Targa Music Publishing GmbH
Selbe AdresseMusikverlage
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Weinert seit 25.1.2011 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Martin Weiner | 33.33% |
M***** W****** | 16.99% |
J*********** K****** | 16.67% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Spotmusix GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
Anhang für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009Spotmusix GmbH1. Allgemeine Angaben und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden a. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. (b) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zu ihren Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert. 2. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren, der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag erfasst. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 5.475,31. 3. Sonstige Angaben a) Geschäftsführung Im Geschäftsjahr waren Mitglied der Geschäftsführung Herr Martin Weinert Herr Weinert ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
München, den 08. November 2010 gez. Martin Weinert |
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