Enthart
Consulting GmbH
Kaufering
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.775,00 |
25.561,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
920,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.355,00 |
23.961,00 |
| III.
Finanzanlagen |
7.500,00 |
1.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
39.595,03 |
23.321,41 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.917,10 |
10.685,03 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.677,93 |
12.636,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.415,76 |
5.640,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.785,79 |
54.523,38 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.829,03 |
28.874,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
9.829,03 |
3.874,60 |
| B.
Rückstellungen |
3.528,25 |
3.635,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.428,51 |
22.013,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.967,18 |
6.481,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.785,79 |
54.523,38 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für
das Wirtschaftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie den Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in
§ 266 Abs. 2, 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema.
Die Gesellschaft macht vom Wahlrecht gem.
§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert (§ 275 Abs. 2 HGB).
Die Wertangaben erfolgen in Euro (€).
Aufbau und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr.
Die Enthart Consulting GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Sie macht Gebrauch von den ihr
eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der
Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 276 HGB. Von den
ihr eingeräumten Erleichterungen des
Anhangs gem. § 288 HGB macht die Enthart
Consulting GmbH weiterhin Gebrauch. Bei der Offenlegung des
Jahresabschlusses werden nur die Mindestangaben
dargestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Gegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Das Wahlrecht zur
Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurde nicht in Anspruch genommen. Die
Abschreibungen werden nach der Maßgabe
der handelsrechtlichen Sätze und unter Anwendung der
linearen Abschreibungsmethode mit Ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer ermittelt.
Im Einzelnen werden folgende
Abschreibungssätze angewendet:
Immaterielle
Vermögensgegenstände 33,33 % p. a.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 20,00 - 25,00 % p. a.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert bis € 410,00
werden im Zugangsjahr 2010 in ihrer vollen Höhe
abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden im Wirtschaftsjahr 2010 nicht in Anspruch genommen.
Entgeltlich erworbene
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten zum
Bilanzstichtag bewertet, Wertminderungen und
Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am
Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden
durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Ferner wurde für
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zur
Abdeckung des allgemeinen Kreditrisi- kos eine
Pauschalwertberichtigung auf alle nicht
einzelwertberichtigten
Forderungen in Höhe von 0 % (i.Vj. 0
%) gebildet.
Die
flüssigen Mittel sind mit dem Nominalbetrag
bilanziert.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Auf der Passivseite werden Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Erträge
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die
Rückstellungen werden in dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Umfang gebildet und decken alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen ab.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift über die
Abgrenzung latenter Steuern nach § 274a Nr. 5 HGB
wurde in Anspruch genommen.
B.
Erläuterung zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Auf die Entwicklung des Anlagevermögens in
Form des Anlagespiegels wurde gem. § 274 a Nr. 1
HGB verzichtet. Die Abschreibung für
immaterielle Vermögensgegenstände betragen
€ 171,35 (€ 0,00),
für Sachanlagen € 7.206,60 (€
7.487,05 ).
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstigen Vermögensgegenstände haben
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen € 12.145,70 (€
9.500,00).
3. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31.
Dezember 2010 € 25.000,00 (im Vorjahr als Stammkapital
€ 25.000,00) und ist voll eingezahlt. Die
Gesellschaft schloss 2010 mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von € 5.954,43 (€ 3.811,83)
ab.
4. Rückstellungen
§ 288 i. V. m. § 285 Nr. 9 b und 12
HGB wurde angewandt. Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr, sind mit dem Ihrer Laufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Jahre abgezinst.
5. Verbindlichkeiten
Unter der Position "Verbindlichkeiten" sind
keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen,
die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich
entstehen. Die Verbindlichkeiten in Höhe von
€ 13.967,18 (€ 6.481,63 ) haben eine
Laufzeit von bis zu einem Jahr.
§ 285 Nr. 11 HGB
Name: WKM GmbH
Sitz: München
Beteiligungshöhe: € 7.500,00
Beteiligungsquote: 30,0 %
Stammkapital: € 25.000,00
Ergebnis GJ (2010): liegt nicht vor
C. ANGABEN ZU POSITIONEN DER GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
Geschäftsführer § 285 Nr. 10 HGB
Die Geschäftsführung wurde von Frau
Kornelia Enthart, Kauffrau, wahrgenommen. Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse gem. § 268 Abs. 7 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des §
268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Bilanzausweis der Gesellschafterverrechnungskonten gem.
§ 42 Abs. 3 GmbHG
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von€
12.145,70 (€ 9.500,00), ausgewiesen unter der
Bilanzposition sonstige Forderungen. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestehen zum
Bilanzstichtag in Höhe von € 0,00 (€ 36,37),
ausgewiesen unter der Bilanzposten sonstige
Verbindlichkeiten.
Kaufering, den 02.09.2011
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Unterschrift
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2011 festgestellt.
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