Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 180958
Eingetragen
17.5.2023
Gegenstand
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung, b) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser, und von Tierseuchen, c) der Jugend- und Altenhilfe, d) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, e) des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, f) Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, g) der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, h) internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, i) des Tierschutzes, j) der Entwicklungszusammenarbeit, k) der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; l) des Schutzes von Ehe und Familie, m) der Kriminalprävention, n) des Sports (Schach gilt als Sport), o) des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind, sowie p) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die wissenschaftliche Begleitung sowie systematische und empirische Evaluation der von der Gesellschaft und ihren Partnern durchgeführten Projekte im Hinblick auf deren Impact sowie zur Klärung grundsätzlicher Fragen, wie gewisse gesellschaftliche Probleme gelöst werden können sowie Veröffentlichung der Ergebnisse; b) Maßnahmen zur Unterstützung und zur systematischen Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens. Gegenstand solcher Maßnahmen kann beispielsweise, jedoch nicht abschließend, die Durchführung präventiver Veranstaltungen zur Aufklärung über und Verhinderung von Krankheiten sein oder die Errichtung und der Betrieb von Gesundheitskiosken zur Förderung der gesundheitlichen Basisversorgung der Bevölkerung; c) Umsetzung von Projekten, die Jugendlichen und Alten eine Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ermöglichen; d) die Förderung der (digitalen) Bildung in Deutschland sowie in verschiedenen Krisenregionen, insbesondere, aber nicht ausschließlich für sozial benachteiligte Kinder; e) die Umsetzung von Projekten, insbesondere unter Beteiligung von Jugendlichen und Alten, mit dem Zweck, die biologische Vielfalt sowie die Eigenart, Schönheit und den Erholungswert von Natur und Landschaft zu erhalten und/oder eingetretene Schäden hieran zu beheben; f) die Umsetzung von Projekten zur Unterstützung notleidender und gefährdeter Menschen, etwa auf dem gesundheitlichen, sittlichen, erzieherischen oder wirtschaftlichen Gebiet; g) die Unterstützung von Flüchtlingen (inkl. Studierender sowie älterer Menschen) in Deutschland sowie von Waisenkindern, vertriebenen Kindern, Kindern mit sozial schwachem Hintergrund und Kindern mit Behinderung in Krisenregionen; h) die Entwicklung und Umsetzung von Hilfsprojekten und Hilfsprogrammen für gesellschaftlich herausfordernde Situationen, Krisen, Krieg sowie Situationen des Wiederaufbaus in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Stiftungen, Organisationen, Kommunen, Politik und Wissenschaft; i) die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen, die das Anbahnen oder Verstärken freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern fördern und Frieden und Entspannung sichern sollen. Die genannten Maßnahmen und Projekte zielen insbesondere auf die Verhinderung von Radikalisierung ab, indem im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung auf den Abbau von Vorurteilen und Intoleranz hingewirkt wird; j) die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Tieren; k) die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die dazu dienen, in Entwicklungsländern wirtschaftlich und kulturell sowie die Bildung zu fördern; l) die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die dazu dienen, die Stellung der Frau in Familie, Politik, Beruf und Gesellschaft im Sinne der Chancengleichheit zu verbessern. Dies kann beispielsweise, jedoch nicht abschließend, durch Informations- und Beratungsangebote für die betroffenen Frauen erfolgen; m) die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die das eheliche und das familiäre Zusammenleben unterstützen. Dies kann beispielsweise, jedoch nicht abschließend, durch Informations- und Beratungsangebote für die betroffenen Familien erfolgen; n) die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die die Begehung von Straftaten verhüten, erschweren oder die Folgen begangener Straftaten geringhalten. Hierzu zählt beispielsweise das Anbieten informativer und beratender Angebote, die beispielsweise Fremdenhass, (sexueller) Gewalt und Suchtvorbeugung präventiv entgegenwirken können, sowie Workshops im Zusammenhang mit Konfliktbewältigungsstrategien und das Bereitstellen von Gemeinschaftsräumen für gefährdete Personen; o) die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die die sportliche Betätigung fördern und dabei insbesondere auch integrierenden und inklusiven Charakter haben, um auch Benachteiligten und Beeinträchtigten Zugang zu sportlicher Betätigung zu verschaffen; p) die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die darauf ausgerichtet sind, die verfassungsrechtlich verbrieften Freiheiten (z. B. Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit) zu schützen und zu stärken. Hierzu können insbesondere informative und aufklärende Angebote mit dem Ziel, Toleranz gegenüber Andersdenkenden und damit den gesellschaftlichen Meinungspluralismus zu stärken, zählen; sowie q) die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die darauf ausgerichtet sind, Bürgerinnen und Bürger über die Notwendigkeit persönlichen Einsatzes aus altruistischen Beweggründen zu informieren und hierzu zu motivieren. Hierzu können insbesondere informative und aufklärende Angebote unter besonderer Hervorhebung des Impacts, den bereits durchgeführte Projekte auf das Gemeinwohl hatten, zählen. 4. Aufgabe und Tätigkeitsschwerpunkt der Gesellschaft ist: a) die Erhebung von Bedarfen für Projekte zur Förderung der oben genannten steuerbegünstigten Zwecke in Deutschland sowie internationalen Krisen- und Kriegsgebieten, b) die Entwicklung und Umsetzung von konkreten Hilfsprojekten, die durch die Förderung der oben genannten Zwecke eine gesellschaftliche Wirkung erzielen, c) die Etablierung von langfristigen Partnerschaften (Fördermitgliedschaften) und einem Netzwerk bestehend aus Wirtschaftsunternehmen, der Politik und Wissenschaft, um schnellere, nachhaltigere und skalierbarere Lösungen für nationale und internationale Krisensituationen herbeizuführen und Gutes für die Gesellschaft zu tun, d) die Aktivierung von Wirtschaftsunternehmen, Politik und Wissenschaft zur Bereitstellung von Geldspenden und Sachmitteln für soziale Projekte sowie die Dokumentation der Verwendung, e) die Vermittlung und Lieferung der Bedarfe an die entsprechenden Empfänger im Rahmen des Projektmanagements, f) die Durchführung einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit, um auf Missstände aufmerksam zu machen und weitere Unterstützer zu mobilisieren, g) die Entwicklung und Bereitstellung einer digitalen Plattform, um zukünftig Bedarfe und Angebote besser und schneller übereinstimmen und umsetzen zu können, h) die Entwicklung und Bereitstellung eines "Impact Scores" und Reportings für Wirtschaftsunternehmen, um soziales Engagement zukünftig im Rahmen der EU-Regularien sowie der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen messbar machen zu können, i) die Organisation und Umsetzung von Seminaren, Workshops, Weiterbildungen und Veranstaltungen zum Thema Social Impact und Impact Strategie sowie der Skalierung des allgemeinen gesellschaftlichen Engagements unterstützt durch soziale Engagements seitens Wirtschaftsunternehmen im Bereich Social Impact.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Nina Paul
seit 17.5.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Tatjana Marcella Kiel
Hamburg
8.334 €
33.33%
Ana-Cristina Grohnert
Hamburg
8.334 €
33.33%

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

21 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.