Detlef Schmidt GmbHLiquidiert

66352 Großrosseln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 74935
Eingetragen
31.1.1992
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit SanitärkeramikTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik
Gegenstand
die Ausführung von sanitären Installationen sowie der Handel mit Sanitärmaterial sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Patrick Wendling
seit 19.1.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

66352 Großrosseln
30.700 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Detlef Schmidt GmbH

Großrosseln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 9.464,00 13.331,00
I. Sachanlagen 8.691,00 12.586,00
II. Finanzanlagen 773,00 745,00
B. Umlaufvermögen 40.231,30 55.326,93
I. Vorräte 18.670,00 13.020,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.264,48 20.752,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.296,82 21.554,20
Bilanzsumme, Summe Aktiva 49.695,30 68.657,93

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 1.860,03 15.532,94
I. gezeichnetes Kapital 30.700,00 30.700,00
II. Verlustvortrag 15.167,06 21.203,41
III. Jahresfehlbetrag 13.672,91 -6.036,35
B. Rückstellungen 4.907,00 5.054,00
C. Verbindlichkeiten 42.928,27 48.070,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 49.695,30 68.657,93

Anhang



A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Schmidt Detlef GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1. Januar 2010 anzuwenden.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
  Verlustrechnung

1. Angabe zu Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
  

Art der Forderung zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
 
31.12.2010
31.12.2010
kleiner 1 Jahr
größer 1 Jahr
 
T€
T€
T€
aus Lieferungen und Leistungen
3,5
3,5
0,0
gegenüber Gesellschaftern
0,0
0,0
0,0
aus ausstehenden Einlagen
0,0
0,0
 
sonstige Vermögensgegenstände
1,8
1,8
0,0
Summe
5,3
5,3
0,0



2. Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 24.072,23 € (Vorjahr: 48.070,99 €).

Art der Verbindlichkeit zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2010
31.12.2010
kleiner 1 J.
1 bis 5 J.
größer 5 J.
 
T€
T€
T€
T€
aus Lieferungen und Leistungen
18,1
18,1
0,0
0,0
gegenüber Gesellschaftern
18,9
0,0
18,9
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
6,0
6,0
0,0
0,0
Summe
43,0
24,1
18,9
0,0



3. Verlustvortrag

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag von € 15.167,06 einbezogen.

4. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

In der Gesellschafterversammlung vom 25. Mai 2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.


D. Sonstige Pflichtangaben


1. Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Anja Schmidt-Wendling
Installateurmeisterin
66352 Großrosseln



Frau Anja Schmidt-Wendling ist stets einzelvertretungsberechtigt.

Frau Anja Schmidt-Wendling ist von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit.


2. Unterschrift der Geschäftsleitung

Die Unterschrift der Geschäftsleitung gilt für den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz inkl. Anlagespiegel, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang:

Anja Schmidt-Wendling
(Geschäftsführerin)

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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