D.T.P. Grafik Service GmbHLiquidiert

Wiesbadener Straße 65, 55252 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 13039
Eingetragen
8.4.2002
Branche
Druck- und MedienvorstufeBinden von Druckerzeugnissen und damit verbundene DienstleistungenBildentwicklung, -bearbeitung und Erbringung sonstiger fotografischer Dienstleistungen
Gegenstand
Entwicklung und Herstellung von Druckvorlagen, EBV-, Layout-, Text- und Satzarbeiten, High-End-Scans, Ausdruck gelieferter Daten, Laserkopien und alle reprografischen sowie artverwandten Tätigkeiten.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Zäunstraße 3, 65399 Kiedrich/Rhg.
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

D.T.P. Grafik Service GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017

Bilanz

A K T I V A

31.12.2017 31.12.2016
A. ANLAGEVERMÖGEN 0,00 32.529,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 21.192,09 14.479,99

C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL

GEDECKTER FEHLBETRAG

23.960,97 2.815,79
SUMME Aktiva 45.153,06 49.824,78

P A S S I V A

31.12.2017 31.12.2016
A. EIGENKAPITAL 0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.500,00 1.500,00
C. VERBINDLICHKEITEN 43.653,06 48.324,78
SUMME Passiva 45.153,06 49.824,78

Angaben unter der Bilanz

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden.

1.

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Sie entspricht den Bestimmungen des HGB.

2.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückspflichten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz sowie in den Anlagen gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.

3.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und die Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Nutzung unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410,00 €) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis zum Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

4.

Sonstige Angaben

1.

Vorräte

Der Warenbestand wurde durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die Bewertung erfolgte durch die Geschäftsleitung zu den Einstandspreisen und soweit erforderlich mit dem niedrigeren Teilwert.

Die Prüfung der übergebenen Inventurwerte war nicht Gegenstand des Auftrags.

2.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Eine namentliche Einzelaufstellung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma.

3.

Flüssige Mittel/ Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Der ausgewiesene Kassenbestand stimmt mit dem Kassenbuch zum Bilanzstichtag überein. Die Kontoauszüge der Kreditinstitute zum Bilanzstichtag und zu Beginn des Folgejahres haben mir vorgelegen.

4.

Sonstige Rückstellungen

Für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Ausfertigung der Steuererklärungen war aufgrund der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Rückstellung zu bilden.

5.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Eine namentliche Einzelaufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma.

6.

Investitionsabzugsbetrag

Die gesetzlichen Regelungen für die Bildung und die Auflösungen eines Investitionsabzugsbetrages gem. § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) habe ich mit der Geschäftsleitung erörtert.

II. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 21.145,18 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

III. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter und ihm nahestehende Personen bestehen folgende Verpflichtungen:

Verrechnungskonto W. Schäfer EUR 32.858,27

IV. Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war Herr Wilfried Schäfer während des gesamten Geschäftsjahres bestellt. Die Bilanz wurde am 01.11.2018 unterzeichnet.

V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

De jure liegt eine Überschuldung der Gesellschaft vor. Durch vorliegende Rangrücktrittserklärung und selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters wird diese Überschuldung aber faktisch aufgehoben.

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