Gernot Schwarz GmbHLiquidiert

66399 Mandelbachtal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 33026
Eingetragen
18.1.1999
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenGroßhandel mit AnstrichmittelnSchornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau
Gegenstand
Die Ausübung des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks

Historie

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Management

NameRolle
Gernot Schwarz
seit 20.1.2014
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gernot Schwarz GmbH

Mandelbachtal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 405,00 11.644,00
I. Sachanlagen 405,00 11.644,00
B. Umlaufvermögen 35.227,52 39.490,12
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.920,02 10.185,77
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.307,50 29.304,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 35.632,52 51.134,12

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 29.189,15 28.865,32
I. gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
II. Gewinnvortrag 3.300,72 -7.708,66
III. Jahresüberschuss 323,83 11.009,38
B. Rückstellungen 1.000,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 5.443,37 21.268,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 35.632,52 51.134,12

Anhang

für das Geschäftsjahr 2013

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Gernot Schwarz GmbH zum 31.12.2012 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.920,02 0,00 10.185,77 0,00

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 5.443,37 5.443,37

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Gernot Schwarz

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Mandelbachtal, den 04. Juli 2014

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.7.2014.

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