Stadtwerke Haiger

Haiger

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRA 5375
Eingetragen
3.4.2000
Branche
Wärme- und KältehandelTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Gegenstand
Stromversorgung, Erdgasversorgung, Wasserversorgung, Wärmeversorgung, Erzeugung, Förderung und wirtschaftliche Nutzung regenerativer Energien, Abrechnung der Abwasser- und Niederschlagswassergebühren für die Stadt Haiger (Übertragung als Auftragsangelegenheit).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Ohlenburger
seit 21.2.2022
Geschäftsführer
Mario Schramm
seit 31.1.2022
Vorsitzender des Vorstands
Markus Peter
seit 9.7.2014
Sonstige

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Haiger

Haiger

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

und

Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023

sowie Tätigkeitsabschluss gem. § 6b EnWG zum 31. Dezember 2023

des Eigenbetriebs Stadtwerke Haiger, Haiger

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

Stand am 31.12.2023
Stand am 31.12.2023
Stand am 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 107.877,50 91.053,76
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 2.140.787,61 2.183.368,22
2. Grundstücke ohne Bauten 43.153,54 43.153,54
3. Gewinnungs- und Bezugsanlagen 807.955,43 737.298,99
4. Verteilungsanlagen 20.439.433,80 17.081.576,88
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 448.220,53 406.623,96
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.442.697,13 3.395.030,49
25.322.248,04 23.847.052,08
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 282.264,29 282.264,29
25.712.389,83 24.220.370,13
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 389.192,48 362.532,18
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.056.349,79 3.148.094,27
2. Forderungen an die Stadt 1.147.055,60 1.180.402,87
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.084.581,01 150.191,21
7.287.986,40 4.478.688,35
III. Guthaben bei Kreditinstituten 4.675.910,39 6.768.038,06
12.353.089,27 11.609.258,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.071,54 22.266,05
38.088.550,64 35.851.894,77

Passiva

Stand am 31.12.2023
Stand am 31.12.2023
Stand am 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 3.606.969,17 3.606.969,17
II. Rücklagen
Allgemeine Rücklage 12.523.383,25 12.055.923,67
III. Gewinn / Verlust
Gewinn / Verlust des Vorjahres 467.459,58 507.541,22
Verwendung zur Einstellung in die Allgemeine Rücklage -467.459,58 -507.541,22
Jahresgewinn / Jahresverlust 562.554,70 467.459,58
562.554,70 467.459,58
16.692.907,12 16.130.352,42
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 2.725.829,86 2.503.110,46
C. Sonderposten für empfangene Fördermittel und Ertragszuschüsse 3.585,92 4.303,10
D. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 272.881,40 675.140,60
2. Sonstige Rückstellungen 1.274.955,91 1.159.430,04
1.547.837,31 1.834.570,64
E. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.219.263,95 10.245.846,22
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 519.110,43 Vorjahr € 1.025.881,24)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.076.750,92 2.066.210,00
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 3.076.750,92 Vorjahr € 2.066.210,00)
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 864.252,53 581.502,01
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 864.252,53 Vorjahr € 581.502,01)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.958.123,03 2.485.999,92
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 1.958.123,03 Vorjahr € 2.485.999,92)
(davon aus Steuern 129.563,85 Vorjahr € 32.090,78)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 Vorjahr € 0,00)
17.118.390,43 15.379.558,15
38.088.550,64 35.851.894,77

Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023

2023 2022
1. Umsatzerlöse 37.646.982,50 26.939.248,63
2. andere aktivierte Eigenleistungen 384.874,99 349.798,27
3. sonstige betriebliche Erträge 169.082,22 55.952,21
Gesamtleistung 38.200.939,71 27.344.999,11
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 31.138.601,53 20.881.855,76
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 924.942,07 877.017,27
32.063.543,60 21.758.873,03
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.780.228,78 1.570.844,42
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 489.848,24 453.096,09
- davon für Altersversorgung € 130.188,03 Vorjahr: € 122.754,38
2.270.077,02 2.023.940,51
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.352.206,28 1.261.927,72
7. Konzessions- und Wegeentgelte 617.920,58 612.166,80
8. sonstige betriebliche Aufwendungen 978.807,63 809.852,05
Summe betriebliche Aufwendungen 37.282.555,11 26.466.760,11
9. Erträge aus Beteiligungen 85.524,90 36.450,32
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 36.918,37 240,19
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 211.417,19 174.815,48
Finanzergebnis -88.973,92 -138.124,97
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 829.410,68 740.114,03
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 260.547,74 266.166,21
14. sonstige Steuern 6.308,24 6.488,24
15. Jahresgewinn / Jahresverlust 562.554,70 467.459,58
Nachrichtlich
Verwendung des Jahresgewinns in Höhe von 562.554,70 467.459,58
a) zur Einstellung in Rücklagen 562.554,70 467.459,58
b) zur Abführung an den Haushalt der Stadt 0,00 0,00
c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 0,00
562.554,70 562.554,70 467.459,58 467.459,58

Anhang für das Wirtschaftsjahr 2023

Der Eigenbetrieb führt gem. § 2 der Betriebssatzung die Bezeichnung "Stadtwerke Haiger" (im Folgenden "Stadtwerke"). Der Sitz des Eigenbetriebs ist Haiger (Registergericht Wetzlar, HRA 5375).

I. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Hinsichtlich der Aufstellung, des Umfanges und der Prüfungspflicht von Jahresabschlüssen und deren Veröffentlichung sind für die Stadtwerke Haiger die handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften maßgebend.

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind nach der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe vom 09.06.1989 (Eigenbetriebsgesetz Hessen - EigBGes) aufgestellt. Die in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen der Betriebszweige und ihre Entwicklung (Anlagennachweis) sind dem Anhang beigefügt. Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2022 wurden unverändert übernommen.

Die Stadtwerke haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Bilanzgliederungsschema zu erweitern (§ 23 Abs. 1 EigBGes) und erhalten Investitionszuschüsse, die in den Positionen "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" dargestellt sind. Gleichermaßen wird für empfangene Fördermittel und Ertragszuschüsse ein separater Sonderposten ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Konzessions- und Wegeentgelte in einer eigenen Ausweisposition gezeigt.

Die eigens für die Stadtwerke eingerichteten Bankkonten werden unter Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen.

II. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Immateriellen Vermögensgegenstände betreffen hauptsächlich Software, die zu Anschaffungskosten bewertet ist und linear abgeschrieben wird. Die Bandbreite der angesetzten Nutzungsdauern beträgt 1 bis 30 Jahre.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - bewertet. Als Anschaffungskosten wurden die Nettorechnungsbeträge abzüglich Skonti und Rabatte zuzüglich Nebenkosten berücksichtigt. Bei den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen wurden angemessene Materialgemeinkosten sowie Fertigungskosten und Fuhrparkleistungen angesetzt. Den Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde. Gebäude werden zeitanteilig und nach der linearen Methode, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zum 31. Dezember 2009 teilweise nach der degressiven Methode, teilweise nach der linearen Methode abgeschrieben. Zugänge ab 1. Januar 2010 werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Bandbreite der verwendeten Nutzungsdauern beträgt 1 bis 50 Jahre.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als 250 € und bis zu 1.000 € betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt und unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet.

Der Rechnungsabgrenzungsposten ist zum Nennwert angesetzt.

Vor dem Hintergrund des BMF-Schreibens vom 27. Mai 2003 zur Behandlung von Baukostenzuschüssen in der Versorgungswirtschaft werden nach dem 1. Januar 2003 vereinbarte Baukostenzuschüsse in einen "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" eingestellt und entsprechend der Abschreibung der Verteilungsanlagen aufgelöst; die Erträge aus der Auflösung dieses Sonderpostens werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken zum Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Eine Absicherung der Verbindlichkeiten durch Grundpfandrechte war nicht erforderlich.

Im Rahmen unserer allgemeinen Geschäftstätigkeit verkaufen wir Energie mit zukünftigem Lieferdatum an Endverbraucher (Grundgeschäft). Zur Absicherung gegen Marktpreisrisiken aus diesen Geschäften setzen wir Warentermingeschäfte (Sicherungsgeschäfte) ein. Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft bilden Bewertungsportfolien nach IDW ÖFA 3. Diese - im Rahmen des Portfoliomanagements - eingesetzten Warentermingeschäfte dienen ausschließlich der Streuung und Optimierung des Energiepreisportfolios und zur Begrenzung von Energiepreisrisiken. Die entsprechend im Jahresabschluss gebildeten Bewertungseinheiten werden nach der Einfrierungsmethode erfasst.

Im Geschäftsfeld der Sondervertragskunden werden die Energiebezugspreise durch Back-to-Back-Beschaffung abgesichert, d. h. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses werden die Liefermengen eingedeckt, die mit dem Kunden vereinbart sind (Micro-Hedge). Preisrisiken sind damit dem Grunde nach ausgeschlossen. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung (100%) wird durch die Critical-Term-Match-Methode nachgewiesen.

Aufgrund der bisher geringen Wechselbereitschaft der Tarifkunden (mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen) erfolgt für diese Liefermenge eine strukturierte Beschaffung, wobei auch zukünftige Prognosedaten für Energieliefermengen für Strom und Gas in branchenüblichen Zeiträumen berücksichtigt werden (Portfolio-Hedge).

III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2023 ergibt sich aus dem Anlagenspiegel.

Die Finanzanlagen betreffen eine Beteiligung an der Windpark Westerwald GmbH, Waigandshain, mit 279.714,29 €. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 1.884.032,15 €, im Jahr 2023 war ein Jahresgewinn von 290.586,23 € zu verzeichnen. Weiterhin besteht eine Beteiligung an der Gesellschaft für kommunale Kooperation mbH, Eschwege, in Höhe von 2.550 €. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 97.209,16 €, im Jahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss von 3.480,71 € ausgewiesen, der auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Sämtliche Forderungen und Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Forderungen an die Stadt enthalten u.a. rd. 169 TSD € für Hebegebühren Kanal, rd. 165 TSD € für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten und rd. 791 TSD € Verbrauchsforderungen.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten unter anderem eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt aus den Steuererstattungsbeträgen der Jahre 2019, 2020 und 2021 des BGA Stadtwerke/Hallenbad in Höhe von 252 TSD €. Für den Personalbereich inkl. Jubiläumsverpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von rd. 247 TSD € verbucht. Zudem wurde eine Rückstellung in Höhe von 215 TSD € für die kurz vor Jahreswechsel erfolgten Anpassungen bei den Stromnetzentgelten und der Umlage nach § 19 StromNEV gebildet, die in der Tarifpreiskalkulation 2024 nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Für die Einrichtung zusätzlicher Schleupen/CS-Module (Prozesspaket iMSB - intelligenter Messstellenbetrieb, buchhalterische Entflechtung für den grundzuständigen Messstellenbetrieb (gMSB), Anpassung der Abrechnungsprodukte das Prozesspaket "MaKo 2020" und die Systementflechtung) werden Rückstellungen von insgesamt 138 TSD € ausgewiesen. Für gaswirtschaftliche Risiken stehen Rückstellungen in Höhe von 134 TSD € zur Verfügung und für stromwirtschaftliche Risiken 100 TSD €. Für die Jahresabschlusserstellung sowie für Abrechnungsverpflichtungen sind Rückstellung in Höhe von 58 TSD vorhanden. Weitere Rückstellungen bestehen für noch ausstehende Erdgasbezugsrechnungen in Höhe von 48 TSD € und für die Endabrechnung der Netznutzung Strom in Höhe von 37 TSD €. Außerdem sind Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung von 23 TSD € und die Archivierungsverpflichtung von 15 TSD € vorhanden. Für eine zweifelhafte Forderung eines Tiefbauunternehmens besteht eine Rückstellung in Höhe von 8 TSD €.

