Recall Services Europe GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Paul Lincoln seit 19.6.2018 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Joyson Safety Systems Luxembourg S.à r.l. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Key Safety Systems Deutschland GmbHRaunheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Anhang 2022I. ALLGEMEINE ANGABEN Am 10. April 2018 wurde die Übernahme der Firma Takata durch Key Safety Systems und die Umbenennung der Key Safety Systems-Gruppe in Joyson Safety Systems vollzogen. Die Gesellschaft wird unverändert unter dem Namen Key Safety Systems Deutschland GmbH geführt, eine zukünftige Namensänderung ist nicht ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist unter der Firma Key Safety Systems Deutschland GmbH mit Sitz in Raunheim in das Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Nummer HRB 83567 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Absatz 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes in Euro aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Abschluss umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzugebenden "davon"-Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzugeben sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses hat die Geschäftsführung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 entschieden, die operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zum 31. Mai 2019 vollständig einzustellen und den Standort in Raunheim zu schließen. Ab diesem Zeitpunkt wurde die wirtschaftliche Betätigung am Standort vollends dauerhaft eingestellt und der bisherige Betriebszweck nicht mehr weiterverfolgt. Sämtliche gewerbliche Tätigkeiten wurden eingestellt. Die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Einstellung der Geschäftstätigkeit ist von der fristgerechten Begleichung ihrer Forderungen gegen verbundene Unternehmen und der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung durch den Gesellschafter abhängig. Hierdurch besteht eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Einstellung der Geschäftstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Mit dem Vertrag vom 1. Januar 2019 hat die Joyson Safety Systems Germany GmbH, Aschaffenburg, die Entrepreneurrolle für die Key Safety Systems Deutschland GmbH übernommen. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Bilanzierung unter Abkehr von der Unternehmensfortführungsprämisse Die operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wurde durch Gesellschafterbeschluss im Jahr 2018 zum 31. Mai 2019 vollständig eingestellt, wobei die Gesellschaft als Rechtsträger zunächst fortgeführt wird. Die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Einstellung der Geschäftstätigkeit ist von der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung durch den Gesellschafter abhängig. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wie im Vorjahr entsprechend den Regelungen des IDW RS HFA 17: "Auswirkungen einer Abkehr von der Going Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss". Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte unter Veräußerungsgesichtspunkten nach den Verhältnissen des Absatzmarktes. Die Schulden wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), d.h. mit dem bei Fälligkeit zur Tilgung der Schuld voraussichtlich aufzubringenden Geldbetrag angesetzt. Anlagevermögen Die unter Finanzanlagen ausgewiesenen Rückdeckungsansprüche im Zusammenhang mit dem Pensionsplan sind mit dem Aktivwert bilanziert, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht. Diese stellen wie im Vorjahr kein Deckungsvermögen dar. Umlaufvermögen Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und sonstige Aktiva sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare oder latente Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Vermögensgegenstände enthalten keine nennenswerten stillen Reserven, so dass das Eigenkapital zum Bilanzstichtag grundsätzlich auch dem tatsächlichen Reinvermögen der Gesellschaft entspricht. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften; die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten in angemessenem und ausreichendem Umfang Rechnung getragen. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen Zinssätzen unter Berücksichtigung möglicher Preissteigerungen gebildet und abgezinst. Die Rückstellungen für Pensionen werden, da die Gesellschaft auch nach Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit zum 31. Mai 2019 ihre Verpflichtungen erfüllen soll, unverändert auf Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2022 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre (Vj.: 10 Jahre) abgezinst. Es wird eine pauschale Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) angenommen. Folgende Parameter wurden bis auf den Rechnungszins unverändert zum Vorjahr verwendet:
Wäre ein durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten 7 Jahre verwendet worden, hätte dieser 1,44 % betragen. Der resultierende ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt EUR 632.380,00 (Vj.: EUR 866.850,00). Entsprechend den Regelungen des IDW RS HFA 17: "Auswirkungen einer Abkehr von der Going Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss" wurden alle Verpflichtungen aufgenommen, die der Einstellung der operativen Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen und denen sich der Bilanzierende voraussichtlich nicht entziehen kann, auch wenn diese Verpflichtungen rechtlich noch nicht entstanden sind. Auf die Ausführungen im Gliederungspunkt "Rückstellungen" im Abschnitt III. Erläuterungen zur Bilanz wird verwiesen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem Devisenkassamittelkurs zum Stichtag bewertet. § 256 a HGB findet in diesem Zusammenhang Anwendung. Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasipermanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden diese Beträge mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die sich ergebende Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Steuerliche Verlustvorträge werden unter Berücksichtigung der Regelungen des IDW RS HFA 17: "Auswirkungen einer Abkehr von der Going Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss" bei der Berechnung aktiver latenter Steuern angesetzt, sofern die Werthaltigkeit durch eine steuerliche Planungsrechnung bis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Auflösung der Gesellschaft verlässlich bestimmt werden kann. Aktive und passive Steuerlatenzen werden saldiert ausgewiesen (Gesamtdifferenzenmethode). Im Falle eines Aktivüberhangs macht die Gesellschaft von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch, so dass ein Ausweis des Aktivüberhangs in der Bilanz unter dem Posten "Aktive latente Steuern" erfolgt. Fremdwährungsumrechnung Fremdwährungstransaktionen werden grundsätzlich zum Entstehungskurs umgerechnet. Gemäß § 256 a HGB werden kurzfristig fällige Bilanzposten zum Stichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. In diesem Zusammenhang sind die § 253 Absatz 1 Satz 1 HGB und § 252 Absatz 1 Nr. 4 HGB für kurzfristige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten nicht anzuwenden. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Wie im Vorjahr existiert zum Stichtag 31.12.2022 kein Sachanlagevermögen mehr. Es besteht weiterhin, die unter Finanzanlagen ausgewiesenen Rückdeckungsansprüche, die im Zusammenhang mit dem Pensionsplan stehen. Diese sind mit dem Aktivwert bilanziert, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht und stellen wie im Vorjahr kein Deckungsvermögen dar. Umlaufvermögen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 33.903; Vj. TEUR 33.377) resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Hiervon bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 11.048 (Vj. TEUR 11.048) gegen das verbundene Unternehmen Key Safety Systems Inc., USA. Die Eindringlichkeit der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 noch offenen Restforderungen (TEUR 11.048) ist in Höhe von TEUR 7.352 durch eine Werthaltigkeitsgarantie der Konzerngesellschaft Joyson Auto Safety S.A., Luxemburg, abgesichert. Gegenüber der Joyson Safety Systems Germany GmbH bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 22.288 (Vj. TEUR 21.579), da die Joyson Safety Systems Germany GmbH zum 01.01.2019 die Entrepreneurrolle für die Key Safety Systems Deutschland GmbH übernommen hat. Mit dem Assignment und Set-off Agreement vom 07.12.2020 wurden Forderungen in Höhe von TEUR 14.364 gegenüber der Key Safety Systems Inc., USA auf die Joyson Safety Systems Germany GmbH übertragen. Forderungen gegen den Gesellschafter bestehen wie im Vorjahr nicht. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben zum 31. Dezember 2022 wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Aktive latente Steuern Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern von EUR 1.467.524,81 (Vj. EUR 1.221.018,79). Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 0,25560 % zugrunde, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Aschaffenburg von 400,00%. Die latenten Steuern resultieren aus den folgenden temporären Differenzen:
