Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 3823
Eingetragen
16.7.1999
Branche
Alle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Geld- und Wertdienste
Gegenstand
Die Erbringung von Finanzdienstleistungen, insbesondere die Übernahme der Buchhaltung und des Mahnwesens für Dritte sowie die Erarbeitung individueller Finanzierungs- und Sicherungskonzepte und die Erstellung von Zahlungs- und Abrechnungssystemen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Hendrik Lamers
seit 24.1.2023
Geschäftsführer
Prokura
Jürgen Mattern
seit 3.5.2018
Prokura
Ronald Müller
seit 23.4.2008
Prokura
Rudolf Gellrich
seit 23.4.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Riverty Group GmbH
Germany
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BFS finance GmbH

Verl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Lagebericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

BFS finance GmbH, Verl

1. Grundlagen des Unternehmens

Die BFS finance GmbH, Verl, ist eine Tochtergesellschaft der Riverty Group GmbH, Baden-Baden (vormals arvato infoscore GmbH, Baden-Baden), und Teil der Riverty-Gruppe (vormals Arvato-Financial-Solutions-Gruppe), einer strategischen Einheit ("Solution Group") innerhalb der Division Arvato Group im Konzernverbund der Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh. Die BFS finance GmbH bietet Finanzierungs- und Abrechnungslösungen im Bereich des Forderungsmanagements für die mittelständische Wirtschaft sowie Services für Finanzdienstleistungs- und Kreditinstitute an.

Die BFS finance GmbH ist Mitglied im Deutschen Factoring-Verband e.V. und verfügt als Finanzdienstleistungsinstitut über die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum laufenden Ankauf von Forderungen (Factoring) gemäß § 1 Abs. 1a Nr. 9 KWG.

Die BFS finance GmbH hat das Ziel, in ihren Geschäftssegmenten marktführende Positionen einzunehmen und die Geschäftstätigkeit kontinuierlich auszuweiten.

Das Dienstleistungsportfolio der BFS finance GmbH lässt sich in folgende Geschäftssegmente untergliedern:

Factoring

Factoring stellt für Unternehmen ein alternatives Finanzierungsinstrument und eine Ergänzung zum klassischen Kontokorrentkredit dar. Hier steht der Verkauf von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungsgeschäften gegen sofortige Finanzierung der Forderungen unter Übernahme des Forderungsausfallrisikos und die Abwicklung des Debitorenmanagements im Vordergrund. Im Bereich des "Inhouse Factoring" verbleibt das Debitorenmanagement im Wesentlichen beim Anschlusskunden. Primär werden B2B-Forderungen von mittelständischen Unternehmen angekauft.

Zentralregulierung

Die Zentralregulierung ist ein Abrechnungssystem, das den Zahlungsverkehr zwischen Mitgliedern (Debitoren) und Lieferanten (Kreditoren) eines Einkaufsverbundes vereinfacht. Der Zahlungsfluss an die Kreditoren erfolgt dabei unabhängig vom debitorischen Zahlungseingang. Durch die Service- und Finanzierungsleistungen der Zentralregulierung können sich die Beteiligten der Einkaufskooperation auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Die Dienstleistung der BFS finance GmbH als zentrale Abrechnungsstelle für alle Zahlungsströme umfasst das Kreditoren- und Debitorenmanagement in Verbindung mit der Übernahme des Forderungsausfallrisikos.

Service Providing

Die BFS finance GmbH bietet Dienstleistungen für Unternehmen sowie Finanzdienstleistungsinstitute und Banken wie zum Beispiel Forderungsabrechnung, Übernahme des Backup-Servicings (im Wesentlichen technische Konzeption und Integration in die IT-Systeme und Prozesse sowie das Vorhalten von Debitorenmanagement-Systemen), Durchführung von bankenunabhängigen Financial Audits für Dritte (z. B. Forderungsankäufer/Factoringinstitute) oder weitere Back-office-Tätigkeiten an.

Steuerungssysteme

Zur Steuerung des Geschäfts bedient sich die BFS finance GmbH eines wertorientierten Steuerungssystems, in dessen Mittelpunkt Umsatz und operatives Ergebnis (jeweils nach IFRS) stehen.

Neben diesen finanziellen Kenngrößen dienen operative Kennzahlen wie bspw. Abrechnungsvolumina der Steuerung. Der Umsatz setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Provisionserträgen und Zinserträgen aus der Vorfinanzierung der angekauften Kundenforderungen.

Finanzierungsgrundsätze und -aktivitäten

Das übergeordnete finanzpolitische Ziel der BFS finance GmbH ist die Gewährleistung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen finanzieller Sicherheit und Wachstum. Grundsätzlich werden die im Bereich Factoring angekauften Forderungen - sofern sie den vertraglich vereinbarten Bedingungen entsprechen - zur Refinanzierung an ein inländisches Kreditinstitut weiterverkauft. Liquiditätsspitzen werden über den Cash-Pool des Bertelsmann-Konzerns finanziert.

2. Geschäftsverlauf und Entwicklung der Geschäfte

Während die Weltwirtschaft im Jahr 2023 verhalten expandierte, rutschte die deutsche Wirtschaft in eine Rezession. Preis- und kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung in Deutschland -0,1% 1. Die nach wie vor hohe Inflation, ungünstige Finanzierungskonditionen und eine geringere Nachfrage aus dem Ausland dämpften die Wirtschaftleistung.

1 Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 19 vom 15. Januar 2024

Die BFS finance GmbH ist Mitglied im Deutschen Factoring-Verband e.V., Berlin, deren Mitglieder nach unabhängigen Untersuchungen über 98 % des verbandlich organisierten Factoring-Abrechnungsvolumens in Deutschland auf sich vereinten. 2

2 Deutscher Factoring Verband e.V., Pressemitteilung vom 01. August 2023,https://www.factoring.de

Die Mitglieder des Deutschen Factoring-Verbands e.V. (DFV) konnten in der ersten Hälfte des Jahres 2023 ein solides Umsatzwachstum von 5,7 % erzielen, vor allem dank des starken nationalen Geschäfts. Das internationale Geschäft hingegen ging um 9,7 % zurück, was die schwierige Lage der deutschen Wirtschaft im globalen Kontext widerspiegelt. 3

3 Deutscher Factoring Verband e.V., Pressemitteilung vom 01. August 2023,https://www.factoring.de

Trotz steigender Insolvenzen blieb die Anzahl der Factoring-Kunden relativ stabil bei rund 106.000. Die Factoring-Branche profitierte von ihrer Rolle als Stabilisator in Krisenzeiten und als wichtiger Bestandteil des Finanzierungsmix von Unternehmen. 4

4 Deutscher Factoring Verband e.V., Pressemitteilung vom 01. August 2023,https://www.factoring.de

Die Aussichten für die zweite Jahreshälfte sind jedoch etwas verhaltener, da die Mitglieder des DFV mit Herausforderungen wie Energiepreisunsicherheit, Fachkräftemangel und erhöhten Investitionskosten konfrontiert sind. 5

5 Deutscher Factoring Verband e.V., Pressemitteilung vom 01. August 2023,https://www.factoring.de

Die Provisionserträge der BFS finance GmbH stiegen im Geschäftsjahr 2023 leicht um 1 % auf 15,1 Mio. € (Vorjahr: 15,0 Mio. €). Im Gegensatz hierzu stiegen die Zinserträge auf nun 13,9 Mio. €, was einer Erhöhung von 173 % im Vergleich zum Vorjahr (5,1 Mio. €) entspricht. Grund hierfür ist das anhaltend höhere Zinsniveau im Vergleich zum Vorjahr.

In einem stagnierenden wirtschaftlichen Umfeld und bei gestiegenem Refinanzierungskosten konnte sich der Bereich Factoring weiterhin behaupten und seine Umsätze im Vergleich zu 2022 deutlich steigern. Im Vergleich zum Vorjahr nahm der Gesamtumsatz um 8,9 Mio. € zu. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem höheren Zinsniveau sowie einer positiven Bestandskundenentwicklung und gestiegenen Neukundenumsätzen.

Der Umsatz im Bereich Service Providing fiel im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Mio. €. Diese Veränderung lässt sich vor allem durch verringerte Sonderanforderungen eines Großkunden begründen.

Der Umsatz im Teilsegment Zentralregulierung liegt leicht über Vorjahr.

Insgesamt stieg der Umsatz der BFS finance GmbH nach IFRS im Vergleich zum Vorjahr um 45 % von 18,8 Mio. € auf nun 27,3 Mio. €. Der Planwert für das Geschäftsjahr 2023 wurde übertroffen.

Die Zahl der bearbeiteten Rechnungen/Transaktionen lag im Jahr 2023 mit 2,3 Mio. Stück deutlich über Vorjahresniveau (Vorjahr: 2,0 Mio. Stück). Die Anzahl der Debitoren erhöhte sich um 7 %.

In dem Geschäftsbereich Factoring konnte das Abrechnungsvolumen im Vergleich zum Vorjahr um +13 % gesteigert werden (Vorjahr: +4 %). Der Planwert für das Geschäftsjahr 2023 wurde übertroffen.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Insgesamt war die geschäftliche Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr aus Sicht der Geschäftsführung zufriedenstellend.

