CFE Conversion Consult GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 20941
Eingetragen
13.12.2007
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtErbringung von allen anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen insbesondere im Bereich Projekt- und Netzwerkunterstützung.

Historie

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Management

NameRolle
Claudia Eichmann
seit 13.12.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Frank Eichmann
56414 Hundsangen
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
20.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CFE Conversion Consult GmbH

Hundsangen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 6.098,00 8.872,00
I. Sachanlagen 6.013,00 8.872,00
II. Finanzanlagen 85,00 0,00
B. Umlaufvermögen 392.741,71 407.014,88
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 51.833,80 7.792,80
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 340.907,91 399.222,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 72,00 81,00
D. sonstige Aktiva 268,01 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 399.179,72 415.967,88

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 375.265,00 332.445,89
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Bilanzgewinn 362.765,00 319.945,89
B. Rückstellungen 4.000,00 5.730,53
C. Verbindlichkeiten 19.914,72 77.791,46
Bilanzsumme, Summe Passiva 399.179,72 415.967,88

Anhang

 
A. Angaben zum Jahresabschluss


I. Allgemein

Der  Jahresabschluss  der   CFE Conversion Consult GmbH,  Hundsangen  zum  31. Dezember 2011 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht, diese in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind diese im Anhang aufgeführt.


II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht den Vorschriften des § 255 Abs. 1 HGB.

Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfasst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung von 1,0 % auf die nach Abzug der Umsatzsteuer verbleibenden Netto-Forderungen gebildet.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben für zukünftige Geschäftsjahre.

Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bewertet.


III. Erläuterungen zur Bilanz


1. Forderungen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis in Höhe von T€ 50,4 enthalten. Diese Forderungen haben eine Restlaufzeit von zwei Jahren.

2. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 4,0 (Vorjahr: T€ 2,5) enthalten.

B. Allgemeine Angaben

I. Organe

  Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2011 und bis zur Bilanzerstellung war

Frau Claudia Eichmann, Hundsangen

zur einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführerin bestellt.
    

Hundsangen, den 28.06.2012

gez. Claudia Eichmann
- Geschäftsführerin-

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2012 festgestellt.

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