Hagnauer Volksbank eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Felix Marco Baur seit 29.4.2024 | Vorstandsmitglied |
Kerstin Magdalena Weller seit 21.10.2021 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.07% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hagnauer Volksbank eGHagnau am BodenseeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Gliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Die Hagnauer Volksbank eG ist eine eingetragene Genossenschaft. Die Zahl der Mitglieder betrug zum Bilanzstichtag 1.903. Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte und das Dienstleistungsgeschäft. Die Bank betreibt als zentrale Geschäftsfelder das Privat- und das Firmenkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung das Eigengeschäft. Sie nutzt hierzu auch das Leistungsangebot innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe. Unser Geschäftsgebiet umfasst im Wesentlichen die Gemeinden Hagnau und Immenstaad sowie die umliegenden Städte und Gemeinden. Außer unserer Hauptstelle in Hagnau unterhalten wir eine personenbesetzte Geschäftsstelle in Immenstaad. Im Kerngeschäftsgebiet der Bank leben ca. 8.000 Einwohner. Organe der Bank sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Im Bankgeschäft sind derzeit 19 Personen (ohne Reinigungspersonal und Aushilfskräfte) beschäftigt. Die Bank gehört der BVR-Institutssicherung an. Das Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG Sicherungssystem tätig. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Entwicklung der Gesamtwirtschaft Im Jahr 2023 beeinträchtigen die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Die bereits Ende 2022 im Zuge der Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Dabei überlagerten sich die dämpfenden Einflüsse vielfach. Die bis ins Frühjahr bestehende Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den wesentlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November. In Reaktion auf das Urteil musste die Bundesregierung zum Jahresende in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen und Einsparungen vornehmen. Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Millionen Menschen im Vorjahr auf 2,6 Millionen Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (+5,3 %). Zudem hielt der Beschäftigungsaufbau an. Die Erwerbstätigenzahl kletterte im Vorjahresvergleich um gut 300.000 auf einen neuen Rekordwert von rund 45,9 Millionen Menschen. Die Baukonjunktur präsentierte sich abermals schwach. Nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr (-3,3 %) verminderte sich die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Baugewerbes 2023 nochmals, wenngleich mit einer Veränderungsrate von -0,2 % weniger stark als zuvor. Hemmend auf die Aktivitäten des Wirtschaftsbereichs wirkten vor allem die weiterhin hohen Baukosten, der anhaltende Mangel an Arbeitskräften und die, wegen der gestiegenen Zinsen, verschlechterten Finanzierungsbedingungen. Hiervon war insbesondere der Hochbau betroffen, während sich die Geschäfte im Tiefbau und im Ausbaugewerbe vergleichsweise besser entwickelten. Befördert einerseits durch einen regen Straßenbau und andererseits durch eine hohe Nachfrage nach energetischen Sanierungen. Trotz der allgemeinen Schwäche hielt der Stellenaufbau im Baugewerbe an. Die Erwerbstätigenzahl kletterte um 0,5 % auf reichlich 2,6 Mio. Personen. Das Handwerk hat die vielfältigen Herausforderungen des Jahres 2023 vergleichsweise robust gemeistert. Darauf lässt der Geschäftsklimaindikator des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks schließen, der nach einem Rückgang im Vorjahr wieder über die Marke von 100 Punkten stieg, die eine Grenze zwischen einer positiven und einer negativen Konjunkturlage markiert. Besonders deutlich fiel das Wachstum im Kraftfahrzeuggewerbe (+9,0 %) und im Ausbaugewerbe (+8,0 %) aus, angeregt durch eine spürbare Belebung der Neuwagen- und Gebrauchtwagenmärkte sowie durch die hohe Nachfrage nach Energieeffizienzmaßnahmen und nach Photovoltaik-Anlagen. Im Handwerk für den gewerblichen Bedarf (+5,8 %) und in den Bauhauptgewerken (+1,2 %) stiegen die Umsätze demgegenüber weniger deutlich, was angesichts der allgemein schwachen Industrie- und Baukonjunktur nicht verwundert. Die ökonomischen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine bleiben für die landwirtschaftlichen Betriebe 2023 ein wichtiges Thema. Angesichts der kriegsbedingt engen Versorgungslage an den globalen Nahrungsmittel- und Rohstoffmärkten kam es kurzfristig in einigen Bereichen zu enormen Preissteigerungen. Nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes stieg das Unternehmensergebnis im Durchschnitt der Haupterwerbsbetriebe im Wirtschaftsjahr 2022/23 gegenüber dem Vorjahr um 45 % auf 115.400 Euro. Abgesehen von den Wein- und Obstbaubetrieben konnten nahezu alle Betriebsformen ihr Ergebnis steigern. Auch im gesamten Agrarsektor, zu dem neben der Landwirtschaft die Forstwirtschaft und die Fischerei gezählt werden, hat sich die wirtschaftliche Lage verbessert. