TIEBA
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
393.818,00 |
395.969,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
143.817,00 |
145.968,00 |
| III.
Finanzanlagen |
250.000,00 |
250.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.277.871,35 |
772.991,50 |
| I.
Vorräte |
7.203,00 |
7.098,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
620.071,29 |
651.980,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
50.238,91 |
31.125,19 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
100,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
650.597,06 |
113.913,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.613,00 |
1.476,32 |
| Aktiva |
1.673.302,35 |
1.170.436,82 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
853.384,95 |
623.364,24 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.083,00 |
|
| III.
Gewinnrücklagen |
70.368,02 |
70.368,02 |
| IV.
Gewinnvortrag |
526.913,22 |
445.984,22 |
| V.
Jahresüberschuss |
230.020,71 |
82.012,00 |
| B.
Rückstellungen |
471.720,97 |
350.131,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
196.420,43 |
178.958,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
196.420,43 |
178.958,61 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
128.500,00 |
|
| E.
Passive latente Steuern |
23.276,00 |
17.982,00 |
| Passiva |
1.673.302,35 |
1.170.436,82 |
Anhang
Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapital- gesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
und Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie der
Vorschrift des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag 31.
Dezember 2023 die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB
auf.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den Vorschriften der
§§ 266 bzw. 275 Abs. 2 HGB.
Die Aufstellungserleichterung für kleine
Kapitalgesellschaften betreffend den Anhang nach § 288
Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Anlagevermögen wird zu ursprünglichen
Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Bilanzerläuterungen
(1) Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt.
(2) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter dieser Position werden Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen
ausgewiesen.
(3) Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital entsprach dem zum
Bilanzstichtag voll eingezahlten Stammkapital und wird wie
folgt gehalten:
Stefan Geißler, Kaufmann, Köln EUR
25.000,00
(4) Rückstellungen
Die Rückstellungen decken alle zum Zeitpunkt der
Erstellung des Jahresabschlusses erkennbare Risiken und
sind nach vernünftigen kaufmännischen
Grundsätzen ermittelt worden.
a) Pensionsrückstellungen (BilMoG)
Nach § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB werden
Rückstellungen in Höhe des Erfüllungsbetrags
angesetzt. Dies ist der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendige Betrag, um eine
Verpflichtung zu erfüllen.
Rückstellungen werden außerdem mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB).
Für Altersversorgungsverpflichtungen kann pauschal
auch der Marktzinssatz gewählt werden, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Die Deutsche Bundesbank berechnet die
Abzinsungssätze und gibt diese monatlich bekannt
(§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB). Grundlage dafür ist
die Rückstellungsabzinsungsverordnung
(RückAbzinsVO).
Seit dem 17.03.2016 gilt das Gesetz zur Umsetzung der
Wohnimmobilien-kreditrichtlinie und zur Änderung
handelsrechtlicher Vorschriften.
Danach wird für den Bilanzansatz von
Pensionsrückstellungen - für alle nach dem
31.12.2015 beginnenden Geschäftsjahre - der
10-Jahres-Durchschnittszinssatz verwendet. Zusätzlich
wird eine Bewertung mit dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz
vorgenommen.
Die Differenz aus beiden Wertansätzen wird als
Ausschüttungssperre in der Bilanz angegeben.
Als versicherungsmathematische Parameter wurden bei
der Ermittlung der Pensionsrückstellungen verwendet:
Rechnungsgrundlagen: Kommutationswerte des
Aktivbestandes aus "Richttafeln 2018G" von Prof. Dr. Klaus
Heubeck, Köln
Wert (7
Jahresdurchschnitt): € 240.175,00
Wert (10
Jahresdurchschnitt): € 239.092,00
Restlaufzeit (pauschal): 15 Jahre
Methode: PUC-Methode (projected unit credit)
ausschüttungsgesperrte Rücklage
EUR 1.083,00
b) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen die Kosten im Zusammenhang mit der
Erstellung des Jahresabschlusses, für
Resturlaubsanspruch, für Aufbewahrungspflicht und
Tantiemen.
(5) Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse außerhalb der Bilanz
bestanden nicht.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(6) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im
Wesentlichen die allgemeinen Betriebs-, Verwaltungs- und
Vertriebskosten.
Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Stefan
Geißler,Kaufmann,Köln.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 15. Mai 2024
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Der Geschäftsführung wurde Entlastung
erteilt.
Köln, den 15. Mai
2024
gez.
Stefan Geißler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2024
festgestellt.
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