Den Arbeitnehmern des Eigenbetriebs wird eine Zusatzversorgung nach den Regeln im öffentlichen Dienst gewährt, die über eine öffentliche Zusatzversorgungskasse "Zusatzversorgung des Bundes und der Länder" (VBL/ZVK) abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente sowie Altersruhegeld und Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur VBL/ZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Stadtwerke entrichtet. Im Berichtsjahr wurde ein ZVK-Umlagesatz von 7,0 % erhoben. Der Arbeitgeberanteil betrug 6,1 %. Hierauf entfielen 20 % pauschale Lohnsteuer sowie 7 % Kirchensteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag. Außerdem wurde ein Sanierungsgeld von 1,4 % des zusatzversicherungspflichtigen Entgelts gezahlt. Die umlagepflichtige Bruttolohn-und Gehaltssumme belief sich im Wirtschaftsjahr 2023 auf 1.556.282,74 €. Für diese mittelbare Versorgungsverpflichtung wurde entsprechend Art 28 Abs. 1, 2. Alt. EGHGB keine Rückstellung gebildet.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 5 und § 285 Nr. 1a und Nr. 2 HGB betragen im Einzelnen:

Restlaufzeiten
Gesamt
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
davon mit einer Rest laufzeit zwischen 1 und 5 Jahre
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 J.
davon ges. durch Pfandrechte oder ähnl. Rechte
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.219.263,95 519.110,43 2.093.244,93 8.606.908,59
Vorjahr. 10.245.846,22 1.025.881,24 1.803.530,17 7.416.434,81
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.076.750,92 3.076.750,92
Vorjahr: 2.066.210,00 2.066.210,00
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 864.252,53 864.252,53
Vorjahr. 581.502,01 581.502,01
Sonstige Verbindlichkeiten 1.958.123,03 1.958.123,03
Vorjahr: 2.485.999,92 2.485.999,92
Summe: 17.118.390,43 6.418.236,91 2.093.244,93 8.606.908,59
Vorjahr: 15.379.558,15 6.159.593,17 1.803.530,17 7.416.434,81

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich in der Regel um Kommunalkredite, die ohne Bestellung von Sicherheiten gewährt werden. Für alle weiteren Verbindlichkeiten gelten die üblichen Sicherungsvorbehalte. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen im Berichtsjahr u. a. auf Überzahlungen aus der Jahresverbrauchsabrechnung rd. 1.004 TSD €, rd. 505 TSD € auf kreditorische Debitoren, rd. 191 TSD € für INVOIC-Abgrenzungen, rd. 32 TSD € auf Gas-Mindermengen, rd. 21 TSD € auf Überzahlung aus EEGVergütungsansprüchen an den Übertragungsnetzbetreiber, rd. 130 TSD € auf Nachzahlungen für Strom- und Erdgassteuer, rd. 64 TSD € auf die umlagepflichtigen Netzentnahmen und rd. 45 TSD € auf noch zu zahlende KWK-Zuschläge an den Übertragungsnetzbetreiber.

Von der Gesamtleistung entfallen rd. 37,6 Mio. € auf die Umsatzerlöse, rd. 385 TSD € auf aktivierte Eigenleistungen und rd. 169 TSD € auf sonstige betriebliche Erträge. Die Umsatzerlöse gliedern sich auf die Geschäftsbereiche Strom mit rd. 22,5 Mio. €, Gas mit rd. 11,6 Mio. €, Wasser mit rd. 2,5 Mio. €, Wärme mit rd. 0,6 Mio. € und Nebengeschäfte mit rd. 0,4 Mio. € auf.

Die Konzessionsabgabe wurden für Strom (rd. 341 TSD €) und für Gas (rd. 23 TSD €) nach den seit 9. Januar 1992 gültigen KAV berechnet und sowohl preisrechtlich als auch steuerlich voll erwirtschaftet. Für Wasser wurde eine Konzessionsabgabe in Höhe von rd. 228 TSD € ermittelt.

Über die Verwendung des Jahresgewinnes von 562.554,70 € hat die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Gewinn zur weiteren Stärkung des Eigenkapitals der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG)

Mit der Stadt Haiger bestehen Verträge über die Belieferung der Stadt mit Strom, Erdgas, Wasser und Wärme, über den Betrieb der Straßenbeleuchtung und das Inkasso von Kanalgebühren sowie Konzessionsordnungen vom 23.05.2007 für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung. Außerdem besteht ein Wegenutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in den Stadtteilen Allendorf, Haigerseelbach, Steinbach, Rodenbach, Fellerdilln, Dillbrecht und Offdilln der Stadt Haiger (Stromkonzessionsvertrag). Das Volumen dieser Verträge ist abhängig von den bezogenen und abgegebenen Energiemengen sowie von der laufenden Reparatur- und Bautätigkeit an Straßenbeleuchtungsanlagen. Im Jahr 2023 wurden rd. 592 TSD € an Konzessionsabgabe an die Stadt gezahlt. Aus den sonstigen Verträgen wurde ein Betrag von rd. 1.514 TSD € der Stadt in Rechnung gestellt.

IV. Sonstige Angaben

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus laufenden Verträgen setzen sich wie folgt zusammen:

Gesamt Restlaufzeiten
31.12.2023
bis zu 1 Jahr
von 1-5 Jahren
mehr als 5 Jahre
Dienstleistungsvertrag SW Herborn: Verbrauchsabr., Fibu, Auftrag, Material, Anbu. AS4 259.502,00 163.896,00 95.606,00 0,00
Thüga Metering Service GmbH Energiedatenmanagement 33.109,44 33.109,44 0,00 0,00
Telefonische Störungsannahme 11.520,00 11.520,00 0,00 0,00
Dienstleistungsvertrag Redispatch 2.0 23.304,00 11.652,00 11.652,00 0,00
Miete Farbkopierer 2.519,00 2.519,00 0,00 0,00
Leasing Firmenwagen 4.500,86 4.154,64 346,22 0,00
REMIT-Meldeverpflichtungen 1.350,00 1.350,00 0,00 0,00
Wartungsvertrag Aufzugsanlage 750,00 750,00 0,00 0,00
Wartungsvertrag Stromerzeuger 1.100,00 1.100,00 0,00 0,00

Ein Vorteil dieser Dienstleistungs- und Mietverträge besteht in der geringeren Mittelbindung. Zusätzlich profitieren die Stadtwerke, insbesondere beim Dienstleistungsvertrag mit den Stadtwerken Herborn, von Synergieeffekten bei der Umsetzung von IT-Prozessen im Rahmen des eingesetzten Abrechnungssystems Schleupen/CS.

Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von rd. 2,1 Mio. € aus der Beauftragung von Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen.

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers belief sich im Jahr 2023 auf rd. 26 TSD € und entfiel in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen. Steuerberatungsleistungen, andere Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen des Abschlussprüfers fielen nicht an.

Die Betriebsleitung setzt sich wie folgt zusammen:

Technischer Betriebsleiter: Frank Ohlenburger

Kaufmännischer Betriebsleiter: Markus Peter Erster Betriebsleiter: Markus Peter

Die Aufwendungen für Mitglieder der Betriebsleitung betrugen im Wirtschaftsjahr 2023 rd. 294 TSD €.

Die Betriebskommission besteht aus folgenden Personen:

Bürgermeister: Herr Mario Schramm (Vorsitzender)

Stadtrat: Herr Winfried Schlemper

Stadtrat: Herr Dr. Andreas Steiner

Stadtverordneter: Herr Volkmar Triesch

Personalratsmitglied: Herr Joachim Schmidt

Personalratsmitglied: Herr Manfred Bauer

Sachkundiger Bürger: Herr Fred Esch

Sachkundiger Bürger: Herr Leo Schnaubelt

An die Kommissionsmitglieder wurden im Wirtschaftsjahr 2023 Sitzungsgelder in Höhe von 1.474,01 € gezahlt. Zahlungen an ehemalige Mitglieder, Vorschüsse oder Kredite wurden nicht geleistet.

Belegschaft

Im Jahresdurchschnitt wurden 39 (im Vorjahr 36) Arbeitnehmer beschäftigt, davon 14 (im Vorjahr 14) Lohn- und 21 (im Vorjahr 19) Gehaltsempfänger sowie 4 (im Vorjahr 3) Auszubildende.

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Um die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Versorgers auch während des Betriebs zu überwachen, überprüft die Hessische Energieaufsicht stichprobenartig einzelne Versorgungsunternehmen, um festzustellen, ob die in § 4 EnWG genannten Voraussetzungen für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes uneingeschränkt gegeben sind. Die von der Behörde vorgesehene Überprüfung der Stadtwerke Haiger wurde bisher noch nicht vorgenommen.

Ab dem 1. Januar 2024 sind alle Stromnetzbetreiber verpflichtet, die Beauftragung des Netzanschlusses vollständig digital auf ihrer Webseite anzubieten. Die Stadtwerke Haiger haben diese Vorgabe bisher noch nicht erfüllt und befinden sich derzeit noch in der Umsetzungsphase.

Mit Schreiben vom 2. November 2023 habe die Stadtwerke ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Haiger über die Versorgung der Stadtteile Flammersbach, Langenaubach, Niederrossbach, Oberrossbach, Sechshelden und Weidelbach mit Strom bekundet. Mit dem Verfahrensbrief (1. Bieterinformation) vom 27. Mai 2024 wurde den Stadtwerken Haiger die Auswahlkriterien und die Gewichtung sowie der Verfahrensablauf des Stromkonzessionsverfahrens durch die verfahrensleitende Stelle der Stadt Haiger schriftlich mitgeteilt. Der aktuelle bestehende Konzessionsvertrag für dieses Netzgebiet hat noch eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.

Anfang Februar 2024 wurde durch den Softwareanbieter Schleupen SE eine Entflechtung des Abrechnungssystems der Stadtwerke Haiger vorgenommen. Hierbei wurde der bisherige gemeinsame Datenbestand für Netz und Vertrieb in jeweils eine eigene Datenbank für den Netzbetreiber mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) und in eine eigene Datenbank für die Vertriebsaktivitäten überführt. Ziel dieses umfangreichen Gesamtprojekts war die Herstellung der Prozessidentität. Hiermit stellen die Stadtwerke nicht nur die Diskriminierungsfreiheit sicher, sondern erfüllen auch die Transparenzziele gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur sowie die Anforderungen des Unbundlings. Zudem ist die Systementflechtung eine Grundvoraussetzung für die Umstellung auf die zukunftsweisende Systemplattform Schleupen 3.0, die ohnehin eine rollenspezifische Ausprägung erfordert.

Seit dem 01. April 2024 sind laut Beschluss der Bundesnetzagentur alle Marktpartner verpflichtet, die Marktkommunikation Strom per AS4-Protokoll durchzuführen. Die Stadtwerke Haiger haben die notwendigen systemseitigen Anpassungen fristgerecht umgesetzt und damit die Anforderungen aus der Festlegung BK6-21-282 der Bundesnetzagentur vollständig erfüllt.

In der Stadtverordnetensitzung vom 13. Dezember 2023 wurde die Senkung der StromTarifpreise zum 1. Januar 2024 beschlossen. Grundlage der damals ermittelten Preise waren u. a. die vorläufigen Netzentgelte zum 1. Januar 2024, die jeder Netzbetreiber bis zum 15. Oktober des Vorjahres auf seiner Internetseite veröffentlichen musste. In der Vergangenheit waren diese Netzentgelte meist identisch mit den endgültigen Netzentgelte, deren Veröffentlichung bis zum 31.12. zu erfolgen hat. Die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die auch für die Höhe der Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber in Haiger (Stadtwerke Haiger, Westnetz GmbH und EAM Netz GmbH) maßgeblich sind, sollten eigentlich mit einem Zuschuss aus dem Wirtschaftsstabilitätsfonds in Höhe von 5,5 Mrd. € finanziell gestützt werden. Nachdem dieser Zuschuss aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nun weggefallen ist, haben die ÜNB am 13. Dezember 2023 mitgeteilt, dass sich ihre Netzentgelte im Durchschnitt auf 6,43 Cent pro Kilowattstunde mehr als verdoppeln. Diese höheren Kosten haben die ÜNB an die nachgelagerten Netze weitergegeben, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte u. a. auch in Haiger. Damit einhergehend wurde auch die am 25.10.2023 für 2024 veröffentlichte §19 StromNEV-Umlage von zunächst 0,403 Cent/kWh auf jetzt 0,643 Cent/kWh netto nach oben angepasst, da diese aufgrund der Veränderungen der ÜNB-Netzentgelte neu ermittelt werden musste. Aufgrund der kurzfristigen Anpassungen konnten die Veränderungen nicht rechtzeitig bei der Kalkulation der ab dem 1. Januar 2024 gültigen Strom-Tarifpreise berücksichtigt werden. Aus Wettbewerbsgesichtspunkten hat der Magistrat der Stadt Haiger am 15.01.2024 jedoch den Beschluss gefasst, die Mehrbelastungen aus diesen Veränderungen nicht an die Tarifkunden weiterzugeben und stattdessen die bereits beschlossenen Tarifpreise für das Jahr 2024 unverändert zu lassen.

