Bi-City-Restaurations GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
138.848,00 |
166.225,00 |
| I.
Sachanlagen |
138.848,00 |
166.225,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.574,57 |
20.994,67 |
| I.
Vorräte |
9.175,22 |
9.595,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.899,35 |
9.898,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.468,23 |
2.753,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
513,84 |
822,12 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
205.153,12 |
140.075,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
367.089,53 |
328.117,71 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
165.640,51 |
118.278,17 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
65.077,20 |
47.362,34 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
205.153,12 |
140.075,92 |
| B.
Rückstellungen |
3.242,78 |
3.482,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
363.846,75 |
324.635,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
54.424,10 |
85.683,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
367.089,53 |
328.117,71 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der BI-CITY RESTAURAT.GMBH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der BI-CITY RESTAURAT.GMBH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit > 5 Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 234.889,43.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 234.889,43.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 65.077,20.
Der Jahresüberschuß wird auf das
Verlustvortragskonto übertragen und auf neue
Rechnung vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 30.09.2010 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
Franz-Johann
Sudy
ausgeübter Beruf:
Restaurantleiter
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Ausleihungen 0,00 Euro
Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 47.830,82 Euro
Bielefeld
29.12.2010
Bi-City GmbH
Franz-Johann Sudy
Geschäftsführer
|