ENTEGA Windpark Haiger Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Ohlenburger seit 21.2.2022 | Geschäftsführer |
Mario Schramm seit 31.1.2022 | Vorsitzender des Vorstands |
Markus Peter seit 9.7.2014 | Sonstige |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke HaigerHaigerJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023undLagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023sowie Tätigkeitsabschluss gem. § 6b EnWG zum 31. Dezember 2023des Eigenbetriebs Stadtwerke Haiger, HaigerBilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2023Der Eigenbetrieb führt gem. § 2 der Betriebssatzung die Bezeichnung "Stadtwerke Haiger" (im Folgenden "Stadtwerke"). Der Sitz des Eigenbetriebs ist Haiger (Registergericht Wetzlar, HRA 5375). I. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungHinsichtlich der Aufstellung, des Umfanges und der Prüfungspflicht von Jahresabschlüssen und deren Veröffentlichung sind für die Stadtwerke Haiger die handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften maßgebend. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind nach der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe vom 09.06.1989 (Eigenbetriebsgesetz Hessen - EigBGes) aufgestellt. Die in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen der Betriebszweige und ihre Entwicklung (Anlagennachweis) sind dem Anhang beigefügt. Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2022 wurden unverändert übernommen. Die Stadtwerke haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Bilanzgliederungsschema zu erweitern (§ 23 Abs. 1 EigBGes) und erhalten Investitionszuschüsse, die in den Positionen "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" dargestellt sind. Gleichermaßen wird für empfangene Fördermittel und Ertragszuschüsse ein separater Sonderposten ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Konzessions- und Wegeentgelte in einer eigenen Ausweisposition gezeigt. Die eigens für die Stadtwerke eingerichteten Bankkonten werden unter Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. II. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Immateriellen Vermögensgegenstände betreffen hauptsächlich Software, die zu Anschaffungskosten bewertet ist und linear abgeschrieben wird. Die Bandbreite der angesetzten Nutzungsdauern beträgt 1 bis 30 Jahre. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - bewertet. Als Anschaffungskosten wurden die Nettorechnungsbeträge abzüglich Skonti und Rabatte zuzüglich Nebenkosten berücksichtigt. Bei den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen wurden angemessene Materialgemeinkosten sowie Fertigungskosten und Fuhrparkleistungen angesetzt. Den Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde. Gebäude werden zeitanteilig und nach der linearen Methode, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zum 31. Dezember 2009 teilweise nach der degressiven Methode, teilweise nach der linearen Methode abgeschrieben. Zugänge ab 1. Januar 2010 werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Bandbreite der verwendeten Nutzungsdauern beträgt 1 bis 50 Jahre. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als 250 € und bis zu 1.000 € betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt und unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Der Rechnungsabgrenzungsposten ist zum Nennwert angesetzt. Vor dem Hintergrund des BMF-Schreibens vom 27. Mai 2003 zur Behandlung von Baukostenzuschüssen in der Versorgungswirtschaft werden nach dem 1. Januar 2003 vereinbarte Baukostenzuschüsse in einen "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" eingestellt und entsprechend der Abschreibung der Verteilungsanlagen aufgelöst; die Erträge aus der Auflösung dieses Sonderpostens werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken zum Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Eine Absicherung der Verbindlichkeiten durch Grundpfandrechte war nicht erforderlich. Im Rahmen unserer allgemeinen Geschäftstätigkeit verkaufen wir Energie mit zukünftigem Lieferdatum an Endverbraucher (Grundgeschäft). Zur Absicherung gegen Marktpreisrisiken aus diesen Geschäften setzen wir Warentermingeschäfte (Sicherungsgeschäfte) ein. Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft bilden Bewertungsportfolien nach IDW ÖFA 3. Diese - im Rahmen des Portfoliomanagements - eingesetzten Warentermingeschäfte dienen ausschließlich der Streuung und Optimierung des Energiepreisportfolios und zur Begrenzung von Energiepreisrisiken. Die entsprechend im Jahresabschluss gebildeten Bewertungseinheiten werden nach der Einfrierungsmethode erfasst. Im Geschäftsfeld der Sondervertragskunden werden die Energiebezugspreise durch Back-to-Back-Beschaffung abgesichert, d. h. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses werden die Liefermengen eingedeckt, die mit dem Kunden vereinbart sind (Micro-Hedge). Preisrisiken sind damit dem Grunde nach ausgeschlossen. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung (100%) wird durch die Critical-Term-Match-Methode nachgewiesen. Aufgrund der bisher geringen Wechselbereitschaft der Tarifkunden (mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen) erfolgt für diese Liefermenge eine strukturierte Beschaffung, wobei auch zukünftige Prognosedaten für Energieliefermengen für Strom und Gas in branchenüblichen Zeiträumen berücksichtigt werden (Portfolio-Hedge). III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungDie Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2023 ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. Die Finanzanlagen betreffen eine Beteiligung an der Windpark Westerwald GmbH, Waigandshain, mit 279.714,29 €. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 1.884.032,15 €, im Jahr 2023 war ein Jahresgewinn von 290.586,23 € zu verzeichnen. Weiterhin besteht eine Beteiligung an der Gesellschaft für kommunale Kooperation mbH, Eschwege, in Höhe von 2.550 €. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 97.209,16 €, im Jahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss von 3.480,71 € ausgewiesen, der auf neue Rechnung vorgetragen wird. Sämtliche Forderungen und Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen an die Stadt enthalten u.a. rd. 169 TSD € für Hebegebühren Kanal, rd. 165 TSD € für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten und rd. 791 TSD € Verbrauchsforderungen. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten unter anderem eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt aus den Steuererstattungsbeträgen der Jahre 2019, 2020 und 2021 des BGA Stadtwerke/Hallenbad in Höhe von 252 TSD €. Für den Personalbereich inkl. Jubiläumsverpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von rd. 247 TSD € verbucht. Zudem wurde eine Rückstellung in Höhe von 215 TSD € für die kurz vor Jahreswechsel erfolgten Anpassungen bei den Stromnetzentgelten und der Umlage nach § 19 StromNEV gebildet, die in der Tarifpreiskalkulation 2024 nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Für die Einrichtung zusätzlicher Schleupen/CS-Module (Prozesspaket iMSB - intelligenter Messstellenbetrieb, buchhalterische Entflechtung für den grundzuständigen Messstellenbetrieb (gMSB), Anpassung der Abrechnungsprodukte das Prozesspaket "MaKo 2020" und die Systementflechtung) werden Rückstellungen von insgesamt 138 TSD € ausgewiesen. Für gaswirtschaftliche Risiken stehen Rückstellungen in Höhe von 134 TSD € zur Verfügung und für stromwirtschaftliche Risiken 100 TSD €. Für die Jahresabschlusserstellung sowie für Abrechnungsverpflichtungen sind Rückstellung in Höhe von 58 TSD vorhanden. Weitere Rückstellungen bestehen für noch ausstehende Erdgasbezugsrechnungen in Höhe von 48 TSD € und für die Endabrechnung der Netznutzung Strom in Höhe von 37 TSD €. Außerdem sind Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung von 23 TSD € und die Archivierungsverpflichtung von 15 TSD € vorhanden. Für eine zweifelhafte Forderung eines Tiefbauunternehmens besteht eine Rückstellung in Höhe von 8 TSD €. Den Arbeitnehmern des Eigenbetriebs wird eine Zusatzversorgung nach den Regeln im öffentlichen Dienst gewährt, die über eine öffentliche Zusatzversorgungskasse "Zusatzversorgung des Bundes und der Länder" (VBL/ZVK) abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente sowie Altersruhegeld und Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur VBL/ZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Stadtwerke entrichtet. Im Berichtsjahr wurde ein ZVK-Umlagesatz von 7,0 % erhoben. Der Arbeitgeberanteil betrug 6,1 %. Hierauf entfielen 20 % pauschale Lohnsteuer sowie 7 % Kirchensteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag. Außerdem wurde ein Sanierungsgeld von 1,4 % des zusatzversicherungspflichtigen Entgelts gezahlt. Die umlagepflichtige Bruttolohn-und Gehaltssumme belief sich im Wirtschaftsjahr 2023 auf 1.556.282,74 €. Für diese mittelbare Versorgungsverpflichtung wurde entsprechend Art 28 Abs. 1, 2. Alt. EGHGB keine Rückstellung gebildet. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 5 und § 285 Nr. 1a und Nr. 2 HGB betragen im Einzelnen:
