Unternehmensberatung EDV Rong GmbH
Landau in
der Pfalz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.141,50 |
45.616,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
56.140,50 |
45.615,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
205.154,60 |
194.245,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
49.170,17 |
57.120,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
155.984,43 |
137.124,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
696,42 |
950,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
261.992,52 |
240.812,32 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
213.474,08 |
187.044,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
187.909,49 |
161.479,93 |
| davon
Gewinnvortrag |
161.479,93 |
141.484,34 |
| B.
Rückstellungen |
36.287,00 |
34.750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.231,44 |
19.017,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
261.992,52 |
240.812,32 |
Anhang
1. Anwendung des Handelsgesetzbuches
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die auf den Vorjahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden, falls nicht durch
die Neufassung des Handelsgesetzbuches zwingend
Abweichungen verlangt wurden, beibehalten.
Nach Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB weisen wir darauf
hin, dass sich keine Anpassungen auf Grund der erstmaligen
Anwendung des BilMoG ergeben haben.
Die in § 266 Abs 2 und 3 HGB bezeichneten Posten
sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
aufgenommen worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nach
den handelsrechtlichen und ertragsteuerlichen
Grundsätzen ausgerichtet worden.
Das Anlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nach den
Maßgaben des § 6 Abs. 2 und 2 a EStG
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit den Nominalwerten
angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden erkennbare Risiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben zu Positionen der Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind kurzfristiger Natur,
d.h. die Restlaufzeit beträgt höchstens ein Jahr.
Die Forderungen gegenüber Mitgliedern des
Geschäftsführungsorgans betragen TEuro 1,4
(Vorjahr: TEuro 0,9) und werden mit 6 % verzinst.
Das eingetragene Haftkapital der Gesellschaft
beträgt TEuro 25,6 (VJ: TEuro 25,6). Der
Jahresüberschuss 2010 wird auf neue Rechnungen
vorgetragen.
Alle Verbindlichkeiten sind kurzfristiger Natur, d.h.
die Restlaufzeit beträgt höchstens ein Jahr.
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der EDV Rong GmbH,
Unternehmensberatung durch den Geschäftsführer
Herrn Christian Rong.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
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