MOTIVEX GmbH
38mHerstellung von Sportgeräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Senkpiel seit 24.1.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
S&S Computer Kamenz GmbHKamenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der S&S Computer Kamenz GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für
Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des
Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und
Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus den
folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben
erfolgten:
- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
- Angaben über Ansatz und Bewertung der
Bilanzposten
- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung und Erläuterung von Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
- Sonstige Angaben
II. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§
266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde, wie in dem
Vorjahr, die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für eine klare und übersichtliche Darstellung
von allen geforderten Informationen war der verfügbare
Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
grundsätzlich ausreichend. Die Ausweiswahlrechte
wurden daher überwiegend dort dargestellt.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt als Anlage.
Eine gesonderte Steuerbilanz wurde erstellt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Abschreibung im Anlagevermögen erfolgt
durchgängig nach der linearen Abschreibungsmethode.
Die Gegenstände wurden mit den Anschaffungskosten
zzgl. Anschaffungsnebenkosten abzgl.
Anschaffungspreisminderungen aktiviert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis
zu einem Wert von € 250 wurden im Jahr des Zugangs
sofort als Betriebsausgabe erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten
über 250,00 Euro aber max. 800,00 Euro netto) wurden
im Berichtsjahr mit ihren Anschaffungskosten sofort in den
Aufwand verbucht. Diese rein steuerliche
Abschreibungsmöglichkeit ist in der Handelsbilanz
zugelassen und wurde umgesetzt. Die erforderliche
gesonderte Verbuchung auf einem separaten Konto ist
erfolgt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen
70.308,38 €.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist keine
Besonderheiten auf.
V. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herrn Sven Senkpiel - Geschäftsführer
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt unter Beachtung der
Erläuterungen zur Bewertung der Rückstellungen,
nach §264 Abs. 2 HGB grundsätzlich ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresüberschuss beträgt EUR 61.892,01
einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrages in Höhe von EUR 141,079,67
ergibt sich ein Betrag von EUR 202.971,68
Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag in den
Gewinnvortrag einzustellen.
Betriebsgröße
§ 267 HGB regelt, welche Kriterien für die
Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen
Größenklassen gelten. Dabei sind je nach
Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder
"große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche
Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder
eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu
beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt
weniger als 30 Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr.
7 HGB.
Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten
vor dem Abschlussstichtag betrugen ca. EUR 1.287.000.
Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf der
Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags, betrug ca. EUR
570.000,00.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Kamenz, den 27. November 2024 gez. Hr. Senkpiel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. November 2024 |
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