Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
sunO Projekt GmbH
Weststraße 6F, 04821 Brandis, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maik Dr. Schedletzky seit 11.6.2012 | Geschäftsführer |
Jan Zimmermann seit 11.6.2012 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
sunO Projekt GmbHBrandisJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.06.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und KonsolidierungAngaben zur Buchführung Das Unternehmen ist nach § 238 HGB buchführungspflichtig. Diese Verpflichtung gilt nach § 140 AO auch für steuerliche Zwecke. Es wird ein Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gesellschaft stellt eine Handels- und eine Steuerbilanz auf. Aus der Handelsbilanz wird eine eigenständige Steuerbilanz entwickelt. Anhand einer Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV wird ausgehend vom Gewinn laut GuV unter Berücksichtigung der nicht abzugsfähigen Betriebsaufwendungen und der steuerfreien Betriebseinnahmen das zu versteuernde Ergebnis ermittelt. Größenmerkmale Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der § 267, 276, 288, 326 HGB Gebrauch gemacht. Form des Jahresabschlusses, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Form des Jahresabschlusses und die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis max. 150,- € netto wurden als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben gebucht (§ 6 Abs. 2 EStG). Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten mehr als 150,-- € aber nicht mehr als 1.000,-- € betrugen, wurden in einen Sammelposten eingestellt (§ 6 Abs. 2a EstG). Der Sammelposten wurde im Jahr der Bildung und wird in den folgenden vier Wirtschaftsjahren zu jeweils 1/5 gewinnmindernd aufgelöst. Soweit der nach Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, werden die außerplanmäßigen Abschreibungen rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sonstige AngabenAngaben zu den Organen der Gesellschaft Zu den Geschäftsführern waren während des gesamten Geschäftsjahres bestellt: Herr Jan Zimmermann Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer. Beteiligungen an anderen Unternehmen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Leipzig, den 13.09.2013 |
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