3. Wirtschaftsbericht

Ertragslage

Die Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften stiegen im Vergleich zum Vorjahr auf 13,9 Mio. €. Die Erhöhung ist ein Resultat aus dem endenden Niedrigzinsumfeld. Die Zinsaufwendungen erhöhten sich auf 11,0 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €). Diese Entwicklung spiegelt ebenfalls das sich verändernde Zinsumfeld wider. Insgesamt verringerte sich das Zinsergebnis im Jahr 2023 um 9 % auf 2,9 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €).

Die Provisionserträge, die sowohl Delkrederegebühren als auch Servicegebühren umfassen, stiegen leicht auf 15,1 Mio. € (Vorjahr: 15,0 Mio. €). Ursächlich ist das Wachstum des Abrechnungsvolumens um 13%. Die Provisionsaufwendungen erhöhten sich um 8 % auf nun 1,9 Mio. €.

Der Umsatz der BFS finance GmbH stieg im Vergleich zum Vorjahr um 45,4 % auf nun 27,3 Mio. €. Der Planwert für das Geschäftsjahr 2023 wurde übertroffen.

Die Erträge aus Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen beliefen sich auf 17,9 Mio. € (Vorjahr: 15,8 Mio. €). Dieser Betrag wurde im Wesentlichen von der Tochtergesellschaft BFS health finance GmbH, Dortmund, abgeführt, welche das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit trotz der angespannten Zinssituation auf 17,5 Mio. € (Vorjahr: 16,1 Mio. €) steigern konnte. Der weitere Beitrag kommt von der Riverty GmbH, Verl. Deren Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit beträgt 0,8 Mio. € (Vorjahr: -12,5 Mio. €). Differenzen zur Ergebnisabführung ergeben sich aus Steuern.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 2,2 Mio. € und verringerten sich somit um 70 % im Vergleich zum Vorjahresniveau (Vorjahr: 7,3 Mio. €). Die Veränderung ist im Wesentlichen eine Rückkehr zum üblichen Niveau, nachdem im Vorjahr der Verkauf einer selbst erstellten Software stattgefunden hat.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen beliefen sich auf 15,1 Mio. € (Vorjahr: 18,9 Mio. €) und verringerten sich somit um 20 % gegenüber dem Vorjahr. Während sich die Personalaufwendungen um 12 % auf 10,5 Mio. € (Vorjahr: 11,9 Mio. €) reduzierten, verringerten sich die anderen Verwaltungsaufwendungen um 35 % auf 4,6 Mio. € (Vorjahr: 7,0 Mio. €). Diese Rückgänge sind im Wesentlichen auf geringere Projektaktivitäten zurückzuführen, welche sich in geringeren Personal- und IT-Aufwendungen widerspiegeln. Die Mitarbeiteranzahl (Ganztageskräfte) betrug 2022 im Jahresdurchschnitt 131, reduzierte sich im Jahr 2023 jedoch auf 117. Der Personalrückgang ist vor allem auf reduzierte Projektumfänge zurückzuführen.

Die Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen blieben mit 0,1 Mio. € auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich durch eine Ausweisänderung von Factoringkosten aus den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen um 1,3 Mio. € auf nun 1,7 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €).

Die Zuführungen/Auflösungen zu den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen erhöhten sich auf 1 Mio. € (Vorjahr: -0,4 Mio. €). Insbesondere die Zuführung zu Wertberichtigungen in Folge einer veränderten Risikoeinschätzung und Veränderungen in der Kundenstruktur sind für den Anstieg verantwortlich.

Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen entfielen 2023 (Vorjahr: 12,5 Mio. €) mit der Veräußerung der Riverty GmbH, Verl. Es wurden außerordentliche Erträge von 18,7 Mio. mit der Veräußerung generiert.

Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit beträgt 18,3 Mio. € (Vorjahr: 7,9 Mio. €).

Das steuerungsrelevante EBIT nach IFRS stieg im Vergleich zum Vorjahr auf -0,4 Mio. € (Vorjahr: -5,0 Mio. €). Nachdem das Vorjahr durch eine Sonderabschreibung im Kontext der Neuausrichtung eines IT-Projekts geprägt war, kehrt sich dieser Effekt nun um. Das EBIT nach IFRS entspricht der Geschäftsjahresplanung.

Aus der Steuerungsgröße EBIT nach IFRS leitet sich das handelsrechtliche Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit wie folgt ab:

Überleitungsrechnung in T€ 2023 2022
EBIT nach IFRS -436 -4.958 +4.522
+/- Unterschiede aufgrund unterschiedlicher Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS
Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Ablösung des IT-Systems -523 T€ (Vorjahr: -1.666 T€), Sonst. Betriebliche Erträge im Zusammenhang mit dem Verkauf einer selbst erstellten Software +0 T€ (Vorjahr: 5.740 T€), Abschreibungen +524 T€ (Vorjahr: +6.941 T€), Bewertung von Rückstellungen +920 T€ (Vorjahr: -971T€) und Bewertung von Miet- und Leasingverträgen -391 T€ (Vorjahr: -420 T€), übrige Unterschiede -1 T€ (Vorjahr: +55 T€) +528 +9.679 -9.151
+/- Korrektur Zinsergebnis
Zinsen für Verrechnungskonten +498 T€ (Vorjahr: +52 T€) Zinsaufwand Rückstellungen -173 T€ (Vorjahr: -182 T€) +325 -130 +455
+ Erträge aus Gewinnabführungen +17.926 +15.809 +2.117
- Aufwendungen aus Verlustübernahme 0 -12.474 +12.474
Handelsrechtliches Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit +18.343 +7.926 +10.417

Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit der Riverty Group GmbH, Baden-Baden, wird der Jahresüberschuss der BFS finance GmbH i. H. v. 37,1 Mio. € (Vorjahr: Jahresüberschuss von 7,9 Mio. €) vollständig an die alleinige Gesellschafterin abgeführt. Es besteht eine gewerbe-, körperschaft- sowie umsatzsteuerliche Organschaft zur Bertelsmann SE & Co. KGaA.

Finanzlage

Die Finanzierung der Gesellschaften des Bertelsmann Konzerns - und somit auch der BFS finance GmbH - erfolgt zentral über die Bertelsmann SE & Co. KGaA. Im Rahmen des Factorings laufend angekaufte Forderungen werden über einen Rahmenforderungskaufvertrag an ein refinanzierendes Kreditinstitut weiterveräußert, sodass die BFS finance GmbH fristenkongruent refinanziert ist. Forderungen, die nicht die Voraussetzungen des Forderungsverkaufsvertrages erfüllen, werden über den Cash-Pool der Bertelsmann SE & Co. KGaA finanziert.

Der Free Cash Flow aus operativer Tätigkeit für das Jahr 2023 beträgt -21,5 Mio. € (Vorjahr: -17,4 Mio. €). Die Veränderung ergibt sich im Wesentlichen durch Veränderungen im Working Capital, die auf Stichtagseffekte zurückzuführen sind.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 612,3 Mio. € (Vorjahr: 551,6 Mio. €).

Die Forderungen an Kunden stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 16 % auf nun 387,4 Mio. € (Vorjahr: 332,5 Mio. €). Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf gestiegene Abrechnungsvolumina im Factoring-Geschäft zurückzuführen.

Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich durch Geschäftswachstum und Stichtagseffekten zum Bilanzstichtag auf 4,6 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten blieben auf Vorjahresniveau und beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 280,9 Mio. € (Vorjahr: 278,9 Mio. €).

Die Anteile an verbundenen Unternehmen verringerten sich nach der Veräußerung der Riverty GmbH auf 20,5 Mio. € (Vorjahr: 139,6 Mio. €).

Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich um 122,7 Mio. € auf 199,5 Mio. € (Vorjahr: 76,8 Mio. €). Die deutliche Steigerung resultiert im Wesentlichen aus einem gestiegenen Saldo des Cash-Pool-Verrechnungskontos. Der Saldo des Verrechnungskontos betrug zum Bilanzstichtag 179,6 Mio. € (Vorjahr: 60,5 Mio. €).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen um 33 % auf 126,0 Mio. € (Vorjahr: 94,6 Mio. €). Der Anstieg begründet sich durch die gestiegenen Abrechnungsvolumina und die damit einhergehenden Einbehalte.

In Summe beliefen sich die Rückstellungen auf 13,2 Mio. € (Vorjahr: 13,3 Mio. €). Die Rückstellungen für Pensionen stiegen auf 11,0 Mio. € (Vorjahr: 10,6 Mio.). Die übrigen Rückstellungen fielen auf 2,1 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €), so dass die Rückstellungen in Summe in etwa auf Vorjahresniveau liegen.

Sowohl das gezeichnete Kapital i. H. v. 100 Tsd. € als auch die Gewinnrücklage i. H. v. 28 Tsd. € blieben zum Vorjahr unverändert. Die Kapitalrücklage stieg in Folge einer Einzahlung in die Kapitalrücklage der BFS finance GmbH durch die alleinige Gesellschafterin auf 153,5 Mio. € (Vorjahr: 143,5 Mio. €). Die Eigenkapitalquote verringerte sich leicht auf 25,1 % (Vorjahr: 26,0 %).

Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft

Die wirtschaftliche Lage der BFS finance GmbH ist nach Einschätzung der Geschäftsführung zufriedenstellend.

4. Chancen- und Risikobericht

Risikomanagement

Der Prozess des Risikomanagements folgt anerkannten nationalen und internationalen Normen und ist in die Teilschritte Identifikation, Quantifizierung, Steuerung und Überwachung gegliedert. Bedingt durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement nach § 25a KWG wird die Risikosituation quartalsweise im Rahmen eines Risikoberichtes dokumentiert.