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich in der Regel um Kommunalkredite, die ohne Bestellung von Sicherheiten gewährt werden. Für alle weiteren Verbindlichkeiten gelten die üblichen Sicherungsvorbehalte. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen im Berichtsjahr u. a. auf Überzahlungen aus der Jahresverbrauchsabrechnung rd. 1.004 TSD €, rd. 505 TSD € auf kreditorische Debitoren, rd. 191 TSD € für INVOIC-Abgrenzungen, rd. 32 TSD € auf Gas-Mindermengen, rd. 21 TSD € auf Überzahlung aus EEGVergütungsansprüchen an den Übertragungsnetzbetreiber, rd. 130 TSD € auf Nachzahlungen für Strom- und Erdgassteuer, rd. 64 TSD € auf die umlagepflichtigen Netzentnahmen und rd. 45 TSD € auf noch zu zahlende KWK-Zuschläge an den Übertragungsnetzbetreiber. Von der Gesamtleistung entfallen rd. 37,6 Mio. € auf die Umsatzerlöse, rd. 385 TSD € auf aktivierte Eigenleistungen und rd. 169 TSD € auf sonstige betriebliche Erträge. Die Umsatzerlöse gliedern sich auf die Geschäftsbereiche Strom mit rd. 22,5 Mio. €, Gas mit rd. 11,6 Mio. €, Wasser mit rd. 2,5 Mio. €, Wärme mit rd. 0,6 Mio. € und Nebengeschäfte mit rd. 0,4 Mio. € auf. Die Konzessionsabgabe wurden für Strom (rd. 341 TSD €) und für Gas (rd. 23 TSD €) nach den seit 9. Januar 1992 gültigen KAV berechnet und sowohl preisrechtlich als auch steuerlich voll erwirtschaftet. Für Wasser wurde eine Konzessionsabgabe in Höhe von rd. 228 TSD € ermittelt. Über die Verwendung des Jahresgewinnes von 562.554,70 € hat die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Gewinn zur weiteren Stärkung des Eigenkapitals der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG)Mit der Stadt Haiger bestehen Verträge über die Belieferung der Stadt mit Strom, Erdgas, Wasser und Wärme, über den Betrieb der Straßenbeleuchtung und das Inkasso von Kanalgebühren sowie Konzessionsordnungen vom 23.05.2007 für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung. Außerdem besteht ein Wegenutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in den Stadtteilen Allendorf, Haigerseelbach, Steinbach, Rodenbach, Fellerdilln, Dillbrecht und Offdilln der Stadt Haiger (Stromkonzessionsvertrag). Das Volumen dieser Verträge ist abhängig von den bezogenen und abgegebenen Energiemengen sowie von der laufenden Reparatur- und Bautätigkeit an Straßenbeleuchtungsanlagen. Im Jahr 2023 wurden rd. 592 TSD € an Konzessionsabgabe an die Stadt gezahlt. Aus den sonstigen Verträgen wurde ein Betrag von rd. 1.514 TSD € der Stadt in Rechnung gestellt. IV. Sonstige AngabenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus laufenden Verträgen setzen sich wie folgt zusammen:
Ein Vorteil dieser Dienstleistungs- und Mietverträge besteht in der geringeren Mittelbindung. Zusätzlich profitieren die Stadtwerke, insbesondere beim Dienstleistungsvertrag mit den Stadtwerken Herborn, von Synergieeffekten bei der Umsetzung von IT-Prozessen im Rahmen des eingesetzten Abrechnungssystems Schleupen/CS. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von rd. 2,1 Mio. € aus der Beauftragung von Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen. Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers belief sich im Jahr 2023 auf rd. 26 TSD € und entfiel in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen. Steuerberatungsleistungen, andere Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen des Abschlussprüfers fielen nicht an. Die Betriebsleitung setzt sich wie folgt zusammen: Technischer Betriebsleiter: Frank Ohlenburger Kaufmännischer Betriebsleiter: Markus Peter Erster Betriebsleiter: Markus Peter Die Aufwendungen für Mitglieder der Betriebsleitung betrugen im Wirtschaftsjahr 2023 rd. 294 TSD €. Die Betriebskommission besteht aus folgenden Personen: Bürgermeister: Herr Mario Schramm (Vorsitzender) Stadtrat: Herr Winfried Schlemper Stadtrat: Herr Dr. Andreas Steiner Stadtverordneter: Herr Volkmar Triesch Personalratsmitglied: Herr Joachim Schmidt Personalratsmitglied: Herr Manfred Bauer Sachkundiger Bürger: Herr Fred Esch Sachkundiger Bürger: Herr Leo Schnaubelt An die Kommissionsmitglieder wurden im Wirtschaftsjahr 2023 Sitzungsgelder in Höhe von 1.474,01 € gezahlt. Zahlungen an ehemalige Mitglieder, Vorschüsse oder Kredite wurden nicht geleistet. BelegschaftIm Jahresdurchschnitt wurden 39 (im Vorjahr 36) Arbeitnehmer beschäftigt, davon 14 (im Vorjahr 14) Lohn- und 21 (im Vorjahr 19) Gehaltsempfänger sowie 4 (im Vorjahr 3) Auszubildende. Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtagUm die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Versorgers auch während des Betriebs zu überwachen, überprüft die Hessische Energieaufsicht stichprobenartig einzelne Versorgungsunternehmen, um festzustellen, ob die in § 4 EnWG genannten Voraussetzungen für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes uneingeschränkt gegeben sind. Die von der Behörde vorgesehene Überprüfung der Stadtwerke Haiger wurde bisher noch nicht vorgenommen. Ab dem 1. Januar 2024 sind alle Stromnetzbetreiber verpflichtet, die Beauftragung des Netzanschlusses vollständig digital auf ihrer Webseite anzubieten. Die Stadtwerke Haiger haben diese Vorgabe bisher noch nicht erfüllt und befinden sich derzeit noch in der Umsetzungsphase. Mit Schreiben vom 2. November 2023 habe die Stadtwerke ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Haiger über die Versorgung der Stadtteile Flammersbach, Langenaubach, Niederrossbach, Oberrossbach, Sechshelden und Weidelbach mit Strom bekundet. Mit dem Verfahrensbrief (1. Bieterinformation) vom 27. Mai 2024 wurde den Stadtwerken Haiger die Auswahlkriterien und die Gewichtung sowie der Verfahrensablauf des Stromkonzessionsverfahrens durch die verfahrensleitende Stelle der Stadt Haiger schriftlich mitgeteilt. Der aktuelle bestehende Konzessionsvertrag für dieses Netzgebiet hat noch eine Laufzeit bis zum 31.12.2025. Anfang Februar 2024 wurde durch den Softwareanbieter Schleupen SE eine Entflechtung des Abrechnungssystems der Stadtwerke Haiger vorgenommen. Hierbei wurde der bisherige gemeinsame Datenbestand für Netz und Vertrieb in jeweils eine eigene Datenbank für den Netzbetreiber mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) und in eine eigene Datenbank für die Vertriebsaktivitäten überführt. Ziel dieses umfangreichen Gesamtprojekts war die Herstellung der Prozessidentität. Hiermit stellen die Stadtwerke nicht nur die Diskriminierungsfreiheit sicher, sondern erfüllen auch die Transparenzziele gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur sowie die Anforderungen des Unbundlings. Zudem ist die Systementflechtung eine Grundvoraussetzung für die Umstellung auf die zukunftsweisende Systemplattform Schleupen 3.0, die ohnehin eine rollenspezifische Ausprägung erfordert. Seit dem 01. April 2024 sind laut Beschluss der Bundesnetzagentur alle Marktpartner verpflichtet, die Marktkommunikation Strom per AS4-Protokoll durchzuführen. Die Stadtwerke Haiger haben die notwendigen systemseitigen Anpassungen fristgerecht umgesetzt und damit die Anforderungen aus der Festlegung BK6-21-282 der Bundesnetzagentur vollständig erfüllt. In der Stadtverordnetensitzung vom 13. Dezember 2023 wurde die Senkung der StromTarifpreise zum 1. Januar 2024 beschlossen. Grundlage der damals ermittelten Preise waren u. a. die vorläufigen Netzentgelte zum 1. Januar 2024, die jeder Netzbetreiber bis zum 15. Oktober des Vorjahres auf seiner Internetseite veröffentlichen musste. In der Vergangenheit waren diese Netzentgelte meist identisch mit den endgültigen Netzentgelte, deren Veröffentlichung bis zum 31.12. zu erfolgen hat. Die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die auch für die Höhe der Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber in Haiger (Stadtwerke Haiger, Westnetz GmbH und EAM Netz GmbH) maßgeblich sind, sollten eigentlich mit einem Zuschuss aus dem Wirtschaftsstabilitätsfonds in Höhe von 5,5 Mrd. € finanziell gestützt werden. Nachdem dieser Zuschuss aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nun weggefallen ist, haben die ÜNB am 13. Dezember 2023 mitgeteilt, dass sich ihre Netzentgelte im Durchschnitt auf 6,43 Cent pro Kilowattstunde mehr als verdoppeln. Diese höheren Kosten haben die ÜNB an die nachgelagerten Netze weitergegeben, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte u. a. auch in Haiger. Damit einhergehend wurde auch die am 25.10.2023 für 2024 veröffentlichte §19 StromNEV-Umlage von zunächst 0,403 Cent/kWh auf jetzt 0,643 Cent/kWh netto nach oben angepasst, da diese aufgrund der Veränderungen der ÜNB-Netzentgelte neu ermittelt werden musste. Aufgrund der kurzfristigen Anpassungen konnten die Veränderungen nicht rechtzeitig bei der Kalkulation der ab dem 1. Januar 2024 gültigen Strom-Tarifpreise berücksichtigt werden. Aus Wettbewerbsgesichtspunkten hat der Magistrat der Stadt Haiger am 15.01.2024 jedoch den Beschluss gefasst, die Mehrbelastungen aus diesen Veränderungen nicht an die Tarifkunden weiterzugeben und stattdessen die bereits beschlossenen Tarifpreise für das Jahr 2024 unverändert zu lassen. Die Verwerfungen an den Energiemärkten bergen für die Stadtwerke Haiger nach wie vor große Mengen- und Preisrisiken. Eine verlässliche Prognose des zu erwarteten Strom- und Erdgasbedarfs unserer Kunden ist aufgrund von Energieeinsparungen und der Zunahme bei Eigenerzeugungsanlagen nahezu unmöglich. Vor allem Industrieunternehmen setzen mittlerweile verstärkt auf Eigenerzeugung und alternative Wärmekonzepte, die in Folge ein verändertes Abnahmeverhalten erwarten lassen.
