Gellesch
GmbH
Henstedt-Ulzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.476,00 |
2.728,50 |
| I.
Sachanlagen |
14.176,00 |
2.428,50 |
| II.
Finanzanlagen |
300,00 |
300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
103.889,75 |
73.604,61 |
| I.
Vorräte |
30.361,95 |
7.602,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53.799,22 |
44.428,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.728,58 |
21.574,39 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
119.564,81 |
118.019,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
237.930,56 |
194.352,16 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-33.806,00 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
143.583,64 |
181.088,83 |
| IV.
Jahresüberschuss |
32.260,24 |
37.505,19 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
119.564,81 |
118.019,05 |
| B.
Rückstellungen |
178.371,51 |
150.038,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.559,05 |
44.313,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
41.834,06 |
20.613,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
237.930,56 |
194.352,16 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Gellesch GmbH wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Aufstellung der
Bilanz erfolgt vor Berücksichtigung der
Gewinnverwendung. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechts nach Art. 67 Abs.
8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Soweit Wahlrechte für
Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden über
die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Die - in den Vorjahren erworbenen -
geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden entsprechend der steuerlichen
Vorschriften bilanziert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Pensionsrückstellungen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem
Teilwertverfahren ermittelt. Grundlagen des Guthabens sind
die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der
durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene
Rechnungszinsfuss von 5,16 %, der dem durchschnittlichen
Marktzins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
entspricht.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Die Entwicklung der Anlagenwerte ist dem
Anlagenverzeichnis zu entnehmen.
Auf Grund der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich zum 1.
Oktober 2010 ein Zuführungsbetrag von 36.221,00 EUR,
der gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis spätestens
31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel je
Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung
zuzuführen ist. Im Geschäftsjahr wird ein
Teilbetrag von 2.415,00 EUR zugeführt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für Abschluss- und Prüfungskosten
sowie Gewährleistungen gebildet.
Gewinn- und Verlustrechnung
Im außerordentlichen Ergebnis werden die
Aufwendungen und Erträge aus der Erstanwendung des
BilMoG gem. Art. 67 Abs. 7 EGHGB ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Am Bilanzstichtag betragen die Verbindlichkeiten
gegen Geschäftsführer 17.724,99 EUR.
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war während des gesamten
Berichtszeitraums Herr Harald Wurch.
Henstedt-Ulzburg, den 01.10.2012
gez. Harald Wurch
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.10.2010 -
30.9.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 17.724,99 EUR.
1.10.2009 -
30.9.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 23.700,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.10.2012 festgestellt.
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