DTA: aktive latente Steuern; DTL: passive latente Steuern Aus dem Ansatz aktiver latenter Steuern von EUR 1.467.524,81 (Vj. EUR 1.221.018,79) ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB in dieser Höhe. Aus der Verminderung der aktiven latenten Steuern im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich ein latenter Steuerertrag in Höhe von EUR 246.506,02 (Vj. Ertrag EUR 231.391,99), der unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen wird. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern unter Veräußerungsgesichtspunkten gemäß IDW RS HFA 17 hatte keine Auswirkungen auf den Bilanzansatz zum 31. Dezember 2022. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert EUR 52.000,00. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 513.134,87 wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Der im Geschäftsjahr 2022 erzielte Jahresfehlbetrag beträgt EUR 694,199,36. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich folgendermaßen zusammen: Rückstellungsspiegel in € FY 2022
Verbindlichkeiten Das Darlehen in Höhe von EUR 10.300.000,00 von der Joyson Safety Systems International Finance B.V., Amsterdam, Niederlande wurde im September 2019 über eine Zinskapitalisierung um EUR 515.000,00 auf EUR 10.815.000,00 erhöht. Im September 2020 erhöhte sich das Darlehen über eine weitere Zinskapitalisierung auf EUR 11.281.319,10, im September 2021 erhöhte sich die das Darlehen über eine weitere Zinskapitalisierung auf EUR 11.766.415,83 und im Januar 2022 erhöhte sich das Darlehen über eine weitere Zinskapitalisierung in Höhe von EUR 131.687,15 auf EUR 11.898.102,98. Der Zinssatz im Jahr 2022 betrug 3,75% (Vj.: 4,3 %). Die gesamten Zinsverbindlichkeiten für dieses Darlehen betragen EUR 442.511,64 (Vj.: EUR 127.528,61). Am 15. März 2019 wurde ein weiteres Darlehen über EUR 2.500.000,00 von der Joyson Safety Systems International Finance B.V., Amsterdam, Niederlande gewährt. Im März 2020 erhöhte sich das Darlehen über eine Zinskapitalisierung auf insgesamt EUR 2.606.521,25, im März 2021 erhöhte sich das Darlehen ebenfalls über eine Zinskapitalisierung auf insgesamt EUR 2.712.388,18 und im Januar 2022 erhöhte sich das Darlehen ebenfalls über eine Zinskapitalisierung in Höhe von EUR 88.483,30 auf EUR 2.800.871,48. Der Zinssatz im Jahr 2021 betrug 3,75 % (Vj.: 4,05 %) und das Darlehen hat eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre. Die Zinsverbindlichkeiten belaufen sich auf EUR 104.169,36 (Vj.: EUR 87.580,41). Die KSS Holdings Inc. gewährte am 05. Juni 2019 ein Darlehen über EUR 7.054.050,92. Im Januar 2022 erhöhte sich das Darlehen über eine Zinskapitalisierung in Höhe von EUR 783.656,78 auf EUR 7.837.707,70, welches mit 3,75 % (Vj.: 4,3 %) verzinst wird. Die Zinsverbindlichkeiten belaufen sich auf EUR 291.498,30 (Vj.: EUR 781.163,67). Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1.326.828,75 (Vj.: EUR 288.126,80) resultieren vollständig aus Liefer- und Leistungsbeziehungen und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Es besteht keine Absicherung der Verbindlichkeiten über Pfandrechte. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse (EUR 1.431.076,54; Vj.: EUR 2.288.925,68) wurden in Höhe von EUR 745.512,48 Vj.: 1.653.870,44) mit verbundenen Unternehmen aus den abgeschlossenen Kostenübernahmeverträgen inklusive Gewinnaufschlag erzielt sowie EUR 401.486,28 (Vj.: EUR 350.690,95) mit verbundenen Unternehmen aus Management Fee Weiterbelastungen. Darüber hinaus resultieren die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 284.077,78 (Vj.: EUR 284.364,29) größtenteils aus direkt von Endkunden sowie von verbundenen Unternehmen beauftragten Entwicklungsleistungen im Bereich der Insassenschutzsysteme (Airbags und Sicherheitsgurtsysteme) sowie aus Lizenzerträgen. Im Berichtsjahr sind keine wesentlichen periodenfremden oder außergewöhnlichen Umsatzerlöse angefallen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 23.823,41 (Vj.: EUR 47.847,26) beinhalten insbesondere Erträge aus fälligen Versicherungen in Höhe von 17.703,88 EUR (Vj.: EUR 19.760,33) sowie der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 994,75 (Vj.: EUR 8.341,97) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 110.497,62 (Vj.: EUR 991.577,59) berücksichtigen im Wesentlichen Prüfungs- und Beratungsleistungen und Ordnungsgelder aufgrund verspäteter Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger. Zinsen und ähnliche Aufwendungen und Erträge Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen resultieren in Höhe von EUR 134.797,00 (Vj.: EUR 146.224,00) aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen. Zudem sind in diesem Posten Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 845.733,84 (Vj.: EUR 910.700,89) gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten sowie Zinsertrag nach § 233 a AO in Höhe von EUR 16.331,55 (Vj.: Aufwand EUR 18.844,00). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zum 31. Dezember 2022 werden aktive latente Steuern in Höhe von EUR 1.467.524,81 (Vj. EUR 1.221.018,79) bilanziert. Der Ertrag aus der Erhöhung der latenten Steuern in Höhe von EUR 246.506,02 (Vj. Ertrag EUR 231.391,99) wurde mit den laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag verrechnet, sodass sich insgesamt ein Steuerertrag von EUR 244.044,87 ergibt. V. SONSTIGE ANGABEN Gesellschafter Seit dem 19. August 2003 ist die Key Safety Systems Luxembourg S.á.r.l., Münsbach, Luxemburg, alleinige Gesellschafterin. Konzernabschluss Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Key Safety Systems Holdings Inc., Sterling Heights, Michigan, USA. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der obersten Konzernmutter (größter Kreis) wird von der Ningbo Joyson Electronic Corp. (WKN 600699), Juxian Road no. 1266, National High-Tech Zone, Ningbo, Zhejiang Province, Post Code: 345040, Volksrepublik China, aufgestellt. Der Konzernabschluss wird auf der Homepage der Shanghai Stock Exchange SSE veröffentlicht. Angaben zur Belegschaft Im Zusammenhang mit der Einstellung der operativen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zum 31. Mai 2019 wurde mit dem Betriebsrat mit Datum 7. November 2018 ein Interessenausgleich und Sozialplan über die Beendigung sämtlicher Arbeitsverhältnisse geschlossen. Entsprechend der Ermittlung gemäß § 267 Abs. 5 HGB, waren, wie im Vorjahr, im Berichtsjahr 2022 keine Angestellte beschäftigt. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 bestehen keine Haftungsverhältnisse. Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB Zum Abschlussstichtag unterliegen insgesamt EUR 2.099.904,81 (Vj.: EUR 2.087.868,79) der Ausschüttungssperre. Hiervon entfallen EUR 632.380,00 (Vj.: EUR 866.850,00) auf den Unterschiedsbetrag der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, der sich aus dem Ansatz des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren gegenüber dem Ansatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt und EUR 1.467.524,81 (Vj.: EUR 1.221.018,79) auf den aktiven latenten Steuerüberhang aus der Ausübung des Aktivierungswahlrechts von latenten Steuern, die auf die folgenden temporären Differenzen entfallen: Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft übliche Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch verbundene Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen gelten. Marktunübliche Geschäfte lagen nicht vor. Im Geschäftsjahr 2022 bestehen keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen. Mitglieder der Geschäftsführung Im Berichtszeitraum waren jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer: Andreas Staub, Diplom-Ingenieur, Mainz, Vice President Engineering and Program Management und Managing Director KSS Deutschland GmbH. Angaben zu Bezügen der Geschäftsführung unterbleiben nach § 286 Abs. 4 HGB. VI. ERGEBNISVERWENDUNG Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 694.199,36 auf neue Rechnung vorzutragen. VII. EREIGNISSE NACH DEM ENDE DES GESCHÄFTSJAHRES Derzeit gibt es keine konkreten Planungen, die Gesellschaft nicht als Rechtsträger fortzuführen. Weiterhin wurde bislang keine Entscheidung über den Fortbestand, Verschmelzung oder Liquidation der Gesellschaft getroffen. Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit und der Schließungskosten wird durch die Gewährung von Darlehen von anderen Konzerngesellschaften gewährleistet. Der Ausbruch der Coronavirus-Pandemie in Deutschland seit Februar 2020, die im Februar 2022 begonnene kriegerische Invasion von Russland in die Ukraine sowie der andauernde Nahost Konflikt haben keine Auswirkungen auf die Gesellschaft, da diese operativ nicht mehr tätig ist. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt.
Raunheim, den 08.01.2024 KEY SAFETY SYSTEMS DEUTSCHLAND GMBH Die Geschäftsführung Andreas Staub Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde am 08. Januar 2024 festgestellt. |
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