Die Verwerfungen an den Energiemärkten bergen für die Stadtwerke Haiger nach wie vor große Mengen- und Preisrisiken. Eine verlässliche Prognose des zu erwarteten Strom- und Erdgasbedarfs unserer Kunden ist aufgrund von Energieeinsparungen und der Zunahme bei Eigenerzeugungsanlagen nahezu unmöglich. Vor allem Industrieunternehmen setzen mittlerweile verstärkt auf Eigenerzeugung und alternative Wärmekonzepte, die in Folge ein verändertes Abnahmeverhalten erwarten lassen.

 

Haiger, den 31. Juli.2024

STADTWERKE HAIGER

Markus Peter, Erster Kaufmännischer Betriebsleiter

Frank Ohlenburger, Technischer Betriebsleiter

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023

Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
Anfangsstand
Zugang
Abgang
Umbuchungen
Endstand
Anfangsstand
1 2 3 4 5 6 7
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 511.954,42 35.192,45 25.154,09 0,00 521.992,78 420.900,66
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 3.259.254,47 7.834,50 0,00 0,00 3.267.088,97 1.075.886,25
2. Grundstücke ohne Bauten 45.684,95 0,00 0,00 0,00 45.684,95 2.531,41
3. Gewinnungs- und Bezugsanlagen 5.823.257,38 64.248,40 20.594,83 96.256,03 5.963.166,98 5.085.958,39
4. Verteilungsanlagen 49.915.722,64 2.127.939,64 77.190,17 2.298.202,17 54.264.674,28 32.834.145,76
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.739.439,34 178.672,83 29.491,25 0,00 2.888.620,92 2.332.815,38
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.395.030,49 442.124,84 0,00 -2.394.458,20 1.442.697,13 0,00
65.178.389,27 2.820.820,21 127.276,25 0,00 67.871.933,23 41.331.337,19
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 282.264,29 0,00 0,00 0,00 282.264,29 0,00
65.972.607,98 2.856.012,66 152.430,34 0,00 68.676.190,30 41.752.237,85
Posten des Anlagevermögens Abschreibungen Restbuchwerte
Abschreibungen im Wirtschaftsjahr
Angesammelte Abschreibungen auf die in Spalte 4 ausgewiesenen Abgänge
Endstand
am Ende des Wirtschaftsjahres
1 8 9 10 11
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 16.825,91 23.611,29 414.115,28 107.877,50
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 50.415,11 0,00 1.126.301,36 2.140.787,61
2. Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00 2.531,41 43.153,54
3. Gewinnungs- und Bezugsanlagen 89.275,94 20.022,78 5.155.211,55 807.955,43
4. Verteilungsanlagen 1.058.613,06 67.518,34 33.825.240,48 20.439.433,80
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 137.076,26 29.491,25 2.440.400,39 448.220,53
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 1.442.697,13
1.335.380,37 117.032,37 42.549.685,19 25.322.248,04
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 282.264,29
1.352.206,28 140.643,66 42.963.800,47 25.712.389,83
Posten des Anlagevermögens Restbuchwerte Kennzahlen
am Anfang des Wirtschaftsjahres
Durchschnittlicher Abschreibungssatz
v.H.
1 12 13
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 91.053,76 3,22
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 2.183.368,22 1,54
2. Grundstücke ohne Bauten 43.153,54 0,00
3. Gewinnungs- und Bezugsanlagen 737.298,99 1,50
4. Verteilungsanlagen 17.081.576,88 1,95
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 406.623,96 4,75
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.395.030,49 0,00
23.847.052,08 1,97
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 282.264,29 0,00
24.220.370,13 1,97
Posten des Anlagevermögens Kennzahlen
Durchschnittlicher Restbuchwert
v.H.
1 14
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 20,67
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 65,53
2. Grundstücke ohne Bauten 94,46
3. Gewinnungs- und Bezugsanlagen 13,55
4. Verteilungsanlagen 37,67
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 15,52
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 100,00
37,31
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 100,00
37,44

Lagebericht 2023

1. Bericht der Betriebsleitung

1.1. Rechtliche Grundlagen

Die Stadtwerke Haiger wurden im Berichtsjahr nach dem Eigenbetriebsgesetz Hessen und der eigenen Betriebssatzung der Stadtwerke Haiger in der am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Fassung als Eigenbetrieb der Stadt Haiger geführt.

Das Stammkapital beträgt 3.606.969,17 €.

Organe des Betriebes sind die Stadtverordnetenversammlung, der Magistrat und die Betriebskommission sowie die Betriebsleitung.

Gemäß § 6 der Betriebssatzung besteht die Betriebskommission aus acht Mitgliedern. Vorsitzender ist Bürgermeister Mario Schramm. Im Berichtsjahr trat die Betriebskommission zu sieben Sitzungen sowie einer gemeinsamen Sitzung mit Magistrat und Haupt- und Finanzausschuss zusammen.

Die Betriebsleitung besteht aus einem kaufmännischen und einem technischen Betriebsleiter, wobei der Magistrat einen der beiden Betriebsleiter zum Ersten Betriebsleiters bestimmt und benennt.

Im Wirtschaftsjahr 2023 waren dies Herr Markus Peter als Kaufmännischer und Erster Betriebsleiter und Herr Frank Ohlenburger als Technischer Betriebsleiter.

Die "Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV)" bzw. die "Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV)" regeln die Bedingungen, zu denen Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz von den Energieversorgungsunternehmen mit Elektrizität und Erdgas zu versorgen sind.

Für die Wasserversorgung gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVB WasserV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen zur AVB WasserV und der Technischen Anschlussbedingungen.

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) regeln das Rechtsverhältnis über den Netzanschluss an das Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung.

1.2. Wichtige Verträge

Den Strombezug bis Ende 2025 regelt der Strombezugsvertrag mit der evm Energieversorgung Mittelrhein AG (evm), Koblenz, vom 14./19.01.2022. Mit Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung vom 5. Februar 2024, die geänderte Regelungen für die strukturierte Beschaffung der SLP-Lieferstellen enthält, hat sich die Laufzeit dieses Vertrages bis zum 31.12.2026 verlängert.

Seit Jahren versorgen die Stadtwerke Haiger ihre Haushalts- und Gewerbekunden mit Strom, der zu 100 % aus Wasserkraft hergestellt wird. Bis zum 31.12.2023 wurde der vom TÜV Süd EE zertifizierte Naturstrom zu 100 % aus deutscher Wasserkraft gewonnen und aus dem VERBUND-Kraftwerkspark in Deutschland bezogen. Ab dem Lieferjahr 2024 erfolgt der Bezug aus einem Verbund Kraftwerkspark in Österreich. Auch diese Lieferung erfolgt zu 100 % aus Wasserkraft und ist TÜV Süd EE zertifiziert. Eine Einzelvereinbarung vom 23./25.05.2023 regelt die Lieferung der benötigten Naturstromzertifikate für die Lieferjahre 2024 und 2025.

Liefervereinbarungen über den Bezug von Erdgas bestehen mit Uniper Energy Sales GmbH bis ins Jahr 2026. Mit diesem Vertrag beschaffen die Stadtwerke ihren Bedarf auf Basis tagesaktueller Börsenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Erdgaslieferverträge für die Jahre 2023 und 2024 wurden mit Uniper Energy Sales GmbH am 04./05. Mai 2020 geschlossen. Während die Lieferverträge bis ins Jahr 2024 die Beschaffung von Jahresprodukten (CAL) vorsehen, sehen die am 31.03.2022 geschlossenen Lieferverträge für die Jahre 2025 und 2026 die Beschaffung von Quartals- und Season-Produkten vor.

Im Juli 2016 wurde mit der Uniper Energy Sales GmbH eine Dienstleistungsvereinbarung zur Übernahme der REMIT-Meldeverpflichtungen für sämtliche zwischen Uniper Energy Sales und Stadtwerke Haiger bestehenden Gaslieferverträge geschlossen. Außerdem bestehen REMIT-Vereinbarungen mit der evm für die Stromlieferungsverträge und mit der VERBUND Trading GmbH für die Lieferung von Naturstrom aus Wasserkraft.

Des Weiteren besteht seit dem 8. März 2018 ein Dienstleistungsvertrag mit Uniper Energy Sales GmbH über die Bereitstellung von Marktinformationen und über die Beratung zum Management des von Uniper gelieferten Energieportfolios.

Mit der evm wurde am 14.12.2020/07.01.2021 ein Dienstleistungsvertrag über die telefonische Störungsannahme und Weiterleitung an den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Haiger geschlossen. Diese Vereinbarung hatte eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2023 und verlängert sich danach stets um ein Jahr.

Mit der Stadt Haiger bestehen Verträge über die Belieferung der Stadt mit Strom, Erdgas, Wärme und Trinkwasser und über den Betrieb der Straßenbeleuchtung sowie Konzessionsordnungen vom 23. Mai 2007 für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung. Ergänzt werden diese Konzessionsordnungen durch den am 11. Januar 2016 unterzeichneten Stromkonzessionsvertrag für die Stadtteile Steinbach, Haigerseelbach, Rodenbach, Fellerdilln, Dillbrecht, Offdilln und Allendorf.

Weiterhin regelt die Entwässerungssatzung der Stadt Haiger die Gebührenerhebung und das Inkasso der Schmutzwassergebühren durch die Stadtwerke Haiger.

Seit dem 1. Januar 2014 gilt diese Vereinbarung auch für die Erhebung der damals eingeführten Niederschlagswassergebühr.

Seit dem 1. Januar 2014 besteht mit der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) ein Vertrag über die Erbringungs- und Betreuungsdienstleistungen im Windpark Haiger Kalteiche. Mit Datum vom 20./30. November 2023 wurde mit der ENTEGA AG in Darmstadt ein Überwachungs- und Betreuungsdienstleistungsvertrag für den Windpark Haiger II geschlossen, in dem die Dienstleistungen für bis zu 4 neue Windenergieanlagen auf der Kalteiche geregelt sind.

Mit der innogy Netze Deutschland GmbH besteht ein Pachtvertrag über das Stromnetz in den Stadtteilen Steinbach, Haigerseelbach, Rodenbach, Fellerdilln, Dillbrecht, Offdilln und Allendorf mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2030.

Mit der Stadtwerke Herborn GmbH besteht ein EDV-Dienstleistungsvertrag für die Verbrauchsabrechnung, das technische Gerätewesen, die Finanzbuchhaltung, die Anlagenbuchhaltung, das Netzzugangsmanagement sowie für das Material- und Auftragswesen und die Arbeitsvorbereitung. Ergänzend hierzu besteht eine "Flatrate"-Vereinbarung mit den Stadtwerken Herborn, die den vollen Zugriff auf alle verfügbaren Module der Schleupen.CS-Anwendungen ermöglicht.

Aufgrund des Beschlusses BK6-21-282 der Bundesnetzagentur sind alle Marktpartner der Sparte Strom ab 1. Oktober 2023 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten zum 1. April 2024 verpflichtet, die Marktkommunikation über den Übertragungsweg AS4 (Applicability Statement 4) durchzuführen. Eine entsprechende Vereinbarung für die Umstellung auf den neuen Kommunikationsweg wurde im Rahmen des bestehenden EDV-Dienstleistungsvertrages mit den Stadtwerken Herborn am 10. Mai 2023 geschlossen. Des Weiteren besteht mit den Stadtwerken Herborn ein Vertrag über das Hosting und die Pflege des vertriebsseitigen Kundenportals (Schleupen CS-IT), welches bereits für die Jahresablesung 2023 genutzt werden konnte.

