ABMI Engineering Bayern GmbHLiquidiert
86368 Gersthofen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominique Baujard seit 6.6.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ABMI Engineering Bayern GmbHGersthofenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGFassung für Offenlegungszwecke A. Allgemeine Angaben Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG. Soweit gesetzlich zulässig, werden Vermerke zur Bilanz zur besseren Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt. Die Wertangaben im Anhang wurden auf volle EUR oder TEUR gerundet. Die Gesellschaft macht bezüglich der Anhangangaben von den Befreiungen des § 288 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB Gebrauch. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Die abnutzbaren Gegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben, wobei die beweglichen Anlagegüter grundsätzlich linear abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird in Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Geringwertige Anlagegegenstände i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis maximal EUR 150,00 werden im Zugangsjahr voll als Betriebsausgaben erfasst. Für Investitionen der Geschäftsjahre 2008 und 2009 in geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis maximal EUR 1.000,00 ist gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet worden, der im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben und nach Ablauf dieses Zeitraums als Abgang erfasst wird. Ab dem 1.1.2010 angeschaffte geringwertige Anlagegegenstände i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis maximal EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll als Aufwand des Geschäftsjahrs erfasst. Bei einem unterjährigen Erwerb von Anlagegütern wird die Pro-rata-temporis-Abschreibung mit Bezug auf den Beginn des jeweiligen Zugangsmonats angewendet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages gebildet worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen Risiken und ungewissen Verpflichtungen abzudecken. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zum Jahresabschluss I. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 49.412 (Vorjahr TEUR 49). II. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 59.295 (Vorjahr TEUR 106) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 13.975 (Vorjahr TEUR 7). D. Sonstige Angaben Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2011 und unverändert bei Aufstellung des Jahresabschlusses: · Herr Philippe Chatron-Lefebvre, St. Savin, Frankreich · Herr Dominique Baujard, Rambouillet, Frankreich Zum 31.12.2011 haben Haftungsverhältnisse i. S. v. § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB nicht bestanden. Gersthofen, den 30. November 2012
WEITERE DATENBei dem vorstehenden Jahresabschluss der ABMI
Engineering Bayern GmbH für das Geschäftsjahr vom
01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 handelt es sich um
die in Einklang mit § 326 HGB für
Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des
Jahresabschlusses. Ferner wurden für Zwecke der
Offenlegung die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen, auf deren
Inanspruchnahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
teilweise verzichtet wurde.
Dominique Baujard Philippe Chatron-Lefebvre Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.11.2012 |
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