Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 65643
Eingetragen
17.5.2011
Branche
Personenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf AbrufBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Gegenstand
Der Betrieb eines Taxiunternehmens.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Jerzy Boleslaw Jedrzejewski
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Jerzy Boleslaw Jedrzejewski
Poznan
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Taube GmbH Taxi-Unternehmen

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.02.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
2.2.2011
EUR
A. Umlaufvermögen 24.770,32 0,00
I. Vorräte 19.885,74 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.884,58 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.770,32 0,00

Passiva

31.12.2011
EUR
2.2.2011
EUR
A. Eigenkapital 24.470,32 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 529,68 0,00
B. Rückstellungen 300,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.770,32 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss der Taube GmbH ist nach den §§ 242 ff und den §§ 264 ff des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich zum 1. Januar 2010 Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Soweit bis zum 31. Dezember 2009 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach dem Handelsgesetzbuch a.F. durchgeführt wurden, werden diese gemäß Art. 67 Abs. 1-7 EGHGB fortgeführt. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Spätere Wirtschaftsjahre werden unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Soweit diese Positionen eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, wird hierauf besonders hingewiesen.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit ausstehende Einlagen auszuweisen sind, geschieht dies saldiert mit unter dem Posten "gezeichnetes Kapital" auf der Passivseite (Nettoausweis).

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Soweit Rückstellungen eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, wird hierauf entsprechend hingewiesen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern und sowie passive latente Steuern.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ist kein Teilbetrag durch Sicherungsübereignungen bzw. Eigentumsvorbehalte gesichert.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Hayrettin Koc.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Düsseldorf, den 29. April 2013

..........................................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.4.2013.

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