Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
F. Schuhbauer GmbHLiquidiert
56564 Neuwied, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fridhelm Schuhbauer seit 15.3.2011 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
F. Schuhbauer GmbHNeuwiedJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.20101. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne § 267 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. 1.1 Gliederungsgrundsätze und Ausweiswahlrechte Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMOG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Der Jahresabschluss wurde nach §§ 242 ff. HGB erstellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Vorschriften des § 266 HGB; die der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die Vorschriften zum Verrechnungsverbot gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurden beachtet; die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze wurden beibehalten. Soweit die Vorschriften des Handelsgesetzbuches Angabe- bzw. Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang zulassen, erfolgen die vorgeschriebenen Angaben generell im Anhang. 1.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Vorschriften des § 246 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB wurden beachtet. Die in § 252 Abs. 1 HGB normierten allgemeinen Bewertungsgrundsätze wurden beachtet; Abweichungen von den dort genannten Grundsätzen erfolgten im Geschäftsjahr nicht. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen ist, gemäß § 255 HGB, mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Zu den Anschaffungskosten gehören sämtliche Aufwendungen für den Erwerb und die Aufstellung eines Anlagegutes, einschließlich aller Nebenkosten, die bis zur Betriebsbereitschaft des Anlagegutes anfallen, unter Abzug eventueller Preisnachlässe. Die beweglichen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßig über Nutzungsdauern zwischen 3 und 10 Jahren abgeschrieben. Die Nutzungsdauern wurden auf Grund betrieblicher Erfahrungen und in Anlehnung an steuerliche Abschreibungsvorschriften geschätzt. Die Abschreibungen werden nach der degressiven Abschreibungsmethode berechnet. Soweit sich nach der linearen Methode ein höherer Abschreibungsbetrag ergibt, erfolgt der Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode. Unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit erfolgt der Ansatz und die Bewertung der Vermögensgegenstände, mit Einzelanschaffungskosten bis 410,00 EUR, bzw. über 410,00 EUR bis 1.000,00 EUR, entsprechend den Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG (Abschreibung im Jahr des Zugangs) bzw. § 6 Abs. 2a EStG ("Sammelposten"; Abschreibung 5 Jahre). Umlaufvermögen In den Vorräten werden fertige Erzeugnisse und Waren mit den Anschaffungs- oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos, der Beitreibungs- und Mahnkosten sowie der Zinsverluste wurde eine pauschale Wertberichtigung in Höhe von 1,0 % der nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 50.000,00 Deutsche Mark (Ausweis in der Bilanz: 25.564,59 EUR). Rückstellungen Die Pensionsrückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Beachtung der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften (insbes. § 253 Abs. 2 HGB) bewertet. Als Bewertungsverfahren kam die Projected Unid Credit Methode (PUC-Methode) zur Anwendung. Die Pensionsrückstellung wurde auf Grundlage der Heubeck Richttafeln 2005 G ermittelt. Als Rechnungszinsfuss war gemäß RückAbszinsV (Stand 12/2009) ein Zinssatz von 5,25 % angesetzt. Auf die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate wurde verzichtet und es wurde kein Gehaltstrend auf Grund der Rentenzusage berücksichtigt. Von dem Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde zum 01.01.2010 kein Gebrauch gemacht. Der Unterschiedsbetrag, in Höhe von 31.994,00 EUR wurde zum 01.01.2010 erfolgswirksam der Rückstellung zugeführt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. Angaben zu Posten der Bilanz 2.1 Forderungen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: Forderungsspiegel zum 31.12.2010
2.2 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
3. Sonstige Angaben 3.1 Ergebnisverwendung Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird das Jahresergebnis zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. 3.2 Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010 Herr Fridhelm Schuhbauer, technischer Kaufmann alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
56564 Neuwied, den 25. November 2011 F. Schuhbauer GmbH Geschäftsführung gez. Fridhelm Schuhbauer Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde durch die Gesellschafterversammlung am 25. November 2011 festgestellt. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.11.2011. |
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