Haiger, den 31. Juli.2024 STADTWERKE HAIGER Markus Peter, Erster Kaufmännischer Betriebsleiter Frank Ohlenburger, Technischer Betriebsleiter Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Lagebericht 20231. Bericht der Betriebsleitung1.1. Rechtliche GrundlagenDie Stadtwerke Haiger wurden im Berichtsjahr nach dem Eigenbetriebsgesetz Hessen und der eigenen Betriebssatzung der Stadtwerke Haiger in der am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Fassung als Eigenbetrieb der Stadt Haiger geführt. Das Stammkapital beträgt 3.606.969,17 €. Organe des Betriebes sind die Stadtverordnetenversammlung, der Magistrat und die Betriebskommission sowie die Betriebsleitung. Gemäß § 6 der Betriebssatzung besteht die Betriebskommission aus acht Mitgliedern. Vorsitzender ist Bürgermeister Mario Schramm. Im Berichtsjahr trat die Betriebskommission zu sieben Sitzungen sowie einer gemeinsamen Sitzung mit Magistrat und Haupt- und Finanzausschuss zusammen. Die Betriebsleitung besteht aus einem kaufmännischen und einem technischen Betriebsleiter, wobei der Magistrat einen der beiden Betriebsleiter zum Ersten Betriebsleiters bestimmt und benennt. Im Wirtschaftsjahr 2023 waren dies Herr Markus Peter als Kaufmännischer und Erster Betriebsleiter und Herr Frank Ohlenburger als Technischer Betriebsleiter. Die "Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV)" bzw. die "Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV)" regeln die Bedingungen, zu denen Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz von den Energieversorgungsunternehmen mit Elektrizität und Erdgas zu versorgen sind. Für die Wasserversorgung gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVB WasserV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen zur AVB WasserV und der Technischen Anschlussbedingungen. Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) regeln das Rechtsverhältnis über den Netzanschluss an das Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung. 1.2. Wichtige VerträgeDen Strombezug bis Ende 2025 regelt der Strombezugsvertrag mit der evm Energieversorgung Mittelrhein AG (evm), Koblenz, vom 14./19.01.2022. Mit Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung vom 5. Februar 2024, die geänderte Regelungen für die strukturierte Beschaffung der SLP-Lieferstellen enthält, hat sich die Laufzeit dieses Vertrages bis zum 31.12.2026 verlängert. Seit Jahren versorgen die Stadtwerke Haiger ihre Haushalts- und Gewerbekunden mit Strom, der zu 100 % aus Wasserkraft hergestellt wird. Bis zum 31.12.2023 wurde der vom TÜV Süd EE zertifizierte Naturstrom zu 100 % aus deutscher Wasserkraft gewonnen und aus dem VERBUND-Kraftwerkspark in Deutschland bezogen. Ab dem Lieferjahr 2024 erfolgt der Bezug aus einem Verbund Kraftwerkspark in Österreich. Auch diese Lieferung erfolgt zu 100 % aus Wasserkraft und ist TÜV Süd EE zertifiziert. Eine Einzelvereinbarung vom 23./25.05.2023 regelt die Lieferung der benötigten Naturstromzertifikate für die Lieferjahre 2024 und 2025. Liefervereinbarungen über den Bezug von Erdgas bestehen mit Uniper Energy Sales GmbH bis ins Jahr 2026. Mit diesem Vertrag beschaffen die Stadtwerke ihren Bedarf auf Basis tagesaktueller Börsenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Erdgaslieferverträge für die Jahre 2023 und 2024 wurden mit Uniper Energy Sales GmbH am 04./05. Mai 2020 geschlossen. Während die Lieferverträge bis ins Jahr 2024 die Beschaffung von Jahresprodukten (CAL) vorsehen, sehen die am 31.03.2022 geschlossenen Lieferverträge für die Jahre 2025 und 2026 die Beschaffung von Quartals- und Season-Produkten vor. Im Juli 2016 wurde mit der Uniper Energy Sales GmbH eine Dienstleistungsvereinbarung zur Übernahme der REMIT-Meldeverpflichtungen für sämtliche zwischen Uniper Energy Sales und Stadtwerke Haiger bestehenden Gaslieferverträge geschlossen. Außerdem bestehen REMIT-Vereinbarungen mit der evm für die Stromlieferungsverträge und mit der VERBUND Trading GmbH für die Lieferung von Naturstrom aus Wasserkraft. Des Weiteren besteht seit dem 8. März 2018 ein Dienstleistungsvertrag mit Uniper Energy Sales GmbH über die Bereitstellung von Marktinformationen und über die Beratung zum Management des von Uniper gelieferten Energieportfolios. Mit der evm wurde am 14.12.2020/07.01.2021 ein Dienstleistungsvertrag über die telefonische Störungsannahme und Weiterleitung an den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Haiger geschlossen. Diese Vereinbarung hatte eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2023 und verlängert sich danach stets um ein Jahr. Mit der Stadt Haiger bestehen Verträge über die Belieferung der Stadt mit Strom, Erdgas, Wärme und Trinkwasser und über den Betrieb der Straßenbeleuchtung sowie Konzessionsordnungen vom 23. Mai 2007 für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung. Ergänzt werden diese Konzessionsordnungen durch den am 11. Januar 2016 unterzeichneten Stromkonzessionsvertrag für die Stadtteile Steinbach, Haigerseelbach, Rodenbach, Fellerdilln, Dillbrecht, Offdilln und Allendorf. Weiterhin regelt die Entwässerungssatzung der Stadt Haiger die Gebührenerhebung und das Inkasso der Schmutzwassergebühren durch die Stadtwerke Haiger. Seit dem 1. Januar 2014 gilt diese Vereinbarung auch für die Erhebung der damals eingeführten Niederschlagswassergebühr. Seit dem 1. Januar 2014 besteht mit der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) ein Vertrag über die Erbringungs- und Betreuungsdienstleistungen im Windpark Haiger Kalteiche. Mit Datum vom 20./30. November 2023 wurde mit der ENTEGA AG in Darmstadt ein Überwachungs- und Betreuungsdienstleistungsvertrag für den Windpark Haiger II geschlossen, in dem die Dienstleistungen für bis zu 4 neue Windenergieanlagen auf der Kalteiche geregelt sind. Mit der innogy Netze Deutschland GmbH besteht ein Pachtvertrag über das Stromnetz in den Stadtteilen Steinbach, Haigerseelbach, Rodenbach, Fellerdilln, Dillbrecht, Offdilln und Allendorf mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2030. Mit der Stadtwerke Herborn GmbH besteht ein EDV-Dienstleistungsvertrag für die Verbrauchsabrechnung, das technische Gerätewesen, die Finanzbuchhaltung, die Anlagenbuchhaltung, das Netzzugangsmanagement sowie für das Material- und Auftragswesen und die Arbeitsvorbereitung. Ergänzend hierzu besteht eine "Flatrate"-Vereinbarung mit den Stadtwerken Herborn, die den vollen Zugriff auf alle verfügbaren Module der Schleupen.CS-Anwendungen ermöglicht. Aufgrund des Beschlusses BK6-21-282 der Bundesnetzagentur sind alle Marktpartner der Sparte Strom ab 1. Oktober 2023 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten zum 1. April 2024 verpflichtet, die Marktkommunikation über den Übertragungsweg AS4 (Applicability Statement 4) durchzuführen. Eine entsprechende Vereinbarung für die Umstellung auf den neuen Kommunikationsweg wurde im Rahmen des bestehenden EDV-Dienstleistungsvertrages mit den Stadtwerken Herborn am 10. Mai 2023 geschlossen. Des Weiteren besteht mit den Stadtwerken Herborn ein Vertrag über das Hosting und die Pflege des vertriebsseitigen Kundenportals (Schleupen CS-IT), welches bereits für die Jahresablesung 2023 genutzt werden konnte. Für das Energiedatenmanagement (EDM) in der Netz- und Vertriebssparte (Strom und Gas) besteht ein Vertrag mit der Thüga Meteringservice GmbH. Dieser Vertrag ist fortlaufend und kann jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Mit der evm wurde in 2013 außerdem ein Vertrag über die Nutzung eines EnergyControllingSystem (ECS) abgeschlossen. Seit dem 24.09.2021/29.09.2021 besteht mit der EAM Netz GmbH ein Rahmenvertrag über die Erbringung von technischen Dienstleistungen. Zu diesem Rahmenvertrag gehören zwei Einzelvereinbarungen, die zum einen die Unterstützung bei Maßnahmen im Rahmen der Systemverantwortung (Kaskade) regeln und zum anderen die Integration des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Haiger in das Konzept der Automatischen Frequenzentlastung (AFE) von EAM Netz GmbH sowie die Auslösung der AFE im Bedarfsfall sicherstellen sollen. Ergänzend dazu besteht seit Juli 2018 eine Vereinbarung (nach BDEW/VKU-Muster) mit der EAM Netz GmbH über die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Systemverantwortung gemäß §§ 13 Abs. 2, 14 Abs. 1 und 14 Abs. 1c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Am 25.06.2020 wurde eine weitere Einzelvereinbarung unterzeichnet, die die Einbindung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Haiger in das UFLA-Konzept (UFLA = automatischer unterfrequenzabhängiger Lastabwurf) der EAM Netz GmbH regelt. Mit der NetzWerkStadt GmbH & Co. KG besteht seit dem 1. November 2021 eine Vereinbarung über die Beschaffung der CO 2 -Zertifikate. Dieser Vertrag verlängert sich jährlich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird und schließt neben dem Einreichen der Zertifikate bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) unter anderem auch die Erstellung des Emissionsberichts mit ein. Weitere Verträge von Bedeutung wurden im Berichtsjahr weder abgeschlossen noch gekündigt. 