Die von der Geschäftsführung verabschiedete Risikostrategie und die darauf aufbauenden Richtlinien und Risikotragfähigkeitsberechnungen bilden die Basis für das gesamte Risikomanagement der BFS finance GmbH. Die Interne Revision kontrolliert laufend die Angemessenheit und die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems. Der Fokus des Risikoüberwachungssystems liegt auf der frühzeitigen Erkennung bestandsgefährdender Entwicklungen.

Die "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) wurden bei der BFS finance GmbH beachtet. Die Anforderungen der MaRisk-Novelle vom 29. Juni 2023 wurden entsprechend den von der BaFin vorgegebenen Umsetzungsfristen begonnen bzw. umgesetzt. Aktualisierungen von Gesetzen, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen werden jeweils im laufenden Geschäftsprozess in die bestehende schriftlich fixierte Ordnung von Richtlinien integriert. Potenzielle Risiken können sich aus den getätigten Geschäften der BFS finance GmbH, dem Finanzierungs- und Risikomanagementgeschäft sowie den komplementär angebotenen Dienstleistungsgeschäften ergeben.

Die damit verbundenen Risiken bedürfen der Einzelbetrachtung und werden hinsichtlich ihrer Höhe einzeln identifiziert und bewertet. Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement obliegt der Geschäftsführung. Die einzelnen Risikoüberwachungsaufgaben und Reportingerfordernisse sind in der Unternehmensdokumentation der BFS finance GmbH festgelegt und umfassen alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken.

Risikofrüherkennungssystem

Ziel des Risikofrüherkennungssystems ist es, frühzeitig Risiken für die BFS finance GmbH zu identifizieren, um adäquate Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Zur Früherkennung verfügt die BFS finance GmbH über ein integriertes Risikomanagementsystem, das sich als fester Bestandteil der Unternehmensführung etabliert hat. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und ist in die laufende Berichterstattung eingebunden. Das System erstreckt sich auf alle Unternehmensbereiche der Gesellschaft.

Risikotragfähigkeit

Die BFS finance GmbH hat ein System zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit unter Nutzung der ökonomischen Perspektive implementiert. Dabei wird das Risikodeckungspotential, welches sich aus dem Eigenkapital des Institutes, den aufgelaufenen unterjährigen Ergebnissen und der bestehenden Risikovorsorge für die wesentlichen Risiken zusammensetzt, den quantifizierten wesentlichen Risiken gegenübergestellt. Die wesentlichen Risiken wurden im Rahmen einer Risikoinventur ermittelt (siehe auch Erläuterungen zu den einzelnen Risikoarten). Im Rahmen der Risikoinventur wurden durch das Institut die Adressausfallrisiken aus dem debitorischen Bereich sowie das Veritätsrisiko in Verbindung mit dem Ausfallrisiko des Factoringkunden, das operationelle Risiko sowie das Risiko aus Projekten als wesentlich klassifiziert. Ausgenommen vom Projektrisiko sind diese Risiken gemäß den MaRisk grundsätzlich wesentlich. Darüber hinaus werden auch das Liquiditäts- und Marktpreisrisiko in den MaRisk grundsätzlich als wesentlich klassifiziert und daher im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung bewertet, obwohl diese entsprechend der Risikoinventur für die BFS finance GmbH als nicht wesentlich eingestuft werden.

Die Ermittlung der debitorischen Risiken im B2B-Geschäft erfolgt durch die Bewertung der einzelnen Forderungsportfolien. Berücksichtigt werden dabei im Wesentlichen das Forderungsvolumen, historische Ausfallquoten sowie Schwankungspuffer für Volumenänderungen oder Portfolioverschlechterungen.

Die Quantifizierung der Veritätsrisiken erfolgt unter Berücksichtigung der gewährten Vorfinanzierung, der Ausfallwahrscheinlichkeit des jeweiligen Factoringkunden und einer Bewertung der Portfoliostruktur.

Im Bereich des Marktpreisrisikos wird bewertet, welches Risiko bei einer Erhöhung der Refinanzierungsmarge bis zur Weitergabe der Zinsmargenerhöhung an den Kunden entstehen kann. Eine Berechnung des allgemeinen Liquiditätsrisikos ist für die BFS finance GmbH aufgrund der Einbindung in den Cash-Pool des Bertelsmann-Konzerns nicht angemessen und wird daher in der Risikotragfähigkeitsberechnung ohne Wertansatz aufgeführt.

Zur Bewertung des operationellen Risikos wird eine geringfügig modifizierte Berechnung entsprechend Art. 15 f. der Capital Requirements Regulation (CRR) nach dem Basisindikatoransatz herangezogen. Der relevante Indikator wird dabei mit 15 % gewichtet.

Projektrisiken können entstehen, wenn Projekte nicht ordnungsgemäß geplant, gesteuert und dokumentiert bzw. nicht erfolgreich abgeschlossen werden. In diesem Fall kann es zu nicht kalkulierten Kosten oder einer nicht zielgerichteten Umsetzung des Projektes kommen.

Aufgrund der Geschäftsstruktur erfolgt die Berechnung der Risikotragfähigkeit vierteljährlich. Zu dem Stichtag werden auch Stress-Szenarien abgebildet, die unter anderem einen schweren konjunkturellen Abschwung widerspiegeln. Weiterhin erfolgt jährlich ein inverser Stresstest, d. h., es werden Ereignisse simuliert, die das Institut in seiner Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Im Berichtsjahr war die Risikotragfähigkeit zu jedem Stichtag gegeben.

Weiterhin besteht ein Kapitalplanungsprozess (Planungshorizont drei Jahre). Der sich durch die Berücksichtigung der weiteren Risiken sowie das geplante Geschäftswachstum abzeichnende Bedarf an Risikodeckungspotential wird jederzeit gedeckt.

Risiken

Eine Identifizierung und Bewertung der Risiken erfolgt turnusmäßig in der Risikoinventur gemäß den MaRisk unter Berücksichtigung der jeweiligen ESG-Risiken. Die Risiken werden im Rahmen der quartalsweisen Risikoberichterstattung dargestellt. Weiterhin enthält die Risikoberichterstattung die Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsberechnung. Die Liste der nachfolgenden Risiken ist nicht abschließend. Nicht aufgeführte Risiken sind von ihrer Bedeutung für die BFS finance GmbH als nicht wesentlich eingeschätzt, sodass sie nicht erwähnt werden, wenngleich sie trotzdem in der Risikobetrachtung berücksichtigt werden.

Adressausfallrisiken

Die BFS finance GmbH kauft Forderungen von Factoringkunden an und übernimmt für die angekauften Forderungen das Ausfallrisiko. Das Adressenausfallrisiko besteht in der Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich zugesagter Leistungen seitens der Factoringkunden bzw. Debitoren und lässt sich in das debitorische Ausfallrisiko und das Veritätsrisiko untergliedern:

Debitorisches Ausfallrisiko

Die BFS finance GmbH räumt jedem Forderungsschuldner (Debitor) auf Antrag des Factoringkunden bzw. Anschlusskunden Debitorenlimite ein, die mit wenigen definierten Ausnahmen über Kreditversicherer versichert sind. Die Limitvergabe erfolgt intern im Rahmen der eingeräumten Kompetenzen und richtet sich nach der Bonität des Debitors. Die angekauften Forderungen werden stichprobenartig verifiziert und laufend überwacht. Überfällige Forderungen werden periodisch gemahnt und Debitorenlimite ab einer bestimmten Überfälligkeitsstufe für weitere Forderungen gestrichen. Für ausgemahnte Forderungen erfolgt die Einleitung notwendiger Inkassomaßnahmen.

B2B-Forderungen werden grundsätzlich kreditversichert. Ausnahmen bestehen jedoch für öffentlich-rechtliche Debitoren, einzelne Bankinstitute und eine Einkaufskooperation, deren Forderungen über eine werthaltige Ersatzsicherheit abgedeckt sind. Für im Teilsegment Zentralregulierung limit-überschrittene Forderungen sind ergänzende Maßnahmen (z. B. Lieferstopp) zur Risikobegrenzung implementiert. Entscheidungen hinsichtlich der Eingehung von Risiken werden im Marktfolgebereich getroffen, bei wesentlichen Ausfallrisiken erfolgt eine Einbindung des Marktbereichs.

Die breite Risikostreuung, die implementierte aktive Debitorensteuerung sowie die bestehenden Kreditversicherungen begrenzen die Ausfallrisiken. Die maximalen Limite für Debitorenlimite sind in der Risikostrategie definiert und sind u.a. an die Bonität der Debitoren gekoppelt.

Die Entwicklung der debitorischen Ausfallrisiken wurde und wird insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung genau verfolgt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich jedoch kein grundsätzlicher Anpassungsbedarf bei der debitorischen Risikovorsorge ergeben.

Factoringkundenausfallrisiko / Veritätsrisiken

Die BFS finance GmbH gewährt auf die angekauften Forderungen im Factoringgeschäft in der Regel eine Vorfinanzierung von bis zu 90 % des Nominalwertes der Forderungen, wobei die Vorfinanzierungsquote für das Portfolio eines Factoringkunden bzw. Anschlusskunden von der Verität und Verwässerungsquote der Forderungen abhängt. Veritätsrisiken entstehen sowohl durch eingeschränkte oder fehlende Rechtsbeständigkeit bzw. Werthaltigkeit (bspw. durch Gegenforderungen, Reklamationen, Skonti, Rabatte etc.) von angekauften Forderungen als auch durch die potenzielle, nicht erfolgte Weiterleitung beim Anschlusskunden eingegangener Direkt-Zahlungen. Liquiditätsprobleme oder Insolvenzen der Anschlusskunden können ein Risiko bergen, wenn eine Rückbelastung aufgrund einer ungerechtfertigten Vorfinanzierung erfolglos verläuft.