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung expandierte um 1,4 %, allerdings begleitet von einem weiteren Rückgang der Erwerbstätigenzahl um 0,5 % auf rund 550.000 Menschen. Finanzmärkte Das langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahr 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Die größten westlichen Notenbanken, die Europäische Zentralbank (EZB) und die Federal Reserve der USA (Fed), erreichten damit 2023 und binnen unter achtzehn Monaten Erhöhungsphase die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise von 2008; im Falle der EZB die höchsten seit Einführung des Euro. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Auch die Entwicklung in China trug zur einsetzenden Konjunkturbremsung bei, da das dortige Wachstum durch eine Immobilienkrise und Nachwirkungen der strengen Nullcovidpoltik geschwächt wurde. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als zu Jahresbeginn erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024. So fiel die Verbraucherpreisinflation in den USA zum Jahresende auf 3,4 %, nachdem sie im Januar 2023 noch bei fast doppelt so hohen 6,4 % gelegen hatte. Im Euroraum war sie im selben Zeitraum von 8,6 % auf 2,9 % gefallen. Zwar entwickelten sich die für die Geldpolitik maßgebliche Kernrate, die um die schwankungsanfälligen Komponenten Energie und Nahrung bereinigt ist, weniger dynamisch. Sie fiel in den USA von 5,6 auf 3,9 % und im Euroraum von 7,1 auf ebenfalls 3,9 %. Doch die Finanzmärkte reagierten stark auf die Rückgänge, wodurch Aktien- und Anleihekurse vor allem zum Jahresende deutlich zulegten. Die europäische Gemeinschaftswährung wertete im Verlauf des Jahres 2023 leicht von 1,07 US-Dollar auf 1,10 US-Dollar auf. Dabei profitierte die Gemeinschaftswährung von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, die ihre Leitzinsen um 200 Basispunkte erhöhte, während die US-Notenbank Fed ihre Leitzinsen um niedrigere 100 Basispunkte anhob. Dies verringerte den Zinsabstand der großen Währungsräume und ließ den Euro als Devise nach einem schwachen 2022 attraktiver werden. Weiterhin profitierte die Gemeinschaftswährung von der insgesamt erfolgreichen Selbstverteidigung der Ukraine gegen Russlands Invasion. Diese ließ Sorgen um ein Übergreifen der russischen Aggression auf andere europäische Staaten stärker in den Hintergrund treten. Der geopolitische Risikoabschlag des Euro gegenüber dem Dollar sank auf das Gesamtjahr gesehen. Die Aktienmärkte setzten zum Jahresauftakt die Erholung von Ende 2022 fort. Der DAX stieg vom 01. Januar bis zum 09. März 2023 um 12,3 % auf 15.633,21 Punkte. Anschließend erschütterte jedoch die Krise der US-Reginalbanken die Finanzmärkte, insbesondere die plötzliche Zahlungsunfähigkeit der Silican Valley Bank. Dies löste einen Schock auf den Aktienmärkten aus. Der DAX etwa verlor bis zum 17. März 5,5 % seines Kurswertes. Die Verluste konzentrierten sich dabei auf Finanzwerte. Zugleich führte die Unsicherheit in den USA, aber auch global zu größeren Bewegungen von Bankeinlagen, insbesondere von solchen oberhalb der Einlagensicherungsgrenzen. Die Krise kulminierte mit der Fusion der Schweizer Großbanken Credit Suisse und UBS am 19. März, die die Schweizer Behörden zur Abwicklung der erstgenannten Bank organisiert hatte. Dieser Akt konnte die Märkte beruhigen und ermöglichte die Erholung der Aktien- und Finanzmärkte von einem kurzzeitigen Einbruch. Über den Spätsommer und beginnenden Herbst gingen die Kurse wieder leicht zurück, nachdem sich optimistische Einschätzungen des ersten Halbjahres nicht oder nur teilweise bewahrheitet hatten. Diese Korrektur erreichte ihren Tiefpunkt mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Der DAX verlor im Oktober 4,3 % und fiel damit auf 14.716,54 Punkte zurück. Da der Konflikt bis zum Jahresende weitgehend auf den Gazastreifen begrenzt blieb, setzte im November bereits eine neuerliche, vorsichtige Erholung an den Aktienmärkten ein. Zum Jahresende verstärkte sich die Erholung aufgrund sinkender Inflationszahlen und damit verbundener Hoffnungen auf Leitzinssenkungen der Notenbanken, womit eine Belebung der Konjunktur im Jahr 2024 verbunden wurde. Der DAX legt von Anfang November bis Jahresende um 13,1 % zu. Dadurch schloss er das Jahr mit 16.751,64 Punkten und auf Jahressicht um 20,3 % im Plus ab. Im globalen Vergleich entwickelte sich der deutsche Leitindex damit ähnlich zum Euro Stoxx 50, der 19,2 % zulegen konnte, aber schwächer als der S&P 500 und der Nasdaq Composite. Letztere konnten 24,2 beziehungsweise 43,4 % zulegen. Quelle: Alle vorstehenden Angaben wurden dem Rundschreiben des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. vom 04.03.2024 entnommen. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird das Betriebsergebnis vor Bewertung festgelegt. Das Betriebsergebnis vor Bewertung (im betriebswirtschaftlichen Sinn) ist das um Bewertungsergebnisse und betriebswirtschaftlich außerordentliche Faktoren bereinigtes Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Im Rahmen der internen Steuerung wird dieses ergänzend auch in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme angegeben (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS"). Das Betriebsergebnis vor Bewertung in dieser Definition kann vom aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleiteten Betriebsergebnis vor Bewertung gemäß Abschnitt B.4a) abweichen. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Diese Kennziffer setzt die angefallenen Verwaltungsaufwendungen und Abschreibungen (GuV-Posten 10 und 11) ins Verhältnis zum erzielten Rohergebnis (GuV-Posten 1-3 und 5-7) und dem Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen. Bei der Berechnung werden betriebswirtschaftlich außerordentliche Faktoren eliminiert. Das Wachstum der bilanziellen Kundeneinlagen und -kredite definieren wir als Indikator für die Generierung von Erträgen und die Zukunftsfähigkeit unseres Instituts. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2a) CRR. Bedeutsamster nichtfinanzieller Leistungsindikator stellt für uns die Mitgliederanzahl dar. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Unser Betriebsergebnis vor Bewertung fiel mit 523 TEUR besser aus als die erwarteten 396 TEUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem höheren Zinsüberschuß als prognostiziert. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 80,7 % (Vorjahr: 81,7 %) und damit unter dem Planwert. Das Wachstum der bilanziellen Kundenkredite lag mit 1,6 % unter Planwert von 2,0 %, die Entwicklung der Kundeneinlagen lag mit 3,8 % über den Planwert von 2,0 %. Die Gesamtkapitalquote lag per Jahresende bei 19,7 %. Im Rahmen der Kapitalplanung wurde hier ein Zielwert von 19,2 % ausgegeben. Der höhere Wert resultiert aus einer niedrigeren als erwarteten risikowichteten Aktiva. Die Entwicklung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren hat unsere Erwartungen erfüllt und in Bezug auf das Betriebsergebnis vor Bewertung übertroffen. Die Mitgliederzahl als nichtfinanzieller Leistungsindikator betrug 1.903 und lag damit unter dem geplanten Mitgliederzuwachs.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten) und 2 (Andere Verpflichtungen). Das Wachstum der Bilanzsumme geht insbesondere aus dem Zuwachs der Kundeneinlagen bei einem gleichzeitigen Anstieg der Forderungen an Kunden und gegenüber Kreditinstitute hervor. Die außerbilanziellen Geschäfte setzen sich aus Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 1.623 TEUR (Bürgschaften) und aus unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von 8.128 TEUR zusammen.
Im Geschäftsjahr konnte das Kundenkreditgeschäft mit 1,6 % ausgebaut werden. Der Schwerpunkt unseres Kreditgeschäftes liegt im Bereich der Privatkunden insbesondere bei privaten Immobilienfinanzierungen. Die Branchenstruktur der Wirtschaft im Geschäftsgebiet spiegelt sich auch in unserem Kreditportfolio mit Schwerpunkten in den Bereichen Landwirtschaft (Wein- und Ostbau) sowie Hotel/Gastronomie wider. Die Sicherheitenstruktur ist durch einen hohen Anteil grundpfandrechtlicher Sicherheiten geprägt. Die Bonitätsstruktur weist keine Auffälligkeiten auf. Die erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Für latente Kreditrisiken sind im ausreichenden Umfang Pauschalwertberichtigungen vorhanden. Die Veränderung bei den Wertpapieranlagen ist ausschließlich auf die notwendig gewordenen Zuschreibungen aufgrund der gestiegenen Wertpapierkurse zurückzuführen. Die Forderungen an Kreditinstitute haben sich im Vergleich zum Vorjahr durch den Anstieg täglich fälliger Guthaben um 25,2 % erhöht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich im Wesentlichen durch ausgelaufene, kurzfristig aufgenommene Refinanzierungsmittel bei unserer Zentralbank um 6,1 % reduziert. Die Position beinhaltet auch Kredite aus öffentlichen Förderprogrammen, welche wir unseren Kunden zur Verfügung stellen. Die Kundeneinlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 % erhöht. In der Struktur des Passivgeschäfts waren aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus im abgelaufenen Geschäftsjahr wesentliche Veränderungen zu verzeichnen. Die hohe Nachfrage nach höher verzinslichen Termingeldanlagen und Sparbriefen ging zu Lasten der niedriger verzinslichen Geldmarktkonten und unverzinslichen Spareinlagen.
