Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 15866
Vorher
Gebr. Dohnke & Keil GmbH
Eingetragen
2.11.2016
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
der Betrieb des Textilreinigungsunternehmens Johann Hitz Textilpflege GmbH (künftig: Hitz BVV GmbH) durch Anpachtung dieses Unternehmens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Elmar Dohnke
seit 2.11.2016
Geschäftsführer
Christof Dohnke
seit 2.11.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
51.00%
39.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Forchheim
12.750 €
51.00%
Fürth
9.750 €
39.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Johann Hitz GmbH

Fürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 460.765,36 390.543,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 511,00 6.110,00
II. Sachanlagen 448.254,36 372.433,00
III. Finanzanlagen 12.000,00 12.000,00
B. Umlaufvermögen 2.981.527,11 2.556.096,08
I. Vorräte 31.862,23 25.090,33
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.026.061,86 866.323,22
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.923.603,02 1.664.682,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.068,01 0,00
Summe Aktiva 3.444.360,48 2.946.639,08

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 3.091.646,34 2.461.135,78
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 3.066.646,34 2.436.135,78
B. Rückstellungen 71.069,94 234.152,92
C. Verbindlichkeiten 281.644,20 251.350,38
Summe Passiva 3.444.360,48 2.946.639,08

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2022

I. Allgemeine Angaben
1. Grundlagen der Rechnungslegung

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz der Firma zum 31.12.2021 wurden unverändert als Bilanzvorträge auf neue Rechnung übernommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Im elektronisch offen gelegten Jahresabschluss ist der Anlagenspiegel nicht enthalten.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:

  gesamt davon mit von 1 bis 5 von mehr als
    Restlaufzeit Jahren 5 Jahren
    bis 1 Jahr    
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 1.012.423,14 1.012.423,14 0,00 0,00
Vorjahr: 863.066,32 863.066,32 0,00 0,00
3. Gezeichnetes Kapital und Bilanzgewinn

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,-- EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt.

Bilanzgewinn

In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 2.494.748,70 EUR enthalten.

4. Laufzeiten der Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich gemäß § 268 Abs. 5 HGB wie folgt dar:

  gesamt davon mit von 1 bis 5 von mehr als
    Restlaufzeit Jahren 5 Jahren
    bis 1 Jahr    
Verbindlichkeiten 271.053,48 271.053,48 0,00 0,00
Vorjahr: 247.561,48 247.561,48 0,00 0,00
5. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 285 Abs. 3a HGB sonstige finanzielle Verpflichtungen wie folgt:

monatliche
Belastung
Pachtvertrag mit Hitz BVV GmbH 16.500,00 EUR
III. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei:

Herrn Christof Dohnke alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer

Herrn Elmar Dohnke alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer.

2. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen und als Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Feststellung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 06.06.2024 festgestellt.

4. Weitere Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Fürth, 06.06.2024

gez. Christof Dohnke

gez. Elmar Dohnke

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.6.2024.

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