KFB Projektentwicklung GmbH
Selbe AdresseArchitekturbüros für Hochbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Erich Scherer seit 8.8.2025 | Geschäftsführer |
Stefanie Rüger seit 22.1.2013 | Geschäftsführer |
Bernadette, geb. Pentner Rüger seit 12.8.2003 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KFB Leasfinanz GmbHReuth b. ErbendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT 2023der KFB Leasfinanz GmbH, 92717 Reuth b. Erbendorf1. Rechtlicher Rahmen Der Gesellschaftsvertrag wurde am 15. Oktober 1992 unter der Firma MLG Leasing GmbH abgeschlossen. Tatsächlicher Beginn der betrieblichen Aktivitäten der MLG war ab Januar 1993. Der Sitz der Gesellschaft ist von Anfang an 92717 Reuth b. Erbendorf. Die Gesellschaft ist unter Nr. B 1245 beim Amtsgericht Weiden mit den vorstehenden Daten eingetragen. Das Stammkapital betrug ursprünglich EUR 25.564,59 (DM 50.000). Es wurde am 11. Januar 1995 auf EUR 51.129,19 (DM 100.000) und mit Wirkung 22. April 1996 auf EUR 76.693,78 (DM 150.000) erhöht. Das Stammkapital ist voll einbezahlt. Als gleichberechtigte Geschäftsführer sind bestellt: Stefanie Rüger, Hammerweg 10, 92717 Reuth b. Erbendorf Robert Rüger, Premenreuther Str. 4, 92717 Reuth b. Erbendorf Am 09. November 2007 beschloss die Gesellschafterversammlung die Umfirmierung der Gesellschaft in "KFB Leasfinanz GmbH" mit Anpassung des Gesellschaftszwecks. Ein Grundsatzbeschluss wurde mit aufgenommen: Die KFB bedient nur noch Adressen öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften, anerkannter Religionskörperschaften und Adressen von Anstalten des öffentlichen Rechts. In Bezug auf die Kenntnis zur Bayerischen Gemeindeordnung bedient die KFB überwiegend Gebietskörperschaften in Bayern. 2. Entwicklung des Kommunalgeschäftes für Finanzdienstleister in Bayern Aus Sicht der KFB Leasfinanz GmbH werden die Leasingdienstleistungen der KFB weiterhin nur von einem beschränkten Kreis kommunaler Kunden nachgefragt. Die Nachfrage hängt im Wesentlichen von der finanziellen Ausstattung der Städte und Gemeinden, sowie von ihrer wiederkehrenden Steuerertragskraft ab. So wird beispielsweise das Mobilienleasing nur dann nachgefragt, wenn haushaltsrechtliche Zwänge bei Städten und Gemeinden bestehen. Investitionen laufen in den Vermögenshaushalt - Leasinginvestitionen können über den Verwaltungshaushalt dargestellt werden. Im Leasing und im Mietkauf erfährt die Kommune keinen Steuervorteil - es geht ausschließlich nur um die haushaltsrechtliche Frage und die Liquiditätslage der Kommune zu einer Finanzierungsentscheidung. Auch durch das Herstellerleasing für Kommunalfahrzeuge (Straßenkehrmaschinen, Müllfahrzeuge, Winterdienstfahrzeuge, ...) und für Spezialgeräte bei der Grüngutbearbeitung in der Sommersaison findet eine Verdrängung im Leasing-Anbietermarkt statt. Dies wirkt sich nachteilig auf die Abschlusszahlen bei der KFB aus. Auch die üblicherweise enge Verflechtung von Kommunen zu Ihrer örtlichen Sparkasse hat negative Auswirkungen auf die KFB als unabhängiges Institut. Auch die immer noch vorhandenen weltweiten Lieferengpässe bei den Herstellern haben Auswirkungen auf das Neugeschäft. Viele Leasingobjekte haben mittlerweile eine Lieferzeit von über 12 Monaten und so sind viele Kommune auf gebrauchte Fahrzeuge umgestiegen. Gerade bei den Kommunen sind jetzt oftmals andere Themen (Flüchtlingssituation, Energieversorgung) in den Vordergrund getreten. In diesen Bereichen ist aktuell eine verstärkte Nachfrage nach leasing-/mietkauffähigen Objekten zu verzeichnen. Gerade der Bereich Energieversorgung