Für das Energiedatenmanagement (EDM) in der Netz- und Vertriebssparte (Strom und Gas) besteht ein Vertrag mit der Thüga Meteringservice GmbH. Dieser Vertrag ist fortlaufend und kann jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.

Mit der evm wurde in 2013 außerdem ein Vertrag über die Nutzung eines EnergyControllingSystem (ECS) abgeschlossen.

Seit dem 24.09.2021/29.09.2021 besteht mit der EAM Netz GmbH ein Rahmenvertrag über die Erbringung von technischen Dienstleistungen. Zu diesem Rahmenvertrag gehören zwei Einzelvereinbarungen, die zum einen die Unterstützung bei Maßnahmen im Rahmen der Systemverantwortung (Kaskade) regeln und zum anderen die Integration des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Haiger in das Konzept der Automatischen Frequenzentlastung (AFE) von EAM Netz GmbH sowie die Auslösung der AFE im Bedarfsfall sicherstellen sollen.

Ergänzend dazu besteht seit Juli 2018 eine Vereinbarung (nach BDEW/VKU-Muster) mit der EAM Netz GmbH über die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Systemverantwortung gemäß §§ 13 Abs. 2, 14 Abs. 1 und 14 Abs. 1c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Am 25.06.2020 wurde eine weitere Einzelvereinbarung unterzeichnet, die die Einbindung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Haiger in das UFLA-Konzept (UFLA = automatischer unterfrequenzabhängiger Lastabwurf) der EAM Netz GmbH regelt.

Mit der NetzWerkStadt GmbH & Co. KG besteht seit dem 1. November 2021 eine Vereinbarung über die Beschaffung der CO 2 -Zertifikate. Dieser Vertrag verlängert sich jährlich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird und schließt neben dem Einreichen der Zertifikate bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) unter anderem auch die Erstellung des Emissionsberichts mit ein.

Weitere Verträge von Bedeutung wurden im Berichtsjahr weder abgeschlossen noch gekündigt.

1.3. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen

Die Stadtwerke versorgen die Kernstadt und die Haigerer Ortsteile mit Trinkwasser. In der Kernstadt betreiben die Stadtwerke ein Strom- und ein Erdgasverteilnetz. Außerdem bestehen Erdgasverteilnetze im Industriegebiet Kalteiche, für einen Industriestandort in Sechshelden sowie in Teilen Allendorfs und Flammersbachs. In ihrem Strom- und Gasverteilnetz sind die Stadtwerke Haiger außerdem Grundversorger im Sinne § 36 (2) EnWG und seit Jahren vertrieblich sehr erfolgreich.

Nachdem das Jahr 2022 noch durch große Preisanstiege an den Energiemärkten geprägt war, zeigten sich im Berichtsjahr wieder deutliche Preisrückgänge an den Beschaffungsmärkten. Hierdurch sind auch die Marktaktivitäten in 2023 wieder spürbar angestiegen und es kam zu einer Verschärfung der Wettbewerbssituation.

Die Strom-, Erdgas- und Trinkwasserabgabe zeigte sich in 2023 rückläufig. Gründe hierfür waren die im langjährigen Vergleich milde Witterung und deutlich spürbare Einsparungen unserer Kunden.

Die Stromabgabe ging im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,1 GWh auf rd. 49,8 GWh kaum zurück. Die Gasabgabe hingegen reduzierte sich gegenüber dem Jahr 2022 deutlich um 4,4 GWh auf rd. 92,3 GWh. Auch bei der Wasserabgabe zeigte sich eine rückläufige Entwicklung um 28 Tsd. m 3 auf nur noch 826 Tsd. m 3.

Strom beziehen die Stadtwerke von der evm; Erdgas liefert die Uniper Energy Sales GmbH, Düsseldorf.

Die Wasserversorgung der Kernstadt erfolgt aus Brunnen zu Lasten des freien Zulaufs und aus Stollen. Die Stadtteile werden teils aus eigenen Wasservorkommen, teils aus den Anlagen der Kernstadt versorgt.

Die vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen wurden regelmäßig durchgeführt.

1.4. Beteiligungen

Die Stadtwerke Haiger sind seit dem 22.12.1998 (Gründung der Gesellschaft) an der Gesellschaft für kommunale Kooperation (GkK) mit Sitz in Eschwege beteiligt.

Die Gesellschaft ist das Forum für Kooperationen zwischen 15 Versorgungsunternehmen; die Zusammenarbeit auf allen Gebieten der öffentlichen Energieversorgung wird gefördert und koordiniert.

Ziel der Gesellschaft ist es, allen Kunden der beteiligten Stadtwerke auch in Zukunft eine sichere, preisgünstige sowie ökologisch vertretbare Energieversorgung anbieten zu können und durch eine enge Zusammenarbeit die Wirtschaftlichkeit der beteiligten Unternehmen zu sichern und zu steigern.

Außerdem halten die Stadtwerke Haiger eine Beteiligung an der Windpark Westerwald GmbH (Stammkapital: 1.550.000 €) in Höhe von 279.714,29 €.

1.5. Organisatorischer Aufbau

Die Betriebsleitung der Stadtwerke besteht aus einem Ersten Betriebsleiter, der gleichzeitig die Funktion des kaufmännischen Betriebsleiters ausübt, und einem technischen Betriebsleiter. Ein Organisationsplan sowie eine Geschäftsordnung, welche die Grundsätze der Betriebsführung und die Aufgaben der Betriebsleitung regelt, liegen vor. Ein Stellenplan wird im Rahmen des Wirtschaftsplanes aufgestellt. In Dienstanweisungen sind wichtige Vorgänge und Geschäftsabläufe geregelt.

1.6. Versicherungsschutz

Im Juni 2014 wurden die bei der SV Sparkassenversicherung, Wiesbaden, bestehenden Versicherungen gegen Brand-, Blitz-, Explosions- und Sturmschäden in eine Industrie-Police überführt. In diesem Zuge wurde der Versicherungsschutz um die Gefahren Leitungswasser, Rohrbruch und Frost für einige Anlagen erweitert. Zudem besteht eine Elektronikversicherung, die insbesondere Schäden an der Fernwirk- und Steuerungstechnik abdeckt und eine Maschinenversicherung. Eine allgemeine Haftpflichtversicherung, eine Spezial-Straf-Rechtschutz-Versicherung inkl. Verkehrsrechtsschutz, die gesetzlichen Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherungen und Fahrzeugkasko-Versicherungen sowie eine Eigenschaden-Versicherung bestehen bei der GVV-Kommunalversicherung VVaG, Köln. Bei der Chupp Insurance Company besteht außerdem eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Organmitglieder und leitende Angestellte. Darüber hinaus besteht seit dem 16.02.2021 eine Versicherung für CyberRisiken.

Die Versicherungen bei der GVV-Kommunalversicherung VVaG werden von der Stadt, die übrigen Versicherungen von den Stadtwerken selbst verwaltet.

1.7. Rechnungswesen

Die Stadtwerke Haiger buchen entsprechend den Vorgaben des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung.

Die Verbrauchsabrechnung für Tarifkunden und Industrie- und Sondervertragskunden, die Finanzbuchhaltung, die Anlagenbuchhaltung, die Kostenrechnung, das technische Zählerwesen, die Arbeitsvorbereitung, das Netzzugangsmanagement und die Material- und Auftragsabrechnung werden in Kooperation mit dem Rechenzentrum der Stadtwerke Herborn GmbH durchgeführt. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Stadt erfolgte im Rechnungsjahr über die Ekom21 GmbH, Gießen.

2. Sachverhalte gem. § 26 des Eigenbetriebsgesetzes

2.1. Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte

Der Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte beträgt zum

31.12.2023: 502.001,52 €
31.12.2022: 502.001,52 €

2.2. Einwohner der Stadt Haiger

31.12.2023 31.12.2022
Haupt- und Nebenwohnsitz 19.634 19.728

2.3. Kennzahlen der Stadtwerke Haiger

Stromversorgung 31.12.2023 31.12.2022
Stromabgabe MWh 49.778 49.867
Netzdurchsatz MWh 39.964 44.105
Umspannanlagen St. 23 22
Mittelspannungskabel km 29,2 29,2
Niederspannungskabel km 74,8 74,5
Hausanschlüsse St. 1.757 1.754
Eingebaute Zähler St. 3.379 3.376
Gasversorgung 31.12.2023 31.12.2022
Gasabgabe MWh 92.336 96.702
Netzdurchsatz MWh 110.224 118.729
Druckregelstationen St. 11 11
Hochdrucknetz km 6,4 6,4
Mitteldrucknetz km 13,7 13,7
Niederdrucknetz km 31,8 31,8
Hausanschlüsse St. 1.750 1.748
Eingebaute Zähler St. 1.836 1.831
Wasserversorgung 31.12.2023 31.12.2022
Wasserabgabe Tsd. m 3 826 854
Quellen St. 3 3
Tiefbrunnen St. 3 3
Stollen St. 8 8
Hochbehälter St. 14 13
Fassungsvermögen Hochbehälter Tsd. m 3 8,0 7,4
Leitungsnetz km 231,4 229,4
Hausanschlüsse St. 6.332 6.314
Eingebaute Zähler St. 6.748 6.733
Wärmeversorgung 31.12.2023 31.12.2022
Wärmeabgabe MWh 1.923 2.065
Blockheizkraftwerke St. 11 11
Eingebaute Zähler St. 17 17
Stromnetz-Verpachtung 31.12.2023 31.12.2022
Trafostationen St. 48 45
Mittelspannungskabel km 37,7 36,1
MSP-Freileitungsnetz km 15,2 15,2
Niederspannungskabel km 73,0 71,4
NSP-Hausanschlüsse St. 844 837
NSP-Freileitungsnetz km 70,9 71,1
NSP-Freileitungs-Hausanschlüsse St. 1.774 1.773
Eingebaute Zähler St. 4.361 4.354
Kabelverteilerschränke St. 52 52

2.4. Stand der Anlagen im Bau

31.12.2023 31.12.2022
Anlagen im Bau 1.442.697,13 € 3.395.030,49 €

2.5. Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen

a) Stammkapital

Die Höhe des Stammkapitals hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert:

Stand am 31.12.2023: 3.606.969,17 €
Stand am 31.12.2022: 3.606.969,17 €

b) Rücklagen

Stand am 31.12.2022 12.055.923,67 €
Gewinnzuführung 2022 467.459,58 €
Stand am 31.12.2023 12.523.383,25 €

c) Rückstellungen

Rückstellungen Stand 01.01.2022 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.2023
1. Steuerrückstellungen 675.140,60 € 149.032,84 € 357.460,02 € 104.233,66 € 272.881,40 €
2. Sonstige Rückstellungen 1.159.430,04 € 562.421,23 € 88.661,34 € 766.608,44 € 1.274.955,91 €

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten:

Abschlussprüfung 22.500 €
Jahresabschlusserstellung und Abrechnungs-Verpflichtungen 58.000 €
Personalbereich (inkl. Berufsgenossenschaft) 247.229 €
Gaspreisrisiken, Preisnachlässe, Allokationsrisiko 134.066 €
Stromwirtschaftliche Risiken 100.000 €
Endabrechnung Netzentgelte Strom 37.204 €
Strittige Eingangsrechnungen 7.560 €
Einrichtung Schleupen/CS-Module 138.040 €
Ausstehende Rechnungen 48.570 €
Drohverlust - Änderung Netzentgelte und § 19 215.000 €
Steuererstattungsbeträge BGA 2019-2021 251.787 €
Archivierung 15.000 €
1.274.956 €

2.6. Umsatzerlöse und Mengenstatistiken

Die Stadtwerke hatten vertriebsseitig im Wirtschaftsjahr 2023 folgende MengenAbgaben:

Strom 49.778.512 kWh
Gas 92.336.201 kWh
Wasser (inkl. Eigenverbrauch) 826.301 m 3
Wärme 1.922.772 kWh

Die Stromabgabe und die entsprechenden Umsatzerlöse entwickelten sich in den letzten fünf Jahren wie folgt:

2019 2020 2021 2022 2023
Abgabe MWh 37.446 34.748 41.785 49.867 49.779
Veränderung jeweils gegenüber dem Vorjahr % +3,75 -7,21 +20,25 +19,34 -0,18
Umsatzerlöse einschl. Eigenverbrauch T€ 7.748 7.982 9 .597 14.749 18.803
Durchschnittserlöse Ct/kWh 20,69 22,97 22,97 29,58 37,77

Die Gasabgabe und die erzielten Umsatzerlöse entwickelten sich in den letzten fünf Jahren wie folgt:

2019 2020 2021 2022 2023
Abgabe GWh 115,85 111,78 130,35 96,70 92,34
Veränderung jeweils gegenüber dem Vorjahr % -2,52 -3,51 +16,61 -25,82 -4,51
Umsatzerlöse einschl. Eigenverbrauch T€ 4.487 4.393 5.340 5.181 10.834
Durchschnittserlöse Ct/kWh 3,87 3,93 4,10 5,36 11,73

Die Wasserabgabe und die entsprechenden Umsatzerlöse entwickelten sich in den letzten fünf Jahren wie folgt:

2019 2020 2021 2022 2023
Abgabe (inkl. Eigenverbrauch) 1.000 m 3 891 902 863 854 826
Veränderung jeweils gegenüber dem Vorjahr % +0,79 +1,23 -4,32 -1,04 -3,28
Umsatzerlöse einschl. Eigenverbrauch T€ 2.229 2.252 2.280 2.307 2.354
Durchschnittserlöse Ct/m 3 250,17 249,67 264,19 270,14 284,99

Die Wärmeabgabe und die entsprechenden Umsatzerlöse entwickelten sich in den letzten fünf Jahren wie folgt:

2019 2020 2021 2022 2023
Abgabe MWh 2.149 2.086 2.140 2.065 1.923
Veränderung jeweils gegenüber dem Vorjahr % -7,37 -2,93 +2,59 -3,50 -6,88
Umsatzerlöse einschl. Eigenverbrauch T€ 169 152 176 239 550
Durchschnittserlöse Ct/kWh 7,86 7,29 8,22 11,57 28,60

2.7. Personalaufwand

Zusammensetzung:

2023 2022 Veränderung
%
Löhne und Gehälter Löhne 668.662,85 645.309,19 23.353,66 3,6
Gehälter 1.111.565,93 925.535,23 186.030,70 20,1
1.780.228,78 1.570.844,42 209.384,36 13,3
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
Soziale Abgaben 358.497,74 329.781,71 28.716,03 8,7
Aufwendungen für Altersversorgung 130.188,03 122.754,38 7.433,65 6,1
Unterstützungen 600,00 560,00 40,00 7,1
Beihilfen 562,47 0,00 562,47 100,0
489.848,24 453.096,09 36.752,15 8,1
2.270.077,02 2.023.940,51 246.136,51 12,2

Der Beschäftigtenstand zum Bilanzstichtag setzt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt zusammen:

31.12.2023 31.12.2022
Gehaltsempfänger 21 19
Lohnempfänger 14 14
Auszubildende 4 3
Gesamtsumme 39 36

3. Wirtschaftliche Entwicklung der Stadtwerke Haiger

Das Wirtschaftsjahr 2023 der Stadtwerke Haiger war weiterhin geprägt durch die anhaltenden Auswirkungen der Energiekrise. Nachdem das Jahr 2022 noch maßgeblich durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die in Folge stark angestiegenen Energiepreise bestimmt war, zeigte sich im Laufe des Berichtsjahres wieder eine deutliche preisliche Entspannung, in der sich die Strom- und Erdgasnotierungen wieder spürbar von ihren Höchstständen zurückbewegt haben. Dennoch zeigten sich weiterhin große Preisschwankungen auf der Beschaffungsseite. Die Wettbewerbsaktivitäten haben im Zuge sinkender Energiepreise in 2023 wieder deutlich Fahrt aufgenommen und befanden sich in etwa wieder auf dem Niveau vor dem Ukrainekrieg.

Während in der Stromsparte die Abgabemengen weitestgehend konstant geblieben sind, verzeichnete die Gasversorgung gegenüber dem Vorjahr rückläufige Absatzmengen aufgrund der im langjährigen Vergleich milden Witterung, gepaart mit Einsparungsbemühungen auf Kundenseite. Ebenfalls rückläufig zeigte sich das Abnahmeverhalten in der Wasserversorgung, das neben dem zunehmenden Kostendruck maßgeblich für die negative Ergebnisentwicklung in dieser Sparte war.

Im Berichtsjahr 2023 wurden die Strom- und Erdgaspreisbremsen erfolgreich umgesetzt und alle Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bei den Energiepreisen entlastet. Aufgrund der zu erwartenden nachträglichen Korrekturen soll die Endabrechnung mit Wirtschaftsprüfertestat erst in 2025 erstellt werden.

Trotz der anhaltenden Unsicherheiten in einem weiterhin schwierigen Marktumfeld mit wieder ansteigender Wettbewerbstätigkeit können die Stadtwerke Haiger insgesamt auf ein überaus erfolgreiches Jahr zurückblicken, das mit einem Jahresgewinn in Höhe von 563 Tsd. € abschließen konnte. Damit wurde im zurückliegenden Wirtschaftsjahr das angestrebte Planergebnis in Höhe von 93 Tsd. € deutlich übertroffen. Aufgrund eines weiterhin schwierigen Marktumfeldes mit einer unsicheren Ertragslage erwarten die Stadtwerke Haiger für das Wirtschaftsjahr 2024 lt. dem im Dezember 2023 genehmigten Wirtschaftsplan ein Ergebnis von rd. 185 Tsd. €. In der Stromversorgung (einschließlich Stromnetz-Pacht) wird mit einem Gewinn von rd. 70 Tsd. € gerechnet und in der Gasversorgung mit einem positiven Ergebnis von rd. 121 Tsd. €. Ein unverändert hoher Kostendruck führt in der Wasserversorgung erneut zu einem negativen Planergebnis, das mit -43 Tsd. € abschließt. Die Ergebnisse in der Wärmesparte (+ 24 Tsd. €) und in den Anderen Betriebszweigen (+13 Tsd. €) zeichnen sich hingegen positiv ab. Aufgrund der laufenden Geschäftsentwicklung wurde das im Wirtschaftsplan 2024 ursprünglich anvisierte Gesamtergebnis im Zuge des Zwischenberichtes zum 30. Juni 2024 leicht nach oben auf 205 Tsd. € angehoben. Während die Ergebniserwartung in der Stromversorgung sich um 120 Tsd. € auf 190 Tsd. € verbesserte, lässt der Ausblick in der Wasserversorgung zum Jahresende mit -143 Tsd. € ein um 100 Tsd. € schlechteres Ergebnis erwarten, als zunächst im Wirtschaftsplan ausgewiesen. In den anderen Sparten bleiben die Prognosen zum Jahresende unverändert.

Die Stadtwerke haben im Jahr 2023 - wie auch in den Vorjahren - regelmäßig der Betriebskommission und dem Magistrat schriftlich und mündlich über die Lage und Entwicklung des Unternehmens berichtet. Darüber hinaus erfolgte vierteljährlich in Form von Quartalsberichten eine Unterrichtung der Betriebskommission und des Magistrates über die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge sowie der laufenden Investitionstätigkeiten.

In 2023 haben die Stadtwerke Haiger wieder zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den Anforderungen an eine sichere, zuverlässige und zukunftweisende Energieversorgung gerecht zu werden. Im Sinne einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Energie- und Trinkwasserversorgung wurden Investitionen in Höhe von insgesamt rd. 2.856 Tsd. € getätigt. Wesentliche Ausgaben betrafen den Wasserversorgungsentwurf in Langenaubach mit 710 Tsd. €, den Ausbau des Mittel- und Niederspannungsnetzes mit 133 Tsd. €, notwendige Erneuerungen der Erdgasinfrastruktur mit 174 Tsd. €, Erneuerungen von Wasserversorgungsleitungen (einschließlich Hausanschlüssen) mit 1.119 Tsd. € und die getätigten Investitionen in das verpachtete Stromnetz mit 547 Tsd. €.

In Haiger kommt bei der Erfüllung der Klimazeile der Bundesregierung den Stadtwerken eine entscheidende Bedeutung zu. Der Ausbau der Stromnetze, aber auch Investitionen in erneuerbare Energien und geeignete Wärmekonzepte stehen hierbei besonders im Fokus. Für das Jahr 2023 sah die Investitionsplanung der Stadtwerke die Installation von mehreren Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Wasserversorgungsanlagen vor. Diese Maßnahmen wurden jedoch aufgrund von Terminschwierigkeiten der Anlagenhersteller auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Im Wirtschaftsplan 2024 sind Finanzierungsmittel für die Planung geeigneter Wärmenetze vorhanden, um den Aufbau einer nachhaltigen und wirtschaftlich sinnvollen Wärmeinfrastruktur voranzutreiben.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Ebenso ist ein Rückgang des Mittelabflusses aus der Investitionstätigkeit zu verzeichnen, der zusammen mit dem Rückgang des Mittelzuflusses aus der Finanzierungstätigkeit dazu geführt hat, dass sich der Finanzmittelfonds (Kassenverkehrskonto bei der Stadt) von rd. 6.768 Tsd. € auf rd. 4.676 Tsd. € zum Bilanzstichtag reduziert hat. Das langfristig gebundene Vermögen ist weitgehend durch Eigenkapital gedeckt. Die Eigenkapitalquote ist gegenüber dem Vorjahr jedoch zurückgegangen (EK-Quote 2023: 43,83 %, Vorjahr 45,00 %).

Stromversorgung

Seit Jahren besteht zwischen den Stadtwerken Haiger und der evm eine äußerst erfolgreiche energiewirtschaftliche Kooperation, die weit über die reine Stromlieferung hinaus geht. Diese Zusammenarbeit soll auch zukünftig zu Kosten- und Wettbewerbsvorteilen führen und die Position der Stadtwerke Haiger am Markt festigen.

Der mit der evm bestehende Stromlieferungsvertrag regelt neben der individuellen Beschaffung für das Segment der leistungsgemessenen Kunden auch eine strukturierte Beschaffung für die SLP-Lieferstellen. Mit dieser Beschaffungsform versuchen die Stadtwerke das Risiko schwankender Börsennotierungen für das Segment der Tarifkunden zu mindern.

Die Stromversorgung schloss im abgelaufenen Wirtschaftsjahr mit einem Jahresgewinn in Höhe von rd. 441 Tsd. € ab und trägt damit ganz entscheidend zum guten Gesamtergebnis 2023 bei.

Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von rd. 749 Tsd. € getätigt. Investiert wurde vor Allem in das Mittel- und Niederspannungsnetz und den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Neben der Errichtung von 4 neuen Ladesäulen mit insgesamt 8 Ladepunkten und mit einem Kostenvolumen von 30 Tsd. €, wurden das Mittelspannungsnetz für rd. 42 Tsd. € erneuert und an die gestiegenen Leistungsanforderungen angepasst. Darüber hinaus wurden Investitionen in das Niederspannungsnetz im Stadtgebiet in Höhe von rd. 67 Tsd. € getätigt. Für Modernisierungen und Netzerweiterungen im verpachteten Stromnetz wurden rd. 547 Tsd. € verausgabt. Weitere Investitionen erfolgten für Werkzeuge, Zähler und Messgeräte mit 40 Tsd. € und im Bereich der Hausanschlüsse mit 23 Tsd. €.

Obwohl sich das Abnahmeverhalten einzelner Kundengruppen im Vergleich zum Vorjahr zum Teil geändert hat, konnte der Stromabsatz im eigenen und in fremden Netzgebieten nahezu konstant gehalten werden und lag im Wirtschaftsjahr 2023 bei rd. 49,8 Mio. kWh. Der Netzdurchsatz im eigenen Verteilnetz nahm hingegen, u. a. aufgrund des Zubaus von Eigenerzeugungsanlagen, um 4,1 Mio. kWh ab und betrug im Berichtsjahr rd. 40,0 Mio. kWh.