1.3. Technisch-wirtschaftliche GrundlagenDie Stadtwerke versorgen die Kernstadt und die Haigerer Ortsteile mit Trinkwasser. In der Kernstadt betreiben die Stadtwerke ein Strom- und ein Erdgasverteilnetz. Außerdem bestehen Erdgasverteilnetze im Industriegebiet Kalteiche, für einen Industriestandort in Sechshelden sowie in Teilen Allendorfs und Flammersbachs. In ihrem Strom- und Gasverteilnetz sind die Stadtwerke Haiger außerdem Grundversorger im Sinne § 36 (2) EnWG und seit Jahren vertrieblich sehr erfolgreich. Nachdem das Jahr 2022 noch durch große Preisanstiege an den Energiemärkten geprägt war, zeigten sich im Berichtsjahr wieder deutliche Preisrückgänge an den Beschaffungsmärkten. Hierdurch sind auch die Marktaktivitäten in 2023 wieder spürbar angestiegen und es kam zu einer Verschärfung der Wettbewerbssituation. Die Strom-, Erdgas- und Trinkwasserabgabe zeigte sich in 2023 rückläufig. Gründe hierfür waren die im langjährigen Vergleich milde Witterung und deutlich spürbare Einsparungen unserer Kunden. Die Stromabgabe ging im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,1 GWh auf rd. 49,8 GWh kaum zurück. Die Gasabgabe hingegen reduzierte sich gegenüber dem Jahr 2022 deutlich um 4,4 GWh auf rd. 92,3 GWh. Auch bei der Wasserabgabe zeigte sich eine rückläufige Entwicklung um 28 Tsd. m 3 auf nur noch 826 Tsd. m 3. Strom beziehen die Stadtwerke von der evm; Erdgas liefert die Uniper Energy Sales GmbH, Düsseldorf. Die Wasserversorgung der Kernstadt erfolgt aus Brunnen zu Lasten des freien Zulaufs und aus Stollen. Die Stadtteile werden teils aus eigenen Wasservorkommen, teils aus den Anlagen der Kernstadt versorgt. Die vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen wurden regelmäßig durchgeführt. 1.4. BeteiligungenDie Stadtwerke Haiger sind seit dem 22.12.1998 (Gründung der Gesellschaft) an der Gesellschaft für kommunale Kooperation (GkK) mit Sitz in Eschwege beteiligt. Die Gesellschaft ist das Forum für Kooperationen zwischen 15 Versorgungsunternehmen; die Zusammenarbeit auf allen Gebieten der öffentlichen Energieversorgung wird gefördert und koordiniert. Ziel der Gesellschaft ist es, allen Kunden der beteiligten Stadtwerke auch in Zukunft eine sichere, preisgünstige sowie ökologisch vertretbare Energieversorgung anbieten zu können und durch eine enge Zusammenarbeit die Wirtschaftlichkeit der beteiligten Unternehmen zu sichern und zu steigern. Außerdem halten die Stadtwerke Haiger eine Beteiligung an der Windpark Westerwald GmbH (Stammkapital: 1.550.000 €) in Höhe von 279.714,29 €. 1.5. Organisatorischer AufbauDie Betriebsleitung der Stadtwerke besteht aus einem Ersten Betriebsleiter, der gleichzeitig die Funktion des kaufmännischen Betriebsleiters ausübt, und einem technischen Betriebsleiter. Ein Organisationsplan sowie eine Geschäftsordnung, welche die Grundsätze der Betriebsführung und die Aufgaben der Betriebsleitung regelt, liegen vor. Ein Stellenplan wird im Rahmen des Wirtschaftsplanes aufgestellt. In Dienstanweisungen sind wichtige Vorgänge und Geschäftsabläufe geregelt. 1.6. VersicherungsschutzIm Juni 2014 wurden die bei der SV Sparkassenversicherung, Wiesbaden, bestehenden Versicherungen gegen Brand-, Blitz-, Explosions- und Sturmschäden in eine Industrie-Police überführt. In diesem Zuge wurde der Versicherungsschutz um die Gefahren Leitungswasser, Rohrbruch und Frost für einige Anlagen erweitert. Zudem besteht eine Elektronikversicherung, die insbesondere Schäden an der Fernwirk- und Steuerungstechnik abdeckt und eine Maschinenversicherung. Eine allgemeine Haftpflichtversicherung, eine Spezial-Straf-Rechtschutz-Versicherung inkl. Verkehrsrechtsschutz, die gesetzlichen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherungen und Fahrzeugkasko-Versicherungen sowie eine Eigenschaden-Versicherung bestehen bei der GVV-Kommunalversicherung VVaG, Köln. Bei der Chupp Insurance Company besteht außerdem eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Organmitglieder und leitende Angestellte. Darüber hinaus besteht seit dem 16.02.2021 eine Versicherung für CyberRisiken. Die Versicherungen bei der GVV-Kommunalversicherung VVaG werden von der Stadt, die übrigen Versicherungen von den Stadtwerken selbst verwaltet. 1.7. RechnungswesenDie Stadtwerke Haiger buchen entsprechend den Vorgaben des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Die Verbrauchsabrechnung für Tarifkunden und Industrie- und Sondervertragskunden, die Finanzbuchhaltung, die Anlagenbuchhaltung, die Kostenrechnung, das technische Zählerwesen, die Arbeitsvorbereitung, das Netzzugangsmanagement und die Material- und Auftragsabrechnung werden in Kooperation mit dem Rechenzentrum der Stadtwerke Herborn GmbH durchgeführt. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Stadt erfolgte im Rechnungsjahr über die Ekom21 GmbH, Gießen. 2. Sachverhalte gem. § 26 des Eigenbetriebsgesetzes2.1. Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen RechteDer Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte beträgt zum
2.2. Einwohner der Stadt Haiger
2.3. Kennzahlen der Stadtwerke Haiger
2.4. Stand der Anlagen im Bau
2.5. Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungena) StammkapitalDie Höhe des Stammkapitals hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert:
b) Rücklagen
c) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten:
2.6. Umsatzerlöse und MengenstatistikenDie Stadtwerke hatten vertriebsseitig im Wirtschaftsjahr 2023 folgende MengenAbgaben:
Die Stromabgabe und die entsprechenden Umsatzerlöse entwickelten sich in den letzten fünf Jahren wie folgt:
Die Gasabgabe und die erzielten Umsatzerlöse entwickelten sich in den letzten fünf Jahren wie folgt:
Die Wasserabgabe und die entsprechenden Umsatzerlöse entwickelten sich in den letzten fünf Jahren wie folgt:
Die Wärmeabgabe und die entsprechenden Umsatzerlöse entwickelten sich in den letzten fünf Jahren wie folgt:
2.7. PersonalaufwandZusammensetzung:
Der Beschäftigtenstand zum Bilanzstichtag setzt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt zusammen:
3. Wirtschaftliche Entwicklung der Stadtwerke HaigerDas Wirtschaftsjahr 2023 der Stadtwerke Haiger war weiterhin geprägt durch die anhaltenden Auswirkungen der Energiekrise. Nachdem das Jahr 2022 noch maßgeblich durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die in Folge stark angestiegenen Energiepreise bestimmt war, zeigte sich im Laufe des Berichtsjahres wieder eine deutliche preisliche Entspannung, in der sich die Strom- und Erdgasnotierungen wieder spürbar von ihren Höchstständen zurückbewegt haben. Dennoch zeigten sich weiterhin große Preisschwankungen auf der Beschaffungsseite. Die Wettbewerbsaktivitäten haben im Zuge sinkender Energiepreise in 2023 wieder deutlich Fahrt aufgenommen und befanden sich in etwa wieder auf dem Niveau vor dem Ukrainekrieg. Während in der Stromsparte die Abgabemengen weitestgehend konstant geblieben sind, verzeichnete die Gasversorgung gegenüber dem Vorjahr rückläufige Absatzmengen aufgrund der im langjährigen Vergleich milden Witterung, gepaart mit Einsparungsbemühungen auf Kundenseite. Ebenfalls rückläufig zeigte sich das Abnahmeverhalten in der Wasserversorgung, das neben dem zunehmenden Kostendruck maßgeblich für die negative Ergebnisentwicklung in dieser Sparte war. Im Berichtsjahr 2023 wurden die Strom- und Erdgaspreisbremsen erfolgreich umgesetzt und alle Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bei den Energiepreisen entlastet. Aufgrund der zu erwartenden nachträglichen Korrekturen soll die Endabrechnung mit Wirtschaftsprüfertestat erst in 2025 erstellt werden. Trotz der anhaltenden Unsicherheiten in einem weiterhin schwierigen Marktumfeld mit wieder ansteigender Wettbewerbstätigkeit können die Stadtwerke Haiger insgesamt auf ein überaus erfolgreiches Jahr zurückblicken, das mit einem Jahresgewinn in Höhe von 563 Tsd. € abschließen konnte. Damit wurde im zurückliegenden Wirtschaftsjahr das angestrebte Planergebnis in Höhe von 93 Tsd. € deutlich übertroffen. Aufgrund eines weiterhin schwierigen Marktumfeldes mit einer unsicheren Ertragslage erwarten die Stadtwerke Haiger für das Wirtschaftsjahr 2024 lt. dem im Dezember 2023 genehmigten Wirtschaftsplan ein Ergebnis von rd. 185 Tsd. €. In der Stromversorgung (einschließlich Stromnetz-Pacht) wird mit einem Gewinn von rd. 70 Tsd. € gerechnet und in der Gasversorgung mit einem positiven Ergebnis von rd. 121 Tsd. €. Ein unverändert hoher Kostendruck führt in der Wasserversorgung erneut zu einem negativen Planergebnis, das mit -43 Tsd. € abschließt. Die Ergebnisse in der Wärmesparte (+ 24 Tsd. €) und in den Anderen Betriebszweigen (+13 Tsd. €) zeichnen sich hingegen positiv ab. Aufgrund der laufenden Geschäftsentwicklung wurde das im Wirtschaftsplan 2024 ursprünglich anvisierte Gesamtergebnis im Zuge des Zwischenberichtes zum 30. Juni 2024 leicht nach oben auf 205 Tsd. € angehoben. Während die Ergebniserwartung in der Stromversorgung sich um 120 Tsd. € auf 190 Tsd. € verbesserte, lässt der Ausblick in der Wasserversorgung zum Jahresende mit -143 Tsd. € ein um 100 Tsd. € schlechteres Ergebnis erwarten, als zunächst im Wirtschaftsplan ausgewiesen. In den anderen Sparten bleiben die Prognosen zum Jahresende unverändert. Die Stadtwerke haben im Jahr 2023 - wie auch in den Vorjahren - regelmäßig der Betriebskommission und dem Magistrat schriftlich und mündlich über die Lage und Entwicklung des Unternehmens berichtet. Darüber hinaus erfolgte vierteljährlich in Form von Quartalsberichten eine Unterrichtung der Betriebskommission und des Magistrates über die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge sowie der laufenden Investitionstätigkeiten. In 2023 haben die Stadtwerke Haiger wieder zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den Anforderungen an eine sichere, zuverlässige und zukunftweisende Energieversorgung gerecht zu werden. Im Sinne einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Energie- und Trinkwasserversorgung wurden Investitionen in Höhe von insgesamt rd. 2.856 Tsd. € getätigt. Wesentliche Ausgaben betrafen den Wasserversorgungsentwurf in Langenaubach mit 710 Tsd. €, den Ausbau des Mittel- und Niederspannungsnetzes mit 133 Tsd. €, notwendige Erneuerungen der Erdgasinfrastruktur mit 174 Tsd. €, Erneuerungen von Wasserversorgungsleitungen (einschließlich Hausanschlüssen) mit 1.119 Tsd. € und die getätigten Investitionen in das verpachtete Stromnetz mit 547 Tsd. €. In Haiger kommt bei der Erfüllung der Klimazeile der Bundesregierung den Stadtwerken eine entscheidende Bedeutung zu. Der Ausbau der Stromnetze, aber auch Investitionen in erneuerbare Energien und geeignete Wärmekonzepte stehen hierbei besonders im Fokus. Für das Jahr 2023 sah die Investitionsplanung der Stadtwerke die Installation von mehreren Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Wasserversorgungsanlagen vor. Diese Maßnahmen wurden jedoch aufgrund von Terminschwierigkeiten der Anlagenhersteller auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Im Wirtschaftsplan 2024 sind Finanzierungsmittel für die Planung geeigneter Wärmenetze vorhanden, um den Aufbau einer nachhaltigen und wirtschaftlich sinnvollen Wärmeinfrastruktur voranzutreiben. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Ebenso ist ein Rückgang des Mittelabflusses aus der Investitionstätigkeit zu verzeichnen, der zusammen mit dem Rückgang des Mittelzuflusses aus der Finanzierungstätigkeit dazu geführt hat, dass sich der Finanzmittelfonds (Kassenverkehrskonto bei der Stadt) von rd. 6.768 Tsd. € auf rd. 4.676 Tsd. € zum Bilanzstichtag reduziert hat. Das langfristig gebundene Vermögen ist weitgehend durch Eigenkapital gedeckt. Die Eigenkapitalquote ist gegenüber dem Vorjahr jedoch zurückgegangen (EK-Quote 2023: 43,83 %, Vorjahr 45,00 %). StromversorgungSeit Jahren besteht zwischen den Stadtwerken Haiger und der evm eine äußerst erfolgreiche energiewirtschaftliche Kooperation, die weit über die reine Stromlieferung hinaus geht. Diese Zusammenarbeit soll auch zukünftig zu Kosten- und Wettbewerbsvorteilen führen und die Position der Stadtwerke Haiger am Markt festigen. Der mit der evm bestehende Stromlieferungsvertrag regelt neben der individuellen Beschaffung für das Segment der leistungsgemessenen Kunden auch eine strukturierte Beschaffung für die SLP-Lieferstellen. Mit dieser Beschaffungsform versuchen die Stadtwerke das Risiko schwankender Börsennotierungen für das Segment der Tarifkunden zu mindern. Die Stromversorgung schloss im abgelaufenen Wirtschaftsjahr mit einem Jahresgewinn in Höhe von rd. 441 Tsd. € ab und trägt damit ganz entscheidend zum guten Gesamtergebnis 2023 bei. Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von rd. 749 Tsd. € getätigt. Investiert wurde vor Allem in das Mittel- und Niederspannungsnetz und den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Neben der Errichtung von 4 neuen Ladesäulen mit insgesamt 8 Ladepunkten und mit einem Kostenvolumen von 30 Tsd. €, wurden das Mittelspannungsnetz für rd. 42 Tsd. € erneuert und an die gestiegenen Leistungsanforderungen angepasst. Darüber hinaus wurden Investitionen in das Niederspannungsnetz im Stadtgebiet in Höhe von rd. 67 Tsd. € getätigt. Für Modernisierungen und Netzerweiterungen im verpachteten Stromnetz wurden rd. 547 Tsd. € verausgabt. Weitere Investitionen erfolgten für Werkzeuge, Zähler und Messgeräte mit 40 Tsd. € und im Bereich der Hausanschlüsse mit 23 Tsd. €. Obwohl sich das Abnahmeverhalten einzelner Kundengruppen im Vergleich zum Vorjahr zum Teil geändert hat, konnte der Stromabsatz im eigenen und in fremden Netzgebieten nahezu konstant gehalten werden und lag im Wirtschaftsjahr 2023 bei rd. 49,8 Mio. kWh. Der Netzdurchsatz im eigenen Verteilnetz nahm hingegen, u. a. aufgrund des Zubaus von Eigenerzeugungsanlagen, um 4,1 Mio. kWh ab und betrug im Berichtsjahr rd. 40,0 Mio. kWh. In der Grundversorgung und im Sondervertrag "günstigNATURstrom" wurden eine Preisanpassung zum 1. Januar 2023 erforderlich. Deutlich höhere Beschaffungskosten und ein signifikanter Anstieg bei den Netzentgelten sowie höhere Umlagen führten dazu, dass sich eine erneute Preiserhöhung nicht vermeiden ließ. Haushalts- und Gewerbekunden wurden durch die Stadtwerke Haiger im Berichtsjahr mit 100% Strom aus deutscher Wasserkraft versorgt. Für die Jahre 2024 und 2025 erfolgt die Lieferung aus dem VERBUND-Kraftwerkspark in Österreich. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um TÜV-Süd EE zertifizierte elektrische Energie. Als Reserve stehen sämtliche VERBUND Wasserkraftwerke zur Verfügung. Die Stadtwerke als kommunaler Versorger wollen so einen wichtigen Beitrag zur CO 2 -Einsparung und damit zum Klimaschutz leisten. Seit dem 1. Januar 2019 sind die Stadtwerke Haiger Eigentümer des Stromnetzes in den Stadtteilen Steinbach, Haigerseelbach, Rodenbach, Fellerdilln, Dillbrecht, Offdilln und Allendorf. Derzeit besteht mit der innogy Netze Deutschland GmbH ein Pachtvertrag über die Rückverpachtung des Stromnetzes in den o. g. Stadtteilen mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2030. Das verpachtete Stromnetz wird in einem eigenen Geschäftsbereich geführt (SNP) und so insbesondere von den regulierten Aktivitäten des eigenen Stromnetzbetriebes separiert. Im Berichtsjahr konnte das Pachtnetz einen Ergebnisbeitrag von rd. 39 Tsd. € leisten. GasversorgungWie in den Vorjahren konnte in der Gasversorgung wieder ein positives Ergebnis erzielt werden. In 2023 betrug der Jahresgewinn rd. 286 Tsd. €. Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von rd. 183 Tsd. € getätigt. Neben der Erneuerung der Niederdruckleitung Am Vogelsgesang, für die 59 Tsd. € verausgabt wurden, erfolgten u. a. Investitionen in den Austausch der Odorieranlage in der Gasregelstation Budenberg mit 30 Tsd. € und in Messeinrichtungen mit insgesamt 55 Tsd. €. Die weitere Investitionstätigkeit entfiel u.a. auf die Erneuerung von Hausanschlüssen (23 Tsd. €) und auf die Planung eines neuen Kathodenschutzes für die Gashochdruckleitung (3 Tsd. €). Für neue Gashausanschlüsse wurden 5 Tsd. € verausgabt. Die Gasabgabe ist in 2023 gegenüber dem Vorjahr durch Witterungs- und Einspareffekte um rd. 4,4 Mio. kWh auf rd. 92,3 Mio. kWh erneut zurückgegangen. Der Gasdurchsatz im eigenen Verteilnetz zeigte sich ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr weiterhin rückläufig und sank um rd. 8,5 Mio. kWh auf rd. 110,2 Mio. kWh. Die Sorge um eine ausreichende Gasversorgung im Winterhalbjahr 2022/2023 hatte die Börsennotierungen im Laufe des Jahres 2022 ständig ansteigen lassen. Dies hatte auch Auswirkungen auf die durchschnittlichen Beschaffungskosten im Segment der Tarifkunden für das Jahr 2023, da laufende Teileindeckungen verhältnismäßig teuer realisiert werden mussten. Hierdurch haben sich die Beschaffungskosten 2023 für die Tarifkunden deutlich erhöht. Obwohl die Erhöhung der CO 2 -Steuer zum 1. Januar 2023 von der Bundesregierung ausgesetzt wurde, führten neben dem starken Anstieg der Beschaffungskosten auch Veränderungen bei der Bilanzierungsumlage und der Gasspeicherumlage dazu, dass die Tarifpreise zum 1. Januar 2023 in der Grund- und Ersatzversorgung um 4,50 Cent/kWh und in den Sondertarifen um 4,00 Cent/kWh netto nach oben angepasst werden mussten. Durch die ab dem 1. Januar 2023 gültigen Preisbremsen und die Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19% auf 7% wurden die Auswirkungen des Preisanstieges teilweise abgefedert und die Kunden so bei den hohen Erdgaspreisen entlastet. Inzwischen sind die Preisbremsen zum 31. Dezember 2023 und die befristete Senkung der Umsatzsteuer zum 31. März 2024 ausgelaufen. Die Festlegung zum Ausgleichs- und Regelenergiesystem Gas (GABi Gas 2.0) regelt die Vorgaben zu Datenmeldepflicht, Netzkontenabrechnung, Regelenergieumlage und untertägiger Strukturierung und betreffen sowohl den Netzbetrieb als auch den Vertrieb der Stadtwerke Haiger. Auf der Beschaffungsseite beziehen die Stadtwerke Haiger Erdgas auf Basis börsennotierter Einkaufspreise. Durch gezielte Börseneinkäufe und eine strukturierte Beschaffung soll das Risiko schwankender Börsennotierungen gemindert werden. Während bis Ende 2024 die Beschaffung auf Basis eines Kalenderjahres erfolgt, sehen die Bezugsverträge in 2025 und 2026 die Beschaffung von Quartals- und Season-Produkten vor. Dies hat den Vorteil, dass unterjährig noch auf Mengenveränderungen reagiert werden kann und Anpassungen in der Bedarfsstruktur möglich sind. Obwohl die bestehenden Lieferverträge saisonale Temperaturschwankungen berücksichtigen und ausgleichen, sehen die Stadtwerke dennoch weiterhin ein Mengen- und Preisrisiko in der Gasversorgung. Die benötigten Gasmengen müssen unter Berücksichtigung von Kundenverhalten und Temperatur prognostiziert werden (sog. Allokation). Die Qualität dieser Allokation ist ausschlaggebend für die Kosten der Gasbeschaffung, da Allokationsmengen auch bezahlt werden müssen. Insbesondere in fremden Netzgebieten sind die Stadtwerke im SLP-Kundensegment von der Allokationsgüte des jeweiligen Netzbetreibers abhängig. Außerdem können Insolvenzen von Sondervertragskunden und starke, mitunter kurzfristige Produktionsveränderungen von den Stadtwerken nicht prognostiziert werden und führen zu Mengenveränderungen mit Umsatz- und Ertragsrisiken. Durch Abweichungen zwischen allokierten und bezogenen Erdgasmengen ergeben sich regelmäßig Mengen- und insbesondere Preisrisiken, da üblicherweise der Bezugspreis von dem anzulegenden Mehr-/Mindermengenpreis differiert. Im Bereich der Sondervertragskunden sehen daher die aktuellen vertraglichen Regelungen eine Abnahmeverpflichtung vor, sodass Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Bestellmenge je nach zukünftiger Preisentwicklung aufpreispflichtig werden können. WasserversorgungDas Trinkwasserpreissystem besteht aus einem Arbeitspreis, der pro entnommenem Kubikmeter Trinkwasser berechnet wird, sowie aus einem Verrechnungspreis, der sich an der Zählergröße orientiert. Zusätzlich kommt ein verbrauchsabhängiger Grundpreis zur Abrechnung. Zum 1. Januar 2023 erfolgte die letzte Anpassung der Tarifpreise gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31. März 2021 und hatte eine Anhebung des verbrauchsabhängigen Grundpreises zur Folge. Das Wirtschaftsjahr 2023 schloss mit einem Verlust von rd. 231 Tsd. € ab. Grund hierfür war ein ansteigend hoher Kostendruck verbunden mit einer rückläufigen Wasserabgabe. Im Berichtsjahr ging der Wasserabsatz um rd. 28 Tsd. m 3 auf rd. 826 Tsd. m 3 erneut zurück. Ein unverändert hoher Investitionsbedarf in der Wasserversorgung wird das Ergebnis über höhere Abschreibungen auch zukünftig stark belasten. Zudem ist zu erwarten, dass die Kosten für die Instandhaltung der Netzinfrastruktur, aber auch für Gewinnung, Aufbereitung und Speicherung weiterhin ansteigen werden. Auch für das Jahr 2024 zeichnet sich bereits zu diesem Zeitpunkt ein erneut negatives Ergebnis in der Wasserversorgung ab. Die Stadtwerke haben daher inzwischen Maßnahmen ergriffen, um die eigentlich auf einen 5-Jahres-Rhythmus ausgelegte Wasserpreiskalkulation aus 2021 schon heute auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen. Es ist davon auszugehen, dass die Stadtwerke zeitnah den Gremien einen neuen und an die veränderte Kostensituation angepassten Tarifverschlag zur Beschlussfassung vorlegen werden. Auch zeigt sich, dass der zuletzt gewählte Betrachtungszeitraum von 5 Jahren in einem inflationären Umfeld als zu lang bemessen erscheint. Für zukünftige Preiskalkulationen sollte daher ein kürzerer Zeitraum gewählt werden. Eine der größten Investitionen der vergangenen Jahre stellt die Neukonzeptionierung der Trinkwasserversorgung im Stadtteil Langenaubach dar. Neben dem Bau einer Laufleitung vom neuen Hochbehälter bis nach Langenaubach wurde in 2023 vor allem an der Fertigstellung des neuen Hochbehälters gearbeitet. Unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen im Tief- und Hochbau (auch für die von den Stadtwerken selbst geplanten Maßnahmen) rechnen die Stadtwerke insgesamt mit einem Kostenvolumen in Höhe von bis zu 3,5 Mio. €. Im Ortsteil Steinbach wurde mit der Sanierung des Tiefbrunnens begonnen. Dieser war altersbedingt stark sanierungsbedürftig und hatte zudem im Laufe der Jahre deutlich an Ergiebigkeit verloren. Für die Umsetzung dieser Maßnahme stehen 505 Tsd. € zur Verfügung, von denen im Berichtsjahr 166 Tsd. € in Anspruch genommen wurden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 1.866 Tsd. € in eine nachhaltige und bedarfsgerechte Wasserversorgung investiert. Im Berichtsjahr konnte ein vom Land Hessen gefördertes kommunales Wasserversorgungkonzept für die Stadt Haiger fertiggestellt werden. Inhalt dieses Wasserkonzeptes ist die ganzheitliche Analyse der Wasserversorgung in Haiger unter Berücksichtigung demografischer, ökologischer, wasserwirtschaftlicher und technischer Aspekte. Die Stadtwerke gewinnen hierdurch wichtige Anhaltpunkte für eine bedarfsgerechte Investitionsplanung unter Berücksichtigung der Entwicklung des zukünftigen Wasserdargebotes und Trinkwasserbedarfes. Das kommunale Wasserkonzept bildet somit eine wesentliche Grundlage für eine zukunftssichere Aufstellung der Wasserversorgung in Haiger. Weitere Aspekte der wirtschaftlichen
