PPlus
Pharma + Service GmbH
Finsing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
110.120,14 |
60.050,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.381,00 |
6.080,00 |
| II.
Sachanlagen |
94.924,50 |
45.370,50 |
| III.
Finanzanlagen |
12.814,64 |
8.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
401.541,39 |
617.225,72 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
217.568,07 |
257.729,10 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
183.973,32 |
359.496,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
511.661,53 |
677.276,22 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
280.255,34 |
290.430,38 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
264.408,38 |
134.169,08 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.153,04 |
-130.261,30 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
16.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
45.967,94 |
162.917,12 |
| D.
Verbindlichkeiten |
185.438,25 |
207.928,72 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
87.453,78 |
129.803,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
511.661,53 |
677.276,22 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der PPlus Pharma + Service GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der PPlus Pharma + Service GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
2.3
Sonderposten mit Rücklageanteil
Sonderposten mit Rücklageanteil wurden im
Geschäftsjahr in Höhe von 16.000,- Euro
aufgelöst.
2.4
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag wird mit dem bestehenden
Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Wolf-Peter Paschke, Frank Paschke
3.2
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|