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Werhand GmbH & Co.NeuwiedJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGAllgemeine Angaben Die Werhand GmbH & Co. hat ihren Sitz in Neuwied und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Montabaur (Reg.Nr. :HRA 11200]. Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Die Gesellschaft ist eine kleine Personengesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a HGB. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Gesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB weitestgehend nicht in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben. Unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit erfolgt der Ansatz und die Bewertung der Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis 1.000,00 EUR entsprechend den Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG (Abschreibung im Jahr des Zugangs) bzw. § 6 Abs. 2a EStG ("Sammelposten", Abschreibung 5 Jahre). Gerüstteile werden gemäß § 240 Abs. 3 HGB mit einem Festwert in Höhe von rd. 5,1 TEUR bilanziert. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Eigenkapital Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubs- und Überstundenverpflichtungen sowie Garantieverpflichtungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten sind unbesichert. Haftungsverhältnisse Die Haftungsverhältnisse gliedern sich wie folgt:
Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Pachtverträgen mit einem jährlichen Aufwand von 96 TEUR. Zum 31.12.2023 bestehen darüber hinaus Verpflichtungen aus Leasingverträgen mit Laufzeiten bis 2026 in Höhe von insgesamt 173,6 TEUR. Arbeitnehmer Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 87 Mitarbeiter beschäftigt. Ergebnisverwendung Das Jahresergebnis wurde in Höhe von 200.000,00 EUR in die Rücklage eingestellt und im Übrigen den Gesellschafterdarlehenskonten gutgeschrieben. Persönlich haftende Gesellschafer Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Werhand GmbH. Sie hat ihren Sitz in Neuwied. Das gezeichnete Kapital der Werhand GmbH beträgt 25.564,59 EUR (50.000,00 DM). Als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind die Herren Peter Werhand und Frank Hoffmann bestellt. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Neuwied, den 24. September 2024 gez. Dipl-Ing. Peter Werhand gez. Frank Hoffmann
Neuwied, den 24. September 2024 gez. Dipl-Ing. Peter Werhand gez. Frank Hoffmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. September 2024 |
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