Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 5680
Vorher
Reichl electronics GmbH
Eingetragen
18.1.2013
Branche
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfGroßhandel mit pharmazeutischen ErzeugnissenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Handel sowie der Im- und Export mit medizinischen Geräten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nils Reichl
seit 15.2.2021
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Nils Maximilian Reichl
95517 Seybothenreuth
9.000 €
36.00%
Philip Johannes Reichl
95517 Seybothenreuth
9.000 €
36.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reichl electronics GmbH

Seybothenreuth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 19.851,00 25.990,00
I. Sachanlagen 19.851,00 25.990,00
B. Umlaufvermögen 36.063,06 36.260,04
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.755,16 24.018,96
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.307,90 12.241,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 55.914,06 62.250,04

Passiva

   
  31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 51.560,43 58.935,96
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 46.435,96 40.138,72
III. Jahresfehlbetrag 7.375,53 -6.297,24
B. Rückstellungen 0,00 218,50
C. Verbindlichkeiten 4.353,63 3.095,58
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.353,63 3.095,58
Bilanzsumme, Summe Passiva 55.914,06 62.250,04

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Reichl electronics GmbH, Burgstallring 76, 95517 Seybothenreuth

aa) Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluß wurde entsprechend den allgemeinen Gliederungsvorschriften des HGB (§§ 264 ff HGB) aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Für den Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz wurde von der Möglichkeit des § 265 Abs. 7 HGB Gebrauch gemacht. Zur Einzeldarstellung der Restbuchwerte des Anlagevermögens wird auf die Entwicklung des Anlagevermögens verwiesen.

bb) Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 HGB

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientierten sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlusstag und dem Tag der Aufstellung der Bilanz bekannt geworden sind.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Für den Zugang im Geschäftsjahr wurde die lineare AfA-Methode angewandt. Für die im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde auf die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG nicht verzichtet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen die Vermögensgegenstände voraussichtlich genutzt werden.

Die Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und bewertet. Erkennbare Risiken sind berücksichtigt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen in Höhe von 0,00 €.

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung und sonstige Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt.

cc) Angaben zu den Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 1 HGB

Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren vorhanden.

dd) Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden zum 31.12.2018 nicht.

Es wurden weder aktive noch passive latente Steuern bilanziert.

Es wurden keine Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet.

Es wurden keine Forderungen und Verbindlichkeiten größeren Umfanges ausgewiesen, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstanden sind.

Eine Mitzugehörigkeit eines Bilanzpostens zu einem anderen Posten ist nicht gegeben.

Der Jahresfehlbetrag 2018 beträgt 7.375,53 €.

Im Berichtszeitraum 2018 war Herr Philip Reichl zum Geschäftsführer bestellt.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern §§ 285 Nr. 9 c HGB i.V.m. 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum 31.12.2018 folgende Verbindlichkeiten: 796,14 €

Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum 31.12.2018 folgende Forderungen: 4.934,79 €

Feststellung des Jahresabschlusses

Unter Verzicht auf Form und Fristen beschließen die Gesellschafter folgendes:

1. Der vorgelegte Jahresabschluß 2018 wird genehmigt.

Die Bilanzsumme beträgt 55.914,06 €

2. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

3. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2018 beträgt 7.375,53 € und wird auf das Folgejahr vorgetragen.

 

Seybothenreuth, den 07.05.2019

Philip Reichl, Gesellschafter

Bernd Reichl, Gesellschafter

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 09.05.2019 festgestellt.

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