Müller
& Sohn GmbH
Zeithain
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
30.9.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.635,00 |
65.820,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
671,00 |
1.017,00 |
| II.
Sachanlagen |
31.964,00 |
64.803,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
601.297,73 |
789.661,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
341.847,94 |
438.701,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-3.350,00 |
-3.350,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
259.449,79 |
350.960,14 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.402.408,47 |
2.304.112,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.036.341,20 |
3.159.594,51 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
30.9.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.330.112,99 |
1.264.872,02 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
98.295,48 |
1.065.240,97 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.402.408,47 |
2.304.112,99 |
| B.
Rückstellungen |
15.750,00 |
15.382,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.020.591,20 |
3.144.211,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.036.341,20 |
3.159.594,51 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Müller & Sohn GmbH
in Ins. für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober
bis 31. Dezember 2014 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Zeithain OT
Röderau-Bobersen und ist unter der Nummer HRB 14816
seit dem 19. August 1997 beim Amtsgericht Dresden in das
Handelsregister eingetragen.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Dresden wurde am 1.
Oktober 2014 das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Müller & Sohn GmbH in Ins.
eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau
Rechtsanwältin Kittner-Treublein bestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung der Schlussbilanz waren die
folgenden Bilanzierungsgrundsätze maßgebend.
Die Saldenvorträge zum 1. Oktober 2014
entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 30.
September 2014, so dass die Bilanzidentität
gemäß § 252 Abs. 1 HGB gewahrt ist.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip bzw. das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
- Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt.
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden
wegen der Fortführung des Unternehmens
planmäßig weitergeführt.
- Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
sonstige Vermögensgegenstände, Bankguthaben und
Kassenbestände sind mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
- Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen alle
Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2014, die in ihrer
tatsächlichen Höhe ungewiss sind; dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
- Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zum 31. Dezember 2014 mit
dem Erfüllungsbetrag passiviert, insgesamt fällig
und wie folgt strukturiert:
|
|
|
davon mit einer
Restlaufzeit
|
|
|
insgesamt
|
bis 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Bezeichnung
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
425,8
|
425,8
|
0,0
|
0,0
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
1.657,4
|
1.657,4
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
937,4
|
937,4
|
0,0
|
0,0
|
|
3.020,6
|
3.020,6
|
0,0
|
0,0
|
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Im Berichtszeitraum wurden die Geschäfte durch
die Insolvenzverwalterin Frau Kittner-Treublein
geführt.
Personalbestand
Bei Anordnung der vorläufigen
Insolvenzverwaltung waren 70 Arbeitnehmer beschäftigt.
69 Arbeitnehmern wurde mit Beendigung der
Geschäftstätigkeit gekündigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Dresden, 25. September 2017
gez. Rechtsanwältin Kittner-Treublein
- als Verwalterin -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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