Sedes
GmbH
Wiesmoor
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
212.465,45 |
212.695,45 |
| I.
Sachanlagen |
35.194,60 |
36.700,60 |
| II.
Finanzanlagen |
177.270,85 |
175.994,85 |
| B.
Umlaufvermögen |
75.725,98 |
83.497,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
70.640,56 |
80.075,14 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.085,42 |
3.421,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.786,83 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
290.978,26 |
296.192,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
111.921,74 |
73.093,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
21.964,54 |
11.454,94 |
| III.
Jahresüberschuss |
38.828,01 |
10.509,60 |
| B.
Steuerrechtlicher Ausgleichsposten |
0,00 |
38.905,94 |
| C.
Rückstellungen |
39.182,12 |
34.448,19 |
| D.
Verbindlichkeiten |
139.874,40 |
149.744,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
290.978,26 |
296.192,52 |
Anhang
2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll als
Betriebsausgaben abgezogen; solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zwischen € 150 und € 410
wurden entsprechend § 6 II EStG im Geschäftsjahr
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB) bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Wert gemäß § 253 III 3 HGB.
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens wird in einem Anlagenspiegel
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit danach darstellen ( Aktivierungspflicht gem.
§ 250 I 1 HGB ).
Das
Stammkapital beträgt DM 100.000,-- (€
51.129,19). Es ist mit dem Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen berücksichtigt die
Verpflichtung aus einer
Versorgungszusage.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten bzw. gezahlten Steuern.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285
Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
|
Restlaufzeit
|
Summe
|
|
bis 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
|
€
|
€
|
€
|
€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
2.131,25
|
10.224,08
|
115.946,95
|
128.302,28
|
Sonstige
|
11.572,12
|
0,00
|
0,00
|
11.572,12
|
Summe
|
13.703,37
|
10.224,08
|
115.946,95
|
139.874,40
|
II. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Bei dem ausgewiesenen Betrag der
außerordentlichen Erträge handelte es
sich vollumfänglich um
Erträge aus der erstmaligen Anwendung des HGB
in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
Es wurden
Abschreibungen auf das bewegliche
Anlagevermögen in Höhe von € 345,00 zur
Bewertung der GWG vorgenommen.
III. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr Herr
Franz-Georg Peters und Frau Sandra Zimmer ( ab 19.01.2010
). Änderungen in der Geschäftsführung haben
sich nicht ergeben. Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Wiesmoor, den 30. Juni 2011
gez. Sandra Zimmer, Geschäftsführerin
gez. Franz-Georg Peters, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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