Um diese Risiken zu identifizieren, wurde ein System konsequenter Risikoüberwachung installiert. Dazu gehört die laufende betriebswirtschaftliche Auswertung der Gesamtentwicklung der Factoringkunden durch Anwendung von Ratingsystemen. Auch Jahresabschlüsse der jeweiligen Factoringkunden werden in diesem Zusammenhang ausgewertet. Zudem werden stichprobenartig Saldenbestätigungen und umfangreiche Abliefernachweise bzgl. einzelner angekaufter Forderungen eingeholt.

In der Risikostrategie sind Limitierungen für den maximalen Finanzierungsrahmen eines Factoringkunden beziehungsweise die kumulierten Finanzierungsrahmen der größten fünf Factoringkunden definiert. Die entsprechenden Limitierungen wurden im Geschäftsjahr 2023 eingehalten. Das Factoringkundenrisiko wird weiterhin als wesentlich eingestuft.

Die Veritätsrisiken wurden vor dem Hintergrund der gestiegenen Energie- und Zinskosten und der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit besonderem Augenmerk betrachtet. Im Rahmen der Risikovorsorgesystematik wird für jeden Factoringkunden eine Risikovorsorge unter Berücksichtigung der Vorfinanzierung, der Ausfallwahrscheinlichkeit des Factoringkunden und der Portfoliostruktur der angekauften Forderungen gebildet.

Die Adressausfallrisiken werden insgesamt durch das Institut - analog der grundsätzlichen Bewertung in den MaRisk - als wesentlich bewertet.

Marktpreisrisiko

Währungsrisiko

Die BFS finance GmbH wickelt nur geringe Umsätze in Währungen außerhalb des Euro-Bereichs ab. Werden in Einzelfällen auf fremde Währungen lautende Forderungen angekauft, verbleibt das Währungsrisiko beim Factoringanschlusskunden, zudem erfolgt kein Weiterverkauf an ein refinanzierendes Kreditinstitut. Ein Währungsrisiko besteht somit für die BFS finance GmbH faktisch nicht.

Zinsänderungsrisiko

Unter Zinsänderungsrisiken werden mögliche Ertragseinbußen durch die Veränderung von Zinssätzen und Zinsstrukturen verstanden. Die Zinskonditionen in den Factoringverträgen sind grundsätzlich, wie auch in dem Refinanzierungsvertrag, an einen kurzfristigen Geldmarktsatz gebunden. Durch den Weiterverkauf der Forderungen mit gleicher Zinsbasis geht ein wesentlicher Teil des Zinsrisikos (Veränderung der Zinsbasis) auf das refinanzierende Institut über. Die BFS finance GmbH trägt im Wesentlichen somit lediglich ein Zinsänderungsrisiko aus veränderten Zinsmargenaufschlägen für die eigene Bonität ("credit spreads") im Rahmen von Vertragsverlängerungen mit dem refinanzierenden Kreditinstitut.

Insgesamt wird das Marktpreisrisiko durch das Institut - abweichend zur grundsätzlichen Wertung der MaRisk - als nicht wesentlich eingestuft.

Liquiditätsrisiken

Die Finanzierung der Gesellschaften des Bertelsmann Konzerns - und somit auch der BFS finance GmbH - erfolgt grundsätzlich zentral über die Bertelsmann SE & Co. KGaA. Die Bertelsmann SE & Co. KGaA übernimmt damit die Aufgabe und die Verantwortung, den Konzerngesellschaften ausreichend Liquidität zur Verfügung zu stellen. Die finanzielle Ausstattung des Konzerns ist stabil, der Bedarf an liquiden Mitteln ist durch vorhandene Liquidität und freie Kreditlinien gedeckt.

Hinsichtlich des Geschäftsfeldes Factoring ist die Liquidität jedoch differenziert hiervon zu betrachten: Forderungsankäufe im Factoring werden über einen Rahmenvertrag an eine in Deutschland ansässige Bank weiterveräußert, sodass die Liquiditätsbelastung aus der Vorfinanzierung der Forderungen weitestgehend gedeckt ist. Eventuelle Liquiditätsspitzen werden täglich über den Cash-Pool der Bertelsmann SE & Co. KGaA ausgeglichen.

Liquiditätsrisiken sind entsprechend den MaRisk grundsätzlich als wesentlich einzustufen. Die aktuellen Refinanzierungslinien, die Möglichkeit, auf den Cash-Pool der Bertelsmann SE & Co. KGaA zurückzugreifen sowie die Fristigkeit der Mittelbindung (Ankauf von kurzlaufenden Handelsforderungen) führen - abweichend zur grundsätzlichen Wertung der MaRisk - zu einer nicht als wesentlich zu klassifizierenden Einschätzung des Liquiditätsrisikos.

Operationelle Risiken

Die operationellen Risiken werden nachfolgend in einzelne Teilrisikobereiche aufgeteilt. Die Einzelthemen sind für sich betrachtet jeweils als nicht wesentlich eingestuft. Durch die Kumulation oder das Zusammenfallen von Ereignissen kann in der Gesamtbetrachtung jedoch ein höheres Risiko eintreten, sodass die operationellen Risiken insgesamt im Rahmen der aktuellen Risikoinventur als wesentlich klassifiziert wurden. Diese Klassifizierung entspricht somit der grundsätzlichen Wertung der operationellen Risiken im Rahmen der MaRisk.

Risiken durch operative Arbeitsfehler

Im Rahmen der laufenden Erbringung der Dienstleistungen können technische und menschliche Fehler auftreten. Gefahren ergeben sich außerdem durch unangemessene Kontrollen und Arbeitsabläufe. Zu hohe Auszahlungen an Factoringkunden, Bereitstellungen von Debitorenlimiten ohne Kreditversicherung oder falsche Zuordnungen von Schuldnerzahlungen seien hier beispielhaft genannt. Insbesondere bei vorsätzlichen Handlungen kann Schaden entstehen.

Durch Dokumentation der wesentlichen Geschäftsprozesse, Kontrollmechanismen für kritische Themen und das Einhalten der erlassenen Arbeitsvorschriften werden Risiken durch Arbeitsfehler gemindert. Kritische Teilprozesse werden durch in den IT-Systemen hinterlegte Prüfungsprozesse sowie im Rahmen des Vier-Augen-Prinzips bearbeitet. Ebenso wirkt sich die offene Kommunikation der Buchungsinformationen gegenüber den Kunden risikomindernd aus. Das Risiko des vorsätzlichen Betrugs ist durch eine Vertrauensschadenversicherung abgedeckt. Angesichts der umfangreichen Kontrollmechanismen und der Vertrauensschadenversicherung, die das Risiko des vorsätzlichen Betrugs bis auf einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt deckt, wird das Risiko aus Arbeitsfehlern als nicht wesentlich eingestuft.

Rechtsrisiken

Rechtsrisiken können aus ungewollten rechtlichen Verpflichtungen der BFS finance GmbH sowie aus nicht durchsetzbaren Ansprüchen gegenüber anderen Vertragspartnern entstehen.

Die Verwendung eines standardisierten Factoring-Vertrags, der durch die Konzernrechtsabteilung der Bertelsmann SE & Co. KGaA und eine auf Factoring spezialisierte Fachanwaltskanzlei geprüft wurde, lässt das Risiko als unwesentlich einstufen. Andere vertragliche Unterlagen der BFS finance GmbH werden grundsätzlich mit einer Rechtsanwaltskanzlei oder der konzerninternen Rechtsabteilung abgestimmt und juristisch überprüft.

IT-Risiken

Wesentliche Geschäftsprozesse der BFS finance GmbH bedürfen einer IT-gestützten Abwicklung. Die Risiken liegen insbesondere im Bereich des Wiederanlaufens der IT-Systeme nach einem Ausfall, der Datensicherheit und -konsistenz sowie in der ausreichenden Performance der Systeme.

Daten und Programme werden auf zentralen Servern gespeichert und regelmäßig gesichert. Neben eigenem IT-Support wird zudem auf das Spezial-Know-how der Konzernschwestergesellschaft arvato Systems GmbH, Gütersloh, zurückgegriffen. Änderungen bei Soft- und Hardware werden im Vorfeld getestet. Für den Fall eines zeitweiligen oder totalen Ausfalls der IT-Anlagen existiert ein detaillierter und getesteter Disaster-Recovery-Plan, der die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs innerhalb einer angemessenen Frist ermöglicht.

Durch diese Maßnahmen werden die IT-Risiken auf ein nicht wesentliches Maß reduziert.

Datenmissbrauch

Datenmissbrauch lässt sich in drei Kategorien gliedern: Vorsätzlichen Datenmissbrauch (durch Mitarbeiter, z.B. durch Datenveräußerung), vorsätzlichen Datendiebstahl (bspw. durch externe Personen) und leichtfertigen Umgang mit vertraulichen Daten. Datenmissbrauch kann neben Schadensersatzforderungen zu Imageschäden führen.