wird durch die gesetzlichen Vorgaben verstärkt vom Bund auf die Kommunen abgewälzt, Stichwort "Kommunale Wärmeplanung". Hier könnte sich in Zukunft ein neuer Markt entwickeln, da Investitionen in diesem Bereich von den Kommunen mit normalen Haushaltsmitteln kaum zu stemmen sei dürften. Geschäftsbesorgungsverträge der Finanzierung, die von Kommunen regelmäßig als "externe Haushaltsfinanzierungen" angefragt wurden, bietet die KFB nicht mehr an, weil die BaFin in dieser Ausübung des Treuhandgeschäftes eine Kreditgewährung der KFB sieht. Die KFB hat keine Erlaubnis zum Kreditgeschäft als Bankgeschäft. 3. Ertragslage 3.1 Geschäftsverlauf Die abgeschlossenen Verträge auf dem Leasing- bzw. Mietkaufsektor 2023 haben ausschließlich kommunalen Charakter. Alle Neuverträge aus dem Jahr 2023 wurden regresslos forfaitiert. Eigenfinanzierungen wurden 2023 nicht durchgeführt. Das Jahr 2023 war noch geprägt von Investitionszurückhaltung bei den Kommunen im Bereich Mobilienleasing. Erfreulich ist Entwicklung im Bereich Photovoltaik, wo mehrere Finanzierungsverträge abgeschlossen werden konnten. Dadurch ist zwar die Anzahl der Verträge leicht zurückgegangen, das Leasing-/ Mietkaufvolumen konnte aber aufgrund der Vertragssummen deutlich gesteigert werden. 3.2 Ertragslage Die Ertragslage stellt sich wie folgt dar:
Leasingergebnis Das Leasingergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr reduziert. Im laufenden Jahr ist das Zinsniveau durch die geldpolitischen Maßnahmen der EZB weiter angestiegen und dürfte jetzt einen vorläufigen Hochpunkt erreicht haben, da die Inflationsrate wieder etwas gesunken ist. In den Bilanzzahlen der KFB spiegelt sich dies aber bisher noch nicht wider, da das Neugeschäft in 2023 zwar zu höheren Zinssätzen als in den Vorjahren abgeschlossen wurde, aber im Gesamtumfang dennoch überschaubar geblieben ist. Außerdem hat das Ausbuchen von Restbuchwerten bei auslaufenden Verträgen eine Auswirkung auf das Ergebnis. Zinsergebnis Das Zinsergebnis resultiert weitgehendst aus den Auflösungen der aktiv abgegrenzten Zinsen (ARA) aus Forderungsverkäufen. Auch hier hat sich das gestiegene Zinsniveau noch nicht ausgewirkt. Provisionsergebnis Mit dem Wegfall der Treuhandverhältnisse verändert sich das Provisionsergebnis. Das Provisionsergebnis wird von Jahr zu Jahr degressiv abnehmen und voraussichtlich bis im Jahr 2026 bei "Null" enden. Allgemeiner Verwaltungsaufwand Durch die Verringerung der Leasingverträge in Anzahl und in Volumina sowie durch den Wegfall der "Treuhandgeschäfte" für Städte und Gemeinden ist der allgemeine Verwaltungsaufwand (Personalkosten und sonstige Verwaltungskosten) ständig abnehmend. In der Prognose wird sich der Verwaltungsaufwand zukünftig bei gleichbleibenden Geschäftsverhältnissen bis auf unter 50.000 EUR p. a. gesamt einpendeln. Abschreibungen Durch das gleichgebliebene Leasingvolumen im aktuellen Geschäftsjahr sind auch die ordentlichen jährlichen Abschreibungen unverändert geblieben. Die weitere Entwicklung hängt aber vom zukünftigen Neugeschäft ab, wobei durch den Ausbau des Mietkaufgeschäftes keine Abschreibungen anfallen. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegt im Rahmen der Erwartungen, da die Neuverträge noch nicht auf dem mittelfristig angestrebten Niveau liegen. 