MSM
Sportmarketing GmbH
Belgershain
OT Threna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5,00 |
5,00 |
| I.
Sachanlagen |
5,00 |
5,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
64.409,69 |
42.314,72 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.349,50 |
5.538,54 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63.060,19 |
36.776,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
430,48 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
64.845,17 |
42.319,72 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.348,64 |
26.926,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.926,72 |
-7.221,01 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.421,92 |
9.147,73 |
| B.
Rückstellungen |
20.311,53 |
3.037,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.185,00 |
12.355,04 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.185,00 |
12.355,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
64.845,17 |
42.319,72 |
Anhang
zur Bilanz per 31.12.2018 und zur Gewinn- und
Verlustrechnung 01.01.2018 bis 31.12.2018 der MSM
Sportmarketing GmbH
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH -
Gesetzes aufgestellt. Dabei kamen die Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften zur Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
erstellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß Artikel 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie die Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Insofern
wurden Vorjahresbeträge nicht angepasst.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Die Posten
der Aktivseite sind nicht Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wird die
Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet. worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Es sind nur Gewinne berücksichtigt, die bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet, wobei das abnutzbare
Anlagevermögen um lineare Abschreibungen vermindert
wird.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Anschaffungswert bis 410 € werden entsprechend
§ 6 Absatz 2 EStG im Jahr der Anschaffung
vollständige abgeschrieben. Der in Vorjahren gebildete
Sammelposten wird weiter nach den geltenden Vorschriften
abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen werden unter Beachtung aller
erkennbaren Risiken bilanziert. Die Bewertung erfolgt nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend
§ 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
2018 unverändert:
Herr Dr. Klaus Dietze
Threna, den 21.11.2019
Dr. Klaus Dietze
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2019 festgestellt.
|