Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 108937
Eingetragen
16.3.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Der Ankauf, die Bebauung und Verwertung von Grundstücken. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Firmen beteiligen, solche gründen oder übernehmen und sie daf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die zu der Errichtung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Antonio Natale Nigro
seit 17.10.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Antonio Natale Nigro
Neureuter Hauptstraße 77, 76149 Karlsruhe
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Nigro-Bau-GmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 40.099,00 49.893,00
I. Sachanlagen 40.099,00 49.893,00
B. Umlaufvermögen 887.280,30 1.438.954,87
I. Vorräte 558.600,00 1.169.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 81.471,33 102.276,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 247.208,97 167.678,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 435,00 435,00
Summe Aktiva 927.814,30 1.489.282,87

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 185.925,68 121.389,76
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 96.389,76 34.548,73
III. Jahresüberschuss 64.535,92 61.841,03
B. Rückstellungen 28.862,12 20.993,52
C. Verbindlichkeiten 713.026,50 1.346.899,59
Summe Passiva 927.814,30 1.489.282,87

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Nigro Bau GmbH hat ihren Sitz in Karlsruhe und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (Reg.Nr. HRB 108937).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Geschäftsjahr wurden die durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angewandt.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß
§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden insoweit nicht aktiviert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Finanzanlagen sind nicht vorhanden.

4. Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Die Herstellungskosten enthalten neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die Gemeinkosten einschließlich bilanzieller Abschreibungen soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind.

5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

8. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

9. Latente Steuern

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 274 a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines

Die Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen bzw. Schulden zu andern Bilanzposten (§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB) war nicht zu vermerken.

II. Aktivposten

Forderungen gegenüber Gesellschafter bestanden von 0,00 € (Vj.: 0,00 €)

III. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil

Ein Sonderposten mit Rücklagenanteil ist nicht ausgewiesen.

Rückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

V. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Verbindlichkeiten insgesamt Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00
Erhaltene Anzahlungen 587.680,11 587.680,11
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28.516,12 28.516,12 0,00 0,00
Übrige Verbindlichkeiten 96.830,27 62.557,89 34.272,38 0,00
Summen Geschäftsjahr 713.026,50 678.754,12 34.272,38 0,00

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag
in Höhe von 34.272,38 € (Vj.: 38.999,91 €).

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Nigro Antonio Natale Geschäftsführer Einzelvertretung
II. Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 5 Arbeitnehmer.

III. Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

D. Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 23.09.2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

Karlsruhe, den 23.09.2024

Antonio Nigro
Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.9.2024.

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