Roland
Stahl GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
608.715,26 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
|
608.709,26 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.310.114,57 |
3.154.630,92 |
| I.
Vorräte |
|
2.697.838,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.639.327,06 |
298.804,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
670.787,51 |
157.987,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
140,00 |
| Aktiva |
2.310.114,57 |
3.763.486,18 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.709.261,42 |
42.483,57 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.456.393,24 |
2.456.393,24 |
| III.
Verlustvortrag |
3.413.909,67 |
3.413.909,67 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.666.777,85 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
126.700,00 |
39.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
474.153,15 |
3.681.502,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
224.153,15 |
1.831.502,61 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
|
1.528.184,58 |
| Passiva |
2.310.114,57 |
3.763.486,18 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Roland Stahl GmbH zum
31. Dezember 2021 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 266 und 275 HGB erstellt. Die
Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in der
Form des Gesamtkostenverfahrens.
Da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267
Abs. 1 HGB handelt, wurde von den
Erleichterungsvorschriften der §§ 264
Abs. 1 Satz 4, 274 a Nr. 2 und 3 sowie
288 HGB Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetz-buches sowie des
GmbHG aufgestellt.
Die Bilanzierung erfolgte unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Bilanz
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden im Rahmen eines sogen. "asset deals"
mit Unternehmenskaufvertrag vom 8. Dezember 2021 in
vollem Umfang veräußert. Bis zu diesem Zeitpunkt
wurde das Anlagevermögen nach Maßgabe der
Nutzungsdauer linear mit den zulässigen steuerlichen
Höchstbeträgen abgeschrieben. Die Abschreibung
der Zugänge des Berichtsjahres erfolgte
ausschließlich linear und wurde zeitanteilig
vorgenommen.
Für die Abschreibungen wurden folgende
Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Immaterielle Vermögensgegenstände 3
Jahre Betriebsgebäude 25 - 33 Jahre Technische
Anlagen und Maschinen 3 Jahre (gebrauchte
Wirtschaftsgüter) - 20 Jahre Betriebs- und
Geschäftsausstattung 2 Jahre (gebrauchte
Wirtschaftsgüter) - 12 Jahre
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens (Anschaffungskosten bis EUR 800)
wurden im Zugangsjahr in vollem Umfang abgeschrieben.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem dem Anhang
beigefügten Anlagenspiegel.
Das gesamte Vorratsvermögen wurde im Rahmen des
vorstehend genannten Unternehmenskaufvertrages
ebenfalls in vollem Umfang veräußert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen des
Umlaufvermögens wurden, ausgehend von den
Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung der
erkennbaren Ausfallrisiken bewertet. Diese sind durch
direkte Ausbuchungen berücksichtigt worden.
Da Forderungsausfälle nur in geringem Umfang
angefallen sind, wurde wie in den Vorjahren auf den Ansatz
von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
verzichtet.
Fremdwährungsforderungen bestanden am Stichtag
nicht.
Die
flüssigen Mittel werden zum Nominalwert
bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
der voraussichtlichen Inanspruchnahme für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Fremdwährungsverbindlichkeiten lagen zum
Bilanzstichtag nicht vor.
2. Gewinn- und Verlustrechnung
(...)
III. Einzelerläuterungen zum Jahresabschluss
gemäß § 285 HGB
1. Angaben zu Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände haben
- wie im Vorjahr - keine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betrifft
die Forderung gegen die Muttergesellschaft auf
Übernahme des Jahresfehlbetrages 2020 gemäß
Ergebnisabführungsvertrag. Diese ist saldiert mit
Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft in
Höhe von EUR 86,243,77 aus Lieferungen und
Leistungen und Verauslagungen.
2. Angaben zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen am Bilanzstichtag gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von EUR 50.000,00
(Vorjahr EUR 250.000,00). Verbindlich-keiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen wie im
Vorjahr nicht vor.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr betragen bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten EUR 200.000,00 (Vorjahr:
EUR 1.646.618,95). Die übrigen Verbindlich-keiten
haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind mit den Forderungen gegen verbundene
Unternehmen saldiert ausgewiesen; sie betreffen mit
EUR 5.508,89 (Vorjahr: EUR 1.846.663,89)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Darlehensverbindlichkeiten mit EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 190.000,00) sowie Verbindlichkeiten aus
Verauslagungen EUR 80.734,88 (Vorjahr:
EUR 96.055,27).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(UniCredit) sind durch eine gesamtschuldneri-sche Haftung
der Gesellschaft und der Muttergesellschaft Andernach &
Bleck GmbH & Co. KG, gesichert.
3. Angaben zur Geschäftsführung
Geschäftsführer sind:
Herr Armin Bleck, technischer Betriebswirt,
Hagen-Halden, Herr Carsten Bleck, Diplom-Ingenieur (FH),
Hagen-Halden.
An tätige und frühere Mitglieder von
Geschäftsführungsorganen wurden Vorschüsse
und Kredite nicht gewährt; Haftungsverhältnisse
zugunsten der genannten Personen wurden nicht
eingegangen.
IV. Angaben zu bestimmten anderen Sachbereichen
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Am Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegen die
Muttergesellschaft in Höhe von EUR 518.290,81
(Vorjahr: Verbindlichkeiten EUR 1.528.184,58).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aufgrund der Veräußerung des gesamten
Anlage- und Vorratsvermögens lagen sonstige
finanzielle Verpflichtungen aus Bestellobligo oder aus
Leasing- und Mietverträgen zum 31. Dezember 2021
nicht vor.
Außergewöhnliche Erträge und
Aufwendungen
Außergewöhnliche Erträge und
Aufwendungen betreffen die im Rahmen des "asset deals"
erzielten Verkaufserlöse. Hiernach ergibt sich
für die Veräußerung von Anlagevermögen
und Kundenstamm ein außergewöhnlicher Ertrag in
Höhe von TEUR 1.315,4; aus der
Veräußerung des Vorratsvermö-gens
resultiert ein außergewöhnlicher Aufwand in
Höhe von TEUR 1.274,2.
Mutterunternehmen
Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des
§ 285 Nr. 14 HGB ist die Andernach
& Bleck GmbH & Co. KG, Hagen. Die Andernach &
Bleck GmbH & Co. KG stellt als oberstes
Mutterunterneh-men den Konzernabschluss (größter
und kleinster Konsolidierungskreis) auf, in den die
Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss und
Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger offen-gelegt.
Unternehmensverträge
Unter dem Datum vom 11. November 2020 hatte die
Gesellschaft mit der Andernach & Bleck GmbH & Co.
einen Ergebnisabführungsvertrag auf unbestimmte Zeit
geschlossen. Dieser Vertrag wurde im Zusammenhang mit der
Vereinbarung des "asset-deals" mit Wirkung vom
10. Dezember 2021 aufgehoben.
Mitarbeiter
Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 26. Zum Bilanzstichtag
beschäftigte die Berichtsfirma keine Mitarbeiter, da
sämtliche Arbeitsverträge auf die Gesellschaft
übergegangen sind, die am bisherigen Standort mit dem
erworbenen Anlage- und Vorratsvermögen den Betrieb
weiterführt.
Nachtragsbericht
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft
beschränkt sich nach Veräußerung des
Anlage- und Vorrats-vermögens zunächst auf die
Abwicklung der zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen
und Ver- bindlichkeiten. Im Übrigen haben sich
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Bilanzstich-tag nicht ereignet.
Hagen, 6. Mai 2022
gez. Armin Bleck gez. Carsten Bleck
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2022
festgestellt.
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