Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 6755
Eingetragen
9.10.1987
Branche
Großhandel mit Wasch-, Putz- und ReinigungsmittelnAllgemeine GebäudereinigungSonstige spezielle Reinigung von Gebäuden und Maschinen
Gegenstand
Die Glas- und Gebäudereinigung sowie die Säuberung von Gehwegen, Grünanlagen und Straßen, die Organisation von Straßenfesten, Turnieren u.ä., der Im- und Export von und der Großhandel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere von und mit Reinigungsmitteln, Reinigungsmaschinen und Reinigungsgeräten.

Historie

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Management

NameRolle
Seref Sen
seit 27.1.2014
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

All Clean Service GmbH

Offenbach/M.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.078,00 134.021,23
I. Sachanlagen 1.078,00 22.852,00
II. Finanzanlagen   111.169,23
B. Umlaufvermögen 325.719,31 331.432,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.426,43 44.211,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 280.292,88 287.221,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 608,00 621,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 327.405,31 466.074,43

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 98.581,72 154.265,31
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 73.017,13 128.700,72
B. Rückstellungen 216.228,54 295.428,52
C. Verbindlichkeiten 12.595,05 16.280,60
D. Rechnungsabgrenzungsposten   100,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 327.405,31 466.074,43

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätze der §§ 238 bis 263 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 335 HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist für jeden Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-., Finanz- und Ertragslage

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Firma All Clean Service GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 wurden beachtet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Für Pensionsverpflichtungen wurden die entsprechenden handelsrechtlichen Werte für Pensionsrückstellungen gemäß versicherungsmathematischem Gutachten in Höhe von 308.150,00 Euro zurückgestellt. Eine Saldierung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB (n.F.) mit dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 113.733,98 Euro wurde durchgeführt, sodass lediglich ein passiver Überhang von 194.416,02 Euro auszuweisen ist. Für Zwecke der Ermittlung des z.v.E. der Gesellschaft wurde eine Überleitungsrechnung gem. § 60 EStDV erstellt, in der die abweichende steuerrechtliche Bewertung der Pensionsrückstellung berücksichtigt wurde.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

III. Angaben zu Bilanzposten

Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Forderungen aus einem Verrechnungskonto in Höhe von 21.527,56 Euro. Diese ist unter den "sonstigen Vermögensgegenständen" ausgewiesen. Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß.

Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):

Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition Gesamt
EUR
bis zu einem Jahr
EUR
von einem Jahr bis zu fünf Jahren
EUR
über fünf Jahre
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00
  (0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 528,95 528,95 0,00 0,00
  (672,21) (672,21) (0,00) (0,00)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 12.066,10 12.066,10 0,00 0,00
- davon aus Steuern (15.608,39) (15.608,39) (0,00) (0,00)
  7.026,51 7.026,51 0,00 0,00
  (6.412,66) (6.412,66) (0,00) (0,00)
Summe 12.595,05 12.595,05 0,00 0,00
  (16.280,60) (16.280,60) (0,00) (0,00)

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft in der Zeit von 01.01. bis 31.05.2010 durch Herrn Seref Sen und in der Zeit von 01.06. bis 31.12.2010 durch Herrn Muharrem Sen. Sie sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.

 

Offenbach/M., den 04.07.2011

Herr Muharrem Sen

Herr Seref Sen

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