Sigrist Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gabriela Papp seit 23.7.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LOGON OMF BIOACTIVE SYSTEMS GmbHPforzheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Handelsbilanz zum 31.12.2019der Firma LOGON OMF BIOACTIVE SYSTEMS GmbHAKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2019I. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, § 276 bzw. § 288 wurde bei der Aufstellung des Anhangs Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft weist zum 31.12.2019 bei einer Bilanzsumme von EUR 4.127.092,20 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 739.563,94 aus. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag somit bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung geht jedoch vor dem Hintergrund bestehender Rangrücktrittserklärungen davon aus, dass einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit weder tatsächliche noch rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Die Aufstellung des vorliegenden Jahresabschlusses erfolgte demnach gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB nach dem Going-Concern-Prinzip. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind entsprechend der gesetzlichen Vorschriften vorgenommen worden und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Schulden verrechnet. Entsprechend wurde mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Bewertungsmethoden Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlußstichtag einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig von dem Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Angaben zu den einzelnen Bilanzpositionen 1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wurde bei Software drei bis fünf Jahre unterstellt. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-/ Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibung wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zu Grunde gelegt. Bewegliche Vermögensgegenstände werden linear im Rahmen der handelsrechtlichen zulässigen Sätze abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt im Jahr der Anschaffung pro rata temporis. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen wurden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestanden haben. 2. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse bzw. Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten gemäß § 253 Abs. 1 i. V. m. § 255 Abs. 2 HGB unter Berücksichtigung der Material- und Fertigungseinzelkosten, angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Kosten für Sozialeinrichtungen, freiwillige soziale Aufwendungen und betriebliche Altersversorgung werden in angemessener Höhe einbezogen. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse und Waren erfolgt zu Herstellungskosten gemäß § 253 Abs. 1 i. V. m. § 255 Abs. 2 HGB unter Berücksichtigung der Material- und Fertigungseinzelkosten, angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Kosten für Sozialeinrichtungen, freiwillige soziale Aufwendungen und betriebliche Altersversorgung werden in angemessener Höhe einbezogen. Die Bewertung erfolgte retrograd ausgehend von den Verkaufspreisen, abzüglich Vertriebskosten sowie Gewinn und ausreichender Abschläge für Bestandsrisiken. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wurde dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Kassenbestände und das Bankguthaben werden jeweils mit dem Nennwert angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. 3. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 4. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger wurden die Paragraphen 253 Abs. 1 Satz 1 und 252 Abs. 1 Nr. 4 2. HS HGB nicht angewandt; die Bewertung erfolgte strikt mit dem Devisenkassamittelkurs ohne Beachtung des Anschaffungskostenprinzipes und der Gewinnrealisationsvorschriften. Bei Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgte die Bewertung unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips. Gewinne aus Währungsumrechnungen wurden erst berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Verluste aus Währungsumrechnungen wurden berücksichtigt. IV. Angaben zu Positionen der Bilanz 1. Eigenkapital Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR ./. 51.042,03 enthalten. 2. Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von insgesamt TEUR 2.256. Die Verbindlichkeiten resultieren im Einzelnen aus folgenden Sachverhalten:
Die verbundenen Unternehmen haben bezüglich ihrer gesamten Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 1.431 einen qualifizierten Rangrücktritt erklärt. 3. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von TEUR 3.159. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von TEUR 250. Die Besicherung der Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 168 erfolgt im Wesentlichen durch Eigentumsvorbehalte. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Mitarbeiteranzahl Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 3 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Berechnung erfolgte nach § 267 Abs. 5 HGB. VI. Feststellung des Jahresabschlusses Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss zum 31.12.2019 in der Gesellschafterversammlung vom 30.10.2020 festgestellt und genehmigt. Den Geschäftsführern, Herrn Dr. Markus Laub und Herrn Uwe Ernst Kratt, wird für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 vollumfänglich Entlastung erteilt.
Pforzheim, 19. Oktober 2020 LOGON OMF BIOACTIVE SYSTEMS GmbH gez. Uwe Ernst Kratt, Geschäftsführer |
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