In der Grundversorgung und im Sondervertrag "günstigNATURstrom" wurden eine Preisanpassung zum 1. Januar 2023 erforderlich. Deutlich höhere Beschaffungskosten und ein signifikanter Anstieg bei den Netzentgelten sowie höhere Umlagen führten dazu, dass sich eine erneute Preiserhöhung nicht vermeiden ließ.

Haushalts- und Gewerbekunden wurden durch die Stadtwerke Haiger im Berichtsjahr mit 100% Strom aus deutscher Wasserkraft versorgt. Für die Jahre 2024 und 2025 erfolgt die Lieferung aus dem VERBUND-Kraftwerkspark in Österreich. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um TÜV-Süd EE zertifizierte elektrische Energie. Als Reserve stehen sämtliche VERBUND Wasserkraftwerke zur Verfügung. Die Stadtwerke als kommunaler Versorger wollen so einen wichtigen Beitrag zur CO 2 -Einsparung und damit zum Klimaschutz leisten.

Seit dem 1. Januar 2019 sind die Stadtwerke Haiger Eigentümer des Stromnetzes in den Stadtteilen Steinbach, Haigerseelbach, Rodenbach, Fellerdilln, Dillbrecht, Offdilln und Allendorf. Derzeit besteht mit der innogy Netze Deutschland GmbH ein Pachtvertrag über die Rückverpachtung des Stromnetzes in den o. g. Stadtteilen mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2030. Das verpachtete Stromnetz wird in einem eigenen Geschäftsbereich geführt (SNP) und so insbesondere von den regulierten Aktivitäten des eigenen Stromnetzbetriebes separiert. Im Berichtsjahr konnte das Pachtnetz einen Ergebnisbeitrag von rd. 39 Tsd. € leisten.

Gasversorgung

Wie in den Vorjahren konnte in der Gasversorgung wieder ein positives Ergebnis erzielt werden. In 2023 betrug der Jahresgewinn rd. 286 Tsd. €.

Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von rd. 183 Tsd. € getätigt. Neben der Erneuerung der Niederdruckleitung Am Vogelsgesang, für die 59 Tsd. € verausgabt wurden, erfolgten u. a. Investitionen in den Austausch der Odorieranlage in der Gasregelstation Budenberg mit 30 Tsd. € und in Messeinrichtungen mit insgesamt 55 Tsd. €. Die weitere Investitionstätigkeit entfiel u.a. auf die Erneuerung von Hausanschlüssen (23 Tsd. €) und auf die Planung eines neuen Kathodenschutzes für die Gashochdruckleitung (3 Tsd. €). Für neue Gashausanschlüsse wurden 5 Tsd. € verausgabt.

Die Gasabgabe ist in 2023 gegenüber dem Vorjahr durch Witterungs- und Einspareffekte um rd. 4,4 Mio. kWh auf rd. 92,3 Mio. kWh erneut zurückgegangen. Der Gasdurchsatz im eigenen Verteilnetz zeigte sich ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr weiterhin rückläufig und sank um rd. 8,5 Mio. kWh auf rd. 110,2 Mio. kWh.

Die Sorge um eine ausreichende Gasversorgung im Winterhalbjahr 2022/2023 hatte die Börsennotierungen im Laufe des Jahres 2022 ständig ansteigen lassen. Dies hatte auch Auswirkungen auf die durchschnittlichen Beschaffungskosten im Segment der Tarifkunden für das Jahr 2023, da laufende Teileindeckungen verhältnismäßig teuer realisiert werden mussten. Hierdurch haben sich die Beschaffungskosten 2023 für die Tarifkunden deutlich erhöht. Obwohl die Erhöhung der CO 2 -Steuer zum 1. Januar 2023 von der Bundesregierung ausgesetzt wurde, führten neben dem starken Anstieg der Beschaffungskosten auch Veränderungen bei der Bilanzierungsumlage und der Gasspeicherumlage dazu, dass die Tarifpreise zum 1. Januar 2023 in der Grund- und Ersatzversorgung um 4,50 Cent/kWh und in den Sondertarifen um 4,00 Cent/kWh netto nach oben angepasst werden mussten.

Durch die ab dem 1. Januar 2023 gültigen Preisbremsen und die Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19% auf 7% wurden die Auswirkungen des Preisanstieges teilweise abgefedert und die Kunden so bei den hohen Erdgaspreisen entlastet. Inzwischen sind die Preisbremsen zum 31. Dezember 2023 und die befristete Senkung der Umsatzsteuer zum 31. März 2024 ausgelaufen.

Die Festlegung zum Ausgleichs- und Regelenergiesystem Gas (GABi Gas 2.0) regelt die Vorgaben zu Datenmeldepflicht, Netzkontenabrechnung, Regelenergieumlage und untertägiger Strukturierung und betreffen sowohl den Netzbetrieb als auch den Vertrieb der Stadtwerke Haiger.

Auf der Beschaffungsseite beziehen die Stadtwerke Haiger Erdgas auf Basis börsennotierter Einkaufspreise. Durch gezielte Börseneinkäufe und eine strukturierte Beschaffung soll das Risiko schwankender Börsennotierungen gemindert werden. Während bis Ende 2024 die Beschaffung auf Basis eines Kalenderjahres erfolgt, sehen die Bezugsverträge in 2025 und 2026 die Beschaffung von Quartals- und Season-Produkten vor. Dies hat den Vorteil, dass unterjährig noch auf Mengenveränderungen reagiert werden kann und Anpassungen in der Bedarfsstruktur möglich sind.

Obwohl die bestehenden Lieferverträge saisonale Temperaturschwankungen berücksichtigen und ausgleichen, sehen die Stadtwerke dennoch weiterhin ein Mengen- und Preisrisiko in der Gasversorgung. Die benötigten Gasmengen müssen unter Berücksichtigung von Kundenverhalten und Temperatur prognostiziert werden (sog. Allokation). Die Qualität dieser Allokation ist ausschlaggebend für die Kosten der Gasbeschaffung, da Allokationsmengen auch bezahlt werden müssen. Insbesondere in fremden Netzgebieten sind die Stadtwerke im SLP-Kundensegment von der Allokationsgüte des jeweiligen Netzbetreibers abhängig. Außerdem können Insolvenzen von Sondervertragskunden und starke, mitunter kurzfristige Produktionsveränderungen von den Stadtwerken nicht prognostiziert werden und führen zu Mengenveränderungen mit Umsatz- und Ertragsrisiken. Durch Abweichungen zwischen allokierten und bezogenen Erdgasmengen ergeben sich regelmäßig Mengen- und insbesondere Preisrisiken, da üblicherweise der Bezugspreis von dem anzulegenden Mehr-/Mindermengenpreis differiert. Im Bereich der Sondervertragskunden sehen daher die aktuellen vertraglichen Regelungen eine Abnahmeverpflichtung vor, sodass Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Bestellmenge je nach zukünftiger Preisentwicklung aufpreispflichtig werden können.

Wasserversorgung

Das Trinkwasserpreissystem besteht aus einem Arbeitspreis, der pro entnommenem Kubikmeter Trinkwasser berechnet wird, sowie aus einem Verrechnungspreis, der sich an der Zählergröße orientiert. Zusätzlich kommt ein verbrauchsabhängiger Grundpreis zur Abrechnung. Zum 1. Januar 2023 erfolgte die letzte Anpassung der Tarifpreise gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31. März 2021 und hatte eine Anhebung des verbrauchsabhängigen Grundpreises zur Folge.

Das Wirtschaftsjahr 2023 schloss mit einem Verlust von rd. 231 Tsd. € ab. Grund hierfür war ein ansteigend hoher Kostendruck verbunden mit einer rückläufigen Wasserabgabe. Im Berichtsjahr ging der Wasserabsatz um rd. 28 Tsd. m 3 auf rd. 826 Tsd. m 3 erneut zurück.

Ein unverändert hoher Investitionsbedarf in der Wasserversorgung wird das Ergebnis über höhere Abschreibungen auch zukünftig stark belasten. Zudem ist zu erwarten, dass die Kosten für die Instandhaltung der Netzinfrastruktur, aber auch für Gewinnung, Aufbereitung und Speicherung weiterhin ansteigen werden.

Auch für das Jahr 2024 zeichnet sich bereits zu diesem Zeitpunkt ein erneut negatives Ergebnis in der Wasserversorgung ab. Die Stadtwerke haben daher inzwischen Maßnahmen ergriffen, um die eigentlich auf einen 5-Jahres-Rhythmus ausgelegte Wasserpreiskalkulation aus 2021 schon heute auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen. Es ist davon auszugehen, dass die Stadtwerke zeitnah den Gremien einen neuen und an die veränderte Kostensituation angepassten Tarifverschlag zur Beschlussfassung vorlegen werden. Auch zeigt sich, dass der zuletzt gewählte Betrachtungszeitraum von 5 Jahren in einem inflationären Umfeld als zu lang bemessen erscheint. Für zukünftige Preiskalkulationen sollte daher ein kürzerer Zeitraum gewählt werden.

Eine der größten Investitionen der vergangenen Jahre stellt die Neukonzeptionierung der Trinkwasserversorgung im Stadtteil Langenaubach dar. Neben dem Bau einer Laufleitung vom neuen Hochbehälter bis nach Langenaubach wurde in 2023 vor allem an der Fertigstellung des neuen Hochbehälters gearbeitet. Unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen im Tief- und Hochbau (auch für die von den Stadtwerken selbst geplanten Maßnahmen) rechnen die Stadtwerke insgesamt mit einem Kostenvolumen in Höhe von bis zu 3,5 Mio. €.

Im Ortsteil Steinbach wurde mit der Sanierung des Tiefbrunnens begonnen. Dieser war altersbedingt stark sanierungsbedürftig und hatte zudem im Laufe der Jahre deutlich an Ergiebigkeit verloren. Für die Umsetzung dieser Maßnahme stehen 505 Tsd. € zur Verfügung, von denen im Berichtsjahr 166 Tsd. € in Anspruch genommen wurden.

Insgesamt wurden im Berichtsjahr 1.866 Tsd. € in eine nachhaltige und bedarfsgerechte Wasserversorgung investiert.

Im Berichtsjahr konnte ein vom Land Hessen gefördertes kommunales Wasserversorgungkonzept für die Stadt Haiger fertiggestellt werden. Inhalt dieses Wasserkonzeptes ist die ganzheitliche Analyse der Wasserversorgung in Haiger unter Berücksichtigung demografischer, ökologischer, wasserwirtschaftlicher und technischer Aspekte. Die Stadtwerke gewinnen hierdurch wichtige Anhaltpunkte für eine bedarfsgerechte Investitionsplanung unter Berücksichtigung der Entwicklung des zukünftigen Wasserdargebotes und Trinkwasserbedarfes. Das kommunale Wasserkonzept bildet somit eine wesentliche Grundlage für eine zukunftssichere Aufstellung der Wasserversorgung in Haiger.

Weitere Aspekte der wirtschaftlichen Entwicklung:
Risikomanagement

Die Stadtwerke Haiger verfügen über ein eigenes Risikomanagementsystem, das in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert wird. Dort werden Risiken über alle Abteilungen und Betriebszweige hinweg definiert und nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenhöhe bewertet. Zudem werden Verantwortungsbereiche festgelegt und Maßnahmen benannt, die zur Risikominimierung beitragen sollen. Werden neue Risiken erkannt, werden diese ergänzend in das Portfolio aufgenommen.

Kapitalbedarf

Der Kapitalbedarf für die geplante Investitionstätigkeit - vor allem in der Wasserversorgung -steigt stetig an. Es ist zu erwarten, dass zukünftige Investitionen in eine klimaneutrale Wärmeversorgung, aber auch ein erhöhter Ausbaubedarf des Stromnetzes diesen Effekt noch verstärken werden. Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit alleine wird nicht ausreichen, um den kommenden Finanzierungsbedarf zu decken. Der Bedarf an Fremdkapital wird zunehmen und durch die steigende Zinsentwicklung die Ertragslage zusätzlich belasten.

