Wolfhof
Bioenergie GmbH
Beuron
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
607.667,94 |
574.104,00 |
| I.
Sachanlagen |
607.667,94 |
574.104,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
914.200,39 |
586.256,14 |
| I.
Vorräte |
100.567,85 |
69.580,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
761.422,53 |
496.473,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.210,01 |
20.202,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.948,15 |
15.369,63 |
| Aktiva |
1.533.816,48 |
1.175.729,77 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
676.981,76 |
500.116,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
475.116,02 |
316.728,48 |
| III.
Jahresüberschuss |
176.865,74 |
158.387,54 |
| B.
Rückstellungen |
365.853,31 |
209.973,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
479.869,41 |
452.306,57 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.112,00 |
13.334,00 |
| Summe
Passiva |
1.533.816,48 |
1.175.729,77 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023 der Wolfhof
Bioenergie GmbH:
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Wolfhof Bioenergie GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne
von § 267 HGB auf. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses, insbesondere bei den Angaben
im Anhang, wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen
weitgehendst Gebrauch gemacht. Die Ausweis- und
Gliederungsvorschriften wurden entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die
Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung ändert sich
gegenüber dem Vorjahr nicht. Die
Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft zum
31.12.2022 wurden unverändert übernommen. Es
ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine
Abweichungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten
sind nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet worden. Soweit Haftungsverhältnisse i. S.
§ 251 HGB bestehen, sind diese im Anhang angegeben.
2.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten
nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet
worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tage der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im
Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Anlagevermögen:
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibung ausgewiesen.
Grundlage für die planmäßige Abschreibung
war die kürzeste steuerlich für zulässig
gehaltene Nutzungsdauer, soweit dies nicht
zu einem offenbar unzutreffenden Ergebnis führte, im
Übrigen die geschätzte
voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die
Abschreibung des beweglichen Anlagevermögens
erfolgt sowohl degressiv als auch linear. Der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies
zu einer höheren Jahresabschreibung
führt. Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu 800,00 €
wurden in voller Höhe sofort
abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden
Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert lag, der diesen am
Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch
außerplanmäßige Abschreibung
Rechnung getragen. Die in Vorjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibung wurde
rückgängig gemacht, soweit die
Gründe hierfür nicht mehr bestanden haben.
Umlaufvermögen:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. mit dem gegebenenfalls
niedrigeren beizuglegenden Wert am
Bilanzstichtag angesetzt; das strenge Niederstwertprinzip
wurde beachtet. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins i. S. § 253 Abs. 2 Satz 1
HGB der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Es bestanden Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr in Höhe von 36.333,89 €
(Vorjahr: 35.108,89 €).
2.
Verbindlichkeiten
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr in Höhe von 272.036,35 €
(Vorjahr: 276.613,38 €).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden in Höhe von 0,00 € (Vorjahr:
7.239,69 €).
Von den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind 0,00 € durch Grundpfandrechte
sowie 174.401,96 € durch die Abtretung von Forderungen
und Sicherungsübereignung von beweglichem
Anlagevermögen und
Vorräten gesichert. Die Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sind, soweit es sich nicht
um Dienstleistungen handelt, teilweise durch
handelsübliche Eigentumsvorbehalte gesichert.
3.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Es bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 340.694,21
€ (Vorjahr: 132.990,48 €). Diese sind in dem
Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben (wie
Vorjahr) nicht bestanden.
4.
Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne
von § 251 HGB bestehen nicht.
IV.
Sonstige Angaben
1.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zu
Geschäftsführern bestellt:
Hans-Peter Wolf, Landwirt, Beuron
Helmut Wolf, Landwirt, Beuron
Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht
gewährt.
2.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer i. S. § 267 Absatz 5 HGB betrug
0 (Vorjahr: 0).
sonstige Berichtsbestandteile
Beuron, 20.03.2025
gez.
Hans-Peter Wolf, Landwirt (Geschäftsführer)
gez.
Helmut Wolf, Landwirt (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2025
festgestellt.
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