4. Finanzlage Aufgrund der kommunalen Leasingnehmer der KFB stellt die Refinanzierung der Leasinggüter kein Problem dar. Leasingengagements mit Vertragswerten von mehr als 20.000 Euro können einzeln forfaitiert werden. Kleinere Engagements werden nur in Einzelfällen und bei Bestandskunden angenommen. Die KFB hat im Laufe der Jahre genügend Eigenmittel als sofort verfügbare Bankmittel angesammelt. Die KFB wäre somit in der Lage, aus Eigenmitteln Leasinganschaffungen bis 700.000 Euro selbst zu tätigen. Dies ist aber aktuell nicht geplant. Für den eigenen Geschäftsbetrieb (die eigenen laufenden Betriebskosten) mussten seit Gründung des Unternehmens keine Fremdmittel in Anspruch genommen werden. Seit Gründung des Unternehmens im Jahr 1992 wurden die laufenden Betriebskosten aus eigenem "Cash-Flow" finanziert. 5. Vermögenslage Die Vermögenslage der KFB Leasfinanz GmbH ist durch das Leasingvermögen sowie deren Refinanzierung durch regresslosen Forderungsverkauf, der sich in den aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten widerspiegelt, geprägt. Auch das Mietkaufgeschäft spiegelt sich in den aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen wider. Aus 64 aktiven Leasingengagements besteht ein Vertragsrestwert von rund EUR 3.200.000,00 zum 31.12.2023. "Treuhandvermögen" wird gespiegelt durch "Treuhandverbindlichkeiten". Beide Positionen können nicht dem Vermögen der KFB zugerechnet werden; aus beiden Positionen fallen nur Dienstleistungserträge (Provisionserträge) für die KFB bis zum Jahr 2026 an. 6. Risikobericht Mobilienleasinggeschäft Durch die Beschränkung auf kommunale Adressen ist das Ausfallrisiko der KFB Leasfinanz GmbH als sehr gering einzustufen. Durch geeignete Controllinginstrumente (z.B. im Rahmen der MaRisk-Vorgaben der Bankenaufsicht) ist die KFB jederzeit und ausreichend über die eigene Risikosituation des Unternehmens informiert. Von den 64 aktiven Leasingverträgen zum 31.12.2023 sind 49 Leasingverträge regreßlos forderungsverkauft; 3 Leasingverträge sind durch die KFB Leasfinanz GmbH eigenfinanziert. Hierbei handelt es sich um Leasingverträge mit geringem Vertragswert bei Bestandskunden. Mit 12 Adressaten ist eine Vertragsverlängerung zustande gekommen; in der Grundmietzeit sind diese Verträge schon abfinanziert und benötigen keine Liquidität. Die KFB Leasfinanz GmbH hat ihre Banklastschriften grundsätzlich zum Monatsanfang und den Sollstellungslauf nur einmal im Monat. Im Jahr 2023 wurden alle Lastschriften zu 100 % eingelöst. Es gab keine einzige Rücklastschrift. 6.1 Adressenausfallrisiko Als Adressenausfallrisiko wird das Risiko beschrieben, das ein Vertragspartner die ihm obliegenden Verpflichtungen nicht einhält und der Leasinggesellschaft dadurch ein Zahlungsausfall entstehen kann. Durch die Tatsache, dass 100 % des Leasingvolumens der KFB Leasfinanz GmbH mit kommunalen Kunden getätigt wird, ist das Adressenausfallrisiko insgesamt sehr gering. Die Erfahrungen der bisherigen Leasingpraxis zeigt, dass alle öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften (Städte, Kreise, Gemeinden) ihren Verpflichtungen aus Leasingverträgen vollumfänglich und pünktlich nachkommen. Das Mahnwesen der KFB im Leasingbereich wurde praktisch seit 2009 nicht in Anspruch genommen. Kreditausfälle hatte die KFB seit 2009 nicht zu verzeichnen. Bestandsgefährdende Ausfallrisiken sind zum Stichtag 31.12.2023 nicht anzumerken. 