polyEstate
AG
Hattingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
75.026,00 |
40.151,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.192,00 |
6.624,00 |
| II.
Sachanlagen |
71.834,00 |
33.527,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
440.297,59 |
508.809,00 |
| I.
Vorräte |
5.097,07 |
26.166,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
266.831,50 |
305.584,93 |
| III.
Wertpapiere |
73.325,34 |
72.957,35 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
95.043,68 |
104.100,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
85.460,36 |
145.546,21 |
| Aktiva |
600.783,95 |
694.506,21 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
344.879,69 |
399.654,39 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
16.159,54 |
16.159,54 |
| III.
Gewinnvortrag |
333.494,85 |
449.470,29 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
54.774,70 |
115.975,44 |
| B.
Rückstellungen |
23.947,73 |
36.398,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
231.556,53 |
251.453,82 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
400,00 |
7.000,00 |
| Summe
Passiva |
600.783,95 |
694.506,21 |
Anhang
polyEstate AG,
Hattingen
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A. ALLGEMEINE ANGABEN
I. Allgemeine gesetzliche Grundlagen für die
Aufstellung des Jahresabschlusses
Die Gesellschaft ist in das Handelsregister des
Amtsgerichtes Essen unter der Nummer HRB 21333 eingetragen.
Sitz des Unternehmens ist Hattingen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss der polyEstate AG für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 ist nach
den Vorschriften des HGB, den ergänzenden Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrages sowie den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Von den
Erleichterungen bei Aufstellung der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und des Anhangs für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
II. Gliederung von Bilanz
Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
aufgestellt.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Aufstellung des Jahresabschlusses der polyEstate AG
wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften unter
Going-Concern-Gesichtspunkten sowie unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
und Bilanzierung vorgenommen.
I. Aktiva
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear über 3 bis 5
Jahre vorgenommen.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen
vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte
Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Soweit zulässig
werden bewegliche Sachanlagen mit den steuerlich
zulässigen Höchstsätzen degressiv
abgeschrieben. Der Wechsel zur linearen
Abschreibungsmethode erfolgt in diesen Fällen, sobald
diese zu höheren jährlichen Abschreibungen
führen. Folgende Nutzungsdauern sind den
Abschreibungen der einzelnen Sachgruppen zugrunde gelegt
worden:
|
Jahre
|
EDV
Außenanlage
KFZ
|
5
15
6
|
BGA
|
3-10
|
Büroeinrichtung
Einbauten in fremden Grundstücken
|
3-13
10
|
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
bis € 800,00 werden im Jahr ihrer Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben.
Das
Finanzanlagevermögen wird mit den
Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich
dauerhafter Wertminderung erfolgt die Bilanzierung mit den
niedrigeren beizulegenden Zeitwerten. Wurden in den
Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die
Gründe für diese Wertminderung in der
Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine
Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden mit dem Nennwert
bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend
bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Der Ansatz der
liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert.
Kassenbestände und Bankguthaben in Fremdwährung
werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
II. Passiva
Die Posten des
Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt.
Die
anderen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr werden nicht abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. ANGABEN UND ERLäUTERUNGEN ZUR
BILANZ
I. Anlagevermögen
Eine
außerplanmäßige Abschreibung auf
Finanzanlagen ist aufgrund einer nicht dauerhaften
Wertminderung unterblieben. Es waren keine Anzeichen einer
auch nur vorübergehenden Wertminderung bekannt.
II. Umlaufvermögen
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr in Höhe von
€ 41.433,52
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände enthalten in
Höhe von
€ 0,00 (VJ: € 0,00) Forderungen gegen
Gesellschafter.
III. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine folgende Restlaufzeit:
· bis zu einem Jahr in Höhe
von € 231.556,53,
· über einem Jahr in Höhe
von € 0,00,
· über fünf Jahre in
Höhe von € 0,00.
Die Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von
€ 164.077,77 (VJ: € 174.210,39) Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern.
D. ERGäNZENDE ANGABEN
I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Leasingverträgen im Gesamtumfang
von T€ 5 brutto.
II. Weitere Angaben
Im laufenden Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 14 Mitarbeiter beschäftigt.
Hattingen, den 11.02.2025
polyEstate AG
Markus Saxen
- Vorstandsvorsitzender -
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Markus Saxen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.02.2025
festgestellt.
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