Hypermed Hörsysteme GmbH

Wiesestraße 5, 07548 Gera, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 207405
Eingetragen
30.12.1998
Branche
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Holzwaren a. n. g., sowie Flecht- und Korbwaren
Gegenstand
die Ausführung sämtlicher Tätigkeiten, die im Rahmen des Hörgeräte-Akustiker-Handwerks anfallen, sowie der Handel mit entsprechenden Produkten.

Historie

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Management

NameRolle
Conny Gluth
seit 12.5.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hypermed Hörsysteme GmbH

Gera

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 500,30
davon eingefordert 0,00 500,30
B. Anlagevermögen 36.260,00 43.395,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 5,00
II. Sachanlagen 33.755,00 40.890,00
III. Finanzanlagen 2.500,00 2.500,00
C. Umlaufvermögen 114.707,20 89.739,69
I. Vorräte 39.208,71 22.286,86
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.100,86 18.192,91
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 62.397,63 49.259,92
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.402,15 1.434,62
Bilanzsumme, Summe Aktiva 152.369,35 135.069,61

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 41.628,05 35.988,08
I. gezeichnetes Kapital 25.700,00 25.700,00
II. Gewinnvortrag 10.288,08 17.872,42
III. Jahresüberschuss 5.639,97 -7.584,34
B. Rückstellungen 7.785,24 7.273,62
C. Verbindlichkeiten 56.751,40 50.874,40
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 56.751,40 40.756,90
D. Rechnungsabgrenzungsposten 46.043,51 40.933,51
E. Passive latente Steuern 161,15 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 152.369,35 135.069,61

Anhang


 
Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Hypermed Hörsysteme GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

-  Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

-  Ausleihungen zum Nennwert

-  unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen € 0,00.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung

   Angabe zu Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 56.751,40 (Vorjahr: € 40.756,90).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt € 0,00.

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 07.04.2011 festgestellt.

Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2011 gebilligt.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

In der Gesellschafterversammlung vom 12.04.2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 0,00.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Erster Geschäftsführer:
Conny Gluth
ausgeübter Beruf:
Hörgeräteakustikmeisterin


Unterschrift der Geschäftsleitung
  

 
 
Ort, Datum
Unterschrift

  

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