Entwicklung:
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| ― |
Elektrizitätsverteilung (Netz) |
| ― |
Andere Tätigkeiten im Elektrizitätssektor |
| ― |
Gasverteilung (Netz) |
| ― |
Andere Tätigkeiten im Gassektor |
Die Elektrizitätsverteilung (Stromnetz) wird unterteilt nach einer Gesamtdarstellung, die auch die Bilanzpositionen und Aufwendungen und Erträge des verpachteten Stromnetzes enthält, und einem regulierten Bereich, in dem der eigene Netzbetrieb dargestellt wird.
Bei der Aufstellung der Bilanz für die Elektrizitäts- und Gasverteilung wurden auf der Grundlage von Einzelkonten die wesentlichen Aktiv- und Passivposten den einzelnen Unternehmensbereichen direkt zugeordnet. Sofern eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen nicht möglich ist oder eine direkte Zuordnung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten, die sachgerecht und für Dritte nachvollziehbar ist.
Die Position Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurde im Verhältnis des Anlagevermögens den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus dem Allgemeinen Bereich erfolgte die Verteilung anhand der Umsatzerlöse.
In der Gewinn- und Verlustrechnung für die Elektrizitäts- und die Gasverteilung werden die Erträge und Aufwendungen den einzelnen Unternehmensbereichen mit Hilfe von Kostenstellen direkt zugeordnet. Für die Erträge und Aufwendungen des Allgemeinen Bereichs erfolgte die Zuordnung auf der Basis von Umlageschlüsseln, um eine verursachungsgerechte Verteilung auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche sicherzustellen. Als Umlageschlüssel dienen hierbei beispielsweise die Umsatzerlöse, die Anzahl der Messeinrichtungen oder eine Kombination aus beiden.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden auf Basis der Jahresergebnisse 2023 auf die Tätigkeitsbereiche verteilt.
Nachfolgend werden die Tätigkeitsbilanzen zum 31.12.2023 und die Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungen für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 dargestellt. Ergänzend dazu erfolgt der Ausweis des Forderungs- sowie des Verbindlichkeitsspiegels zum Bilanzstichtag ebenfalls getrennt nach den Tätigkeiten.
AKTIVSEITE
| Strom Netz | Strom Netz | Gas Netz | Gas Netz | |||
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Gesamt 31.12.2023
EUR |
regul. Bereich 31.12.2023
EUR |
Gesamt 31.12.2022
EUR |
regul. Bereich 31.12.2022
EUR |
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
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| A. Anlagevermögen | ||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 30.354,53 | 15.238,12 | 34.847,75 | 19.731,34 | 8.894,65 | 7.408,73 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs-und anderen Bauten | 621.414,53 | 538.845,54 | 532.598,50 | 450.029,51 | 261.856,36 | 344.161,79 |
| 2. Grundstücke mit Wohnbauten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Grundstücke ohne Bauten | 155,43 | 155,43 | 155,43 | 155,43 | 0,00 | 0,00 |
| 4. Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 5. Verteilungsanlagen | 6.120.959,15 | 2.778.768,28 | 5.491.670,33 | 2.703.391,62 | 2.989.513,96 | 3.031.364,12 |
| 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 63.600,38 | 63.600,38 | 64.167,35 | 64.167,35 | 87.621,88 | 72.885,59 |
| 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 27.323,14 | 27.323,14 | 334.334,95 | 116.292,68 | 127.305,00 | 116.439,25 |
| 6.833.452,63 | 3.408.692,77 | 6.422.926,56 | 3.334.036,59 | 3.466.297,20 | 3.564.850,75 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Beteiligungen | 1.275,00 | 1.275,00 | 1.275,00 | 1.275,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Anlagevermögen | 6.865.082,16 | 3.425.205,89 | 6.459.049,31 | 3.355.042,93 | 3.475.191,85 | 3.572.259,48 |
| B. Umlaufvermögen | ||||||
| I. Vorräte | ||||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 128.979,16 | 128.979,16 | 98.820,88 | 98.820,88 | 62.074,20 | 62.627,61 |
| Summe Vorräte | 128.979,16 | 128.979,16 | 98.820,88 | 98.820,88 | 62.074,20 | 62.627,61 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 411.930,25 | 385.315,00 | 313.707,96 | 313.707,96 | 358.819,95 | 312.165,03 |
| 2. Forderungen an die Stadt | 4.448,88 | 4.448,88 | 41.921,87 | 39.552,94 | 3.629,57 | 14.644,97 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 169.958,21 | 150.745,03 | 69.308,06 | 51.943,13 | 312,20 | -1.040,41 |
| Summe Forderungen | 586.337,34 | 540.508,92 | 424.937,89 | 405.204,03 | 362.761,72 | 325.769,59 |
| III. Guthaben bei Kreditinstituen | 652.289,50 | 652.289,50 | 707.259,98 | 707.259,98 | 9.819,41 | -29.779,37 |
| Summe Umlaufvermögen | 1.367.606,00 | 1.321.777,58 | 1.231.018,75 | 1.211.284,89 | 434.655,33 | 358.617,83 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 545,33 | 496,38 | 472,45 | 418,57 | 5.099,25 | 3.858,49 |
| Aktiver Kapitalausgleich | 0,00 | 261.648,12 | 0,00 | 198.132,71 | 148.255,13 | 63.005,43 |
| Summe Aktiva | 8.233.233,49 | 5.009.127,97 | 7.690.540,51 | 4.764.879,10 | 4.063.201,56 | 3.997.741,23 |
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PASSIVSEITE |
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| Strom Netz | Strom Netz | Gas | Gas Netz | |||
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Gesamt 31.12.2023
EUR |
regul. Bereich 31.12.2023
EUR |
Gesamt 31.12.2022
EUR |
regul. Bereich 31.12.2022
EUR |
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Eigenkapital | ||||||
| I. zugeordnetes Stammkapital | 514.753,35 | 435.255,28 | 585.369,69 | 500.363,57 | 350.359,95 | 377.063,81 |
| II. Rücklagen | ||||||
| zugeordnete Allgemeine Rücklagen | 1.893.702,95 | 1.630.509,71 | 2.051.628,26 | 1.781.216,30 | 1.317.640,46 | 1.357.181,48 |
| III. Jahresgewinn | 202.801,92 | 164.223,94 | -72.238,28 | -109.879,90 | 60.972,97 | 50.439,08 |
| Summe Eigenkapital | 2.611.258,22 | 2.229.988,93 | 2.564.759,67 | 2.171.699,97 | 1.728.973,38 | 1.784.684,37 |
| B. Sonderposten für Investitionszuschüsse | 1.095.098,05 | 716.523,90 | 948.869,44 | 552.315,60 | 519.065,28 | 536.059,82 |
| C. Empfangene Ertragszuschüsse | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| D. Rückstellungen | ||||||
| 1. Steuerrückstellungen | 20.358,38 | 4.233,10 | 76.894,68 | 61.331,57 | 75.564,80 | 148.988,07 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 152.204,08 | 151.093,56 | 204.101,78 | 203.072,26 | 96.507,65 | 163.435,77 |
| Summe Rückstellungen | 172.562,46 | 155.326,66 | 280.996,46 | 264.403,83 | 172.072,45 | 312.423,84 |
| E. Verbindlichkeiten | ||||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.160.822,98 | 1.433.805,45 | 2.756.966,38 | 1.254.261,90 | 1.289.774,26 | 1.219.786,99 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 204.213,07 | 187.796,95 | 299.415,88 | 275.076,92 | 76.725,59 | 64.752,00 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt | 63.604,55 | -11.128,19 | 191.057,71 | -15.450,40 | 38.467,77 | 2.310,67 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten * | 299.418,00 | 296.814,27 | 265.304,80 | 262.571,28 | 238.122,83 | 77.723,54 |
| Summe Verbindlichkeiten | 3.728.058,60 | 1.907.288,48 | 3.512.744,77 | 1.776.459,70 | 1.643.090,45 | 1.364.573,20 |