Vertriebsaktivitäten

Das Berichtsjahr war geprägt von einem deutlichen Preisrückgang bei den Beschaffungspreisen. Auch wenn es weiterhin zu hohen Schwankungen der Notierungen kam, nutzten viele Wettbewerber das vergleichsweise niedrige Preisniveau dazu, mit entsprechenden Tarifangeboten neue Marktanteile zu generieren. Hierdurch hat der Wettbewerb um Strom- und Erdgaskunden wieder deutlich an Fahrt aufgenommen. Während die Stadtwerke Haiger im Vorjahr Kundenzuwächse in der Grundversorgung verzeichnen konnten, kehrte sich die Situation im Berichtsjahr aufgrund der veränderten Wettbewerbssituation wieder um und es kam vereinzelt zu Kündigungen bestehender Tarifverträge.

Ladeinfrastruktur Elektromobilität

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist elementarer Bestandteil der Elektromobilität und ganz entscheidend für den Durchbruch und die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen. Die Stadtwerke Haiger sehen sich auch hier als regionaler Energieversorger in der Verantwortung und beteiligen sich daher aktiv an dem Ausbau der Ladeinfrastruktur. Im Berichtsjahr konnten 4 weitere Ladesäulen in Betrieb genommen werden und zwar je eine Ladesäule in der Mühlenstraße und Am Obertor sowie 2 Ladesäulen am Paradeplatz. Die Stadtwerke betreiben damit derzeit 9 Ladesäulen mit insgesamt 18 Ladepunkten im Stadtgebiet Haiger. Hiermit erbringen die Stadtwerke einen weiteren wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO 2 -Belastung.

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Deutschland trägt als eine der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Die Bundesregierung hat daher mit dem BEHG die Einführung einer CO 2 -Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 beschlossen. Die CO 2 -Bepreisung schlägt sich ab dem 1. Januar 2021 nicht nur auf Kraftstoffe und Heizöl nieder, sondern beeinflusst auch die Erdgaspreise der Stadtwerke Haiger und soll in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Bepreisung von Brennstoffemissionen die Absicht, eine Reduzierung des Energieverbrauchs bei den Haushalten und in der Wirtschaft herbeizuführen, die z. B. durch Investitionen in eine bessere Wärmedämmung oder in eine effizientere Heizung erreicht werden kann. Im Jahr 2023 wurde die Erhöhung des CO 2 -Preises ausgesetzt; dieser lag damit auch im Berichtsjahr bei 30 € je Tonne. Dies entspricht einem Aufschlag von 0,5442 Ct pro Kilowattstunde Erdgas. Im Jahr 2024 liegt der CO 2 -Preis bei 45 € je Tonne und im Jahr 2025 soll dieser auf 55 € je Tonne steigen. Ab 2026 bildet sich der Preis dann durch die Versteigerung von begrenzt verfügbaren CO 2 -Zertifikaten, zunächst in einem Korridor zwischen 55 bis 65 € je Tonne.

4. Chancen und Risiken

Nach den starken Preisanstiegen bei Strom und Erdgas im Vorjahr sind die Börsenpreise im Laufe des Jahres 2023 wieder deutlich zurückgegangen.

Für das Segment der Tarifkunden setzen die Stadtwerke Haiger seit Jahren auf eine langfristig ausgerichtete Beschaffungsstrategie, um Preisschwankungen bestmöglich auszugleichen. Diese Strategie führt jedoch in einem Marktumfeld mit stark fallenden Energiebörsenpreisen, vor allem im Spotmarkt, zu Wettbewerbsnachteilen. Im Berichtsjahr haben einige Wettbewerber diese Preisentwicklung genutzt und sind mit vergleichsweise günstigen Preisangeboten in den Markt eingetreten. Hierdurch ergeben sich für die Stadtwerke nicht zu unterschätzende Risiken. Mengenrückgänge durch Kundenverluste können dazu führen, dass bereits beschaffte Energiemengen zu ungünstigeren Konditionen wieder verkauft werden müssten. Diese Entwicklung gilt es durch geeignete Vertriebsstrategien entgegenzuwirken, um Kundenabgänge zu vermeiden.

Im Strom- und Gasbereich sind die Terminmengen für das Jahr 2024 vollständig eingedeckt. Für die Lieferjahre 2025 und 2026 wurden bereits Teilmengen beschafft.

Die mit der Stadt Haiger bestehenden Konzessionsverträge regeln unter anderem die Kostenbeteiligung der Stadtwerke bei städtisch veranlassten Baumaßnahmen. Insbesondere ist dort geregelt, dass Folgekosten für Änderungen oder Sicherungen von bestehenden Versorgungsanlagen, die durch kommunale Maßnahmen im öffentlichen Interesse erforderlich werden, durch die Stadtwerke zu tragen sind. Durch die Zunahme von Kanalsanierungen und grundhaften Straßenerneuerungen führt diese Regelung zu einem erheblichen Finanzierungsmehrbedarf, da in der Regel vorhandene und technisch einwandfreie Gas- und Wasserleitungen unabhängig von deren Alter umgelegt und erneuert werden müssen. Die dringend notwendige weitere Investitionstätigkeit wird hierdurch erheblich eingeschränkt und der Bedarf an Fremdkapital steigt entsprechend an. Insbesondere Investitionen in die Gasinfrastruktur gilt es vor dem Hintergrund der staatlichen Klimaschutzvorgaben regelmäßig zu hinterfragen. Gerade in dieser Sparte wird es immer schwieriger werden, die getätigten Investitionen zu amortisieren und damit wirtschaftlich darzustellen. Insofern bergen die bestehenden Konzessionsverträge ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko.

Chancen sehen die Stadtwerke weiterhin vor allem in der Umsetzung der Wärmewende. Die Transformation zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung wird für die Stadtwerke Haiger mit großen Herausforderungen verbunden sein. Das eigene Gasnetz wird auf dem Weg zur Klimaneutralität mehr und mehr an Bedeutung verlieren und damit werden stabile und substanzielle Ergebnisbeiträge wegfallen. Gleichwohl ergeben sich Chancen für neue Geschäftsmodelle. Gerade die Stadtwerke sind häufig der erste Ansprechpartner, wenn es um alternative Wärmesysteme geht. Dabei sind meist integrierte Lösungen gefragt, die neben einer Wärmepumpe beispielsweise auch eine Wallbox und eine Photovoltaikanlage umfassen. Durch die fachlichen und personellen Ressourcen können die Stadtwerke auch eine zentrale Rolle bei dem Aufbau und Betrieb von Nahwärmenetzen einnehmen. Hierbei kommt der kommunalen Wärmeplanung eine ganz zentrale Bedeutung zu, aus der sich die künftige Energieinfrastruktur ableiten lässt. Hierauf aufbauend gilt es, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und die Wärmewende aktiv mitzugestalten. Die Stadtwerke werden die Planungsprozesse in eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung weiter vorantreiben.

Weitere Chancen sehen die Stadtwerke durch das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages in den Ortsteilen Flammersbach, Langenaubach, Sechshelden, Weidelbach, Oberrossbach und Niederroßbach zum 31. Dezember 2025. Die Stadtwerke Haiger haben am 2. November 2023 ihr Interessen am Abschluss eines Konzessionsvertrages bei der Stadt Haiger bekundet. Den Stromnetzen wird bei der Wärmewende eine ganz entscheidende Rolle zukommen. Da die Stadtwerke Haiger die Entwicklung der Versorgungsnetze hin zur Klimaneutralität aktiv mitgestalten wollen, birgt die Bewerbung um die Stromkonzession in den genannten Ortsteilen hohes Chancenpotential. Außerdem können sich hieraus strategische als auch wettbewerbliche Vorteile für die Stadtwerke ergeben.

5. Rechtsgrundlagen, Zwischenberichte, Personal und Gremienarbeit

Betriebssatzung und Geschäftsordnung

Die Regelung der Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebes sind in einer Betriebsatzung festgehalten, die am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist. Die Geschäftsverteilung in der Betriebsleitung regelt die Geschäftsordnung. Eine Neufassung der Satzung, in der die Zuständigkeit bei der Kreditaufnahme neu geregelt wurde, trat zum 8. Mai 2024 in Kraft.

Zwischenberichte

Gemäß § 21 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) hat die Betriebsleitung den Magistrat und die Betriebskommission vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

Dieser Aufforderung sind die Stadtwerke Haiger auch in 2023 nachgekommen und haben der Betriebskommission und dem Magistrat die entsprechenden Zwischenberichte regelmäßig vorgelegt.

Mitarbeiter

Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tragen mit großem Einsatz und Fachkenntnis ganz entscheidend zum Unternehmenserfolg bei. Die Motivation und Qualifikation jedes Einzelnen war auch im vergangenen Jahr eine wesentliche Voraussetzung für die positive Geschäftsentwicklung. In einem zunehmend herausfordernden Marktumfeld bildet dies die grundlegende Basis, um sich weiterhin erfolgreich den kommenden Herausforderungen zu stellen.

Hierbei kommt auch der Ausbildung eigener Mitarbeiter eine ganz bedeutende Rolle zu. Im Berichtsjahr haben die Stadtwerke im kaufmännischen Bereich neben einem Ausbildungsplatz zum Industriekaufmann erstmals auch einem Bewerber die Möglichkeit eines dualen BachelorStudiengangs Betriebswirtschaft der Technischen Hochschule Mittelhessen, Fachrichtung "Mittelstandsmanagement", anbieten können.

Städtische Gremien

Für die Stadtwerke Haiger - als Eigenbetrieb der Stadt Haiger - ist betriebswirtschaftlicher Erfolg langfristig nur mit der Unterstützung der städtischen Gremien möglich. Auch in diesem Berichtsjahr wurde in vielen Sitzungen konstruktiv und im Sinne einer sicheren, zukunftsweisenden und nachhaltigen Energie- und Trinkwasserversorgung diskutiert und zielgerichtet zusammengearbeitet. Daher möchten sich die Stadtwerke bei allen Entscheidungsträgern für das parlamentarische Engagement im zurückliegenden Wirtschaftsjahr bedanken. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist dies eine wesentliche Voraussetzung für eine weitere positive Geschäftsentwicklung der Stadtwerke Haiger.

 

Haiger, den 31.07.2024

STADTWERKE HAIGER

Markus Peter, Erster Kaufmännischer Betriebsleiter

Frank Ohlenburger, Technischer Betriebsleiter

Tätigkeitsabschluss zum 31. Dezember 2023 gem. § 6b EnWG

Erläuterung der gemäß § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeiten
Grundlage

Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgeführt werden.

Definition der Unternehmensaktivitäten

Die Stadtwerke Haiger sind nach dieser Definition in folgende vier Tätigkeiten zu segmentieren:

Elektrizitätsverteilung (Netz)

Andere Tätigkeiten im Elektrizitätssektor

Gasverteilung (Netz)

Andere Tätigkeiten im Gassektor

Die Elektrizitätsverteilung (Stromnetz) wird unterteilt nach einer Gesamtdarstellung, die auch die Bilanzpositionen und Aufwendungen und Erträge des verpachteten Stromnetzes enthält, und einem regulierten Bereich, in dem der eigene Netzbetrieb dargestellt wird.

Bilanz

Bei der Aufstellung der Bilanz für die Elektrizitäts- und Gasverteilung wurden auf der Grundlage von Einzelkonten die wesentlichen Aktiv- und Passivposten den einzelnen Unternehmensbereichen direkt zugeordnet. Sofern eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen nicht möglich ist oder eine direkte Zuordnung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten, die sachgerecht und für Dritte nachvollziehbar ist.

Die Position Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurde im Verhältnis des Anlagevermögens den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus dem Allgemeinen Bereich erfolgte die Verteilung anhand der Umsatzerlöse.