Datenzugänge werden durch ein User-Konzept eingeschränkt, der Datenhaushalt erfolgt auf zentralen, in verschlossenen Räumen befindlichen Servern. Laptops werden zusätzlich verschlüsselt, um Unberechtigten das Auslesen der Geräte zu verwehren. Zudem besteht ein Informationssicherheitsmanagement (ISMS), welches ebenfalls zur Reduzierung der Datenmissbrauchsrisiken führt.

Angesichts der getroffenen Maßnahmen werden die Datenmissbrauchsrisiken als nicht wesentlich eingestuft.

Risiken aus Personalstruktur

Sofern keine Mitarbeiter in ausreichender Anzahl oder mit ausreichender Qualifikation zur Verfügung stehen, kann die Geschäftsabwicklung beeinträchtigt werden und höhere Kundenrisiken könnten entstehen.

Gezielte Personalrekrutierungen und Weiterentwicklungsmaßnahmen reduzieren dieses Risiko, sodass die Einstufung als nicht wesentlich erfolgt.

Standortbezogene Risiken

Der Verlust eines Standortes (bspw. durch Brand, Kündigung des Mietvertrages) könnte die operative Abwicklung der Geschäfte beeinflussen. Insbesondere ein Brand könnte zum Verlust von IT-Hardware und Daten (in Papierform) führen.

Im Falle eines Standortverlustes kann auf weitere Räumlichkeiten des Bertelsmann-Konzerns zurückgegriffen werden bzw. können andere Räumlichkeiten angemietet werden. Die IT-Systeme werden u. a. von arvato Systems GmbH, Gütersloh, im dortigen Rechenzentrum gehostet. Da die Geschäftsprozesse weitestgehend digital abgewickelt werden, könnten die Mitarbeiter zudem problemlos auf die erprobten Mobile-Office-Strukturen zurückgreifen.

Durch einen Disaster-Recovery-Plan wird der Wiederanlauf nach einem Schaden beschrieben und die notwendigen Verantwortlichkeiten und Prozesse dokumentiert. Vorhandene Risiken sind somit beherrschbar und werden als nicht wesentlich eingestuft.

Risiken aus Auslagerungsvereinbarungen

Die BFS finance GmbH nutzt zur Optimierung von Prozessen, Ressourcen und Kosten, aber auch zur Sicherung von Qualitätsstandards die Leistungen von Outsourcing-Partnern. Es handelt sich bei den als wesentlich klassifizierten Dienstleistern um Unternehmen aus dem Bertelsmann-Konzern sowie ein externes Softwarehaus. Mit diesen Dienstleistern wurden die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen getroffen und die Leistungsanforderungen fixiert. Es erfolgt eine regelmäßige Abstimmung mit den Dienstleistern (z.B. über Routinen und Abstimmungen im Tagesgeschäft), so dass ggf. erkennbare Probleme zeitnah geklärt werden können. Die Risiken werden als nicht wesentlich bewertet.

Risiken aus der Nutzung von Dienstleistern

Die BFS finance GmbH bezieht in Teilbereichen Dienstleistungen von verschiedenen, zum Teil konzernfremden Unternehmen. Zu nennen sind insbesondere Warenkreditversicherungen, Auskunfteien oder Inkassodienstleister. Der Ausfall eines Dienstleisters könnte Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit haben (z. B. Verzögerungen bei der Limitzeichnung). Es handelt sich bei den Dienstleistern um namhafte, bonitätsmäßig starke Unternehmen. Die Dienstleistungen können jeweils auch - ggf. unter Anpassungen von IT-Systemen oder Prozessen - von alternativen Anbietern bezogen werden. Die Risiken werden somit als beherrschbar und als nicht wesentlich eingeschätzt.

Abschließende Bewertung: Der Gesamtbereich der operationellen Risiken wird als wesentlich eingestuft.

Projektrisiko

Bei BFS werden bei Bedarf auch größere Projekte angestoßen. Risiken können entstehen, wenn diese Projekte nicht ordnungsgemäß geplant, gesteuert, dokumentiert oder verspätet durch den Kunden abgenommen werden. In diesem Fall kann es zu nicht kalkulierten Kosten, einer länger als geplant dauernden Amortisation der Projektkosten bzw. grundsätzlich zu einer nicht zielgerichteten Umsetzung des Projektes kommen.

Bei BFS finance GmbH werden Projekte in relevanten Größenordnungen jeweils in einer adäquaten Projektorganisation abgewickelt. Es greifen die Anforderungen aus dem Bereich Anpassungsprozesse der MaRisk. In Höhe des zu erwartenden Investitionsvolumens wird ein Investitionsantrag gestellt. Im Rahmen der Projektorganisation wird bei größeren Projekten ein Control-Board sowie ggf. ein zusätzliches Steering Committee eingerichtet. Eingebunden bei größeren Projekten sind grundsätzlich die Bereiche Risikocontrolling, Compliance, interne Revision und - je nach Projektinhalt - weitere Fachbereiche. In den Projektterminen wird über den jeweiligen IT-Projektstatus, Plan-Ist-Kostenabweichungen, Kapazitätsengpässe, Projektverzögerungen und sonstige Projektrisiken schriftlich berichtet. Durch das permanente Projektmonitoring können auch bei einer nur bedingt erfolgreichen Projektumsetzung aus Sicht der BFS finance GmbH überschaubare, tragbare Kosten entstehen. Das Projektrisiko wird als wesentlich eingestuft.

Konzentrationsrisiken

Konzentrationsrisiken können bei der BFS finance GmbH durch sehr große (Factoring-)Kunden, Debitoren, Länder oder Kreditversicherungsabhandlungen entstehen.

Das Factoring-Kunden- und Debitorenportfolio der BFS finance GmbH weist eine breite Streuung der Risiken auf. Der überwiegende Anteil deutscher Forderungen bei einer sehr breiten Debitorenstreuung ist positiv zu bewerten. Aufgrund einer oligopolistischen Marktstruktur im Kreditversicherungsmarkt kommt es zu Schwerpunkten bezogen auf die Kreditversicherer Euler-Hermes-Deutschland-Niederlassung der Euler Hermes SA sowie die Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros. Das Konzentrationsrisiko der BFS finance GmbH wird als nicht wesentlich eingestuft.

Marktänderungsrisiko

Bei Veränderungen des Marktes für Finanzdienstleistungen, insbesondere bzgl. Factoringprodukten, könnte es zu Umsatzrückgängen aufgrund einer geschäftspolitischen Fehlpositionierung und fehlender Anpassungen der BFS finance GmbH im Markt kommen.

Der Schwerpunkt der BFS finance GmbH liegt im Bereich Factoring. Der deutsche Gesamtmarkt Factoring zeigt im europäischen Vergleich Wachstumspotenziale. Dazu versprechen die fortwährenden Kostensenkungsmaßnahmen in der deutschen Bankenlandschaft deutliches Wachstumspotential im Bereich der Übernahme von Tätigkeiten durch spezialisierte Dienstleister. Die Marktpositionierung der BFS finance GmbH und das damit verbundene Marktänderungsrisiko ist aufgrund des Trends zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten und des weiter steigenden Marktvolumens nicht als Risiko einzustufen.

Einkaufsrisiken

Überteuerte Einkäufe von Waren und Dienstleistungen sowie die Fehldisposition gekaufter Waren bergen Risiken.

Im Verhältnis zur Gesamtleistung werden nur unwesentliche Mengen von Waren bezogen. Dienstleistungen wie Bonitätsauskünfte, Kreditversicherungsleistungen etc. werden regelmäßig (unter Einbeziehung von Wettbewerbsangeboten) neu verhandelt. Das Einkaufsrisiko ist somit als nicht wesentlich einzustufen.

Reputations-Risiken

Ansehensverluste bei Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit können sich negativ auf das Geschäft auswirken.

Durch den konzernweit geltenden Code of Conduct, eine aktive Marketingarbeit, Zuverlässigkeitsprüfungen von Mitarbeitern und die Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit des Bertelsmann-Konzerns ist nicht von einem wesentlichen Risiko auszugehen.

Risiken aus Beteiligungen

Durch Verluste oder hohe Risiken aus dem Bereich der Beteiligungen können für die BFS finance GmbH aufgrund der bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge Risiken erwachsen.

Die Beteiligungen innerhalb des Bertelsmann-Konzerns werden aktiv gesteuert. Das Controlling für die Tochtergesellschaften der BFS finance GmbH erfolgt durch den kaufmännischen Bereich der jeweiligen Tochtergesellschaft bzw. direkt durch die BFS finance GmbH. Ziel ist es - abgesehen von Anlaufverlusten für neue Geschäfte und Projekte - jeweils einen positiven Ergebnisbeitrag durch die Beteiligungen zu generieren. Wirtschaftlich betrachtet werden eventuelle Verluste aus dem Beteiligungsbereich aufgrund der bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mittelbar über eine Kette von Ergebnisabführungsverträgen von der Bertelsmann SE & Co. KGaA übernommen und sind damit für die BFS finance GmbH nicht wesentlich. Ein Abwertungsrisiko auf die Beteiligungsansätze ist auf Basis der erstellten Werthaltigkeitstests ebenfalls nicht erkennbar. Eventuelle Verluste aus Beteiligungen werden in der Risikotragfähigkeit gleichwohl in Höhe des Ist-Wertes berücksichtigt.

