Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 707346
Eingetragen
30.6.1998
Branche
Herstellung von Heizkörpern für ZentralheizungenHerstellung von nichtelektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Der Entwurf, die Produktion und der Vertrieb von dekorativen Gasgeräten jeder Art.

Historie

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Management

NameRolle
Jennifer Vater
seit 29.6.2023
Prokura
Guido Schwaetzer
seit 11.8.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Luca Alexander Hinderer
Schaffhof 36, 73642 Welzheim
23.400 €
90.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Deco Gasgeräte GmbH

Knittlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen   1.645,00   2.502,00
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   1.000,00   1.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   14.803,66   27.299,81
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   2.478,78   963,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Aktiva   19.927,44   32.265,15

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   26.000,00   26.000,00
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   -24.423,39   11.897,23
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   165,06   -36.320,62
B. Rückstellungen   2.160,00   2.260,00
C. Verbindlichkeiten   16.025,77   28.428,54
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   19.927,44   32.265,15

Anhang

A. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss auf den 31.12.2011 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften ( §§ 264 ff. HGB ) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Die Gliederungen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB.

2. Angaben zu den Bilanzierung- und Bewertungsmethoden

2.1. Bilanzierungsvorschriften (§§ 246-251 und §§ 265-278 HGB)

a) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

b) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungennicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

c) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

d) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

e) Rückstellungen sind im Rahmen des 249 HGB gebildet worden.

2.2 Bewertungsvorschriften (§§ 252-256 und 279-283 HGB)

a) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

b) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche Verhältnisse nicht entgegen.

c) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

d) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

e) Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

f) Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:

- Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

- Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

- Die Vorräte wurden von der Berichtsfirma aufgenommen und bewertet.

- Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

- Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

- Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

g) Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß berücksichtigt worden.

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