| F. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Passiver Kapitalausgleich | 626.256,16 | 0,00 | 383.170,18 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Passiva | 8.233.233,49 | 5.009.127,97 | 7.690.540,51 | 4.764.879,10 | 4.063.201,56 | 3.997.741,23 |
| Strom Netz | Strom Netz | Gas Netz | Gas Netz | |||
|
Gesamt 31.12.2023
EUR |
regul. Bereich 31.12.2023
EUR |
Gesamt 31.12.2022
EUR |
regul. Bereich 31.12.2022
EUR |
Gesamt 31.12.2023
EUR |
Gesamt 31.12.2022
EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 4.623.682,24 | 4.127.465,61 | 4.088.759,46 | 3.621.784,44 | 1.899.740,40 | 1.456.743,85 |
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 49.209,11 | 49.209,11 | 109.845,23 | 105.907,57 | 46.917,48 | 53.732,43 |
| 3. sonstige betriebliche Erträge | 7.234,43 | 7.234,43 | 4.605,15 | 2.267,62 | 3.020,69 | 672,55 |
| Gesamtleistung | 4.680.125,78 | 4.183.909,15 | 4.203.209,84 | 3.729.959,63 | 1.949.678,57 | 1.511.148,83 |
| 4. Materialaufwand | ||||||
| a) Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 2.755.890,29 | 2.755.890,29 | 2.650.313,45 | 2.647.794,13 | 900.067,21 | 396.710,93 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 82.735,65 | 82.270,65 | 92.510,26 | 92.510,26 | 169.500,08 | 215.873,96 |
| 2.838.625,94 | 2.838.160,94 | 2.742.823,71 | 2.740.304,39 | 1.069.567,29 | 612.584,89 | |
| 5. Personalaufwand | ||||||
| a) Löhne und Gehälter | 470.612,86 | 462.616,46 | 419.039,07 | 411.509,08 | 324.191,60 | 297.777,44 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 129.505,56 | 127.305,06 | 120.890,15 | 118.717,80 | 89.212,63 | 85.906,93 |
| davon für Altersversorgung: lfd. Jahr 130.188,03 € Vorjahr 123.314,38 € | ||||||
| 600.118,42 | 589.921,52 | 539.929,22 | 530.226,88 | 413.404,23 | 383.684,37 | |
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 401.266,10 | 190.188,85 | 372.494,91 | 180.988,47 | 211.018,11 | 206.924,53 |
| 7. Konzessions- und Wegeentgelte | 367.026,99 | 164.821,51 | 364.030,66 | 168.734,36 | 23.350,25 | 27.238,02 |
| 8. sonstige betriebliche Aufwendungen | 166.554,01 | 165.996,98 | 194.158,98 | 190.913,46 | 119.812,03 | 177.104,34 |
| Betriebliche Aufwendungen | 4.373.591,46 | 3.949.089,80 | 4.213.437,48 | 3.811.167,56 | 1.837.151,91 | 1.407.536,15 |
| 9. Erträge aus Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 15.735,82 | 13.401,15 | 35,16 | 35,16 | 4.434,63 | 35,16 |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 57.829,78 | 33.807,89 | 46.816,73 | 27.229,68 | 36.491,78 | 33.352,06 |
| Finanzergebnis | -42.093,96 | -20.406,74 | -46.781,57 | -27.194,52 | -32.057,15 | -33.316,90 |
| 12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 264.440,36 | 214.412,61 | -57.009,21 | -108.402,45 | 80.469,51 | 70.295,78 |
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 60.105,99 | 48.656,22 | 14.154,30 | -114,98 | 18.011,81 | 19.005,58 |
| 14. sonstige Steuern | 1.532,45 | 1.532,45 | 1.592,43 | 1.592,43 | 1.484,73 | 1.544,78 |
| Summe Steuern | 61.638,44 | 50.188,67 | 15.746,73 | 1.477,45 | 19.496,54 | 20.550,36 |
| 15. Jahresgewinn | 202.801,92 | 164.223,94 | -72.755,94 | -109.879,90 | 60.972,97 | 49.745,42 |
|
Strom Netz 31.12.23
EUR |
Strom Netz 31.12.22
EUR |
Gas Netz 31.12.23
EUR |
Gas Netz 31.12.22
EUR |
|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 385.315,00 € | 313.707,96 € | 358.819,95 € | 312.165,03 € |
| Forderungen an die Stadt | 4.448,88 € | 39.552,94 € | 3.629,57 € | 14.644,97 € |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 150.745,03 € | 51.943,13 € | 312,20 € | - 1.040,41 € |
| Summe Forderungen | 540.508,92 € | 405.204,03 € | 362.761,72 € | 325.769,59 € |
| Verbindlichkeitenspiegel Strom Netz | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre | ||
| 31.12.23 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.433.805,45 € | 66.341,55 € | 267.513,63 € | 1.099.950,27 € |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 187.796,95 € | 187.796,95 € | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt | -11.128,19 € | -11.128,19 € | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 296.814,27 € | 296.814,27 € | |||
| Summe Verbindlichkeiten | 1.907.288,48 € | 539.824,58 € | 267.513,63 € | 1.099.950,27 € | |
| 31.12.22 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.254.261,90 € | 63.923,67 € | 292.368,69 € | 897.969,54 € |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 275.076,92 € | 275.076,92 € | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt | -15.450,40 € | -15.450,40 € | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 262.571,28 € | 262.571,28 € | |||
| Summe Verbindlichkeiten | 1.776.459,70 € | 586.121,47 € | 292.368,69 € | 897.969,54 € |
| Verbindlichkeitenspiegel Gas Netz | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre | ||
| 31.12.23 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.289.774,26 € | 59.677,29 € | 240.640,87 € | 989.456,10 € |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 76.725,59 € | 76.725,59 € | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt | 38.467,77 € | 38.467,77 € | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 238.122,83 € | 238.122,83 € | |||
| Summe Verbindlichkeiten | 1.643.090,45 € | 412.993,48 € | 240.640,87 € | 989.456,10 € | |
| 31.12.22 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.219.786,99 € | 69.221,76 € | 259.599,78 € | 890.965,45 € |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 64.752,00 € | 64.752,00 € | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt | 2.310,67 € | 2.310,67 € | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 77.723,54 € | 77.723,54 € | |||
| Summe Verbindlichkeiten | 1.364.573,20 € | 214.007,97 € | 259.599,78 € | 890.965,45 € |
An den Eigenbetrieb Stadtwerke Haiger, Haiger
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtwerke Haiger, Haiger - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtwerke Haiger für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen in Verbindung mit den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen i. V. m. den einschlägigen deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die Betriebsleitung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner ist die Betriebsleitung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Betriebsleitung dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist die Betriebsleitung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Betriebsleitung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von der Betriebsleitung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Betriebsleitung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Betriebsleitung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Betriebsleitung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir haben geprüft, ob der Eigenbetrieb seinen Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Stromverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfer die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Die Betriebsleitung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die Betriebsleitung ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem ist die Betriebsleitung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der Betriebsleitung für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der Betriebsleitung und der Betriebskommission für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten des Eigenbetriebs nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
| ― |
ob die Betriebsleitung ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und |
| ― |
ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Neu-Isenburg, den 2. August 2024
HRB
Treuhand GmbH
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Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2023 festgestellt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von € 562.554,70 der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
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