Risiken aus dem Aufsichtsrecht

Sofern die Anforderungen der Aufsicht nicht eingehalten werden, kann es zu Sanktionen der Aufsicht bis hin zur Untersagung des Geschäftsbetriebes kommen. Die BFS finance GmbH hat die notwendigen Prozesse und Richtlinien implementiert, um die entsprechenden Anforderungen einzuhalten, so dass die mit dem Aufsichtsrecht verbundenen Risiken als nicht wesentlich eingeschätzt werden.

Modellrisiko

Gemäß den MaRisk hat die BFS finance GmbH sicherzustellen, dass die wesentlichen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen laufend abgedeckt sind. Dabei besteht das Risiko, dass die für das Risikotragfähigkeitsmodell angenommenen Bedingungen nicht dem tatsächlichen Risiko entsprechen. Auf Grund der starken Einbindung in den Bertelsmann-Konzern wird das hieraus resultierende Risiko aus wirtschaftlicher Sicht als sehr gering eingestuft.

Gesamtrisiko

Im Geschäftsjahr 2023 bestanden für die BFS finance GmbH keine bestandsgefährdenden Risiken. Ebenso sind aus heutiger Sicht keine Risiken ersichtlich, die den Fortbestand der Geschäftseinheit gefährden könnten. Per Stichtag wurden das Adressausfallrisiko, das Marktpreisrisiko, das Liquiditätsrisiko, das operationelle Risiko, das Projektrisiko sowie die Risiken aus Beteiligungsverlusten im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung bewertet. Einem bewerteten Gesamtrisiko von 14.850 Tsd. € stand ein Risikodeckungspotenzial von 195.669 Tsd. € gegenüber. Die Auslastung des Risikodeckungspotentials betrug demgemäß per Stichtag 31.12.2023 7,6% (Vorjahr: 15,4%).

Die Risikotragfähigkeit war somit gewährleistet. Die aus den wesentlichen Risiken resultierenden Belastungen waren für die Gesellschaft tragbar. Auch für das Geschäftsjahr 2024 sind nach heutiger Sicht keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Eventuelle Risiken im Zusammenhang mit den diversen (globalen) politischen und wirtschaftlichen Krisen und kriegerischen Auseinandersetzungen werden laufend beobachtet.

Wettbewerbssituation

Der deutsche B2B-Factoring-Markt ist nach wie vor durch einen starken Wettbewerbs- und Preisdruck geprägt. Die Anzahl der Factoringinstitute ist leicht rückläufig. Die wesentlichen Marktteilnehmer sind im Deutschen Factoring-Verband e.V. organisiert.

Chancen

Die BFS finance GmbH befasst sich kontinuierlich mit den technologischen Chancen und Herausforderungen auf den Servicemärkten für die angebotenen Dienstleistungen. Es werden unter Einhaltung der risikorelevanten Richtlinien lösungsorientiert Kundenthemen aufgegriffen. Durch die mit Full-Service-Factoring, Inhouse-Factoring und den Serviceangeboten im B2B-Forderungsmanagement bestehende, breite Wertschöpfungskette hebt sich die BFS finance GmbH von Wettbewerbern ab, die eine geringere Dienstleistungstiefe anbieten.

Zusätzliche Absatzchancen könnten sich aus einer möglichen Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben, die zu einer steigenden Nachfrage nach Factoring-Dienstleistungen führen. Zudem können sich Chancen infolge der Veränderung gesetzlicher und politischer Rahmenbedingungen ergeben, die eine verstärkte Nachfrage in den Geschäftsfeldern der BFS finance GmbH mit sich bringen könnte.

5. Prognosebericht

Prognose für 2024

Für den Euro-Raum prognostiziert die OECD ein BIP-Wachstum von +0,6 % für 2024. 6 Das IfW Kiel erwartet ein preisbereinigtes Wachstum von +0,8 %. 7 Die Erwartungen an die Entwicklung der deutschen Wirtschaft fallen unterschiedlich aus: Das IfW Kiel prognostiziert ein moderates Wachstum von +0,9 % 8 , ähnlich fällt die Prognose des ifo instituts aus (+0,7 %) 9. Die OECD sowie die Deutsche Bundesbank gehen von einem leichten Wachstum aus (+0,3 % 10 beziehungsweise +0,4% 11 ).

6 Interim Report February 2024: Strengthening the Foundations for Growth, February 2024, OECD Publishing, Paris. https://doi.org/10.1787/0fd73462-en

7 IfW Kiel (2023), Kieler Konjunkturberichte Nr. 109 (2023/Q4), Weltwirtschaft im Winter 2023, Kiel. 6bf368c2-c935-48e4-8f28-098420e6c252-KKB_109_2023-Q4_Welt_DE.pdf (ifw-kiel.de)

8 IfW Kiel (2023), Kieler Konjunkturberichte Nr. 109 (2023/Q4), Weltwirtschaft im Winter 2023, Kiel. 6bf368c2-c935-48e4-8f28-098420e6c252-KKB_109_2023-Q4_Welt_DE.pdf (ifw-kiel.de)

9 ifo Institut (2024). Pressemitteilung: ifo Institut kappt Wachstumsprognose für 2024 auf 0,7 %. https://www.ifo.de/pressemitteilung/2024-01-24/ifo-institut-kappt-wachstumsprognose-fuer-2024

10 Interim Report February 2024: Strengthening the Foundations for Growth, February 2024, OECD Publishing, Paris. https://doi.org/10.1787/0fd73462-en

11 Deutsche Bundesbank (2023). Monatsbericht Dezember 2023. 75. Jahrgang. Nr. 12. Monatsbericht - Dezember 2023 (bundesbank.de)

Die BFS finance GmbH rechnet für 2024 mit einem Umsatz nach IFRS deutlich über Vorjahresniveau (im Wesentlichen aus Zinserträgen der operativen Geschäftstätigkeit), bei weiterhin deutlich steigendem Abrechnungsvolumen.

In Summe wird das EBIT nach IFRS im Jahr 2024 deutlich höher ausfallen. Die Verbesserung ist insbesondere auf die rückläufigen Kosten eines Projekts zurückzuführen. Die Bestandsgeschäfte der BFS finance GmbH erwirtschaften operativ weiterhin positive Ergebnisbeiträge.

Das handelsrechtliche Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit wird im Geschäftsjahr 2024 ebenfalls aufgrund der genannten Effekte stark entlastet werden. Die Erträge aus Ergebnisabführungen werden voraussichtlich stabil bleiben.

Aufgrund des hohen Maßes an Unberechenbarkeit bezüglich der erwarteten konjunkturellen Entwicklung aufgrund der diversen (globalen) politischen und wirtschaftlichen Krisen und kriegerischen Auseinandersetzungen ist die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 jedoch mit Unsicherheiten verbunden.

Generell spiegeln die Prognosen eine Risiko- und Chancenabwägung wider; sie basieren auf der operativen Planung und der mittelfristigen Vorschau. Alle Aussagen hinsichtlich der möglichen zukünftigen konjunkturellen Entwicklung stellen Einschätzungen dar, die auf Basis der derzeit zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden.

Über 2024 hinausgehende absehbare Sondereffekte

Über das Geschäftsjahr 2024 hinausgehende absehbare Sondereffekte sind nicht bekannt.

 

Verl, den 25. März 2024

BFS finance GmbH

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

Vorjahr
EUR EUR TEUR
1 Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 4.551.585,80 2.279
b) andere Forderungen 0,00 4.551.585,80 0
2 Forderungen an Kunden 387.361.520,20 332.496
3 Anteile an verbundenen Unternehmen 20.541.067,05 139.611
darunter:
an Finanzdienstleistungsinstituten EUR 20.541.067,05 (Vorjahr: TEUR 10.541)
4 Immaterielle Anlagewerte
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 1
5 Sachanlagen 289.691,00 349
6 Sonstige Vermögensgegenstände 199.548.839,47 76.814
7 Rechnungsabgrenzungsposten 26.395,45 42
8 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung 4757,50 58
Summe der Aktiva 612.323.856,47 551.650

Passivseite

Vorjahr
EUR EUR TEUR
1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 447,71 0
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 280.857.515,03 280.857.962,74 278.882
2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
andere Verbindlichkeiten
a) täglich fällig 33.080.700,30 34.408
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 92.942.929,07 126.023.629,37 60.174
3 Sonstige Verbindlichkeiten 38.269.384,31 20.973
4 Rechnungsabgrenzungsposten 415.346,59 381
5 Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 11.034.309,00 10.567
b) Steuerrückstellungen 0,00 0
c) andere Rückstellungen 2.143.001,86 13.177.310,86 2.685
6 Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 100.050,00 100
b) Kapitalrücklage 153.452.493,60 143.452
c) Gewinnrückagen
andere Gewinnrücklagen 27.679,00 28
d) Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 153.580.222,60 0
Summe der Passiva 612.323.856,47 551.650

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR Vorjahr TEUR
1 Zinserträge aus Kredit und Geldmarktgeschäften 13.874.951,02 5.081
2 Zinsaufwendungen 11.015.440,23 2.859.510,79 1.955
3 Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder oder Teilgewinnabführungsverträgen 17.925.838,45 15.809
4 Provisionserträge 15.085.942,22 14.981
5 Provisionsaufwendungen 1.903.455,35 13.182.486,87 1.755
6 Sonstige betriebliche Erträge 2.217.124,86 7.289
7 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 8.575.955,23 9.437
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.921.048,91 10.497.004,14 2.453
darunter: für Altersversorgung EUR 519.812,25 (Vorjahr TEUR 944)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 4.566.127,84 15.063.131,98 7.018
8 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 86.354,85 114
9 Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.701.440,79 391
10 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 1.008.464,76 1.096
11 Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 17.460,53 1.459
12 Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 12.474
13 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 18.343.029,12 7.926
14 Außerordentliche Erträge 18.739.791,13 0
15 Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 15 ausgewiesen 2.809,74 0
16 Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 37.080.010,51 7.926
17 Jahresüberschuss 0,00 0
18 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die BFS finance GmbH hat ihren Sitz in Verl. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Gütersloh unter der Registernummer HRB 3823 im Handelsregister eingetragen.

