Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 14137
Eingetragen
10.1.2002
Branche
Herstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
Gegenstand
die Durchführung von Metallbauarbeiten, sowie die Ausführung von Schlosserarbeiten aller Art;

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Pieper
seit 11.4.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Karl-Willi
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Frank Pieper
53842 Troisdorf, Karlstraße 9
25000
50.00%
Karl-Willi
25000
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Metallbau Pieper GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 53.549,00 76.116,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.503,00 1.503,00
II. Sachanlagen 50.506,00 73.073,00
III. Finanzanlagen 1.540,00 1.540,00
B. Umlaufvermögen 129.259,91 143.398,52
I. Vorräte 1.500,00 1.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 80.063,33 48.495,01
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 47.696,58 93.403,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.357,43 4.235,22
Summe Aktiva 184.166,34 223.749,74

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 130.507,81 161.805,94
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,40 25.564,40
II. Gewinnvortrag 136.241,54 157.909,40
III. Jahresfehlbetrag 31.298,13 21.667,86
B. Rückstellungen 12.397,32 15.008,38
C. Verbindlichkeiten 41.261,21 46.935,42
Summe Passiva 184.166,34 223.749,74

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die Metallbau Pieper GmbH hat ihren Sitz in Köln und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln (Reg.Nr. HRB 14137).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

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