ABV Bedachung und Bautenschutz GmbH
Selbe AdresseArchitekturbüros für Hochbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johann J. Köster seit 16.2.2006 | Geschäftsführer |
Frank Naumann seit 16.2.2006 | Geschäftsführer |
Horst, Dipl.-Kaufmann Lorenz seit 16.2.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AIN Verwaltungsgesellschaft mbHAurichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
ANHANGA. Bescheinigung Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 der AIN Verwaltungs GmbH, 26607 Aurich, wurde von uns auf der Grundlage der uns vorgelegten Buchhaltung und Bestandsverzeichnisse sowie der erteilten Auskünfte der Geschäftsführung unter Beachtung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Die Buchführung und das Inventar haben wir auf ihre Plausibilität beurteilt. Dabei sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen. Die Vollständigkeit von Buchführung und Jahresabschluss wird hiermit bestätigt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. 6. Die Vorschriften des BilMoG und des EGHGB wurden, soweit erforderlich, entsprechend angewendet. II. Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen. 2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde sowohl von der linearen als auch von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. 7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 11. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. III. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis mit EUR 17.843,59 (§ 285 Ziffer 6 HGB). Der Jahresüberschuss 2013 in Höhe von EUR 48.071,56 wird auf neue Rechnung vorgetragen (§ 326 HGB). Geschäftsführer sind (§ 285 Ziff. 10 HGB): Herr Horst Lorenz Herr Frank Naumann |
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