Die Gesellschaft ist Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG.

B. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG

Der Jahresabschluss der BFS finance GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Die Gliederung der Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung basiert auf den zum Bilanzstichtag gültigen Formblättern der RechKredV. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

C. BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden wird nach den Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB vorgenommen, sofern nicht die Sondervorschriften des § 340e HGB zur Anwendung kommen.

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wird durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Für sonstige allgemeine Kreditrisiken bestehen angemessene Pauschalwertberichtigungen.

Die BFS finance GmbH tritt als Factor am Markt auf und kauft im Wesentlichen in Euro lautende Forderungen von diversen Anschlussgesellschaften an. Grundlage bilden die individuell vereinbarten Rahmenvereinbarungen. Die im Rahmen des "echten Factorings" auf Marktseite von den Anschlussgesellschaften angekauften Forderungen werden im Wesentlichen zu Refinanzierungszwecken im Rahmen des "unechten Factorings" an eine inländische Bank weiterveräußert. Da das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen im Rahmen der Veräußerung bei der BFS finance GmbH verbleibt, werden die angekauften Forderungen unter dem Posten "Forderungen an Kunden" in der Jahresbilanz ausgewiesen. Die aus der Refinanzierung der Forderungen resultierende Verbindlichkeit wird unter den "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesen.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten oder im Falle einer dauernden Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.

Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wird kein Gebrauch gemacht. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungssätze und -methoden orientieren sich an den betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern. Die Abschreibungen erfolgen ausschließlich linear. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 800 EUR nicht übersteigen, erfolgt die Abschreibung im Jahr der Anschaffung. Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 EUR sofort aufwandswirksam erfasst.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Kreditinstituten sowie sämtliche anderen Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode". Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G i.d.F. Oktober 2018" von der Heubeck-Richttafeln-GmbH verwendet. Die Pensionsrückstellungen werden pauschal entsprechend einer Laufzeit von fünfzehn Jahren mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Bei der Festlegung des Zinssatzes wird grundsätzlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Zinssatz bis zu drei Monate vor dem Bilanzstichtag festzustellen. Zudem werden in der Berechnung zukunftsbezogene Bewertungsparameter wie Gehaltstrend, Rententrend und Fluktuation berücksichtigt.

Zur Erfüllung bestimmter Verpflichtungen aus der Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in einer Rückdeckungsversicherung und in treuhänderisch gebundenem Barvermögen angelegt. Sie dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus Altersversorgung und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Rückdeckungsversicherung dient der Rückdeckung von Beträgen zur "Betrieblichen Höherversorgung". Die Rückdeckungsversicherung ist mit dem Aktivwert, der aus dem zum Schluss der Versicherungsperiode berechneten Deckungskapital, mindestens jedoch aus dem garantierten Rückkaufswert, sofern ein solcher vereinbart ist, bzw. aus dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital abgeleitet wird, bewertet. Das Barvermögen, welches der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern dient, wird zum Nominalwert bewertet. Das Deckungsvermögen wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Entsteht durch die Verrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag, so wird dieser als gesonderter Posten ausgewiesen. Übersteigt der Zeitwert des Deckungsvermögens die historischen Anschaffungskosten, unterliegt dieser Teil gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre.

Die anderen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages. Zukünftige Kosten- und Preissteigerungen werden berücksichtigt soweit ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Dabei wird der von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebene Zinssatz verwendet.

Der verlustfreien Bewertung des Zinsbuchs liegt die periodische Betrachtungsweise zu Grunde.

Aufgrund der kurzen Laufzeiten der erworbenen Forderungen von durchschnittlich 36 Tagen (Vorjahr: 34 Tage) und der fristenkongruenten Refinanzierung erfolgte die Ermittlung auf Basis eines Ein-Jahres Periodenergebnisses unter Berücksichtigung von Risiko- und Verwaltungskosten.

Zum Bilanzstichtag ergibt sich insgesamt ein deutlicher Überschuss. Somit war die Bildung einer Drohverlustrückstellung nicht erforderlich.

Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten sind unverbrieft.

Aufwendungen und Erträge aus der Bewertung von Forderungen sowie Erträge aus dem Eingang der Forderungen nach teilweiser oder vollständiger Abschreibung werden verrechnet unter den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen ausgewiesen.

Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Buchungstag oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Sicherungsgeschäfte wurden nicht abgeschlossen.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs am Buchungstag oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Sicherungsgeschäfte wurden nicht abgeschlossen.

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESBILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die nachfolgenden Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen entsprechend der Reihenfolge der Ausweispositionen. Auf eine Aufgliederung der Positionen nach echtem und unechtem Factoring auf Marktseite wird verzichtet, da die BFS finance GmbH auf Marktseite ausschließlich echtes Factoring betreibt.

ERLÄUTERUNGEN ZU AKTIVPOSTEN

31.12.2023 31.12.2022
(TEUR) (TEUR)
1) Forderungen an Kreditinstitute 4.552 2.279
a) täglich fällig 4.552 2.279
31.12.2023 31.12.2022
(TEUR) (TEUR)
2) Forderungen an Kunden 387.362 332.496
darunter mit einer Restlaufzeit von
- bis drei Monaten 378.495 323.051
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 8.864 9.444
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 3 1
31.12.2023 31.12.2022
(TEUR) (TEUR)
3) Anteile an verbundenen Unternehmen 20.541 139.611
Name und Sitz der Gesellschaft Anteil in % Währung Eigenkapital 1) in EUR Jahresergebnis 2) in EUR
BFS health finance GmbH, Dortmund 100 EUR 18.383.834,00 0,00

1) Eigenkapital nach HGB

2) Aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge beträgt das Jahresergebnis 0 EUR.

Im Geschäftsjahr wurde der Anteil an der Riverty GmbH mit Wirkung zum 31.12.2023 veräußert. Der Buchwert im Zeitpunkt des Abgangs betrug TEUR 129.070.

4) Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens wird in einem Anlagespiegel gezeigt, der als Anlage dem Anhang beigefügt ist. Sofern nichts anderes vermerkt wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Abschreibungen um planmäßige. Die Sachanlagen werden vollständig im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzt.

31.12.2023 31.12.2022
(TEUR) (TEUR)
5) Sonstige Vermögensgegenstände 199.549 76.814

Die Position beinhaltet im Wesentlichen eine Forderung aus dem Cash-Pooling innerhalb der Bertelsmann-Gruppe in Höhe von TEUR 179.578 (Vorjahr: TEUR 60.503) sowie Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 17.926 (Vorjahr: TEUR 15.809).

Darauf entfallen

- an Gesellschafter 0 0
- an verbundene Unternehmen 199.534 76.740

ERLÄUTERUNGEN ZU PASSIVPOSTEN

31.12.2023 31.12.2022
(TEUR) (TEUR)
1) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 280.858 278.882
a) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 280.858 278.882
darunter mit einer Restlaufzeit von
- bis drei Monate 280.858 278.882

In dem Posten wird die Finanzierung der im Rahmen des Factorings angekauften und an eine inländische Bank weiterverkauften Forderungen in Höhe von TEUR 280.858 (Vorjahr: TEUR 278.882) ausgewiesen.

Es wurden keine Vermögensgegenstände als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragen.

31.12.2023 31.12.2022
(TEUR) (TEUR)
2) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 126.024 94.581
a) andere Verbindlichkeiten 126.024 94.581
aa) täglich fällig 33.081 34.408
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 92.943 60.173
darunter mit einer Restlaufzeit von
- bis drei Monate 92.877 60.172
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 64 1
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 1 0

Es wurden keine Vermögensgegenstände als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden übertragen.

31.12.2023 31.12.2022
(TEUR) (TEUR)
3) Sonstige Verbindlichkeiten 38.269 20.973

Die Position beinhaltet im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen an die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 37.080 (Vorjahr: TEUR 20.400) und sonstige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 259 (Vorjahr: TEUR 253), sowie Verbindlichkeiten aus Steuern für Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 119 (Vorjahr: TEUR 126).

Darauf entfallen

- gegenüber Gesellschafter 37.080 7.926
- gegenüber verbundenen Unternehmen 845 12.597
31.12.2023 31.12.2022
(TEUR) (TEUR)
4) Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 11.034 10.567

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinses von 1,82 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,78 Prozent p.a.). Der Gehaltstrend wurde mit 2,25 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,25 Prozent p.a.) und der Rententrend mit 1,0 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,0 Prozent p.a.) für Zusagen mit Anpassungsgarantie sowie 2,20 Prozent p.a. (Vorjahr: 3,0 Prozent p.a. für die Jahre 2022-2026 und 2,0 Prozent p.a. ab dem Jahr 2027) unterstellt. Darüber hinaus wurden unternehmensspezifische altersabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten berücksichtigt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag bei den Rückstellungen Pensionen TEUR 184 (Vorjahr: TEUR 805). Dieser Betrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Die Ausschüttungssperre hat keine Auswirkung auf die Höhe des im Rahmen des existierenden Ergebnisabführungsvertrages abzuführenden Gewinns.

