Ingatlan
GmbH
Schoellnach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
351.320,77 |
622.936,80 |
| I.
Sachanlagen |
351.160,77 |
364.903,77 |
| II.
Finanzanlagen |
160,00 |
258.033,03 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.452.859,42 |
1.469.726,73 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
202.113,09 |
215.835,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.250.746,33 |
1.253.890,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.804.180,19 |
2.092.663,53 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.683.111,50 |
1.725.215,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
76.750,00 |
76.750,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.645.840,13 |
1.645.840,13 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.625,39 |
0,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
42.104,02 |
-2.625,39 |
| B.
Rückstellungen |
110.526,51 |
337.045,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.806,77 |
24.531,08 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.735,41 |
5.871,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.804.180,19 |
2.092.663,53 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Ingatlan GmbH,
Schöllnach, wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Unternehmenssatzung zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Werteverzehr des
Anlagevermögens berücksichtigt.
Die
Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
angesetzt. Finanzanlagen in ausländischer Währung
werden zum Kurs im Anschaffungszeitpunkt bzw. mit dem
niedrigeren Stichtagskurs bewertet.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Bedingt
verwendungsfähige (gebrauchte)
Vermögensgegenstände des Vorrratsvermögens
wurden entsprechend abgewertet. Unbrauchbare
Vorratsbestände blieben wertmäßig
außer Absatz.
Die
geleisteten Anzahlungen sind mit dem Nennwert
aktiviert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wird allen erkennbaren Risiken durch Abschläge
Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Anlagevermögen
In Anwendung von § 274a HGB wurde auf die
Aufstellung eines Anlagengitters verzichtet.
Aktive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren
Gewinn. Aktive latente Steuer wurden nicht gebildet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Art der Forderung
|
Gesamtbetrag, davon mit einer Restlaufzeit
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
|
|
|
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
1.2
|
1.2
|
0.0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
1.2
|
1.2
|
0.0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
199.6
|
55,6
|
144.1
|
Summe
|
202.1
|
58.00
|
144.1
|
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital von 76.750,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war
eine Zuführung zu den Rückstellungen
erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art.
67 Abs. 1 EGHGB nicht in Anspruch genommen.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
4. Sonstige Pflichtangaben
Pflichtangaben zu Organen
Geschäftsführung
J. Schroeder, Schöllnach, Kaufmann,
einzelvertretungsberechtigt.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Schoellnach, den 8. Dezember 2011
Ingatlan GmbH, Schöllnach
Unterschrift der Geschäftsführung
gez. F.
J. Schroeder
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2011 festgestellt.
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