6.2 Marktpreis- und Liquiditätsrisiko Die Marktpreisrisiken umfassen bei der KFB im Wesentlichen das Objektrisiko sowie das Zinsänderungsrisiko. Das Objektrisiko ergibt sich aus dem Besitz und dem Betrieb des Leasingobjektes. Das Risiko ist im technischen und wirtschaftlichen Verschleiß begründet und umfasst auch die Gefahr des (teilweisen) Untergangs. Die KFB minimiert das Objektrisiko bereits durch das "Andienungsrecht" in der Vertragsgestaltung, zumal die kommunalen Leasingnehmer die Leasingobjekte am Ende der Laufzeit regelmäßig in ihr Eigentum übernehmen. Auch die wirtschaftliche Gestaltung des Restwertes minimiert das Objektrisiko. Gegen die Gefahr des Untergangs wird ein entsprechender Versicherungsschutz beim Leasingnehmer vorgeschrieben. Ein Zinsänderungsrisiko ist bei der KFB ausgeschlossen, da zur Finanzierung grundsätzlich vor dem Kundengeschäft das in Laufzeit und Höhe deckungsgleiche Refinanzierungsgeschäft mit einem Kreditinstitut abgeschlossen wird. Bei den eigenfinanzierten Leasingverträgen sieht die KFB kein Zinsänderungsrisiko, da die eingepreisten Zinserträge deutlich über dem aktuellen Zinsniveau liegen und die Liquiditätslage die Eigenfinanzierung zuläßt. 6.3 Operationelle Risiken Operationelle Risiken resultieren aus allen betrieblichen Aktivitäten und sind damit Teil des unternehmerischen Handelns der KFB. Ein Risikomanagement ermöglicht es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Steuerungsmaßnahmen zu deren Vermeidung oder Begrenzung zu ergreifen. Der Risikomanagementprozess sieht daher eine regelmäßige Risikoinventur in Form von Selbsteinschätzungen in allen Geschäftsbereichen der KFB vor. Die vorherrschende Handlungsstrategie gegenüber Operationellen Risiken besteht darin, Risiken zu reduzieren. Das Risiko soll dabei mit bestehenden und weiterentwickelten Maßnahmen reduziert werden. Aus heutiger Sicht sind keine Risiken erkennbar, die die KFB Leasfinanz GmbH nachhaltig gefährden oder die künftige wirtschaftliche Lage beeinträchtigen könnten. Auf dem EDV-Sektor erhält die KFB regelmäßig alle Softwareupdates geliefert. Diese werden zeitnah umgesetzt und der Nutzung zugeführt. Die Hardware wird regelmäßig erneuert und die Daten sind auf zwei getrennten (physischen) Serversystemen gespeichert. 7. Nachtragsbericht Wesentliche Vorgänge waren nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht zu verzeichnen. 8. Prognosebericht und Ausblick Die KFB Leasfinanz GmbH hat im ersten Monat 2024 insgesamt 10 neue Verträge abgewickelt bzw. in Bearbeitung. Dabei handelt es sich um 6 neue Vertragsabschlüsse auf Vollamortisationsbasis und um 4 Verträge, die durch den Leasingnehmer vertragsgemäß verlängert wurden. Der Anschaffungswert der 6 neuen Verträge beträgt rund 450.000 Euro. Diese Verträge sind bereits fest forderungsverkauft bzw. eigenfinanziert. Voraussichtliches Ergebnis 2024 Die KFB Leasfinanz GmbH rechnet auch für das Geschäftsjahr 2024 mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Die Neuverträge seit Januar 2024 im Bereich Photovoltaik lassen eine Verbesserung der Ergebnissituation vermuten. Die Ausweitung der Geschäftsaktivitäten im Bereich Mietkauf wird weiterverfolgt und beworben. Insbesondere die Fokussierung auf erneuerbare Energien im Zuge der Energiewende könnte eine deutliche Verbesserung der Auftragslage bringen. Inwieweit sich die aktuelle wirtschaftliche Lage in Deutschland auswirkt, ist noch nicht abzuschätzen. Die sinkende Wirtschaftskraft Deutschlands sowie eine mögliche Rezession dürfte wieder zu sinkenden Steuereinnahmen bei den Kommunen führen. Zwar müßte dies das Leasinggeschäft begünstigen, aber die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, daß eher die Investitionstätigkeiten zurückgefahren werden. Dennoch werden die Kommunen die weiter steigenden Aufgaben, die vom Bund auf die Kommunen übertragen werden, nur mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des kommunalen Haushaltes bewältigen können. Hier könnte sich ein größeres Potential für die KFB anbahnen.
