurich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

887.081,62

947

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

123.550,13

141

II. Guthaben bei Kreditinstituten

30.269,03

7

C. Rechnungsabgrenzungsposten

15.589,00

19

Summe Aktiva

1.056.489,78

1.114



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

105.000,00

105

II. Gewinnvortrag

145.814,23

129

III. Jahresüberschuss

48.071,56

16

B. Rückstellungen

13.845,00

3

C. Verbindlichkeiten

743.758,99

861

Summe Passiva

1.056.489,78

1.114

ANHANG

A. Bescheinigung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 der AIN Verwaltungs GmbH, 26607 Aurich, wurde von uns auf der Grundlage der uns vorgelegten Buchhaltung und Bestandsverzeichnisse sowie der erteilten Auskünfte der Geschäftsführung unter Beachtung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Die Buchführung und das Inventar haben wir auf ihre Plausibilität beurteilt. Dabei sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen.

Die Vollständigkeit von Buchführung und Jahresabschluss wird hiermit bestätigt.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

6. Die Vorschriften des BilMoG und des EGHGB wurden, soweit erforderlich, entsprechend angewendet.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde sowohl von der linearen als auch von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

III. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis mit EUR 17.843,59 (§ 285 Ziffer 6 HGB).

Der Jahresüberschuss 2013 in Höhe von EUR 48.071,56 wird auf neue Rechnung vorgetragen (§ 326 HGB).

Geschäftsführer sind (§ 285 Ziff. 10 HGB):

Herr Horst Lorenz

Herr Frank Naumann

Nachrichten & Medien

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