Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 721503
Eingetragen
16.10.2007
Branche
Gaserzeugung aus erneuerbaren EnergieträgernEnergetische Verwertung von AbfällenHerstellung von flüssigen Biokraftstoffen
Gegenstand
Betrieb einer Biogasanlage sowie die Erzeugung von Energie und Brennstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Peter Wolf
seit 16.10.2007
Geschäftsführer
Helmut Alfred Wolf
seit 16.10.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hans-Peter Wolf
88631 Beuron, Ortsteil Langenbrunn, Werenwager Straße 12
12.500 €
50.00%
Helmut Wolf
88631 Beuron, Ortsteil Langenbrunn, Werenwager Straße 12
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wolfhof Bioenergie GmbH

Beuron

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 607.667,94 574.104,00
I. Sachanlagen 607.667,94 574.104,00
B. Umlaufvermögen 914.200,39 586.256,14
I. Vorräte 100.567,85 69.580,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 761.422,53 496.473,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 52.210,01 20.202,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.948,15 15.369,63
Aktiva 1.533.816,48 1.175.729,77

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 676.981,76 500.116,02
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 475.116,02 316.728,48
III. Jahresüberschuss 176.865,74 158.387,54
B. Rückstellungen 365.853,31 209.973,18
C. Verbindlichkeiten 479.869,41 452.306,57
D. Rechnungsabgrenzungsposten 11.112,00 13.334,00
Summe Passiva 1.533.816,48 1.175.729,77

Anhang


für das Geschäftsjahr 2023 der Wolfhof Bioenergie GmbH:

I.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Wolfhof Bioenergie GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Ka­pi­talge­sell­schaft im Sinne von § 267 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, insbesonde­re bei den Anga­ben im An­hang, wurde von den größenabhängigen Erleichterungen weitgehendst Ge­brauch ge­macht. Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden entsprechend den gesetzli­chen Vor­schriften befolgt. Die Bi­lanz ist in Kon­to­form aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Ge­samt­kos­ten­ver­fahren aufge­stellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung än­dert sich ge­gen­über dem Vor­jahr nicht. Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2022 wurden unverändert übernommen. Es er­ga­ben sich gegenüber dem Vorjahr keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungs­me­tho­den.

II.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.  Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs­abgrenzungspo­sten, Auf­wendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen ver­rechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs­abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstän­de aus, die bestimmt sind, dem Ge­schäftsbetrieb dauernd zu die­nen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB bestehen, sind diese im Anhang angegeben.

2.  Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorher­gehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegan­gen. Dem stehen tat­säch­liche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln be­wertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Ab­schlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Ab­schluss­stichtag und dem Tage der Aufstellung des Jah­resabschlusses bekannt geworden sind. Gewin­ne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunk­ten der entspre­chenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten wor­den.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Anlagevermögen:

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermin­dert um planmä­ßige Ab­schreibung ausgewiesen. Grundlage für die planmäßige Abschreibung war die kürzeste steuerlich für zulässig gehaltene Nut­zungs­dau­er, soweit dies nicht zu einem offenbar unzutreffenden Ergebnis führte, im Übrigen die ge­schätzte voraus­sichtli­che Nut­zungs­dau­er des je­wei­li­gen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibung des beweglichen Anla­ge­vermögens erfolgt sowohl degressiv als auch linear. Der Über­gang von der degressiven zur linearen Ab­schreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höhe­ren Jahres­abschreibung führt. Wirt­schafts­güter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu 800,00 € wur­den in vol­ler Höhe so­fort ab­ge­schrie­ben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert lag, der diesen am Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch außerplanmäßi­ge Abschrei­bung Rechnung getragen. Die in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung wurde rückgän­gig ge­macht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestanden haben.

Umlaufvermögen:

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem gegebenenfalls niedrige­ren bei­zu­gle­gen­den Wert am Bilanzstichtag angesetzt; das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grund­sätz­lich zum Nennwert angesetzt. Er­kenn­bare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt.

Rückstellungen:

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Er­fül­lungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins i. S. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der ver­gan­ge­nen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle er­kenn­ba­ren Ri­si­ken und un­ge­wis­sen Ver­pflichtun­gen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu er­war­tende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

Verbindlichkeiten:

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III.  Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

1.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Es bestanden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als ei­nem Jahr in Höhe von 36.333,89 € (Vorjahr: 35.108,89 €).

2.  Verbindlichkeiten

Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 272.036,35 € (Vorjahr: 276.613,38 €).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 7.239,69 €).
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 0,00 € durch Grundpfandrechte sowie 174.401,96 € durch die Abtretung von Forderungen und Sicherungsübereignung von beweglichem An­la­ge­ver­mö­gen und Vor­rä­ten gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind, soweit es sich nicht um Dienstleis­tun­gen han­delt, teilweise durch handelsübliche Eigentumsvorbehalte gesichert.

3.  Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Es bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 340.694,21 € (Vorjahr: 132.990,48 €). Diese sind in dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben (wie Vorjahr) nicht bestanden.

4.  Haftungsverhältnisse

Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht.

IV.  Sonstige Angaben

1.  Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zu Geschäftsführern bestellt:
Hans-Peter Wolf, Landwirt, Beuron
Helmut Wolf, Landwirt, Beuron
Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht gewährt.

2.  Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeit­nehmer i. S. § 267 Absatz 5 HGB betrug 0  (Vorjahr: 0).

sonstige Berichtsbestandteile

 

Beuron, 20.03.2025

gez. Hans-Peter Wolf, Landwirt (Geschäftsführer)

gez. Helmut Wolf, Landwirt (Geschäftsführer)


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2025 festgestellt.

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