92717 Reuth bei Erbendorf, den 20. Februar 2024 Stefanie Rüger, Geschäftsführerin Robert Rüger, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang (nach KWG) zur Bilanz zum 31.12.2023der KFB Leasfinanz GmbH, Sitz 92717 Reuth b. ErbendorfI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die KFB Leasfinanz GmbH ist unter Nr. B 1245 beim Amtsgericht Weiden eingetragen. Das Stammkapital ist mit EUR 76.693,78 (DM 150.000) voll einbezahlt. Die KFB Leasfinanz GmbH unterliegt seit dem Jahr 2009 der Bankenaufsicht (BaFin). Die KFB Leasfinanz GmbH wird bei der BaFin unter der BAK-Nr. 122673 geführt. Der Jahresabschluss der KFB Leasfinanz GmbH wurde nach den einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Aufgrund der Vorgaben des KWG wird das Gliederungsschema für die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach der "Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute - RechKredV" verwendet. Dabei wurden die Gliederungsschemas um einige Positionen speziell bezüglich der Leasingaktivitäten ergänzt. Dadurch ist die Aussagekraft des Jahresabschlusses der KFB Leasfinanz GmbH erhöht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungsgrundsätze haben sich gegenüber dem Vorjahr im Hinblick auf die Bewertungsmethoden nicht geändert. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Forderungen aus den Geschäftsbesorgungsverträgen der Finanzierung mit Kommunen, sowie die Bankguthaben zu den Geschäftsbesorgungsverträgen sind jeweils zum Nennwert angesetzt, wobei Forderungen/Bankverbindlichkeiten die jeweils ein und dieselbe Kommune betreffen, verrechnet worden sind. Diese jeweiligen Positionen sind in der Aktiva unter 5. Treuhandvermögen und in der Passiva unter 2. Treuhandverbindlichkeiten betragsgleich gemäß § 6 Abs. 1 RechKredV ausgewiesen. Wirtschaftlich handelt es sich bei den Geschäftsbesorgungsverträgen der Finanzierung um Treuhandgeschäfte im eigenen Namen und für Rechnung der Kommunen.
III. Angaben zur Bilanz - Aktivseite 1. Barreserve a) Kassenbestand Der Kassenbestand liegt bei nominal 58,53 Euro. Es wurden im aktuellen Geschäftsjahr keine Kassenumsätze getätigt. Der Kassenbestand stimmt mit den Kassenaufzeichnungen überein. 2. Forderungen an Kreditinstitute
Die Forderungen an Kreditinstitute sind durch Bankkontoauszüge nachgewiesen.
