S & S Computer Kamenz GmbH

Hauptstraße 2, 01917 Kamenz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 37355
Eingetragen
24.1.2018
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
IT-Dienstleistungen, Systemhaus für Beratung (außer Rechts- und Steuerberatung), Vertrieb und Installation von Hard- und Software, Serviceprovider, Netzwerkkommunikation und Programmierung, Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten (Informationsund Kommunikationstechnik (IKT)-Hardware) und Einzelhandel mit Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)-Hardware.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sven Senkpiel
seit 24.1.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

01917 Kamenz
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

S&S Computer Kamenz GmbH

Kamenz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

19.821,00

27.135,00

II. Sachanlagen

288.750,76

339.955,76

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

22.988,33

12.004,72

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

174.523,64

158.440,46

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

53.487,98

15.439,31

C. Rechnungsabgrenzungsposten

6.970,00

3.617,00

Summe Aktiva

566.541,71

556.592,25



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

32.807.24

32.807,24

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

141.079,67

94.890,60

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

61.892,01

46.189,07

B. Rückstellungen

55.641,25

58.238,61

C. Verbindlichkeiten

248.931,54

298.276,73

D. Rechnungsabgrenzungsposten

1.190,00

1.190,00

Summe Passiva

566.541,71

556.592,25

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der S&S Computer Kamenz GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus den folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

- Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten

- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

- Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

- Sonstige Angaben

II. Gliederung und Darstellung

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde, wie in dem Vorjahr, die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend dort dargestellt.

Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt als Anlage.

Eine gesonderte Steuerbilanz wurde erstellt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Abschreibung im Anlagevermögen erfolgt durchgängig nach der linearen Abschreibungsmethode. Die Gegenstände wurden mit den Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten abzgl. Anschaffungspreisminderungen aktiviert.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 250 wurden im Jahr des Zugangs sofort als Betriebsausgabe erfasst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten über 250,00 Euro aber max. 800,00 Euro netto) wurden im Berichtsjahr mit ihren Anschaffungskosten sofort in den Aufwand verbucht. Diese rein steuerliche Abschreibungsmöglichkeit ist in der Handelsbilanz zugelassen und wurde umgesetzt. Die erforderliche gesonderte Verbuchung auf einem separaten Konto ist erfolgt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 70.308,38 €.

Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist keine Besonderheiten auf.

V. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Herrn Sven Senkpiel - Geschäftsführer

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt unter Beachtung der Erläuterungen zur Bewertung der Rückstellungen, nach §264 Abs. 2 HGB grundsätzlich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:

Der Jahresüberschuss beträgt EUR 61.892,01

einschließlich des zu berücksichtigenden

Gewinnvortrages in Höhe von EUR 141,079,67

ergibt sich ein Betrag von EUR 202.971,68

Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag in den Gewinnvortrag einzustellen.

Betriebsgröße

§ 267 HGB regelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.

Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt weniger als 30 Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB.

Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betrugen ca. EUR 1.287.000.

Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags, betrug ca. EUR 570.000,00.

Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

 

Kamenz, den 27. November 2024

gez. Hr. Senkpiel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. November 2024

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