Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
MSW Innovative Software GmbHLiquidiert
Holunderweg 2, 88281 Schlier, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Manfred Schmid | 45.00% |
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
MSW Innovative Software GmbHEigenbeteiligung | 45.00% |
MSW Innovative Software GmbHEigenbeteiligung | 10.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MSW Innovative Software GmbHSchlierJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeines Der Jahresabschluss der MSW Innovative Software GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 I S.4, 267, 274a, 276, 288 I HGB Gebrauch gemacht. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Zur Aufgliederung der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den beigefügten Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) verwiesen. Umlaufvermögen Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten 0,00 EUR Forderungen gegen Gesellschafter. Es handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag beträgt EUR 0,00 (Vj.: EUR 0,00). Das gezeichnete Kapital beträgt, verändert um eine Aufstockung (i. H. v. 15,41 €), EUR 25.580,00 Der Bilanzverlust beträgt EUR -86.625,11 (Vj.: EUR -77.618,47) Rückstellungen für Pensionen und andere Verpflichtungen
ÖBAV Versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren Da die Versorgungszusagen mit Investmentfonds und Rückdeckungsversicherungen (Vermögensgegenstände)kongruent rückgedeckt sind, wurden die Zusagen im Einklang mit der IDW-Stellungnahme ERS HFA 30 TZ 74, gemäß § 253 Abs. Satz 3 HGB bewertet. D. h. als Rückstellung wurde jeweils das Maximum aus dem Zeitwert der Vermögensgegenstände und dem Erfüllungsbetrag der zugesagten garantierten Mindesleistung angesetzt. Die Ermittlung des Erfüllungsbetrages erfolgte nach Projected Unit Credit Method (PUCM) als Anwartschaftsbarwert der am Bilanzstichtag erworbenen Anwartschaften aus den Mindestleistungen i. S. d. DAV/IVS-Richtlinie "Anwendung von IAS 19 'Emloyee Benefits' (revised 2008) auf die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland". Rechnungszinssatz Es wurde der von der deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz für eine angenommene Restlaufzeit der Pensionsverpflichtung von 15 Jahren verwendet (Vereinfachungsregelung gem. § 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Er beträgt 5,14% p.a. Sterbetafel Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck /Aktiven-/Invalidensterblichkeit) mit kollektiven Annahmen zu der Verheiratungswahrscheinlichkeit und altersdifferenz der Ehegatten verwendet. Fluktuation Die Fluktuation der Arbeitnehmer war nicht zu berücksichtigen, da bei auf einmaligen Entgeltverzichten beruhenden arbeitnehmerfinanzierte Versorgungszusagen die Versorgungleistung sofort unverfallbar und in kompletter Höhe ausfinanziert sind. EinAusscheiden des Arbeitnehmers aus den Diensten der Gesellschaft wirkt sich also auf die Höhe der Versorungsleistungen nicht aus. Pensionsalter Die Bewertung erfolgte nicht auf das vertragliche Pensionsalter, sondern auf den Zeitpunkt des voraussichtlichen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben. Angaben gemäß § 285 Nr. 25 HGB Anschaffungskosten der gemäß § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB verrechneten Vermögensgegenstände:
Beizulegender Zeitwert der gemäß § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB verrechneten Vermögensgegenstände:
SV-Versicherung Rechtsgrundlagen Nach Angaben der Firma besteht eine rechtsverbindliche Pensionsverpflichtung gegenüber den o. g. Personenkreis. Bewertungsgrundsätze Die Pensionsrückstellung ist gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen. Ergibt sich die Höhe von Altersvorsorgeverpflichtungen ausschließlich nach dem Zeitwert von Wertpapieren i. S. d. § 266 Abs. 2 A. III. 5 HGB, so sind Rückstellungen hierfür gem. § 253 Abs. 1 S. 3 HGB zum Zeitwert dieser Wertpapiere anzusetzen (wertpapiergebundene Pensionszusage). Da die Versorgungsberechtigten Anspruch auf die Leistung der Rückdeckungsversicherung incl. aller anfallenden Überschüsse, mindestens jedoch auf die in der Zusage genannte Leistung haben, sind die Voraussetzungen für die Behandlung als wertpapiergebundene Zusage erfüllt. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Personalkosten i. H. von 0,00 EUR, ausstehende Rechnungen und Montageleistungen von 0,00 EUR sonstige Provisionen von 0,00 EUR, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften von 0,00 EUR sowie Garantien von 375,00 EUR enthalten. Saldierungen von Aktiv- und Passivposten sowie von Aufwendungen mit Erträgen und Lasten mit Rechten wurden nicht durchgeführt. Verbindlichkeiten und ihre Fristigkeiten Verbindlichkeitenspiegel
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus dem von einem Gesellschafter gewährten Darlehen i.H.v. EUR 15.000,00 (Vj.: EUR 0,00). Aufgrund der Befreiungsvorschrift des § 288 Abs. 1 HGB wird auf die Angaben zu latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGB verzichtet. Sonstiges Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Geschäftsführung Geschäftsführer/Vorsitzender, Ort, Berufsbezeichnung: Manfred Schmid, Tettnang Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurde im Vorjahr ein Darlehen i. H. von 0,00 EUR mit einer Verzinsung von 0,00 % und einer Laufzeit von 0,00 Jahren gewährt. Davon wurden im Geschäftsjahr 0,00 EUR zurückgezahlt. Zugunsten dieser Personengruppe ging die Gesellschaft Haftungsverhältnisse i. H. von 0,00 EUR ein. Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 sowie der anderen notwendigen Unterlagen ist erfolgt. Haftungsverhältnisse § 251 HGB Eventualverbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB lagen auskunftsgemäß am Bilanzstichtag keine vor. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2011 - 31.12.2011 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 15.000,00 EUR. 1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2012 festgestellt. |
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