Die Forderung gegenüber Kunden mit einer Laufzeit über 3 Monaten resultierten aus einer vertraglich vereinbarten Stundung, die mit monatlichen Ratenzahlungen zurückgeführt wird. Forderungen mit Restlaufzeiten gem. § 9 RechKredV
5. Treuhandvermögen
6. Leasingvermögen (Anlagevermögen) Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. 7. Immaterielle Anlagewerte Es sind keine Immateriellen Anlagewerte vorhanden. 8. Sachanlagen Das übrige Sachanlagevermögen ist mit dem Restbuchwert in der Bilanz ausgewiesen. 9. Sonstige Vermögensgegenstände Im Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Die verauslagten Mietkaufraten resultieren aus einem verschobenen Vertragsbeginn und werden am Ende der Vertragslaufzeit von der Kommune vollständig ausgeglichen. Bei den Steuererstattungsansprüchen handelt es sich um Erstattungsansprüche von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag aus dem Jahr 2022. 10. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten bestehen aus aktivierten Zinsaufwendungen bei forderungsverkauften Leasing- bzw. Mietkaufraten und forderungsverkauften Restwerten. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten "Zinsen" betragen zum Stichtag 31.12.2023 219.755,77 EUR IV. Bilanz - Passivseite 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Zum 31.12.2023 bestehen keine eigenen Bankverbindlichkeiten. 2. Treuhandverbindlichkeiten
Forderungen und Verbindlichkeiten aus reinen Geschäftsbesorgungsverträgen sind treuhänderisch durch die KFB Leasfinanz GmbH verwaltet. Treuhandvermögen (Aktiva, 5. Treuhandvermögen) und Treuhandverbindlichkeiten "spiegeln" sich und sind demnach betragsmäßig voll identisch. Die Kommunen bestätigen jeweils zum Jahresultimo die offenen Salden gegenüber der KFB Leasfinanz GmbH mit Stempel und Unterschrift; Änderungswünsche hinsichtlich der Kostenstruktur (Kostenstellenrechnung) zum jeweiligen Jahresultimo werden dokumentiert. Die Bankverträge (Kreditverträge) zu den Geschäftsbesorgungsverträgen auf Namen der KFB Leasfinanz GmbH und auf Rechnung der Kommunen eröffnen der KFB keine Möglichkeiten über die Bankkonten zu verfügen. Über Verfügungen entscheiden ausschließlich die Kommunen. Wirtschaftlich Berechtigte aus den Bankkonten sind ebenfalls die Kommunen, die hier entsprechende Sicherstellung gegenüber dem Kreditinstitut gewähren. Die Geschäftsbesorgungsverträge als Grundlage der Treuhandvermögen (Verbindlichkeiten der Kommune) und Treuhandverbindlichkeiten (Forderungen der Banken) sind in reiner Treuhänderschaft. Die Zinskosten und Bankkosten aus der Bankkontoführung der "Treuhandverhältnisse" beeinflussen auch nicht die Gewinn- und Verlustrechnung der KFB. 3. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen aus folgenden Positionen:
4. Rechnungsabgrenzungsposten Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRA) bestehen aus
5. Rückstellungen
Sämtliche Rückstellungen sind ausreichend bemessen. 6. Eigenkapital
V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren unter Berücksichtigung des vorgeschriebenen Gliederungsschemas aufgestellt. Alle Leasingerträge in Höhe von EUR 2.017.667,20 entfallen auf Kunden in Deutschland. Eine detailliertere Aufgliederung wird nach § 286 II HGB unterlassen. Auf den Betrag der Leasingerträge von EUR 2.017.667,20 sind abzuziehen die Ausbuchungen der Restbuchwerte nach Abschreibungen bezüglich des Abgangs von Leasinggütern in Höhe von EUR 85.625,15 sowie Aufwendungen aus Vertragsverlängerungen in Höhe von EUR 81.935,58 und Aufwendungen (Eingangsrechnungen) aus den Mietkaufverträgen. Das ergibt ein bereinigtes Leasingergebnis von EUR 634.394,13. Die Position "7. Provisionserträge" beinhaltet Honorarrechnungen für die Abwicklung von Geschäftsbesorgungsverträgen für Städte und Gemeinden im Gesamtbetrag von EUR 7.830,00 (Vorjahr 24.986,52). Diese Position wird weiter abnehmen, da Geschäftsbesorgungsverträge auslaufen und beendet werden und aufgrund der Vorgaben der BaFin keine neuen Verträge mehr abgeschlossen werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge resultierten im Wesentlichen aus Honorarrechnungen für erbrachte Beratungsleistungen, der Auflösung von Rückstellungen und der anteiligen Rückerstattung der Kostenumlage für die Bankenaufsicht. VI. Sonstige Angaben
92717 Reuth b. Erbendorf, den 20. Februar 2024 KFB Leasfinanz GmbH Stefanie Rüger, Geschäftsführerin Robert Rüger, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die KFB Leasfinanz GmbH, Reuth bei Erbendorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KFB Leasfinanz GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KFB Leasfinanz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 20. Februar 2024 Petra Fischbeck-Lohr, Wirtschaftsprüferin Catherine Dentler, Wirtschaftsprüferin |
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