Gewinn- und Verlustrechnung

In der Gewinn- und Verlustrechnung für die Elektrizitäts- und die Gasverteilung werden die Erträge und Aufwendungen den einzelnen Unternehmensbereichen mit Hilfe von Kostenstellen direkt zugeordnet. Für die Erträge und Aufwendungen des Allgemeinen Bereichs erfolgte die Zuordnung auf der Basis von Umlageschlüsseln, um eine verursachungsgerechte Verteilung auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche sicherzustellen. Als Umlageschlüssel dienen hierbei beispielsweise die Umsatzerlöse, die Anzahl der Messeinrichtungen oder eine Kombination aus beiden.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden auf Basis der Jahresergebnisse 2023 auf die Tätigkeitsbereiche verteilt.

Tätigkeitsbilanzen, Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungen

Nachfolgend werden die Tätigkeitsbilanzen zum 31.12.2023 und die Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungen für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 dargestellt. Ergänzend dazu erfolgt der Ausweis des Forderungs- sowie des Verbindlichkeitsspiegels zum Bilanzstichtag ebenfalls getrennt nach den Tätigkeiten.

Bilanz 2023

Spartenrechnung

AKTIVSEITE

Strom Netz Strom Netz Gas Netz Gas Netz
Gesamt 31.12.2023
EUR
regul. Bereich 31.12.2023
EUR
Gesamt 31.12.2022
EUR
regul. Bereich 31.12.2022
EUR
31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 30.354,53 15.238,12 34.847,75 19.731,34 8.894,65 7.408,73
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs-und anderen Bauten 621.414,53 538.845,54 532.598,50 450.029,51 261.856,36 344.161,79
2. Grundstücke mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Grundstücke ohne Bauten 155,43 155,43 155,43 155,43 0,00 0,00
4. Gewinnungs- und Bezugsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5. Verteilungsanlagen 6.120.959,15 2.778.768,28 5.491.670,33 2.703.391,62 2.989.513,96 3.031.364,12
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 63.600,38 63.600,38 64.167,35 64.167,35 87.621,88 72.885,59
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 27.323,14 27.323,14 334.334,95 116.292,68 127.305,00 116.439,25
6.833.452,63 3.408.692,77 6.422.926,56 3.334.036,59 3.466.297,20 3.564.850,75
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 1.275,00 1.275,00 1.275,00 1.275,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 6.865.082,16 3.425.205,89 6.459.049,31 3.355.042,93 3.475.191,85 3.572.259,48
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 128.979,16 128.979,16 98.820,88 98.820,88 62.074,20 62.627,61
Summe Vorräte 128.979,16 128.979,16 98.820,88 98.820,88 62.074,20 62.627,61
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 411.930,25 385.315,00 313.707,96 313.707,96 358.819,95 312.165,03
2. Forderungen an die Stadt 4.448,88 4.448,88 41.921,87 39.552,94 3.629,57 14.644,97
3. Sonstige Vermögensgegenstände 169.958,21 150.745,03 69.308,06 51.943,13 312,20 -1.040,41
Summe Forderungen 586.337,34 540.508,92 424.937,89 405.204,03 362.761,72 325.769,59
III. Guthaben bei Kreditinstituen 652.289,50 652.289,50 707.259,98 707.259,98 9.819,41 -29.779,37
Summe Umlaufvermögen 1.367.606,00 1.321.777,58 1.231.018,75 1.211.284,89 434.655,33 358.617,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 545,33 496,38 472,45 418,57 5.099,25 3.858,49
Aktiver Kapitalausgleich 0,00 261.648,12 0,00 198.132,71 148.255,13 63.005,43
Summe Aktiva 8.233.233,49 5.009.127,97 7.690.540,51 4.764.879,10 4.063.201,56 3.997.741,23

PASSIVSEITE

Strom Netz Strom Netz Gas Gas Netz
Gesamt 31.12.2023
EUR
regul. Bereich 31.12.2023
EUR
Gesamt 31.12.2022
EUR
regul. Bereich 31.12.2022
EUR
31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. zugeordnetes Stammkapital 514.753,35 435.255,28 585.369,69 500.363,57 350.359,95 377.063,81
II. Rücklagen
zugeordnete Allgemeine Rücklagen 1.893.702,95 1.630.509,71 2.051.628,26 1.781.216,30 1.317.640,46 1.357.181,48
III. Jahresgewinn 202.801,92 164.223,94 -72.238,28 -109.879,90 60.972,97 50.439,08
Summe Eigenkapital 2.611.258,22 2.229.988,93 2.564.759,67 2.171.699,97 1.728.973,38 1.784.684,37
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 1.095.098,05 716.523,90 948.869,44 552.315,60 519.065,28 536.059,82
C. Empfangene Ertragszuschüsse 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
D. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 20.358,38 4.233,10 76.894,68 61.331,57 75.564,80 148.988,07
2. Sonstige Rückstellungen 152.204,08 151.093,56 204.101,78 203.072,26 96.507,65 163.435,77
Summe Rückstellungen 172.562,46 155.326,66 280.996,46 264.403,83 172.072,45 312.423,84
E. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.160.822,98 1.433.805,45 2.756.966,38 1.254.261,90 1.289.774,26 1.219.786,99
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 204.213,07 187.796,95 299.415,88 275.076,92 76.725,59 64.752,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 63.604,55 -11.128,19 191.057,71 -15.450,40 38.467,77 2.310,67
4. Sonstige Verbindlichkeiten * 299.418,00 296.814,27 265.304,80 262.571,28 238.122,83 77.723,54
Summe Verbindlichkeiten 3.728.058,60 1.907.288,48 3.512.744,77 1.776.459,70 1.643.090,45 1.364.573,20
F. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Passiver Kapitalausgleich 626.256,16 0,00 383.170,18 0,00 0,00 0,00
Summe Passiva 8.233.233,49 5.009.127,97 7.690.540,51 4.764.879,10 4.063.201,56 3.997.741,23

Gewinn- und Verlustrechnung 2023

Spartenrechnung

Strom Netz Strom Netz Gas Netz Gas Netz
Gesamt 31.12.2023
EUR
regul. Bereich 31.12.2023
EUR
Gesamt 31.12.2022
EUR
regul. Bereich 31.12.2022
EUR
Gesamt 31.12.2023
EUR
Gesamt 31.12.2022
EUR
1. Umsatzerlöse 4.623.682,24 4.127.465,61 4.088.759,46 3.621.784,44 1.899.740,40 1.456.743,85
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 49.209,11 49.209,11 109.845,23 105.907,57 46.917,48 53.732,43
3. sonstige betriebliche Erträge 7.234,43 7.234,43 4.605,15 2.267,62 3.020,69 672,55
Gesamtleistung 4.680.125,78 4.183.909,15 4.203.209,84 3.729.959,63 1.949.678,57 1.511.148,83
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 2.755.890,29 2.755.890,29 2.650.313,45 2.647.794,13 900.067,21 396.710,93
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 82.735,65 82.270,65 92.510,26 92.510,26 169.500,08 215.873,96
2.838.625,94 2.838.160,94 2.742.823,71 2.740.304,39 1.069.567,29 612.584,89
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 470.612,86 462.616,46 419.039,07 411.509,08 324.191,60 297.777,44
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 129.505,56 127.305,06 120.890,15 118.717,80 89.212,63 85.906,93
davon für Altersversorgung: lfd. Jahr 130.188,03 € Vorjahr 123.314,38 €
600.118,42 589.921,52 539.929,22 530.226,88 413.404,23 383.684,37
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 401.266,10 190.188,85 372.494,91 180.988,47 211.018,11 206.924,53
7. Konzessions- und Wegeentgelte 367.026,99 164.821,51 364.030,66 168.734,36 23.350,25 27.238,02
8. sonstige betriebliche Aufwendungen 166.554,01 165.996,98 194.158,98 190.913,46 119.812,03 177.104,34
Betriebliche Aufwendungen 4.373.591,46 3.949.089,80 4.213.437,48 3.811.167,56 1.837.151,91 1.407.536,15
9. Erträge aus Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15.735,82 13.401,15 35,16 35,16 4.434,63 35,16
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 57.829,78 33.807,89 46.816,73 27.229,68 36.491,78 33.352,06
Finanzergebnis -42.093,96 -20.406,74 -46.781,57 -27.194,52 -32.057,15 -33.316,90
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 264.440,36 214.412,61 -57.009,21 -108.402,45 80.469,51 70.295,78
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 60.105,99 48.656,22 14.154,30 -114,98 18.011,81 19.005,58
14. sonstige Steuern 1.532,45 1.532,45 1.592,43 1.592,43 1.484,73 1.544,78
Summe Steuern 61.638,44 50.188,67 15.746,73 1.477,45 19.496,54 20.550,36
15. Jahresgewinn 202.801,92 164.223,94 -72.755,94 -109.879,90 60.972,97 49.745,42

Forderungsspiegel 2023

Strom Netz 31.12.23
EUR
Strom Netz 31.12.22
EUR
Gas Netz 31.12.23
EUR
Gas Netz 31.12.22
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 385.315,00 € 313.707,96 € 358.819,95 € 312.165,03 €
Forderungen an die Stadt 4.448,88 € 39.552,94 € 3.629,57 € 14.644,97 €
Sonstige Vermögensgegenstände 150.745,03 € 51.943,13 € 312,20 € - 1.040,41 €
Summe Forderungen 540.508,92 € 405.204,03 € 362.761,72 € 325.769,59 €

Sämtliche Forderungen haben Restlaufzeiten unter einem Jahr

Verbindlichkeitenspiegel Strom Netz Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre
31.12.23 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.433.805,45 € 66.341,55 € 267.513,63 € 1.099.950,27 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 187.796,95 € 187.796,95 €
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt -11.128,19 € -11.128,19 €
Sonstige Verbindlichkeiten 296.814,27 € 296.814,27 €
Summe Verbindlichkeiten 1.907.288,48 € 539.824,58 € 267.513,63 € 1.099.950,27 €
31.12.22 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.254.261,90 € 63.923,67 € 292.368,69 € 897.969,54 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 275.076,92 € 275.076,92 €
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt -15.450,40 € -15.450,40 €
Sonstige Verbindlichkeiten 262.571,28 € 262.571,28 €
Summe Verbindlichkeiten 1.776.459,70 € 586.121,47 € 292.368,69 € 897.969,54 €
Verbindlichkeitenspiegel Gas Netz Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre
31.12.23 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.289.774,26 € 59.677,29 € 240.640,87 € 989.456,10 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 76.725,59 € 76.725,59 €
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 38.467,77 € 38.467,77 €
Sonstige Verbindlichkeiten 238.122,83 € 238.122,83 €
Summe Verbindlichkeiten 1.643.090,45 € 412.993,48 € 240.640,87 € 989.456,10 €
31.12.22 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.219.786,99 € 69.221,76 € 259.599,78 € 890.965,45 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 64.752,00 € 64.752,00 €
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 2.310,67 € 2.310,67 €
Sonstige Verbindlichkeiten 77.723,54 € 77.723,54 €
Summe Verbindlichkeiten 1.364.573,20 € 214.007,97 € 259.599,78 € 890.965,45 €

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An den Eigenbetrieb Stadtwerke Haiger, Haiger

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtwerke Haiger, Haiger - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtwerke Haiger für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen in Verbindung mit den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen i. V. m. den einschlägigen deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der Betriebsleitung und der Betriebskommission für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die Betriebsleitung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen i.V.m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner ist die Betriebsleitung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Betriebsleitung dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist die Betriebsleitung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Betriebsleitung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von der Betriebsleitung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Betriebsleitung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Betriebsleitung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Betriebsleitung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob der Eigenbetrieb seinen Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Stromverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfer die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der Betriebsleitung und der Betriebskommission für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die Betriebsleitung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die Betriebsleitung ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem ist die Betriebsleitung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der Betriebsleitung für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der Betriebsleitung und der Betriebskommission für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten des Eigenbetriebs nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die Betriebsleitung ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Neu-Isenburg, den 2. August 2024

HRB Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Ludwig, Wirtschaftsprüfer

Schulter, Wirtschaftsprüfer

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2023 festgestellt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von € 562.554,70 der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

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