Zur Erfüllung bestimmter Verpflichtungen aus der Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in einer Rückdeckungsversicherung angelegt. Die Altersversorgungszusagen bestimmen sich ausschließlich nach den beizulegenden Zeitwerten der Rückdeckungsversicherungsansprüche. Das Deckungsvermögen wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Die aus dem Deckungsvermögen resultierenden Erträge in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 7) wurden mit dem Aufwand aus den korrespondierenden Altersversorgungsverpflichtungen über TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 7) verrechnet.

Folgende Werte unterlagen der Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

31.12.2023 31.12.2022
(TEUR) (TEUR)
Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen 392 360
Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens 392 360
Anschaffungskosten des Deckungsvermögens 316 294

Der Betrag, um den der beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens übersteigt, unterliegt einer Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre gemäß § 268 Absatz 8 HGB. Da durch die Anpassung der Buchwerte der Verpflichtungen aus den Altersversorgungszusagen an die beizulegenden Zeitwerte der korrespondierenden Rückdeckungsversicherungen Ausschüttungssperrwirkungen erzielt werden, greift die Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 3 i. V. m. Satz 1 HGB insoweit nicht.

31.12.2023 31.12.2022
(TEUR) (TEUR)
b) andere Rückstellungen 2.143 2.685

Zur Absicherung von Ansprüchen aus Altersteilzeit wurde Barvermögen auf einen Treuhänder übertragen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden mit dem entsprechenden Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Aus der Verrechnung ergibt sich für das Geschäftsjahr ein aktiver Überhang in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr TEUR 58), der unter dem gesonderten Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite ausgewiesen wird.

Aus der Zeitwertänderung des Deckungsvermögens resultierten Erträge in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 0). Der Zinsaufwand aus den korrespondierenden Altersversorgungsverpflichtungen belief sich auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 9).

Folgende Werte unterlagen der Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

31.12.2023 31.12.2022
(TEUR) (TEUR)
Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen 183 127
Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens 188 184
Anschaffungskosten des Deckungsvermögens 188 184

Der Betrag, um den der beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens übersteigt, unterliegt einer Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre gemäß § 268 Absatz 8 HGB. Da der Zeitwert den Anschaffungskosten entspricht, besteht im Geschäftsjahr 2023 keine Abführungssperre.

31.12.2023 31.12.2022
(TEUR) (TEUR)
5) Eigenkapital 153.580 143.580
a) Gezeichnetes Kapital 100 100
b) Kapitalrücklage 153.452 143.452
c) Gewinnrücklagen / andere Gewinnrücklagen 28 28
d) Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0 0

Auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses vom 5. September 2023 wurde durch die alleinige Gesellschafterin Riverty Group GmbH, Baden-Baden, eine Einzahlung in Höhe von TEUR 10.000 geleistet, die in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt wurde.

6) Fremdwährungsaktiva und -passiva

Es bestehen Fremdwährungsforderungen in Höhe von TEUR 6.304 (Vorjahr: TEUR 5.903) und Fremdwährungsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0).

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

2023 2022
(TEUR) (TEUR)
1) Zinserträge aus Kredit und Geldmarktgeschäften 13.875 5.080
Die Zinserträge entfallen zu TEUR 13.372 (Vorjahr: TEUR 4.916) auf das Inland und zu TEUR 503 (Vorjahr: TEUR 164) auf das Ausland.
2023 2022
(TEUR) (TEUR)
2) Provisionserträge 15.086 14.981
Die Provisionserträge entfallen zu TEUR 14.417 (Vorjahr: TEUR 14.286) auf das Inland und zu TEUR 669 (Vorjahr: TEUR 695) auf das Ausland.
2023 2022
(TEUR) (TEUR)
3) Sonstige betriebliche Erträge 2.217 7.289
davon aus Währungsumrechnungen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 30)
Als wesentliche Posten sind zu nennen:
- Erträge aus Konzernumlagen 783 922
- Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 752 80
- Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 348 131
- Erträge aus sonstigen Erstattungen u. Weiterbelastungen 258 6.084

Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen zu TEUR 2.134 (Vorjahr: TEUR 1.514) auf das Inland und TEUR 83 (Vorjahr: TEUR 5.775) auf das Ausland.

2023 2022
(TEUR) (TEUR)
4) Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 15.063 18.909
Als wesentliche Posten sind zu nennen:
- Personalaufwand 10.497 11.890
- Informationsverarbeitungskosten 1.513 3.848
- Konzernumlagen 1.047 1.036
- Rechtsberatungs- und Prüfungskosten 720 607
- Mieten und Pachten 614 757
2023 2022
(TEUR) (TEUR)
5) Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.701 391
davon aus Währungsumrechnungen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1)
Als wesentliche Posten sind zu nennen:
- Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen 1.406 132
- Aufzinsung langfristiger Rückstellungen 187 190

E. SONSTIGE ANGABEN

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.097 (Vorjahr: TEUR 1.518), davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 33), bestehen aus Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen über diverse Gebäude und Kraftfahrzeuge.

Durchschnittlich Beschäftigte 2023 2022
Angestellte 115 129
Geschäftsführer 2 2
Gesamt 117 131

Mitglieder der Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr:

Herr Rudolf Gellrich, Geschäftsführer Markt

Herr Hendrik Lamers, Geschäftsführer Marktfolge (Bestellung mit Wirkung zum 01.01.2023)

Die Geschäftsführer Herr Gellrich und Herr Lamers übten die Tätigkeit als Geschäftsführer der Gesellschaft hauptberuflich aus.

Weder die Geschäftsführer noch Mitarbeiter der Gesellschaft haben Mandate in Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 3 HGB wahrgenommen.

Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB bezüglich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung Gebrauch gemacht.

Organmitgliedern wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt noch sind für diesen Personenkreis Haftungsverhältnisse eingegangen worden.

Laufende Pensionszahlungen sowie Anwartschaften für ehemalige Geschäftsführer bestehen nicht.

Unternehmensverträge

Zwischen der Riverty Group GmbH, Baden-Baden und der BFS finance GmbH, Verl, besteht mit Wirkung ab 1. Januar 2005 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, wonach sich die BFS finance GmbH verpflichtet, sich der Leitung der Riverty Group GmbH zu unterstellen und ihren gesamten Gewinn an die Riverty Group GmbH abzuführen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Riverty Group GmbH jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag vollständig auszugleichen. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, frühesten zum Ende des fünften Jahres nach Abschluss des Vertrages gekündigt werden. Der Vertrag wurde am 23. März 2005 im Handelsregister der BFS finance GmbH, Verl eingetragen.

Zwischen der BFS finance GmbH, Verl als herrschendem Unternehmen und der BFS health finance GmbH, Dortmund und der Riverty GmbH, Verl, bestehen weitere Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge. Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Riverty GmbH, Verl wurde am 31.12.2023, 24 Uhr, beendet.

Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft gehört als Tochterunternehmen im Sinne des § 290 HGB zum Bertelsmann Konzern, dessen Mutterunternehmen die Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh ist. Die Bertelsmann SE & Co. KGaA stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Honorare der Abschlussprüfer

Das Honorar des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB nicht angegeben, da es im Konzernabschluss der Bertelsmann SE & Co. KGaA angegeben wird.

Nachtragsbericht

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.

 

Verl, den 25.03.2024

BFS finance GmbH

Hendrik Lamers

Rudolf Gellrich

Die Geschäftsführung bestätigt mit Ihrer Unterschrift, dass der vorliegende Jahresabschluss am 25.03.2024 aufgestellt wurde.

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Anteile an verbundenen Unternehmen 139.611.477,05 10.000.000,00 129.070.410,00 20.541.067,05
II. Immaterielle Anlagewerte
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.240.451,53 0,00 0,00 1.240.451,53
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 223.059,43 0,00 0,00 223.059,43
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 923.205,61 34.290,85 260.151,50 697.344,96
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 11.304,00 4.944,00 0,00 16.248,00
142.009.497,62 10.039.234,85 129.330.561,50 22.718.170,97
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Immaterielle Anlagewerte
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.239.878,53 573,00 0,00 1.240.451,53
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 55.765,43 22.306,00 0,00 78.071,43
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 752.618,61 63.475,85 247.204,50 568.889,96
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
2.048.262,57 86.354,85 247.204,50 1.887.412,92
Buchwerte
31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR
I. Anteile an verbundenen Unternehmen 20.541.067,05 139.611.477,05
II. Immaterielle Anlagewerte
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 573,00
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 144.988,00 167.294,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 128.455,00 170.587,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 16.248,00 11.304,00
20.830.758,05 139.961.235,05

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BFS finance GmbH, Verl

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BFS finance GmbH, Verl, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BFS finance GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 27. Mai 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Bauer, Wirtschaftsprüfer

Mark, Wirtschaftsprüferin

Ergebnisverwendungsbeschluss

Beschluss

der Gesellschafterin

der

BFS finance GmbH, Verl

Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften des Gesellschaftsvertrages wird Folgendes beschlossen:

Wegen des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages entfällt eine anderweitige Verwendung des Jahresergebnisses.

 

Baden-Baden, den 10.06.2024

Riverty Group GmbH

Oliver Kuhaupt

ppa. Julia Kloke

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 10. Juni 2024 festgestellt.

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