Die Erträge im Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft konnten im Vergleich zum Vorjahr um 28,0 % ausgebaut werden, u.a. auch aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus und der Nachfrage nach höher verzinslichen Anleihen. Die weiteren Vermittlungserträge sind um 7,6 % angestiegen. Die Steigerung der Zahlungsverkehrserträge um 13,3 % ist im Wesentlichen auf neue Kontoführungsmodelle für Privat- und Geschäftskonten zurückzuführen. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Im Berichtsjahr ist der Zinsüberschuss um 1,7 % auf 2.124 TEUR gestiegen und lag sowohl absolut als auch in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme über unseren Erwartungen. Dabei verachtfachten sich die Zinsaufwendungen auf 636 TEUR, vor allem aus Umschichtungen von unverzinslichen und niedrig verzinslichen Kundengeldern in höherverzinsliche Einlagen. Die Zinserträge wuchsen um 28 % auf 2.760 TEUR. Das Provisionsergebnis ist im Berichtsjahr um 9,9 % auf 601 TEUR angestiegen und entsprach unseren Erwartungen. Im Wesentlichen geprägt durch die Vereinbarung neuer Kontoführungsmodelle für Privat- und Geschäftskonten. Die Steigerung der Verwaltungsaufwendungen ist bei den Personalkosten im Wesentlichen auf eine höhere Zuführung zu den Pensionsrückstellungen und tariflichen Gehaltserhöhungen zurückzuführen. Insgesamt sind die Personalaufwendungen um 2,7 % gestiegen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen nahmen um 39 TEUR bzw. 5,4 % zu. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen höhere Kosten für Auslagerungen und IT-Anwendungen. Wir sind von einer leicht rückläufigen Entwicklung ausgegangen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich um 13,5 % auf 589 TEUR erhöht. Beim deutlich verbesserten Bewertungsergebnis ist auf den positiven Beitrag aus dem Kundenkreditgeschäft (+48 TEUR) sowie auf den positiven Beitrag bei den Wertpapiereigenanlagen (+292 TEUR) zu verweisen. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit hat sich im Vorjahresvergleich erhöht. Verantwortlich hierfür sind im Wesentlichen die oben dargestellten Faktoren. b) Finanzlage Kapitalstruktur Wie bei einer Kreditgenossenschaft üblich, finanzieren wir uns weit überwiegend über Kundeneinlagen. Diese sind breit gestreut. Im Berichtsjahr 2023 haben unsere Kunden vor allem Umschichtungen in höherverzinsliche Einlagen vorgenommen, wobei die Kunden hierbei überwiegend Termingeldeinlagen mit kurzen Laufzeiten bevorzugt haben. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten zinsgünstige Förderkredite, die wir an unsere Kunden weiterleiten. Investitionen Die Sachanlagen haben sich im Geschäftsjahr 2023 um 536 TEUR erhöht. Die Investition in Grundstücke und Gebäude resultiert aus dem Erwerb von zwei Eigentumswohnungen in Hagnau als alternatives Investment zur Diversifizierung unserer Eigenanlagen. Der Neubau der beiden Wohnungen konnte früher als geplant im Dezember 2023 fertiggestellt werden. Die Erzielung von Mieterträgen sowie Abschreibungen und Betriebskosten wirken sich auf die künftige Ertragslage aus. Liquidität Die Liquiditätslage stellt sich wie folgt dar: Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Durch unsere Refinanzierungsstruktur besteht keine wesentliche Abhängigkeit von Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 154,9 % aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 161,7 %. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva sowie ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in die Genossenschaftliche FinanzGruppe bzw. den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder, den erwirtschafteten Rücklagen sowie dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. Der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme liegt über den Vergleichswerten. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,10 %. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Passia 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und Passiva 12 (Eigenkapital). Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Der Bestand unserer Wertpapiereigenanlagen hat sich im Geschäftsjahr nicht wesentlich verändert, und entspricht einem Anteil von 14,2 % (Vorjahr 14,3 %) der Bilanzsumme. Alle Wertpapiere verfügen über ein Rating im Bereich "Investmentgrade". Die durchschnittliche Restlaufzeit beträgt 2,8 Jahre. Vom gesamten Wertpapierbestand wurde ein Teilbetrag in Höhe von 11.283 TEUR wie Anlagevermögen bewertet. Abschreibungen auf diesen Teilbestand wurden in Höhe von 512 TEUR vermieden. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens besteht die Absicht, diese bis zur Fälligkeit zu halten. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Mit der Entwicklung unseres Kundenkredit- und Einlagengeschäftes im Geschäftsjahr 2023 sind wir zufrieden. Das gestiegene Zinsniveau hat zu einem besseren Betriebsergebnis vor Bewertung geführt. Die positiven Beiträge aus dem Bewertungsergebnis Kundenkreditgeschäft sowie der Wertpapiereigenanlagen haben unsere Erwartungen aus der Eckwertplanung übertroffen. Die in der Vorperiode berichteten Prognosen konnten, mit Ausnahme des Wachstums im Kundenkreditgeschäft, im Wesentlichen infolge der vorgenannten Ereignisse erreicht werden. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr übererfüllt wurden. Die erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere Geschäfts- und Risikostrategie, welche regelmäßig und anlassbezogen aktualisiert und vom Vorstand mit dem Aufsichtsrat erörtert wird. Der Aufsichtsrat unserer Bank wird, wie in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) festgelegt, kontinuierlich über die strategische Ausrichtung informiert. Zudem werden ihm vierteljährlich die Risikoberichte vorgestellt und mit ihm erörtert. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer dualen Steuerung, die sowohl die periodische wie auch eine barwertige, vermögensorientierte Planung beinhaltet, steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Rahmenbedingungen erfolgen hierbei durch modellbasierte historische Analysen wie auch zukunftsorientierte Expertenschätzung. Als Steuerungsverfahren für das Bankencontrolling nutzen wir die Fachkonzepte aus VR-Control. Es handelt sich dabei um Gesamtbanksteuerungsinstrumente gemäß den Anforderungen des § 25a KWG, welche verbundweit angewendet werden. Mit VR-Control steuern wir neben dem Risiko die Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätslage der Bank. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet. Durch das interne Berichtsystem werden die Entscheidungsträger frühzeitig über die Geschäfts- und Risikoentwicklung informiert, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Unser Risikotragfähigkeitskonzept orientiert sich dabei an den gesetzlich vorgeschriebenen Formvorschriften und basiert auf einer barwertigen, vermögensorientierten Ableitung des Risikodeckungspotenzials (ökonomische Perspektive) unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen (normative Perspektive). Das Risikodeckungspotential wird vierteljährlich ermittelt. Die Risikomessung erfolgt mithilfe geeigneter Modelle. Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag werden das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das Beteiligungs- und Immobilienrisiko, das operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko als wesentliche Risiken bewertet. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Ratingmigration und/oder der adressbezogenen Spreadveränderung entstehen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft. Das Kreditrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Auf Grundlage der Risikoinventur unseres Instituts kann das Risiko mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten und hat ein hohes Schadenspotenzial mit entsprechend wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank vorrangig die Verfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf gute Bonitäten. Gemäß unseren Grundsätzen zur Risikosteuerung nehmen wir zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten herein. Ratingnoten und Sicherheiten fließen in alle relevanten Kreditprozesse ein - von der Kreditvergabe bis zur Kreditüberwachung. Neben der Steuerung von Kreditrisiken auf Kundenebene, nehmen wir die Steuerung auch auf Portfolioebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem implementiert. Im Rahmen der Kreditrisikorisikosteuerung wird das Portfolio sowohl nach Bonitätsklassen, Größenklassen, Branchen, Sicherheiten und weiteren Risikotreibern sowie deren Entwicklung analysiert und die Einhaltung des Limitsystems überwacht. Vorstand und Aufsichtsrat werden quartalsweise über die Entwicklung des Portfolios sowie über die Auslastung der Einzel- und Strukturlimite informiert. Wir ermitteln vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) barwertig unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Auf dieser Basis ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Credit-Value-at-Risk (CVaR) für die nächsten 12 Monate in Höhe von 665,0 TEUR. Das entspricht einer Limitauslastung von 55,41 %. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen. Für das Eigengeschäft ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein CVaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von 1,6 Mio. Euro. Dies entspricht einer Limitauslastung von 81,12 %. Marktpreisrisiken bzw. Marktrisiken Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Aktien-, Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Das Marktrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir vierteljährlich einen Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir die klassische historische Simulation eine Skalierung über eintägige Verbarwertungen mittels Resampling. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Der damit zum 31. Dezember 2023 ermittelte Value-at-Risk beläuft sich auf 6,7 Mio. Euro mit einer Limitauslastung von 83,80 %. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und als betriebswirtschaftlich mittleres Risiko. Zwar tritt das Risiko nach unserer Einschätzung mit lediglich niedriger Wahrscheinlichkeit ein, zeichnet sich in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch durch ein hohes Schadenspotenzial aus. Liquiditätsablaufbilanzen dienen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und stellen dabei insbesondere den Überlebenshorizont dar. Stresstests führen wir anhand institutseigener, marktweiter sowie kombinierter Szenarien für Liquiditätsrisiken durch. Durch die Anrechnung auf die Liquiditätspuffer wird auf dieser Grundlage der Überlebenshorizont ermittelt. Das Liquiditätsrisiko wird anhand der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahl Liquidity Coverage Ratio (kurz: LCR) überwacht. Im Geschäftsjahr 2023 war die Zahlungsfähigkeit jederzeit gegeben. Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank wird maßgeblich durch das Kundengeschäft bestimmt. Sie stellt die Basis der Liquiditätsausstattung dar. Darüber hinaus können wir aufgrund der Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund auf Verbundpartner, insbesondere auf die DZ BANK im Rahmen der Liquiditätsausgleichsfunktion zurückgreifen. Die Berücksichtigung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Perspektive erfolgt vierteljährlich durch eine pauschale Erhöhung des Spreadaufschlags. Das zum 31. Dezember 2023 ermittelte gesamte Refinanzierungsrisiko beläuft sich auf 422 TEUR (Limitauslastung 70,35 %). Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Anhand der Risikoinventur stufen wir die operationellen Risiken als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Das Risiko hat eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein hohes Schadenspotenzial. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Versicherbare Gefahrenpotenziale haben wir durch entsprechende Versicherungen im banküblichen Umfang abgeschirmt. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare und die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Die Risikoberücksichtigung erfolgt barwertig auf Basis einer qualifizierten Expertenschätzung. Das zum 31. Dezember 2023 ermittelte gesamte operationelle Risiko beläuft sich auf 293 TEUR (Limitauslastung 73,25 %). Weitere Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Mit Blick auf die Geschäfts- und Risikostrategie betrachten wir Beteiligungsrisiken, Immobilienrisiko, das Refinanzierungskostenrisiko sowie Geschäfts- und Pensionsrisiken als für die Bank relevante Risiken. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Anhand der Risikoinventur stufen wir das Beteilgungsrisiko, das Immobilienrisiko sowie das Refinanzierungskostenrisiko als wesentlich ein. Alle sonstigen Risiken sind für uns nicht wesentlich. Die Risikoberücksichtigung erfolgt bei den strategischen Beteiligungen, insbesondere an Unternehmen der genossenschaftlichen Finanzgruppe, auf Basis historischer Wertveränderungen durch pauschale Abschläge bei der Risikotragfähigkeit. Die Berücksichtigung des Immobilienrisikos erfolgt ebenfalls durch pauschale Abschläge bei der Risikotragfähigkeit. Hierbei orientieren wir uns an den Empfehlungen der parcIT zur angemessenen Berücksichtigung der Risiken im Rahmen der quartalsweisen Ermittlung unserer Risikotragfähigkeit. Gesamtbild der Risikolage Die Förderung einer angemessenen Risikokultur ist als Bestandteil unserer Unternehmenskultur in der Geschäfts- und Risikostrategie verankert. Die mit dem Geschäftsmodell unserer Bank verbundenen Risiken werden nach branchenüblichen Standards ermittelt, bewertet und entsprechend dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt der Geschäfte angemessen gesteuert. Die Instrumente, Systeme und Prozesse zur Risikosteuerung und Risikoüberwachung wurden im Berichtsjahr validiert und auf ihre Angemessenheit überprüft. Auf Basis der hieraus gewonnenen Erkenntnisse wurden diese weiterentwickelt. Dem Verbundgedanken folgend nutzen wir strategisch die Erfahrungen und Kompetenzen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe und setzen die verfügbaren Verbundverfahren ein. Vorhandene Risiken beeinträchtigen die künftige Entwicklung der Bank nicht wesentlich. Risiken bestehen insbesondere in einer stärker als geplanten Erhöhung des Zinsaufwands sowie in einem über den Erwartungen liegenden Bewertungsaufwand im Kundenkredit- und Eigengeschäft. Chancen sehen wir in einem wachsenden wirtschaftlichem Umfeld. Damit verbunden ist die Erwartung an ein mitwachsendes Geschäftsvolumen, vor allem im Kundenkreditgeschäft. Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) in den von uns simulierten Risiko- bzw. Plan- und Stressszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation des Instituts auch für das Geschäftsjahr 2024 gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. D. Prognosebericht Die Entwicklung unserer Bank ist auch weiterhin durch die volatilen Rahmenbedingungen (Angriffskrieg Russlands, Nahost-Konflikt, Maßnahmen der EZB zur Inflationsbekämpfung im Euroraum und schwaches Wirtschaftswachstum) geprägt. Für unser Geschäftsgebiet sind wir jedoch verhalten optimistisch. Wir erwarten in der Landwirtschaft und beim Tourismus eine gute Entwicklung. Diese Wirtschaftszweige haben sich in den letzten Jahren auch während der Corona-Pandemie, oder dem Angriffskrieg Russlands in unserer Region als äußerst robust erwiesen. Unsere Eckwertplanung basiert für das Geschäftsjahr 2024 und 2025 auf folgenden wesentlichen Annahmen: Der Zinsüberschuss soll unter der Prämisse eines fallenden Zinsniveaus ab dem zweiten Halbjahr 2024 bis Ende 2025 und eines moderat steigenden Geschäftsvolumens bei 1,61 % bzw. 1,89 % der durchschnittlichen Bilanzsumme im Geschäftsjahr 2024 gehalten und ab dem Geschäftsjahr 2025 gesteigert werden. Für das Jahr 2024 und 2025 wird dabei ein prozentuales Wachstum im Kundenkreditgeschäft und bei den Kundeneinlagen von 1,0 % angenommen. Daneben sehen wir einen in etwa konstanten Provisionsüberschuss von 0,45 % bzw. 0,46 % der durchschnittlichen Bilanzsumme vor. Beim Personalaufwand haben wir tarifliche Steigerungen der Gehälter berücksichtigt. Die Höhe der anderen Verwaltungsaufwendungen soll auf Basis der Planungen in 2024 und 2025 nahezu konstant gehalten werden. Wir erwarten eine CIR in 2024 von 79 % bzw. 70 % im Jahr 2025. Wir erwarten für das Jahr 2024 ein Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von 620 TEUR bzw. 0,46 % der durchschnittlichen Bilanzsumme, für das Jahr 2025 in Höhe von 985 TEUR bzw. 0,72 % der durchschnittlichen Bilanzsumme und mittelfristig mit steigender Tendenz. Aus der Kapitalplanung für die Jahre 2024 ff. ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Dabei wurde angenommen, dass die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auch im Jahr 2024 und Folgejahre gültig bleiben. Wir erwarten eine Gesamtkapitalquote nach Art. 92 CRR für das Jahr 2024 von 20,3 % und für das Jahr 2025 von 20,9 %. Bei unserem nichtfianziellen Leistungsindikatoren Mitglieder streben wir einen Zuwachs von 20 Mitgliedern an. Chancen für eine positive geschäftliche Entwicklung sehen wir auf längere Sicht bei einem konstant höheren Zinsniveau oder einer steileren Zinsstrukturkurve. Risiken für die Ertragslage bestehen bei einer schlechten Konjunkturentwickung, die zu einer rückläufigen Geschäftsentwicklung führen könnte. Wegen der guten Vermögenslage, der damit verbundenen Risikotragfähigkeit und der regionalen Marktkenntnisse geht die Bank davon aus, auch zukünftig Ertragschancen für Mitglieder und Kunden zu nutzen. Bestandsgefährdende Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Bank hätten, sind nicht zu erkennen.
Hagnau, 28. März 2024 Der Vorstand: Thomas Urnauer Kerstin Weller 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Hagnauer Volksbank eG, HagnauGenossenschaftsregisternummer 580051 beim Amtsgericht Freiburg i. Br.Aktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Hagnauer Volksbank eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Von der Möglichkeit der Verrechnung des Aufwandspostens 13 mit dem Ertragsposten 14 lt. § 32 RechKredV und des Aufwandspostens 15 mit dem Ertragsposten 16 lt. § 33 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. Gemäß Art. 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) werden die (nachstehenden) im Jahresabschluss 2010 angewandten Übergangsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (hier: Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte für bestimmte Bilanzposten und Wertansätze) entsprechend der Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG wie folgt fortgeführt: - Beibehaltung der steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V. m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt. Unverzinsliche bzw. minderverzinsliche Forderungen wurden mit einem angemessenen Zinsfuß abgezinst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 über ein Expected-Credit-Loss-Modell. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen). Nicht beanspruchte Kreditzusagen (Kreditlinien) werden berücksichtigt, soweit ungeachtet vertraglicher Kündigungsrechte mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist. Im Hinblick auf unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben (gemildertes Niederstwertprinzip). Anschaffungskosten über pari wurden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs, jedoch nicht unter den Marktwert am Bilanzstichtag abgeschrieben. Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, werden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert im Kundenkreditgeschäft sowie Eigengeschäft und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Bei den zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträgen werden im Wesentlichen Kontoführungsgebühren angesetzt. Gemäß einer internen Erhebung bzw. Schätzung wird der Anteil der Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte an den gesamten Verwaltungsaufwendungen ermittelt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Bei der Bemessung der voraussichtlich noch anfallenden Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte werden Overheadkosten voll umfänglich berücksichtigt. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Beteiligung an der DZ Beteiligungs-GmbH & Co. KG Baden-Württemberg und der Zweiten DZ Beteiligungs-GmbH & Co. KG Baden-Württemberg erfolgte nach Tauschgrundsätzen mit Gewinnrealisierung. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, bei Gebäuden linear bzw. mit fallenden Staffelsätzen und beim beweglichen Sachanlagevermögen linear vorgenommen. Erhöhte Abschreibungen gemäß § 6b EStG für vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte Sachanlagen wurden weitergeführt. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 (netto) lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Aktive latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften wurden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,25 % und eine Rentendynamik in Höhe von 2,25 % zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,83 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (im Vorjahr 1,78%) auf Basis einer Prognose des Zinssatzes per Dezember 2023 festgelegt, dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 14.533 TEUR. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen wurden in angemessener Höhe gebildet. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Abweichungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Von den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 8.091.432 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 757.014 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 4.280.434 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in folgendem Umfang (§ 285 Nr. 18 HGB): Außerplanmäßige Abschreibungen für Wertpapiere des Anlagevermögens gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen sind nicht erkennbar. Der Buchwert der betreffenden Wertpapiere beträgt EUR 11.230.286, der beizulegende Zeitwert beläuft sich auf EUR 10.718.436. Forderungen an Beteiligungsunternehmen In den Forderungen sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an Beteiligungsunternehmen sind:
Beteiligungen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 298.214 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 96.378 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Nachrangige Vermögensgegenstände In dem folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 368.418 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 12.451.113 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Passive latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungunternehmen In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Latente Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen ausschließlich breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die unwiderruflichen Kreditzusagen sind überwiegend breit gestreut. Die unter Posten 1b) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 1.518.909 enthalten. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen (GuV 1) als Reduktion des Zinsertrags bzw. in den Zinsaufwendungen (GuV 2) aus Passivgeschäften als Reduktion des Zinsaufwands enthalten. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, Vermittlung von Bausparverträgen, Versicherungen, Krediten und Wertpapiere (Investmentfonds und Zertifikate) nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 17.040 (Vorjahr EUR 43.452) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 12.514. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen erhielten EUR 57.381. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 1.148.046. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 25.556 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 2.422.305. Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Es wurden keine Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 14.533, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form einer Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 301.992. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Urnauer, Thomas, - Vorsitzender - , Geschäftsleiter, Markt Weller, Kerstin, Geschäftsleiterin, Marktfolge Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Frede, Volker, - Vorsitzender - , Bürgermeister Gemeinde Hagnau Mohr, Martina, - stellvertretende Vorsitzende - , Geschäftsführerin Meichle & Mohr GmbH Gotterbarm, Simone, Steuerberaterin Pfisterer, Thomas, Landwirt Röhrenbach, Peter, Selbständiger Schreinermeister Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 139.346,51 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 552,70 (Bilanzgewinn von EUR 139.899,21) - wie folgt zu verwenden:
Hagnau, 28. März 2024 Der Vorstand Thomas Urnauer Kerstin Weller Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hagnauer Volksbank eG, Hagnau Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Hagnauer Volksbank eG, Hagnau (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 98,4 Mio. EUR. Dies entspricht 73,8 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 1,6 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 8,1 Mio. EUR. Die Identifizierung und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Einzelbewertung der Kundenforderungen insbesondere im gewerblichen Kreditgeschäft für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In der Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung in Stichproben überzeugt. Hierbei haben wir insbesondere auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank abgestellt. Des Weiteren haben wir eine analytische Voruntersuchung durchgeführt, um Kreditengagements zu identifizieren, bei denen es Anhaltspunkte für ein akutes Ausfallrisiko gibt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft im Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen und der Gesamtzusage insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile und die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Kreditstrukturen sowie den Verfahren der Risikoerkennung enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft erbracht: - Bestätigung Untersuchungshandlungen zur Kostenumlage gemäß § 16 FinDAG gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. - Einreichung rechnungslegungsbezogener Informationen beim Betreiber des Unternehmensregisters. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist René Heinrich.
Stuttgart, 3. Juni 2024 Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. René Heinrich, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Insbesondere beinhaltet die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Generalversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Generalversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheidet in diesem Jahr Frau Martina Mohr aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl des ausscheidenden Mitglieders des Aufsichtsrates ist zulässig. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Hagnau, 3. Juni 2024 Der Aufsichtsrat Volker Frede, Vorsitzender Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Hagnauer Volksbank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Hagnauer Volksbank eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Hagnauer Volksbank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendung und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 2.799. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 13,2. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 549. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 146 und betreffen laufende Steuern. Die Hagnauer Volksbank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Generalversammlung vom 12.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 139.346,51 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 552,70 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. |
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