Edgar Einbecker Verwaltungs GmbHLiquidiert

97478 Knetzgau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 3260
Eingetragen
16.4.1997
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der "Edgar Einbecker GmbH & Co. Bauunternehmen KG" mit dem Sitz in Knetzgau, die Führung aller damit zusammenhängender Geschäfte und die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft im Rahmen deren Unternehmensgegenstandes, nämlich der Betrieb eines Bauunternehmens.

Historie

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Management

NameRolle
Einbecker Günter
seit 12.5.2025
Liquidator
Bernhard Einbecker
seit 12.5.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
49.00%
Bernhard Einbecker
49.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

97478 Knetzgau, Droßmühle 1
24.500 DM
49.00%
Bernhard Einbecker
97478 Knetzgau, Sandgartenstr. 1
24.500 DM
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Edgar Einbecker Verwaltungs GmbH

Knetzgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 25.564,59 25.564,59
I. Finanzanlagen 25.564,59 25.564,59
B. Umlaufvermögen 24.749,88 23.252,74
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.543,38 23.009,38
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 206,50 243,36
Bilanzsumme, Summe Aktiva 50.314,47 48.817,33

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 35.230,35 34.463,05
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 9.665,76 8.898,46
B. Rückstellungen 2.260,48 2.271,03
C. Verbindlichkeiten 12.823,64 12.083,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 50.314,47 48.817,33

Anhang

1.1 Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

1.2 Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze in der Bilanz der Edgar Einbecker Verwaltungs GmbH zum 31.12.2011 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

1.3 Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

1.4 Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 12.823,64 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 Euro

Ausschüttungssperre

Ein Betrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, besteht nicht.

1.5 Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Günter und Bernhard Einbecker.

Knetzgau, 17. April 2014

……………………………………………. …………………………………………..

(Günter Einbecker) (Bernhard Einbecker)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.4.2014.

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